home | über Zeit-Fragen | Leserdienst | Links | Archiv | Themen | Inhalt

Zeit-Fragen Banner (2 K)

 Artikel 2: Zeit-Fragen Nr. 26 vom 14. 7. 2003

Österreich-Konvent

Verfassungsreform in Österreich

hep./lb. Der Österreich-Konvent, der eine neue Bundesverfassung ausarbeiten soll, hat am 30. Juni seine Arbeit aufgenommen. Die Eröffnungssitzung war von feierlicher Atmosphäre und harmonischer Stimmung geprägt. Die Vertreter aller politischen Richtungen sehen in dem Projekt etwas Wichtiges und Positives. Konventsvorsitzender, Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, spricht von der Notwendigkeit, ohne Tabus und inhaltliche Einschränkungen arbeiten zu können, man dürfe auch vor «revolutionären Veränderungen» nicht zurückschrecken. In 18 Monaten soll der Entwurf für eine neue Bundesverfassung stehen: schlanker, sparsamer, EU-kompatibel ist die Devise.

Österreich-Konvent: Zusammensetzung und Ziele

Die 70 Mitglieder des offiziell vom Bundeskanzler einberufenen Gremiums sind Vertreter der Bundesregierung, des Parlaments, des EU-Parlaments, der Länder, der Gemeinden, der Höchstgerichte, der Sozialpartner, der Industriellenvereinigung, des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft sowie andere Personen, die «auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation» in den Konvent berufen wurden. Die genaue personelle Zusammensetzung, Sitzungstermine, Ausschüsse, Themen usw. können der Homepage des Österreich-Konvents (www.parlament.gv.at/konvent) entnommen werden. Die Geschäftsordnung soll erst in der nächsten Sitzung am 25. Juli beschlossen werden. Dann soll auch festgelegt werden, wie viele und welche Inhalte schon während des Diskussionsprozesses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies könnte eine Gelegenheit werden, wichtige Punkte in einer öffentlichen Diskussion zu entwickeln.

Vorbild für das eben angelaufene Projekt sind nach Nationalratspräsident Andreas Khol (ÖVP) einerseits die Gesamtrevision der Schweizer Bundesverfassung (2000) wie auch der eben in der Schlussphase befindliche EU-Konvent. Die Vermutung vieler Österreicher, dass es sich bei der Überarbeitung unserer Verfassung um eine reine Anpassung an die neue EU-Verfassung handelt, liegt nahe.

Der Staat als Dienstleistungsbetrieb?

Viel war bereits im Vorfeld des Konvents von Effizienz, Verschlankung und der Abschaffung von Doppelgleisigkeiten die Rede.

«Keine Verfassungsreform um ihrer selbst willen, sondern für eine modernere, bürgernähere, raschere und billigere Verwaltung. Eindämmung der Staatsaufgaben, Errichtung von sogenannten One-Stop-Shops in den Bezirksverwaltungsbehörden, wo alle Verfahren, die der Bürger braucht, konzentriert sind.» Das wünscht sich zum Beispiel der bekannte österreichische Jurist Bernd Schilcher (kein Konvents-Mitglied) in einem kürzlich in der Tageszeitung «die Presse» erschienenen Kommentar. Dass Doppelgleisigkeiten vorhanden und Verwaltungsvereinfachungen möglich und daher geboten sind, dass im derzeitigen System Einsparpotential vorhanden ist, wird niemand bestreiten. Ist dazu eine totale Reform der Verfassung notwendig?

Sparen auf Kosten der Eigenständigkeit der Länder?

Grundsätzlicher wird es, wenn es um das föderalistische Prinzip und seine spezifisch österreichische Ausprägung gehen wird. Keines der Konvent-Mitglieder wagt derzeit allerdings, das Ziel, in Zukunft bei den Bundesländern einschneidende Einsparungen vorzunehmen, öffentlich auszusprechen. Als Präsident Fiedler kürzlich nach einer unklaren Entscheidung des Bundesrates (in Österreich: Länderkammer mit Einfluss auf die Gesetzgebung durch Vetorecht) laut über die Möglichkeit der Abschaffung dieser Institution nachdachte, sah er sich umgehend mit Rücktrittsforderungen konfrontiert. Einige Landeshauptleute haben sich schon grundlegend skeptisch geäussert. So kann der Vorarlberger Landeshauptmann Sausgruber (ÖVP) dem neuen Projekt und seinen Vereinfachungsplänen wenig abgewinnen.

Grossräumige Strukturen nicht billiger als kleinräumige

Er könne sich kaum vorstellen, dass der Konvent in der jetzt festgelegten Form substantielle Ergebnisse bringe. Die Erwartungen seien weit übertrieben, meinte der Landeschef unlängst in einem Interview im österreichischen Fernsehen. In der Praxis lasse sich die «simple, um nicht zu sagen primitive These», dass grossräumige Strukturen billiger als kleinräumige seien, nicht belegen. Aus der entgegengesetzten Richtung kommen Stimmen, die die Nominierung der Landeshauptleute für den Österreich-Konvent bereits als Fehler bezeichnen, da diese in jedem Fall auf «ihren» Länderkompetenzen bestehen und so den Reformprozess nur bremsen würden.

Demokratiediskussion darf nicht fehlen

Anders als im Vorfeld bisheriger Verfassungsreformen ist eine grundsätzliche Demokratiediskussion bisher noch wenig auszumachen. Man gewinnt den Eindruck, es gehe möglicherweise nur um Einsparungsmassnahmen und EU-Kompatibilität. Was würde eine moderne Verfassung für Österreich benötigen?

Subsidiarität

Karl Socher, emeritierter Professor des Instituts für Wirtschaftstheorie der Universität Innsbruck, hat auf das Manko an Grundsatzdiskussion aufmerksam gemacht. Inhaltlich weist er besonders auf die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips hin, wie es von der christlichen Soziallehre entwickelt wurde. Als wesentlich im Zusammenhang mit einer neuen österreichischen Verfassung erachtet er die Frage, wieviel Macht, Kompetenzen und Aufgaben die jeweils obere Institution (die EU oder der Bund) gegenüber den unteren Institutionen (EU-Mitgliedsländer oder Bundesländer) haben soll. Und, so Socher, die Beantwortung dieser Frage werde wesentlich für die Zukunft der EU und Österreichs sein, denn: Je mehr Kompetenzen den zentralen Stellen eingeräumt würden, desto grössere Spannungen würden entstehen, wenn dadurch über wesentliche Interessen der kleinen Einheiten hinweg entschieden würde. In der derzeitigen Anlage und Ausrichtung der Konvente sieht er das Subsidiaritätsprinzip unzureichend berücksichtigt (auch wenn es sich als Schlagwort im neuen EU-Verfassungsentwurf findet). Dieses Prinzip verlange, dass die Entscheidungskompetenzen so weit wie möglich bei den kleinen Institutionen wie Familie oder Gemeinde verbleiben und erst von diesen bei Bedarf den höheren zugewiesen würden. Genau das sei derzeit weder in der EU noch im Bund der Fall: Die zentralen Institutionen, so Socher, «haben beide die Kompetenz-Kompetenz». Das heisst, dass diese Institutionen (EU-Rat, EU-Kommission bzw. Bundesregierung) festlegen, was die ihnen untergeordneten entscheiden dürfen. Diese zentralistische Tendenz habe sich schon in den letzten Jahren sowohl auf EU- als auch auf Österreich-Ebene verstärkt und drohe nun auch zum Leitmotiv des Österreich-Konvents zu werden. Auch im Österreich-Konvent (genauso wie im EU-Konvent bzw. in den im Anschluss daran getroffenen Entscheidungen) bestehe nun die Gefahr einer genauen Festlegung möglichst vieler Kompetenzen der Zentrale. Das Problem für die Demokratie liege dabei darin, dass die Zentrale, wenn sie sich erst einmal selbst mit stärkerer Macht ausgestattet habe, diese wohl kaum wieder freiwillig hergeben werde. Zentrale Machtausübung müsse deshalb von vornherein verhindert werden. Auch an eine Kontrolle der Kompetenzverteilung durch unabhängige Gerichte könne gedacht werden.

Gewaltentrennung

Die österreichische Verfassung hat seit ihren Anfängen eine Verwischung der Grenzen zwischen gesetzgebender Kraft (Parlament) und Exekutive (Regierung) ermöglicht. In diesem Punkt wäre also Zeit für eine echte Klärung und Verbesserung.

Bürgerrechte

Auch die Bürgerrechte im Sinn von Art. 1 BVG sind bisher unzureichend in der Verfassung verankert. Zu hoffen und zu fordern ist, dass sie von den Konvents-Politikern und -Experten nicht auf dem Altar von Effizienz und EU-Kompatibilität geopfert werden. Art. 1 BVG heisst: «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Diese beiden Sätze sind nicht zu trennen und nicht zu ersetzen. Dem muss der Konvent Rechnung tragen und entsprechende Regelungen finden.

 

Artikel 2: Zeit-Fragen Nr. 26 vom 14. 7. 2003, letzte Änderung am 16. 7. 2003

Zum Artikel-Anfang: auf den roten Balken klicken!
© Zeit-Fragen 2003, Redaktion und Verlag, Postfach, CH-8044 Zürich, Tel. +41-1-350 65 50, Fax +41-1-350 65 51 http://www.zeit-fragen.ch

home | über Zeit-Fragen | Leserdienst | Links | Archiv | Themen | Inhalt