Artikel 7: Zeit-Fragen Nr.20 vom 24.5.2004
Österreich-Konvent
Um den Österreich-Konvent, der bis Jahres-ende eine neue Bundesverfassung ausarbeiten soll, ist es ruhig geworden. Auch inhaltlich wurden die Ansprüche zurückgeschraubt. War es anfangs, zumindest für einzelne Konvents-Mitglieder, noch darum gegangen, die «zukunftsorientierteste Verfassung der Welt» zu schaffen, so dominieren jetzt Schlagwörter wie «Einsparen», «Entrümpeln» und «Straffen». Einige der aktiv Beteiligten, wie Verwaltungsgerichtshofpräsident Clemens Jabloner, sind mittlerweile der Auffassung, Österreich brauche gar keine neue Verfassung, man würde gut mit einer Adaptierung der alten durchkommen.
Die inhaltliche Arbeit des Konvents, so der Plan, sollte vor allem in den Ausschüssen passieren, in denen konkrete Textvorschläge für einen neuen Verfassungstext ausgearbeitet werden sollten. Bisher liegen acht von zehn Ausschussberichten vor. Ende Juli sollen dann alle Ausschüsse neue, detaillierte Mandate erhalten. Bis dahin werden die Berichte durchgearbeitet. Die bisherigen Ergebnisse sind mager.
lb. Anfang Mai legte Volksanwalt Peter Kostelka als Vorsitzender des Ausschusses 8 - «Demokratische Kontrollen» - seinen Bericht vor: Das Mandat beinhaltete die Rechte der Parlamente (Nationalrat, Bundesrat, Landtage), die Aufgabenbereiche von Rechnungshof und Volksanwaltschaften, die Frage der Amtsverschwiegenheit und die Instrumente der direkten Demokratie. Die weitestgehende Einigung gab es im Bereich der Aufhebung der Amtsverschwiegenheit zugunsten eines Rechts auf Auskunft, so gut wie kein Konsens konnte über eine Stärkung der direktdemokratischen Instrumente erzielt werden.
Die anfangs optimistischen Erwartungen einzelner Ausschussmitglieder in dieser Hinsicht wurden herb enttäuscht. Klaus Poier, dessen Thesenpapier zur direkten Demokratie den Ausganspunkt für die Diskussionen im Ausschuss darstellte, hatte noch vor Beginn der Beratungen geäussert, er plädiere für einen «Ausbau der Partizipation der Bürger». - Reine Überlegungen der Kostensenkung dürften in diesem essentiellen Bereich der Demokratie keine wesentliche Rolle spielen. Die demokratischen Instrumente, die Volksrechte, sollten vielmehr im Sinne einer «modernen, interaktiven, Repräsentation und Identität sinnvoll ausgleichenden Staatsorganisation» gestärkt werden. Dies beziehe sich «auf das Wahlrecht gleichermassen wie auf die Instrumente der direkten Demokratie». Die Bürger sollten in beiden Bereichen mehr Einfluss grundsätzlich und gegenüber den politischen Parteien erhalten. Immer wieder brachte er das «Schweizer Modell» als Diskussionsgrundlage ins Spiel.
Schlussendlich wurde nur über ganz wenige Punkte Konsens erzielt: erstens darüber, dass Volksbegehren mit dem Ende einer Legislaturperiode nicht automatisch verfallen, und zweitens über einen effektiveren Rechtsschutz bei Ablehnung direktdemokratischer Instrumente auf Gemeinde- und Landesebene.
Eine längere Diskussion wurde im Ausschuss über die Einführung einer obligatorischen Volksabstimmung nach stark unterstützten Volksbegehren geführt. Hier setzten sich die Befürworter der Meinung durch, dass eine solche Regelung dem Verfassungsprinzip der repräsentativen Demokratie widersprechen würde. Diejenigen, die sich auf die Notwendigkeit des Ausbaus der direkten Demokratie beriefen, blieben in der Minderheit.
Uneinigkeit, in der Konventsprache «Dissens», blieb über einen weiteren wichtigen Punkt bestehen: Einige Ausschussmitglieder hatten vorgeschlagen, dass, über die geltende Rechtslage hinausgehend, die Abgeordneten des Nationalrats in einer Plenardebatte gezwungen werden sollten, zu jedem erfolgreichen Volksbegehren (über 100000 Unterschriften) inhaltlich Stellung zu beziehen. Würde am Ende dieser Debatte kein Beschluss über ein dem Volksbegehren entsprechendes Bundesgesetz gefasst, so habe eine inhaltliche Abstimmung über die Zielsetzungen des Volksbegehrens zu erfolgen. Den Initiatoren eines Volksbegehrens sollte das Recht zustehen, auf ihr Begehren eine Antwort zu erhalten. Die Rückverweisung eines Volksbegehrens an einen parlamentarischen Ausschuss wäre dann erst nach einer solchen Abstimmung über ein «Umsetzungsgesetz» oder das Volksbegehren selbst zulässig.
Auch über den von den Grünen eingebrachten Vorschlag eines Veto-Referendums konnte keine Einigkeit erzielt werden. Der entsprechende Textvorschlag an den Ausschuss war wie folgt formuliert: «Ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist auch dann einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn 100000 Stimmberechtigte dies innerhalb von acht Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses verlangen.»
Die Grünen wollen sich aber mit der Ablehnung jeder Bürgerbeteiligung nicht zufriedengeben und drohen damit, den Konvent - dessen Entscheidungen auf dem Einstimmigkeitsprinzip beruhen - scheitern zu lassen, wenn nicht, so die stellvertretende Bundeschefin Eva Glawischnig, «konkret etwas für die Bürger herausschaut». Dass «etwas herausschaut» will sie mit der Aufnahme eines «Bürgerpakets» in die Verfassung erreichen, das auch eine Aufwertung der direkten Demokratie enthält.
Für eine solche Aufwertung hatten sich ursprünglich Konventsmitglieder aller politischen Richtungen eingesetzt, etwa der Verfassungsjurist Peter Bussjäger oder Bundesrat Peter Böhm. In seinen im «Forum Parlament» veröffentlichten Überlegungen zur Verfassungsreform plädierte Bussjäger für direkte Demokratie als zentrales Thema der Verfassungsreform: «Warum nicht die Möglichkeit eines Veto-Referendums ins Auge fassen? Warum nicht die Möglichkeit einer zwingenden Volksabstimmung über Volksbegehren, die von einer grossen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden?»
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Ausschussberichte werden derzeit durchgearbeitet und gehen danach in eine zweite Runde. Vereinzelt wurde auch schon angezweifelt, ob der Abschlusstermin des Konvents (Ende Dezember 2004) halten wird. An einer Stärkung der direkten Demokratie wird man nicht ganz vorbeikommen, will man nicht, dass die grundsätzlichen Unterschiede der Auffassungen - und damit die Spannungen - zwischen Politikern und Bevölkerung noch weiter zunehmen.
Politiker sollen Bürger vertreten, gegebenenfalls überzeugen, aber nicht über sie hinweggehen oder deren «Meinung umformen» wollen. Das Wesen der Demokratie liegt gerade darin, die Meinungsbildung jedem einzelnen zu überantworten und sie mittelbar, über politische Vertreter, oder direkt in die Gestaltung des Gemeinwesens einfliessen zu lassen.
Im März dieses Jahres führte das Linzer Meinungsforschungsinstitut IMAS eine Erhebung durch, in der 1000 Wähler, 255 Parlamentarier und 51 Journalisten darüber befragt wurden, was sie für die Zukunft Österreichs für wichtig hielten. Die Meinungen klaffen eklatant auseinander. Einen extrem hohen Stellenwert hat für die Bevölkerung das Bewahren österreichischer Traditionen, das Festhalten an der Neutralität, Anständigkeit in Wirtschaft und öffentlichem Leben, ein hartes Vorgehen gegen Kriminalität und eine gerechte Verteilung des Wohlstands. Am Ende der Liste für eine gute Zukunft reihen die Österreicher das Herunterschrauben sozialer Ansprüche, ein gutes Verhältnis zu den USA und die Förderung der Zuwanderung. Für Politiker hat dagegen etwa das Anliegen, die Ansiedelung ausländischer Betriebe zu fördern oder in der EU aktiv mitzuarbeiten, einen hohen Stellenwert.
Die Wochenzeitung Die Furche führte angesichts dieser Ergebnisse ein Gespräch mit dem Politologen Helmut Kramer von der Universität Wien. Er sieht eine tatsächliche Gefahr für unser politisches System darin, dass etwa in der Frage der EU und der Neutralität die Meinungen zwischen, wie er sagt, «politischer Klasse» und Bevölkerung derart auseinanderklaffen. Für ihn wäre die Antwort auf diese Schere eine besondere Führungsqualität der massgeblichen Politiker, die er mit «transforming leadership» bezeichnet. Kennzeichen von «transforming leadership» wäre es, so Kramer, dass ein Politiker «formend in den politischen Prozess eingreife und dadurch einen tiefgreifenden Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse» erreiche.
Haben unsere Politik-Experten schon vor der Aushöhlung der Demokratie kapituliert - oder treiben sie sie selbst voran?
Eine andere, demokratische, Antwort auf die Schere zwischen Politiker- und Bevölkerungsmeinung wäre es, den Bürgern durch eine zeitgemässe Verfassungsreform echte Mitbestimmungs- und Kontrollrechte zuzusichern.
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