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 Artikel 7: Zeit-Fragen Nr.48 vom 13.12.2004

 «Mädchen-, Frauen-, Kinderhandel und Zwangsprostitution»*

von Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a.D., Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei, Baden-Württemberg

Anlässlich eines internationalen, im Frühjahr 2004 von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union im weissrussischen Vitebsk durchgeführten Kongresses zum Thema «Frauen- und Kinderhandel von Ost- nach Westeuropa» berichtete die Vertreterin einer in der Republik Moldau tätigen Hilfsorganisation (NGO) davon, dass diese Kriminalität trotz aller bisherigen Bekämpfungsmass-nahmen weiterhin zunehme, dass die Täter immer rücksichtsloser und die Tathandlungen immer brutaler würden.

So habe die von ihr vertretene Organisation unlängst ein Kind, dem ein Bein abgetrennt worden war, aus den Fängen seiner Peiniger befreit damit es in Westeuropa gewinnbringend in der Bettelei eingesetzt werden konnte.

Die Bettelei ist eine in Form der Ausbeutung von Kindern und eine in Teilen der Organisierten Kriminalität (OK) zuzuordnende Kriminalitätsform der europäischen Gegenwart.

Kinder werden in Europa auch auf Raub- und Diebstahlsdelikte spezialisiert und entsprechend eingesetzt. Sie werden als Arbeitskräfte missbraucht, illegal oder nur scheinbar legal adoptiert und in einem offensichtlich kontinuierlich anwachsenden, jedoch immer noch wenig wahrgenommenen Markt in verschiedenster Form der sexuellen Ausbeutung zugeführt. Der Handel mit Kindern als Sex-objekt, der Handel mit Kinderpornografie, der Prostitutionstourismus und die Kinderprostitution sind die schmutzigen und kriminellen Geschäftsfelder zum Nachteil von Kindern im Europa von heute.

In den Rekrutierungsländern Osteuropas wird dieses Thema noch nicht oder nur gelegentlich, zumeist anlassbezogen, thematisiert. In Westeuropa wird diese Kriminalität nur allzu gerne ignoriert, tabuisiert, verharmlost, verdrängt.

Mit dem Dunkelfeld lässt sich gut leben. Eine Hellfeldverschiebung würde schockieren und anklagen zugleich.

Neben der finanziell und/oder sexuell motivierten Ausbeutung von Kindern sind die illegalen Geschäfte mit Asylsuchenden und Arbeitskräften, die im wahrsten Sinne des Wortes stattfindende Ausbeutung von Menschen beim Organhandel, vor allem aber die seit Jahren anhaltende kommerzielle, sexuelle Ausbeutung von Frauen weitere Problemfelder im Europa der Gegenwart und angesichts der damit zu erzielenden Gewinne ganz sicher auch von morgen.

Der illegale Markt mit der «Ware» Frau und Kind hat in Europa Ausmasse angenommen, die ganz erheblich auf Rekrutierungs-, Transit- und Zielländer einwirken und beträchtliche sozialökonomische Schäden für alle davon betroffenen Staaten verursachen.

Die gegenwärtigen Umsätze des Handels mit der «Ware» Mensch von Ost nach West, von der Armut hinein ins Elend der Sexsklaverei dürften nur noch mit den Weltumsätzen gigantischer Industrieunternehmen vergleichbar sein. Diese schmutzigen Geschäfte zum Nachteil von Frauen und Kindern rücken die von anderen, kriminellen Geschäftszweigen ausgehenden Gefahren für Europa immer mehr in den Hintergrund.

Und dennoch: In der politischen und der polizeilichen Prioritätenliste steht diese Kriminalität immer noch weit hinten, und auch in der veröffentlichten Meinung und in der öffentlichen Diskussion stehen Menschenhandel und Sexsklaverei meist nur bei entsprechenden Enthüllungen im Mittelpunkt, und das oft nur mit dem Ziel, Sensationslust und voyeuristische Interessen zu bedienen.

Dem Frauenhandel und der Sexsklaverei wird in unserer Gesellschaft seit vielen Jahren nicht der Stellenwert eingeräumt, der ihnen angesichts ihrer Bedeutung und der von ihnen ausgehenden Bedrohung eingeräumt werden müsste. Die Tatbestände des Menschenhandels und des schweren Menschenhandels im deutschen Strafgesetzbuch sind von jeher wenig geeignete Instrumente zur Bekämpfung dessen, was es in diesem Bereich zu bekämpfen gab und gibt. Diese Tatbestände sind in ihrer wenig praktikablen Gestaltung und in ihrer begrenzten Wirksamkeit sichtbares Zeichen gesellschaftlicher Gleichgültigkeit und gesellschaftlichen Versagens.

Die Qualität der gegenwärtig formulierten Neufassung der Tatbestände des Menschenhandels im deutschen Strafrecht wird daran zu messen sein, ob sie im Gegensatz zu den bisherigen Vorschriften im Bereich des Frauenhandels und der Sexsklaverei Urteile ermöglicht, welche dem Ausmass und der Brutalität dieser Kriminalität gerecht werden.

Die Ausbeuterstaaten in Westeuropa, die in ihren Verfassungen und in vielerlei Abkommen und Verlautbarungen der Menschenwürde und den Menschenrechten höchste Priorität einräumen und die solche Begriffe in der täglichen Diskussion geradezu überstrapazieren, wirken bei Verstössen gegen diese elementaren (Menschen-)Rechte und bei der Bekämpfung dieser Kriminalität bislang vielfach hilflos.

Sie lassen geschehen, sie ignorieren, tolerieren und akzeptieren, sie suchen nach Auswegen, finden Ausreden und lassen die Opfer damit im Stich.

Es scheint so, als wolle man in der westlichen «Spassgesellschaft» nicht verzichten, als wolle man seine Bedürfnisse befriedigen, als wolle man konsumieren und sich amüsieren - auch auf Kosten anderer.

Das Leid der dabei Ausgebeuteten wird nicht wahrgenommen, wird in Kauf genommen, übersehen, verharmlost oder verdrängt. Die Schattenseiten und die realen, brutalen und menschenverachtenden Geschehnisse in den Rotlichtzentren und Amüsiermeilen werden ignoriert, verleugnet, verharmlost, verschwiegen.

«Diese Frauen gehen doch freiwillig der Prostitution nach» oder «Denen geht es bei uns immer noch besser als daheim!»

Auf den schmutzigsten Wegen der skrupellosen Ausbeutung gehen prominente Repräsentanten dieser Gesellschaften aus allen möglichen Bereichen immer wieder in verachtenswertester Weise und mit schlechtestem Beispiel voran.

Auch ihnen wird, sehr schnell zumeist, verziehen.

Wir sollten erkennen, dass die organisierte, kommerzielle und sexuelle Ausbeutung und der innereuropäische Handel mit Frauen (und der mit Kindern) nicht nur zu zahllosen menschlichen Einzelschicksalen führt. Das allein sollte freilich für jede Gesellschaft, die sich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlt, Grund genug für eine wirksame(re) Kriminalitätsbekämpfung sein, und nicht zuletzt deshalb ist und bleibt gerade diese Kriminalität eine der grossen europäischen Herausforderungen unserer Zeit.

Es geht bei diesem europäischen Kriminalitätsgeschehen auch um den Ausbau krimineller Machtstrukturen und um das Fortschreiten der vielbeschriebenen und zu Recht gefürchteten Organisierten Kriminalität (OK) und letztlich darum, ob es gelingen wird, Europa im Geiste des Amsterdamer Vertrages als Raum der Freiheit, des Friedens und des Rechts zu erhalten bzw. zu gestalten. Die Zusammenhänge damit sind unverkennbar.

Frauen- und auch Kinderhandel sind Basisdelikte der Organisierten Kriminalität (OK).Es sind die einzigen Kriminalitätsformen, mit denen sehr schnell sehr viel Geld verdient werden kann, ohne dass zuvor irgendwelche Investitionen getätigt werden müssen - als Anfangskapital genügen die notwendige Rücksichtslosigkeit und Brutalität.

Und dass die vor allem mit dem Frauenhandel erzielten Gewinne in andere Kriminalitätsbereiche einfliessen oder «weissgewaschen» in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen und damit die Sicherheitsinteressen der westlichen Gesellschaften in elementarer Weise berühren und für ihre Zukunft von erheblicher Bedeutung sind, ist nicht neu und liegt auf der Hand.

Der Handel mit der «Ware» Frau besteht aus

- der Anwerbung,

- der Schleusung und

- der Ausbeutung.

Die zumeist von Einzeltätern und Tätergruppierungen aus dem Heimatland der (potentiellen) Opfer vorgenommene Anwerbung ist der wohl einfachste Part bei diesem Geschehen. In den osteuropäischen Rekrutierungsländern herrscht eine zumeist mehr und selten weniger ausgeprägte Migrationsbereitschaft vor.

Pull-Faktoren (Arbeit, Einkommen, Wohlstand, soziale Absicherung, medizinische Versorgung, Zukunftsperspektiven, westliche Lebensart und andere) und Push-Faktoren (Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, Zukunftsängste, fehlende soziale Absicherung, mangelnde medizinische Versorgung und andere) führen bei den jungen, nicht selten sehr gut (aus)gebildeten Frauen Osteuropas zu dem Entschluss, ihre Heimat in Richtung Westen zu verlassen. Deutschland ist dabei das Wunsch- und Zielland Nr. 1.

Als ich vor wenigen Monaten an der Universität in Minsk vor Studentinnen über dieses Thema sprach und fragte, wer denn die feste Absicht habe, nach Westeuropa bzw. Deutschland zu emigrieren, gingen alle Hände hoch.

Über die Gefahren und Risiken einer Migration wissen die jungen Frauen und Mädchen in Minsk und anderswo immer noch wenig und in den ländlichen Bereichen der Rekrutierungsländer häufig nichts. Warnungen werden, sofern es solche gibt, angesichts der persönlichen Situation und Zukunftsplanung häufig in den Wind geschlagen («Mir passiert so etwas nicht»; «Ich pass schon auf mich auf»). Sie sehen keine Alternative zur Migration, und die Anwerber mit den «heissen Tips» und den Versprechen von guten Verdienstmöglichkeiten als Künstlerin im Westen, im Haushalt, in der Gastronomie, in der Altenpflege oder Landwirtschaft, sie kommen wie gerufen.

Besonders dramatisch ist die Armut in der Republik Moldau, dem «Armenhaus» Europas. Die einst reiche, vom Klima begünstigte Sowjetrepublik mit über 4 Millionen Einwohnern, die frühere Wein-, Gemüse-, Obst- und Tabakkammer der Sowjetunion, wurde, so wird berichtet, während der letzten Jahre von Hunderttausenden junger Menschen verlassen. Von denen, die das Land so dringend bräuchte.

Die Moldawier(innen) verkaufen derzeit das Letzte, was sie noch haben:

- die Männer ihre Frauen, ihre Nieren.

- die Frauen ihre Körper und ihre Kinder.

«Wer geht, der kann verlieren, wer hierbleibt, der hat schon verloren», sagt man in diesem leidgeprüften, nicht nur von bitterer Armut, sondern auch von Korruption und (Organisierter) Kriminalität geplagten Land.

Die jungen Schönen Moldawiens («Wenn wir schon arm sein müssen, dann soll diese Armut wenigstens schön sein …») kommen auf ihrem Weg, der über die Türkei oder aber über Rumänien nach Serbien oder Bosnien-Herzegowina westwärts führt, oft nicht sehr weit.

Viele erreichen ihr Traumziel (Italien, Deutschland) nicht, sondern werden auf den Sklavinnenmärkten des Balkans von Zuhältern verschachert und dort einer der rücksichtslosesten und übelsten Formen der Zwangsprostitution zugeführt.

Neben anderen Transportwegen (zum Beispiel in und über die Türkei, über die «Heroin-Strasse» von Weissrussland nach Polen und Deutschland oder auch über Moskau in alle Welt) nehmen die Balkanroute und der Balkan derzeit eine Schlüsselrolle ein, was den Menschenhandel von Ost- nach Westeuropa betrifft.

Die Sklavinnenmärkte in Serbien, Bosnien-Herzegowina oder Albanien übertreffen sich Berichten zufolge an Rücksichtslosigkeit und Brutalität.

Der Balkan ist zum bedeutsamsten Rekrutierungs-, Transit- und Ausbeutungszentrum für die «Ware» Frau geworden, zu einem Pulverfass, in dem sich alles in der Kriminalität vereint zu haben scheint, was sich einst in kriegerischer Absicht gegenüberstand.

Die Phase der Schleusung beinhaltet bei diesem Geschehen nicht nur das Verbringen des Opfers von Ost nach West oder vom Rekrutierungs- ins Transit- oder Zielland. Vor und während des Schleusungsvorganges werden die Opfer nicht selten sehr bewusst kriminalisiert, so zum Beispiel mit falschen und gefälschten Pässen oder fingierten Einladungen ausgestattet, verschuldet (Kosten für Personalpapiere, für die eigentliche Schleusung und für die Verpflegung), abhängig gemacht (Pässe, Notizbücher mit Telefonnummern werden den Opfern unter einem Vorwand oder auch gewaltsam abgenommen, die Brücken zurück in die Heimat werden damit abgerissen und unerwünschte Kontakte verhindert), und sie werden in die gewünschte, hilflose Lage versetzt, die, wenn erforderlich, mit geeigneten Mitteln auch verdeutlicht wird.

Die Opfer dieses Frauenhandels von Ost nach West, der entgegen vielfach verbreiteter Klischeevorstellungen nur in Ausnahmefällen bei Nacht und Nebel über «grüne Grenzen», sondern in aller Regel legal bzw. scheinlegal über offizielle Grenzübergänge erfolgt, werden während der Schleusungsphase ihrer Illusionen von der versprochenen seriösen Arbeit beraubt und auf die von Täterseite beabsichtigte Prostitutionsausübung im Zielland vorbereitet. Das heisst, wenn erforderlich, vergewaltigt. Einmal, mehrmals, so oft wie eben erforderlich. Menschenhändler und Zuhälter sprechen in diesem Zusammenhang vom «Zureiten».

Die Opfer dieses Geschehens sollen, dem Willen ihrer Ausbeuter entsprechend, am Zielort ohne unnötige Zeitverluste gewinnbringend eingesetzt werden.

Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung der Opfer des Menschenhandels aus Mittel- und Osteuropa erfolgt weltweit, neben den Balkanstaaten jedoch vor allem in den als «Rotlichtmilieus» bezeichneten Subkulturen Westeuropas.

Es handelt sich dabei um Parallelgesellschaften mit eigenen Wertvorstellungen, Regeln, Normen und Gesetzen, mit einer eigenen Sprache, mit eigenen Richtern und mit eigenen Henkern.

Kaum einer anderen gesellschaftlichen Gruppierung ist es jemals in ähnlicher Vollkommenheit gelungen, Rechtsstaatlichkeit und die Gesetze der Allgemeinheit so auszuhebeln und zu ignorieren, ja zu verhöhnen und zu verspotten, wie diesen, in weiten Teilen kriminellen Milieus.

In Deutschland wird das immer wieder aufs neue in Zuhälterprozessen deutlich, wo die Gesetze der Allgemeinheit von Angeklagten und Zeugen ganz selbstverständlich ignoriert werden und wo gelogen wird, dass sich die Balken der ehrenwerten Amts- und Landgerichte biegen, wo Zeugen erpresst oder zu Falschaussagen genötigt, Gerichte eingeschüchtert und wo letztlich angesichts der grossen und lukrativen Geschäfte von den Betroffenen auch ein- oder zweijährige Haftstrafen als kleine Betriebsunfälle müde lächelnd in Kauf genommen werden. Auch vor Gericht gelten für Milieupersonen primär und oft ausschliesslich die Milieugesetze. Ihre Einhaltung ist Pflicht, und Verstösse werden in aller Regel drastisch bestraft.

Gefährlich und in seiner Bedeutung unterschätzt wird die Tatsache, dass dieses Milieu und seine jeweiligen Machthaber fortgesetzt nach nützlichen Kontakten zur Allgemeinheit, zu den Namhaften und Mächtigen aus Politik, Polizei, Justiz, aus der Wirtschaft, der Welt des Sports, des Films, des Fernsehens und anderen gesellschaftlichen Bereichen suchen.

Und angesichts dessen, was dieses Milieu im Rotlicht zu bieten hat (Sex, Geld, Skrupellosigkeit) und bei dem, was bei entsprechenden Enthüllungen gelegentlich an die Öffentlichkeit gelangt, ist davon auszugehen, dass dies auch immer wieder gelingt.

Die Opfer des Menschenhandels und der Zwangsprostitution werden also von einer Parallelgesellschaft vereinnahmt und sind (häufig von Anfang an) Gefangene eines Systems, aus dem es in aller Regel kein Entrinnen gibt.

Das liegt an den Milieugesetzen und ihrer zwingend vorgegebenen, streng überwachten und bei Verstössen hart und konsequent bestraften Einhaltung.

Das liegt jedoch auch an den bewusst abgebauten Brücken, die zurück in die Heimat führen, an der bewusst herbeigeführten Kriminalisierung und an dem mangelnden Vertrauen der Opfer zu den Polizeien und Hilfseinrichtungen in den westlichen Zielländern, was nicht zuletzt auf schlechte Erfahrungen bzw. den schlechten Ruf einer teilweise korrupten Polizei oder Miliz im Heimatland, aber auch auf die Zuhälter und Menschenhändler zurückzuführen ist, die vor dem Gang zur Poli-zei so eindringlich wie erfolgreich warnen.

Nicht zuletzt liegt das an den bewusst verhinderten und völlig fehlenden sozialen Kontakten der Opfer zu Personen oder Einrichtungen ausserhalb des Rotlichtmilieus.

Die jungen Frauen aus Mittel- und Osteuropa, die hier in der Zwangsprostitution ausgebeutet werden, gelangen nicht in das Frankreich, das Belgien, das Italien, in die Niederlande oder in das Deutschland, das wir kennen und das sie sich erhoffen, das sie vielleicht sogar lieben. Sie kommen nicht zu den Menschen, zu denen sie wollen.

Sie sind vielmehr Gefangene einer Subkultur, (Sex-)Sklavinnen eines in weiten Teilen kriminellen Milieus, und sie haben, völliger Wehr- und Hilflosigkeit ausgeliefert, in der untersten Hierarchie-Ebene eines zumeist straff organisierten Gebildes die schmutzigsten und perversesten Freier zu bedienen, ohne jemals selbst Gewinne oder Nutzen daraus zu erzielen.

Und das, so ist zu verdeutlichen, macht keine Frau freiwillig.

Eine Auswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) ergab, dass 53,5% der Opfer des Menschenhandels über den tatsächlichen Grund ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland getäuscht wurden. Bei 15,8% kam es im Rahmen der Anwerbung zur Anwendung von Gewalt.

Vom BKA wurde allerdings auch festgestellt, dass 26,6% der Frauen mit der Prostitutionsausübung einverstanden waren. Diese Aussage kann zu der Fehlinterpretation führen, sie würden sich freiwillig prostituieren.

Von «freiwillig» kann jedoch nicht die Rede sein, wenn der Einwilligung bittere Armut, Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit und nacktes Elend zugrunde liegen.

Und selbst die (wenigen) Frauen, die mit der Prostitutionsausübung tatsächlich einverstanden sind, lehnen ganz sicher jede Form von Zwangsprostitution ab.

Freiwilligkeit und Zwangsprostitution schliessen sich gegenseitig aus.

Von NGOs (Nichtregierungsorganisationen) durchgeführte Befragungen von Rückkehrerinnen in Weissrussland und Moldawien führten zu nahezu deckungsgleichen Ergebnissen und bestätigen das Ergebnis der BKA-Auswertung von Befragungen der wenigen, in Deutschland bekanntgewordenen Opfer des Frauenhandels.

Die Opfer dieses Geschehens werden getäuscht, belogen, betrogen und nicht selten gewaltsam der Zwangsprostitution zugeführt.

Das Zusammenspiel der Täter und Tätergruppierungen in den Bereichen Anwerbung - Schleusung - Ausbeutung, so scheint es, funktioniert und ist zumeist perfekt organisiert.

Die Bekämpfung dieser Kriminalität geschieht dagegen häufig immer noch halbherzig, mit stumpfen Waffen und untauglichen Mitteln, der Kriminalitätsentwicklung und Gegenwart nicht angepasst.

Die Nationalstaaten Westeuropas versuchen seit vielen Jahren, mit unterschiedlicher Intensität, mit unterschiedlichen Mitteln und auch mit unterschiedlichem Erfolg gegen diese Kriminalität vorzugehen. Sie tun das nicht nur in Deutschland, dem, wie es scheint, aus Täter- und aus Opfersicht bevorzugten Zielland, weitgehend ohne, zumindest ohne durchschlagenden Erfolg.

Im Gegenteil: Deutschland wird von den Tätern und Tätergruppierungen scheinbar immer häufiger und immer mehr als Stätte der Ausbeutung von Osteuropäerinnen auserwählt, weil neben geografischen Vorteilen, neben einer ausgebauten und bewährten Infrastruktur entlang der Schleuserwege und dem ungebremsten Konsumverhalten im Zielland auch die längst bekannten, stumpfen Waffen der Gesetzgebung und der Strafverfolgung locken.

Die in Deutschland während der vergangenen Jahre vermehrt feststellbare polizeiliche Praxis, auf die erforderlichen, langwierigen und zumeist auch mit erheblichem Erfolgsrisiko versehenen, zeit-, personal- und geldaufwendigen Strukturermittlungen zur Ergreifung der Täter und Tätergruppierungen zu verzichten und statt dessen allein die Opfer des Menschenhandels wegen ihrer, von den Tätern oft bewusst herbeigeführten, ausländerrechtlichen Vergehen als Täterinnen zu behandeln, führt zwar einfach und schnell zu einer scheinbaren Erfolgsbilanz und zu den polizeilich gewünschten, positiven statistischen Zahlen.

Solche polizeilichen Praktiken haben jedoch fatale Folgen:

Sie unterstützen Täter und Taten; sie verhelfen den Tätern zu mehr Sicherheit und fördern diese Kriminalität. Sie machen die Polizei und ihre Arbeit aus Tätersicht unglaubwürdig, ja lächerlich und bewirken totale und dazu berechtigte, kaum wiedergutzumachende Vertrauensverluste bei den (poten-tiellen) Opfern.

Mit dem Verzicht auf eine intensive Täter-ermittlung, auf den in diesem Bereich häufig erforderlichen «Luxus» aufwendiger Strukturermittlungen und der Beschränkung auf eine «Opferverfolgung» macht sich die Polizei unbewusst und ungewollt zum Handlanger des Verbrechens.

Solche Vorgehensweisen machen Angst und sind nicht die Praktiken eines Rechts-, sondern eines Unrechtsstaates.

Frankreich, so scheint es, ist nicht nur durch die geografischen Pufferzonen Polen oder Tschechien und Deutschland, sondern vor allem auch durch eine restriktivere Handhabung dieser Kriminalität, von der Visumsvergabe bis hin zur Gesetzgebung und Gesetzesanwendung, in einer vergleichbar besseren Situation, ohne vom Problem Frauenhandel verschont zu sein.

Die traditionell liberalen Niederlande und auch Belgien haben ein ähnliches Kriminalitätsaufkommen im Bereich Frauenhandel wie Deutschland zu verzeichnen.

Bemerkenswert und beispielhaft, weil ein unverzichtbares Mittel zur wirksamen Bekämpfung des Frauenhandels, ist jedoch der Opferschutz und die Betreuung, die betroffenen Frauen in Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden und NGOs in diesen Ländern zuteil wird.

Schweden hat Sex gegen Bezahlung für Freier seit dem Jahr 1999 unter Strafe gestellt.

Obwohl die Konsumenten sehr wesentlich zu diesem Kriminalitätsgeschehen beitragen und dafür auch mit verantwortlich sind, erscheint dieses Mittel kontraproduktiv.

Mit ihm wird (wieder einmal) versucht, die Prostitution einzudämmen oder abzuschaffen, was während der vergangenen Jahrhunderte immer wieder versucht wurde und immer wieder misslang und weiterhin miss-lingen wird.

Die Kriminalisierung der Freier führt, so ist zu befürchten, in die Illegalität und öffnet damit der Zuhälterei Tür und Tor, denn gerade da hat er seine Berechtigung.

Italien, um noch ein weiteres westliches Ziel- und Ausbeutungsland zu beleuchten, hat allein durch die auf der Balkan-Route gehandelten Frauen grosse Erfahrung mit dieser Kriminalität.

Staatliche und kirchliche Hilfsmassnahmen für die Opfer, Hotlines für Frauen in Not und an potentielle Freier gerichtete, nachdenklich stimmende Fernsehspots sind nur einige der zumindest in Teilen beispielhaften Massnahmen Italiens im Kampf gegen den Handel mit der «Ware» Frau.

Menschenhandel und speziell Frauenhandel ist jedoch nicht nur ein deutsches, französisches, belgisches, niederländisches, schwedisches oder italienisches Problem.

Das Krebsgeschwür, das sich über Europa ausgebreitet hat, ist ein gesamteuropäisches Problem und von einzelnen Nationalstaaten allein auch kaum mehr zu bewältigen.

Was also unternimmt Europa, und was tun seine Organe zur Bekämpfung dieser Kriminalität?

Die Europäische Kommission kämpft seit langem sehr intensiv gegen die Kriminalitätsentwicklung im Bereich des Frauenhandels an. Zumeist multidisziplinär angelegte Programme (zum Beispiel STOP 1, STOP 2, Phare) wirken auf das Kriminalitätsgeschehen ein. Bislang trotz beachtlicher Bemühungen allerdings ohne durchschlagenden Erfolg.

Dies, so scheint es, vor allem deshalb, weil die Polizei und vor allem die Justiz Europas bislang nicht mit der gesamteuropäischen Entwicklung und der grenzüberschreitenden Kriminalität, so auch dem Frauenhandel, Schritt halten konnte.

Der Auf- und Ausbau von Europol kam während der vergangenen Jahre zweifellos voran. Dennoch: Zwingend erforderlich erscheinende, operativ und grenzüberschreitend einsetzbare fach- und sachkundige Einheiten fehlen nach wie vor, und ohne sie sind die internationalen und kriminellen Strukturen, die Frauen handeln und mit der Zwangsprostitution lukrative Geschäfte machen, kaum zu entflechten, die Taten kaum aufzuklären, die Täter kaum zu fassen und zu bestrafen.

Und noch eines erscheint in diesem Zusammenhang von Bedeutung: Die beste Poli-zeiarbeit verpufft dann wirkungslos, wenn ihr nicht eine leistungsstarke Justiz zur Seite steht. Und Eurojust, so scheint es, steckt noch in den Kinderschuhen.

Stellt man die Frage, warum diese notwendigen Institutionen nicht mit dem Auf- und Ausbau Europas Schritt halten konnten, so kommt man zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass es den Nationalstaaten im Bereich der Inneren Sicherheit wohl am schwersten fällt, Rechte an europäische Einrichtungen abzutreten.

Die Innere Sicherheit ist sehr eng mit der Souveränität der einzelnen (westeuropäischen) Staaten verknüpft, und es fällt schwer, in diesem Bereich Zugeständnisse zu machen.

Der Erhalt und die Gestaltung einer Europäischen Gemeinschaft der Freiheit, des Friedens und des Rechts setzt gerade das aber voraus.

Neben weiterer Anstrengungen der Nationalstaaten (zum Beispiel im Bereich der praktikablen Gestaltung und effektiven Anwendung entsprechenden Rechts oder der bilateralen/internationalen polizeilichen Zusammenarbeit), ist dem Auf- und Ausbau der europäischen Sicherheitsorgane im weiteren Verlauf der EU-Erweiterung erheblich mehr Beachtung zu schenken als bisher.

Die Funktionsfähigkeit von Europol und Eurojust ist Voraussetzung für Erfolge im Kampf gegen die zu Recht gefürchtete Organisierte Kriminalität in Europa und damit auch für mehr Erfolge im Kampf gegen den Menschen- und Frauenhandel.

Unabhängig davon sind die bilateralen und direkten Beziehungen der Polizeien von Rekrutierungs-, Transit- und Zielländern weiter zu intensivieren und auf- sowie auszubauen.

Bürokratische Hindernisse sind zu beseitigen. Gemeinsame Strategien und Operationen sollten nicht Ausnahme, sondern Regelfall sein.

Die Erweiterung der Europäischen Union in Richtung Osten ist nicht frei von Risiken und Gefahren. Die Gefahr eines möglichen weiteren Ausbaus organisierter, krimineller Strukturen und des Ausbaus ihrer Macht im gesamteuropäischen Raum ist ganz sicher eine davon, vielleicht die bedeutendste.

Die EU-Ost-Erweiterung, die Annäherung Westeuropas an die verschiedenen osteuropäischen Staaten, die neu entstandenen und entstehenden Nachbarschaften bieten jedoch auch Chancen. Die Chance der Entdeckung neuer Gemeinsamkeiten, die Chance der Zusammenarbeit und der Verfolgung gemeinsamer Ziele - auch und gerade bei Polizei und Justiz. Die Chance der Entwicklung neuer, gemeinsamer Ermittlungs- und Fahndungsstrategien, die Chance einer effektiven Zusammenarbeit und die zum Abbau von bürokratischen Hindernissen.

Starre Mauern und Stacheldraht waren nie sehr intelligente und wirksame Mittel zur Eindämmung oder Verhinderung von Kriminalität und schon gar nicht zur Verhinderung des Fortschreitens Organisierter Kriminalität.

Werden die im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union sich bietenden Chancen genutzt, lassen sich die Gefahren und Risiken im Rahmen der Erweiterung Europas begrenzen, und bei der Bekämpfung von (Organisierter) Kriminalität lassen sich mehr und grössere Erfolge erzielen als je zuvor.

Auch den schmutzigen Geschäften mit der «Ware» Mensch kann dann wirksamer begegnet werden denn je.

Dass die Chancen genutzt werden, das ist allerdings unabdingbare Voraussetzung dafür.

*Der Text ist das Manuskript eines Vortrages, den der Autor am 16. Dezember bei der Kriminalistischen Studiengemeinschaft in Bremen halten wird.

  Artikel 7: Zeit-Fragen Nr.48 vom 13.12.2004, letzte Änderung am 15.12.2004

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