Artikel 3: Zeit-Fragen Nr.49/50 vom 20.12.2004
zf. Zeit-Fragen hat immer wieder auf die Bedeutung der direkten Demokratie hingewiesen. Die Ausgestaltung der direkten Demokratie in der Schweiz ist als solche ein Modell, das Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit schafft. Kaspar Rhyner stellt mit seiner reichen Erfahrung, die er auf allen politischen Ebenen der Schweiz - auf der Gemeinde-, Kantons- und der Bundesebene - gesammelt hat, treffend das Prinzip der direkten Demokratie im Kanton Glarus dar. Dieses Prinzip erfuhr im Kanton Glarus eine eigene historisch gewachsene Ausprägung. Das Prinzip als solches, das heisst den einzelnen Bürger bei allen öffentlichen Entscheidungen mitbestimmen zu lassen, die Jugend angemessen einzubeziehen und dem Ganzen im Milizsystem einen unbürokratischen Rahmen zu geben - dies ist überall möglich. In diesem Sinne können überall Menschen auf dem Hintergrund ihrer jeweiligen Geschichte und Kultur direktdemokratische Formen entwickeln. Schon heute haben wir dafür aufbauende Beispiele. Solche müssen wir weiter unterstützen und fördern.
Ich erlaube mir, meine Ausführungen mit einem Zitat, das nicht von mir ist, einzuleiten: «Das Prinzip der direkten Demokratie besteht im Bestreben, dem Einzelnen ein Optimum an Entscheidungsfreiheit nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in allen öffentlichen Angelegenheiten einzuräumen.»
Das Prinzip der direkten Demokratie hat in der Schweiz eine sehr lange Tradition. Ich komme aus dem Kanton Glarus, der diese Staatsform seit 1386 verfassungsmässig verankert hat. Selbstverständlich waren zeitgemässe Anpassungen und Reformen an Gesetzen und an der Verfassung nötig. Bis heute praktiziert der Kanton Glarus die direkte Demokratie mit einem Unterbruch von lediglich drei Jahren während der Wirren der Französischen Revolution. Im Land Glarus wird also die Institution der Landsgemeinde vom Volk und im Volk praktiziert. Ich möchte das, so gut es mir möglich ist, erklären.
Der Kanton Glarus ist als siebter Kanton in den Bund der Eidgenossen eingetreten oder wurde damals als westliche Flanke dem Bund der Eidgenossen beigefügt. Der Kanton Glarus ist heute einer der kleinsten Gliedstaaten der Schweiz mit nur knapp 40000 Einwohnern. Und deshalb ist das politische System der Landsgemeinde auch möglich oder deshalb nur praktikabel. Wie ich meine, ist die Landsgemeinde eine ideale Staatsform. Natürlich kann man mir vorwerfen oder mich entsprechend belasten, ich idealisiere die Situation, weil ich in diesem kleinen Land geboren bin.
Deshalb vielleicht kurz eine Erklärung: Was ist eine Landsgemeinde überhaupt, wie ist ein Landsgemeindekanton strukturiert? Die Exekutive, die Regierung, besteht aus sieben Mitgliedern. Die Legislative, im Kanton Glarus Landrat genannt, in anderen Kantonen Kantonsrat, besteht aus 80 Mitgliedern. Bemerkenswert ist, dass die sieben Mitglieder der Regierung nicht vollamtlich tätig sind. Also jedes Mitglied der Regierung, ob Mann oder Frau, kann oder muss auch noch eine andere Erwerbsmöglichkeit in Erwägung ziehen. Ich habe ausdrücklich gesagt, kann oder muss. Der Landrat, also die Legislative, arbeitet im Milizsystem. Aber weder Regierung noch Landrat haben abschliessende exekutive oder legislative Kompetenzen. Oberstes Organ ist die Landsgemeinde. Wie organisiert sich die Landsgemeinde? Ich möchte dies kurz erklären. Alle Jahre einmal, immer am ersten Sonntag im Mai, treffen sich die stimmberechtigten Frauen und Männer im Hauptort des Landes, also in Glarus, und zwar unter freiem Himmel, zum politischen Hauptereignis des Jahres. An diesem einen Tag werden die von der Regierung und vom Landrat vorbereiteten Gesetze, Vorlagen, Bauvorhaben usw. gemeinsam beraten, diskutiert, behandelt und verabschiedet. An einem einzigen Tag, also von vormittags 9.30 Uhr bis etwa 15.30 Uhr, werden alle Geschäfte, die in einem Jahr zu behandeln sind oder waren, vom Souverän verabschiedet. Die Landsgemeinde hat also das letzte Wort.
Zur Beteiligung: Es sind jeweils, je nach Traktandenliste, 6000 bis 12000 Frauen und Männer «im Ring». Das mag wenig erscheinen, aber immerhin schlagen wir mit der Landsgemeinde beteiligungsmässig in der Regel noch die eidgenössischen Abstimmungen. Interessant vielleicht: Die Jugend ist im Ring anwesend. Die Jugend geniesst somit -politischen, staatspolitischen Unterricht live vor dem Landammann unter oder mitten im Volk. Als kleiner Bub, als Jüngling, ging ich jeweils mit dem Vater an die Landsgemeinde und habe mich dann selbstverständlich zu der Jugend «abgesetzt». Später als stimmfähiger junger Mann habe ich immer in etwa zwei Meter Breite den gleichen Platz wie mein Vater an der Landsgemeinde eingenommen.
27 Jahre lang war ich Mitglied der Regierung, davon 4 Jahre als Präsident, das heisst als Landamman und 7 Jahre als Vizepräsident, das heisst als Landesstatthalter. Die Landsgemeinde wird vom Landammann oder vom Landesstatthalter geleitet. Die verfassungsmässige Regelung der Landsgemeinde ist in 4 Paragraphen niedergeschrieben. Und das reicht: Der Stimmbürger wird im Vorfeld der Landsgemeinde etwa 6 Wochen vorher mit dem sogenannten Memorial umfassend orientiert: Strassenbauvorhaben mit den generellen Plänen, Schul- oder Spitalvorlage ebenfalls mit den einschlägigen und notwendigen Orientierungen. Die Vorlagen werden von Mann und Frau diskutiert. Jedermann darf oder kann auf die Bühne. Jedermann hat Antragsrecht, das heisst er kann eine Änderung der Vorlagen vorschlagen. Jeder einzelne Artikel kann abgeändert werden oder man kann Rückweisung oder Ablehnung beantragen.
Wenn jemand sagt: «Selbst in der Demokratie der Schweiz herrschen die Massgebenden», so hat er vielleicht recht, es komme nur darauf an, wen wir als die Massgebenden interpretieren. Wenn er die Regierung meint, dann widerspreche ich in diesem Sinn. Ich erwähne als Beispiel den Ablauf der eidgenössischen Abstimmung zum EWR-Beitritt. (EWR: Europäischer Wirtschafts Raum) National- und Ständerat waren dafür. Im Ständerat waren 4 von 44 dagegen. Die Schlussabstimmung in der Vereinigten Bundesversammlung fiel mit sehr grosser Mehrheit für einen Beitritt der Schweiz zum EWR aus. Die meisten Parteien waren grosse Befürworter. Wirtschaft und Finanz hatten einen Beitritt nicht nur markant befürwortet, sondern auch erklärt, was alles Negatives passiert, wenn man dem EWR nicht beitritt. Ich könnte Szenarien vorstellen, erklären und darlegen. Aber an jenem 6. Dezember 1992 sagte das Volk der Eidgenossen nein zum EWR-Beitritt. Ob das richtig oder falsch war, ob das aus heutiger Perspektive ein Fehler war, das müssen wir heute nicht beurteilen. Aber insofern stimmt es: selbst in der ältesten Demokratie der Welt herrschen die Massgebenden. Aus dieser Perspektive verstehen wir, wen ich meine.
Selbstverständlich ist eine solche Regierungsform nur in einem kleinen Gliedstaat möglich. Aber ich sage es so: Besuchen Sie einmal die Glarner Landsgemeinde, denn es ist sehr beeindruckend: Es ist nicht erwünscht, dass der zuständige Departementsinhaber in die Diskussion eingreift. Er hat zuzuhören, hat Kommentare, Kritik über seine Vorlagen, die er im Parlament durchgebracht hat, mit anzuhören und kann, wenn er will, meistens will er dem Volk am Schluss ein Resumee unterbreiten. Beantragt wird dann selbstverständlich vom entsprechenden Vertreter, dass seine Vorlage so von der Landsgemeinde verabschiedet wird, wie er sie im Parlament durchgebracht hat.
Nur ein kleines Beispiel der Landsgemeinde: Im letzten Frühjahr - sparen ist angesagt. Und wo spart man? Bei der Jugend und bei der Bildung! Die können sich ja nicht wehren, oder die können sich ja nur wenig wehren, und «wir» sind ohnehin ein «gescheites Volk», also mag es da allerhand ertragen. Zurück: Beantragt wurde, das zehnte Schuljahr und die finanzielle Beteiligung an der beruflichen Ausbildung zu streichen. Es gab eine Debatte von fast einer Stunde. Was hat das Volk gemacht? Es hat den Antrag der Regierung abgelehnt und Bildung, zehntes Schuljahr und weitere Beitragsleistungen beruflicher Ausbildung nach wie vor gebilligt. Ich möchte noch erwähnen, dass an jeder Landsgemeinde der Steuerfuss für das kommende oder bereits laufende Jahr festgelegt wird, vom Volk festgelegt wird. Die Regierung beantragt es, und das Volk sagt, es sei gewillt, soviel zu zahlen oder nicht.
Zum schweizerischen Föderalismus sei noch etwas kurz erwähnt. Natürlich muss die Landsgemeinde oder ein kleiner Gliedstaat der Eidgenossenschaft den ausgeprägten Föderalismus praktizieren. So ist z.B. das Wehrwesen Sache des Bundes. Da hat die Landsgemeinde nichts zu sagen. Das Bildungswesen ist aber Sache des Kantons. Da hat die Landsgemeinde alles zu sagen. Nationalstrassenbau, Bundesstrassenbau ist gemeinsame Sache, gemeinsam finanziert. Bei der baulichen Ausführung liegt die Hoheit dann beim Kanton. Auch auf Bundesebene hat aber der einzelne Bürger in der Schweiz die Möglichkeit, mit Initiative und Referendum gestaltend einzugreifen.
Österreich
Seit dem Herbst 2003 gibt es in Österreich das Bündnis Neutrales Freies Österreich (NFÖ), einen österreichweiten Zusammenschluss -politischer Gruppierungen, nicht im Parlament vertretener Kleinparteien, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen. Die NFÖ-Bündnispartner wollen sich nicht damit abfinden, dass Bürger mit berechtigten österreichischen Anliegen kein Gehör finden und von ihren -Politikern in internationalen Institutionen unzureichend vertreten werden. Stichworte wie «schleichende Aufgabe der Neutralität» und «Beteiligung an militärischen Kampftruppen», «Parteienherrschaft und Demokratiemissbrauch», «Einsparung im Bildungsbereich und Gesundheitswesen», «Ausverkauf österreichischer Ressourcen», wenig «Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger», u.a.m. sind die zentralen Ansatzpunkte für das Engagement der NFÖ. Im Gespräch mit Rudolf Pomaroli, dem Bundesobmann des Bündnisses NFÖ, erfahren wir mehr über das Anliegen der NFÖ.
Pomaroli: Uns geht es um einen belegbar korrekten, transparenten, gesetzestreu ausgerichteten politischen Stil im Parlament wie in den Regierungen. Das Reden soll nicht im Widerspruch zum Handeln stehen. Konkret: Wenn in der österreichischen Bundesverfassung in Artikel 44, Absatz 3, steht, dass bei einer gravierenden Änderung der Bundesverfassung darüber eine Volksabstimmung abzuhalten ist, so kann doch der Hüter der Verfassung, der Bundespräsident, nicht schweigen, sobald der Regierungschef eine Abstimmung über die vorrangige EU-Verfassung ablehnt.
Ganz generell stören uns Meinungsäusserungen von Politikern, die mehr oder weniger eine Funktion von Ort und Zeit sind. Beispielsweise zeigen sich österreichische Regierungspolitiker in Brüssel äusserst unterwürfig und angepasst. Kaum betreten sie österreichischen Boden, so hören sich die Aussagen plötzlich konträr, kämpferisch und im Sinne nationaler Interessen an. Man spricht von Bedingungen, ohne deren Erfüllung nicht zugestimmt werden würde. Ich erinnere an das AKW Temelin, das nicht in Betrieb gehen dürfe, oder an die Rechtswidrigkeit der Benes-Dekrete, die zuerst anerkannt werden müssen, bevor dem EU-Beitritt der Tschechei die Zustimmung gegeben werde [...]. Man ist auch bereit, notfalls mit einem Veto Druck auszuüben [...].
Wir haben es dann leider anders erlebt. Reine verbale Schaumschlägerei! Soll ich noch Beispiele in den Bereichen Transitpolitik oder Neutralitätspolitik oder EU-Erweiterung aufzählen?
Die Wiedergewinnung nationaler Souveränität und die Einführung von wirksamen Instrumenten der direkten Demokratie nach Schweizer Muster hat meines Wissens noch keine Partei verlangt. Noch sicherer wage ich zu behaupten: Alle vier etablierten Parteien dienen der Europäischen Union in ihrem wirtschaftlichen und militärischen Grossmachtstreben und opfern somit wertvollste Mitbestimmungsrechte, kulturelle Identität und inneren wie äusseren Frieden. Vom kontinuierlichen Ausverkauf österreichischer Ressourcen und Unternehmungen möchte ich erst gar nicht reden.
Mir ist auch keine Partei bekannt, die unmissverständlich den Austritt aus der EU fordert. Unser Bündnis will raus aus diesem bürgerfernen System EU. Es gibt derzeit keinen anderen Weg, unsere Souveränität wieder weitgehend zurückzugewinnen. Bei der Neutralität scheinen Sozialdemokraten und Grüne ähnliche Ziele zu verfolgen. Bitte prüfen Sie jedoch das Stimmverhalten im Parlament, als der Amsterdamer und der Nizza-Vertrag ratifiziert wurden. Alle Abgeordneten haben zugestimmt, also der Beistandspflicht auf EU-Ebene und dem Aufbau eines EU- Heeres. Und das soll mit der österreichischen Neutralität von 1955 vereinbar sein? Das ist glatte Heuchelei.
Ja, enttäuschte Nichtwähler und Wechselwähler wollen wir mit couragierten Zielsetzungen, wie dem vorhin erwähnten EU-Austritt, erreichen. Immerhin wünschen sich bereits 38% aller Österreicher diesen Schritt, und wir haben von Juristen und Völkerrechtlern bestätigt bekommen: Es ist ein erreichbares Ziel, und Österreich kann ausserhalb dieser undemokratischen, von Grosskonzernen gelenkten Gemeinschaft wesentlich mehr für Eu-ropa, für den Frieden und für die Umsetzung christlich-humanistischer Wertvorstellungen tun. Wir sind überzeugt, wenn den Wählern eine echte Alternative zur «Einheitspartei mit vier Gesichtern» geboten wird, wird der Anreiz, zur Wahl zu gehen, wieder zunehmen.
Die Grossparteien haben ihr Wort schon unzählige Male gebrochen und ihre Grundsatztreue aufgegeben - z.B. die Grünen, indem sie eine EU-Verfassung gutheissen, in der eine verpflichtende Aufrüstung und Militarisierung festgeschrieben ist.
Solange die Vertreter des NFÖ nicht wortbrüchig geworden sind, sollte es allerdings einen Vertrauensvorschuss geben.
Wer in der Zukunft nur Negatives erwartet, dem fehlt das Lebensprinzip Hoffnung. Solch ein extremer Pessimismus würde auch jede Form sozialen Zusammenlebens stark belasten. Wir erwarten bei den Wählern mehrheitlich eine realistische Denkweise.
Österreich konnte sich die Eigenstaatlichkeit und den souveränen Zustand vor 1995 gut leisten. Was spricht dagegen, dass es ausserhalb der Europäischen Union ebenfalls funktionieren würde? Die Nichtmitglieder Schweiz und Norwegen nagen ja auch nicht am Hungertuch. Wir wollen keine zwischenstaatlichen Barrieren im Waren- und Dienstleistungsaustausch aufbauen, es geht uns um die Fähigkeit grösstmöglicher Entscheidungsfreiheit vor allem in politischen Belangen. Nehmen wir das Beispiel Transit. Wenn in Österreich eine Region unter den Belastungen des Transitverkehrs stöhnt, dann sollen die betroffenen Menschen vor Ort ihr Schicksal bestimmen können und nicht eine nach ökonomischen Kategorien gelenkte Zentrale in Brüssel.
Wahrscheinlich verstehen die Entscheidungsträger in EU und Nato unter Frieden etwas ganz anderes als die einfachen Menschen hierzulande. Gab es denn überhaupt einen Krieg, der nicht in friedensichernder Absicht geführt wurde? Angeblich hat auch Hitler in den 30er Jahren noch von Frieden gesprochen Für mich zählen die Fakten. EU-Länder waren in den letzten 10 Jahren bereits in 4 Kriege verwickelt. Jetzt sind noch 10 Oststaaten dazugekommen. Da sehe ich eine zunehmende Wahrscheinlichkeit, dass sich einer der 25 Mitgliedsstaaten - es sollen ja noch weitere dazukommen - in Kriege verwickeln lässt, dann ist es mit dem Frieden in Österreich vorbei. Die geplante militarisierende EU-Verfassung verstärkt meine Zweifel am Friedensprojekt EU um einige Potenzen.
Die Rede vom «Friedensprojekt EU» ist demnach eine Täuschung? Wäre die Europäische Union ein tatsächliches und von solchem Geist beseeltes Friedensprojekt, wie die EU-Befürworter es gerne darstellen, ja dann könnten wir Bürger manches wegstecken, was an Belastungen in den letzten 10 Jahren auf uns zugekommen ist.
Dem ist aber nicht so. Dieses allerletzte Argument dient zur Verblendung. Eines getraue ich mich mit Bestimmtheit zu sagen: Verzeihendes, liebevolles Verhalten kann am stärksten den Frieden erhalten bzw. ihn wiederbringen.
Oder andersherum gedacht: Unfrieden entsteht bereits mit jedem bösen Wort, erst recht mit Taten, die als ungerecht, egoistisch, feindselig empfunden werden. Daran gemessen hat sich die EU in den letzten Jahren zu viel Negatives geleistet. Wie oft wurden die Bürger getäuscht? Ich vergesse es nicht so schnell, wie im Oktober 2001 auf meinem PC Mail-Nachrichten besorgter Christen eintrudelten mit dem Aufruf, übers Internet die Meinung zu einem Konsultationspapier der EU-Kommission nach Brüssel zu senden. Die Kommission hatte die Bürgerbeteiligung angeregt und verlautbart, ihre Entscheidung von der Bürgermeinung abhängig zu machen. Es ging um «Strategische Visionen der Biowissenschaften und der Biotechnologie», übersetzt, die Förderung von Forschungsprojekten, bei denen menschliche Embryonen gezielt getötet werden sollten. Als Endtermin für Stellungnahmen war der 23. November angesetzt.
Wie gefrotzelt fühlten sich da Hunderttausende aktive Bürger in allen EU-Ländern, als sie erfuhren, dass das EU-Parlament bereits am 14. November vollendete Tatsachen geschaffen und zugestimmt hatte. Noch deutlicher entpuppt sich das sogenannte Friedensprojekt EU, wenn wir den Verfassungsvertrag zur Hand nehmen. Darin sind Aufrüstungsverpflichtungen verankert und eine Selbstermächtigung zu globalen Militärinterventionen, im Klartext zu Kriegen.
Drittens nimmt Brüssel die europäischen Bürger nicht ernst, räumt ihnen keine ernsthafte Beteiligung an Entscheidungsprozessen ein. Im Gegenteil, in den Organen, wo über die Gesetze abgestimmt wird, geschieht dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Und eine solch bürgerferne Konstruktion soll den Frieden in Europa bewahren können? Kriege wurden immer von Machtträgern - oft Diktatoren - über die Köpfe der betroffenen Bürger hinweg angezettelt. Nein, je länger ich über diese Worthülse «Friedensprojekt EU» nachdenke, desto sicherer werde ich in meiner Einschätzung: Die EU ist ein potentielles Kriegsprojekt.
Ohne Idealismus sollte ein Politiker erst gar nicht mit diesem Beruf liebäugeln. Das ist ja genau die Wurzel allen politischen Übels. Wenn nicht die Freude an diesem Beruf das Motiv dafür ist, ihn zu wählen, sondern das attraktive Einkommen samt Privilegien, so fehlt einem solchen «Diener des Volkes» die wichtigste Grundvoraussetzung.
lb./hep. Am 18. Juni 2004 beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs den Text für eine EU-Verfassung. Am 29. Oktober 2004 wurde er von ihnen in Rom unterzeichnet. Die EU-Verfassung zementiert den Weg der Militarisierung und der uneingeschränkten «Liberalisierung» der Wirtschaftspolitik der EU. Sie muss jetzt in allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Einige EU-Staaten, unter ihnen Frankreich, haben bereits angekündigt, vor einer Ratifizierung eine Volksabstimmung über das einschneidende Gesetzeswerk durchzuführen.
Bisher haben sich die verantwortlichen Poli-tiker in Österreich, allen voran Bundeskanzler Schüssel, gegen eine solche Volksabstimmung ausgesprochen, obwohl dies genaugenommen verfassungswidrig ist: Die österreichische Verfassung sieht ausdrücklich vor, vor Gesetzesänderungen, die die Bundesverfassung grundlegend verändern, eine Volksabstimmung durchzuführen. Die einzige Möglichkeit, bei den österreichischen Politikern doch noch einen Meinungsumschwung hervorzurufen, ist, sie zu überzeugen, dass die Bürger darauf bestehen.
Eine Petition der Werkstatt für Frieden und Solidarität Linz (ehem. Friedenswerkstatt Linz) für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in Österreich wurde bereits mit zweieinhalbtausend Unterschriften an den Petitionsausschuss des österreichischen Nationalrats übergeben und an den zuständigen Verfassungsausschuss weitergeleitet. Die Petition, die auch vom Österreichischen Friedensrat unterstützt wird, liegt aber weiterhin zur Unterschrift auf. Ein zweites Paket mit möglichst vielen Unterschriften soll demnächst übergeben werden. Unterschriftenbögen und Materialien können über die unten angegebene Adresse bzw. Web-Adresse angefordert werden.
Die EU-Verfassung, die nun in allen Mitgliedstaaten der EU zu ratifizieren ist, verpflichtet:
In vielen EU-Staaten gibt es Volksabstimmungen über diesen Verfassungsentwurf. Warum nicht auch in Österreich?
Ich fordere den Nationalrat auf, eine Volksabstimmung über die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags zu beschliessen, da diese Verfassung viele Lebensbereiche Österreichs betrifft.
Information bei:
Friedenswerkstatt Linz, Waltherstr. 15, 4020 Linz, Tel.: +43 732 771094, Fax: +43 732 797391,
E-Mail: friwe@servus.at, Web: www.friwe.at
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