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 Artikel 3: Zeit-Fragen Nr.22 vom 30.5..2005

 Schengen - weniger Sicherheit, weniger Souveränität, weniger Demokratie, weniger Schweiz

thk. Noch eine Woche bleibt Zeit, in der der Stimmbürger seine Stimme abgeben und über einen gewichtigen Entscheid betreffend die Zukunft unseres Landes befinden kann. Ein Privileg, das kein anderer Staat in Europa kennt, somit auch kein einziges EU-Land.

Dieses Recht hat sich die Schweizer Bevölkerung über Jahrhunderte erfochten. Ein Recht, das den Bürgern aller Staaten zusteht. Unser grösstes Nachbarland räumt hingegen seiner Bevölkerung nicht einmal das Recht ein, über die EU-Verfassung abzustimmen, obwohl sie das deutsche Grundgesetz ausser Kraft setzt.

Seit Jahren wird jedoch von bundesrätlicher Seite daran gearbeitet, gerade dieses Recht, über politische Entscheide abstimmen zu können, immer weiter einzuschränken. Besonders das Referendumsrecht wird ständig zurückgebunden. Man will den Bürger nicht mehr entscheiden lassen.

So wurde dem Stimmbürger bei der Abstimmung über die Armee XXI das Recht genommen, über die weitere Entwicklung der Armee an der Urne mitzureden. Mit der Abstimmung über das Schengen/Dublin-Abkommen stehen wir wieder vor einer ähnlichen Situation. Die Schweiz muss den gesamten EU-Vertrag übernehmen und darf über die Weiterentwicklung dieses Vertragswerks nicht mitbestimmen, weder auf der Ebene gleichberechtigter Verhandlungspartner, noch hat der Stimmbürger das Recht, über die weitere Entwicklung abzustimmen.

Die Schweiz hat nur eine Ultima ratio, den gesamten Vertrag zu künden und wieder auszusteigen. Doch wer glaubt daran, dass unser Bundesrat und unser Parlament dies anstreben würden? Es ist höchst unwahrscheinlich, denn sonst müssten sie bereits heute nein zu diesem Vertragswerk sagen, das so viele Nachteile für die Schweizer Bevölkerung bringt. Wegen dieser theoretischen Ausstiegsmöglichkeit spricht Bundesrat Deiss immer davon, dass die Schweiz gar keinem Abkommen beitrete, sondern dass das ganze nur ein Assoziationsvertrag sei. Wortklauberei. Wir übernehmen EU-Recht, solange wie die Schweiz assoziiert ist.

Die Argumentation der Schengen-Befürworter ist sehr dünn geworden. Die versprochene Sicherheit ist zerplatzt wie eine Blase. Die umgerechnet 15 international ausgeschriebenen Verbrecher, die durch das Schengen-Informationssystem jährlich geschnappt werden könnten, sind nichtig im Vergleich zu den rund 35000 Kriminellen, die an der Schweizer Grenze gefasst werden. Auch wenn der Bundesrat versichert, es gebe nach wie vor Kontrollen an der Grenze, denn die Waren könnten weiterhin kontrolliert werden, so ist es dennoch untersagt, Personenkontrollen durchzuführen.

Und genau diese Personenkontrollen haben Erfolg. Selbst die EU hat Schengen nie in Zusammenhang mit mehr Sicherheit gebracht. Im Gegenteil, man war sich sehr wohl bewusst, dass mit dem Schengen-Abkommen ein grosses Mass an Sicherheit verlorengeht, doch die politisch Verantwortlichen für diesen Vertrag gewichteten die Reisefreiheit höher als den Verlust an Sicherheit, die Bürger der assoziierten Länder wurden nie danach gefragt.

Aber wir müssen gefragt werden, und zwar so lange wie die direkte Demokratie besteht. Nun ist es nur leider so, dass bei einer Annahme dieser Vorlage die direkte Demokratie in dem zentralen Bereich Schutz der Grenzen abgeschafft wird. EU-Recht wird übernommen, und hier ist die Meinung des Bürgers nicht mehr gefragt.

Dass man mit dem Verlust der Mitbestimmung auch gleich noch Hoheitsrechte an die EU abgibt und damit die Souveränität in dem heiklen Bereich der inneren Sicherheit ebenfalls verliert, kann die ablehnende Haltung gegenüber dieser Vorlage nur noch bestärken. Selbst Vertreter der EU zeigten sich erstaunt, dass der Bundesrat diesen Schritt tun möchte, und machten auf den Souveränitätsverlust aufmerksam.

Wollen wir in einem souveränen und einigermassen sicheren Staat leben, dann kann man dem Schengen-Abkommen nicht zustimmen. Das ist kein emotionales Votum, das ist auch nicht das Resultat diffuser Ängste, nein, es ist ein vernünftiger Entscheid, weil alle Fakten gegen dieses Abkommen sprechen.


Nein zum Alptraum Schengen!

von Dr. Frédéric Walthart, Estavayer-le-lac

Die Nacht nach der Schengen-«Arena» am Abend des 13. Mai war schrecklich. Das Gewirr von Meinungen, das Ineinanderreden und das Gezänk brachten mir nach langen schlaflosen Stunden einen fetzenartigen Schlaf, durchsetzt von schrecklichen Träumen.

Einmal stand ich da in einem grossen Saal, voll von Menschen, Honoratioren wie beim Papstbegräbnis, vor mir auf einem hohen -Podest ein Richterkollegium in dunkelrotem, schwarz verbrämtem Talar, ein ehrwürdiger Gerichtspräsident mit schneeweissem Haar, braungebranntem Gesicht und blitzend blauen Augen. Offenbar war ich als Angeschuldigter da, in einem für Untersuchungshäftlinge typischen grauen Arbeitsgewand mit je einem grossen Schweizerwappen auf der Brust und auf dem Rücken.

«Ihr Schweizer habt mit der Europäischen Union einen Vertrag unterzeichnet, mit dem ihr euch verpflichtet, an euren Grenzen alle Personenkontrollen abzuschaffen. Handkehrum sagt ihr euren Bürgerinnen und Bürgern, dass sich an den bisherigen Grenzkontrollen nichts ändern werde. Entweder habt ihr die EU betrogen, oder ihr beschwindelt euer Stimmvolk. Was habt ihr dazu zu sagen?»

Irgendwie kam ich mir verloren vor - als der Angeschuldigte der Schweiz angesprochen zu werden. Ich erinnere mich, in meinem Traum etwas gestammelt zu haben von Zollkontrollen und Personenkontrollen. Als Nichtmitglied der Europäischen Zollunion müssten wir bei Zollkontrollen auch Personenkontrollen durchführen.

«Das sind blöde Ausflüchte», dröhnte es in meinen Ohren. «Ihr Schweizer habt mit der EU ein weitgehendes Freihandelsabkommen, so dass auch der Kreis der Zollkontrollen beschränkt ist. Um die Ursprungszeugnisse zu prüfen, braucht es keine Personenkontrollen zur Fahndung von Kriminellen. Die Wahrheit ist, ihr habt vor, Personenkontrollen unter dem Vorwand von Zollkontrollen durchzuführen.»

Unter noch unverständlicherem Gestammel versuchte ich darzutun, dass Zollkontrollen trotz Kontrolle von Personen keine Personenkontrollen seien.

«Hören Sie auf mit diesem Geplapper. Sie versprechen Ihrem Stimmvolk, dass es weiterhin Personenkontrollen wie bisher geben wird, aber unter dem Vorwand der Zollkontrolle. Das ist Betrug und verstösst gegen Treu und Glauben, eine Grundlage des Verkehrs zwischen Staaten. Aber auch im Verkehr mit eurem Stimmvolk. Ihr macht euch schuldig gegen die Grundsätze des Völkerrechts und gegen eure Verfassung.»

Irgendwie verwischte sich dann alles: Gedankenfetzen wie Verurteilung zum Ausschluss aus der Staatengemeinschaft wegen des «Austricksens» von Vertragspartnern und Bürgern drehten und drehten in meinem Kopf herum, bis mich ein bleierner Schlaf übermannte. Zwischendurch sah ich die grossen Augen einer der Verhandlungspartnerinnen mit der EU, die sich in mich bohrten und sagten: «Alles bleibt beim alten», oder der quadratische Kopf eines Polizeigewaltigen, der mit Stentorstimme polterte: «Wir werden nach wie vor an der Grenze auch Personen kontrollieren.» Die schwächlichen Einwände, man verstehe die Subtilitäten der getroffenen Regelung nicht, wurden jeweils mit einem mitleidigen Lächeln oder einer wegwerfenden Handbewegung zur Seite geschoben.

Das Erwachen nach einer solchen Nacht war mühsam. Mit bleiernem Kopf schleppte ich mich zum Fenster, sah den wunderbaren See mit dem etwas verschleierten Jura und einigen Sonnenstrahlen, die sich durch die Wolken zwängten und die angelaufene grosse Pfingst-Regatta erleuchteten. Da fiel der Alptraum wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Ganz klar sah ich, dass die Schweiz als ein zu schönes, ein noch von all dem Bösen in der Welt relativ unversehrtes Land zu schade sei, sich von dem Ränkespiel der Realpolitiker, Parteiklüngel und Geschäftemacher dazu missbrauchen zu lassen, seine im wesentlichen noch intakt gebliebene Ehrlichkeit, die Hochhaltung von Treu und Glauben im Verkehr mit anderen Staaten, aber auch mit den eigenen Bürger-innen und Bürgern aufzugeben. Nur um den kindischen Schwindeleien der sich als besonders gewiefte Unterhändler vorkommenden Behördenvertreter oder den Schalmeiengesängen grosser Wirtschaftsführer auf den Leim zu gehen.

In meinem noch sehr schweren Kopf leuchtete es grell auf: Der moralische Wert, die Würde und das Vertrauen in die korrekte Verhandlungsfähigkeit der Schweiz sind wichtiger als irgendwelche, zudem nur hypothetische wirtschaftliche Vorteile - deshalb kann es für die Schweiz nur ein massives Nein zu Schengen geben, wenn sie … die Schweiz bleiben will! Nein zum Alptraum Schengen!


Protestbrief des Vereins «Bürger für Bürger» an den Bundeskanzler

Sehr geehrter Herr Casanova

Vielen Dank für Ihre Antwort auf das Protestschreiben des Vereins «Bürger für Bürger» gegen die organisierte Manipulation der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, das ich mit unterzeichnet habe.

Ihre Antwort enttäuscht mich sehr, da Sie das wahre Ausmass der angeprangerten Missstände, der Manipulationen mit der unerlaubten Abstimmungspropaganda des Bundesrates und der indoktrinierten Verwaltung bagatellisieren.

Sie berufen sich auf die schweizerische Verfassung. Als Vizekanzler kennen Sie die Verfassung im Detail. Aber die bundesrätliche Auslegung der Verfassung ist heute meilenweit von deren Grundidee entfernt.

Die Bundesverfassung verpflichtet den Bundesrat unter Eid:

Art. 2 Abs. 1: Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.

Das heisst: Die Eidgenossenschaft und nicht ausländische oder internationale Organisationen.

Art. 34 Abs. 2: Die Politischen Rechte sind gewährleistet und die Garantie der Politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Das heisst, ohne einseitige Propaganda und Einflussnahme durch den Bundesrat.

Art. 180 Abs. 2: Der Bundesrat informiert die Öffentlichkeit rechzeitig und umfassend über seine Tätigkeit.

Umfassend bedeutet «allgemein und alles Wesentliche» und nicht die eigene Meinung aufzwingen, wie es in den letzten Jahren Mode geworden ist.

Art. 185 Abs. 1+2: Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit, und der Neutralität der Schweiz. Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Das bedeutet, der Bundesrat trifft Massnahmen, und nicht Schengen.

Volksabstimmungen ermöglichen dem Volk, politische Entscheide zu treffen, um die Zukunft der Schweiz mitzubestimmen. Sie sind Teil der direkten Demokratie. Die Auffassung des Bundesrates ist jedoch, dass der Standpunkt der Regierung der einzig richtige sei und durchgesetzt werden müsse. Diese Ansicht ist demokratiefeindlich und bedeutet unerlaubten Machtmissbrauch.

In den letzten Jahren erleben wir, dass bei jeder Abstimmung eine offizielle Propagandamaschinerie in Gang gesetzt wird, mit dem einzigen Ziel, dem Schweizervolk mit grossem Aufwand von Steuergeldern die bundesrätliche Meinung aufzuzwingen, und das in Form von Glanzbroschüren, Faltblättern, CD-ROM, Videos, Plakaten, Medienauftritten, Vortragsreisen usw. und mit starker Unterstützung vieler linkslastiger Medien.

BR Leuenberger brüstet sich, mit seinen mehr als fragwürdigen Methoden den Stimmbürger zu einem richtigen und guten Abstimmungsresultat verführt zu haben.

BR Deiss versichert, gute Argumente zu haben, die so lange wiederholt werden müssen, bis das Volk zustimme.

Die Stimmbürger werden von der eigenen Regierung als dumm, unwissend und manipulierbar angesehen. Mit Verdrehungen von Tatsachen und mit absichtlichem Verschweigen der negativen Auswirkungen werden unsere Demokratie und unsere Freiheit durch den Bundesrat leichtfertig preisgegeben.

Unsere Unabhängigkeit, unsere Bürgerrechte wie auch unsere Neutralität werden immer wieder bedenkenlos diskreditiert und in Frage gestellt.

Solches Vorgehen des Bundesrates muss zwingend aufhören, soll es nicht als Verrat an der direkten Demokratie angesehen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Eduard Geissbühler

 

Artikel 3: Zeit-Fragen Nr.22 vom 30.5.2005, letzte Änderung am 2.6.2005

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