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Artikel 6: Zeit-Fragen Nr. 34 vom 01.02.97, Seite 10
von Dr. iur. Friedrich Wilhelm Schlomann
Heutigen und zukünftigen Generationen verlangt der organisierte Widerstand gegen das totalitäre SED-Regime und dessen Unrechtsstaat Respekt ab, auch wenn die Geschichte dieses Widerstands nicht nur eine leuchtende Erfolgsgeschichte ist. Mit seinen ernsthaften Anliegen und der konkret gelebten Mitmenschlichkeit bietet der Widerstand Vorbildliches. Eine dieser Widerstandsorganisationen war der Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen.
Im Herbst 1949, unmittelbar nach Gründung der DDR, tauchten an vielen Orten anonyme Flugblätter auf mit dem Text: «Das Regime in der deutschen Sowjetzone ist nicht auf rechtmässige Weise zustande gekommen. Es verletzt systematisch das Recht auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens. Unrecht aber bleibt Unrecht, auch wenn Ministerien es befehlen. Helft uns, dieses neue Unrecht zu bekämpfen!» Es war der Beginn des Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen der Sowjetzone (UfJ), die zweifellos damals beste und seriöseste Widerstandsbewegung. Seine einzige Waffe war «nur» die Drohung mit dem Recht gegen das von den SED-Machthabern begangene politische Unrecht zur Durchsetzung ihrer Zwecke und Ziele. Zugleich war die Erkenntnis, nahezu wehrlos einer Willkürherrschaft ausgeliefert zu sein, für die Bevölkerung in der DDR niederdrückender und schmerzlicher als alle materielle Not. Allmonatlich kamen so bis zu rund 2000 Menschen in die UfJ-Zentrale in Berlin-Zehlendorf, um hier Rat, Auskunft, praktische Hilfe sowie Verhaltensmassregeln für ihren tristen Alltag zu erhalten - sei es anlässlich einer Verpflichtung als Spitzel, für Hilfsmöglichkeiten bei Verhafteten, gegen Enteignungen oder generell bei Rechtsfragen. Während der ersten zehn Jahre des Bestehens waren es insgesamt 433 106 solcher Besucher!
Viele von ihnen wurden heimliche Mitarbeiter des «Untersuchungsausschusses» in der DDR und meldeten dann ihrerseits neue Unrechtshandlungen an die Zentrale. Hier wurde bald über jeden Funktionär und gerade über die Bediensteten der Justiz Buch geführt: «Jeder Jurist und jeder leitende Verwaltungsangestellte soll wissen, dass er nicht ungestraft die Gesetze verletzen kann», verkündete bereits im Frühjahr 1950 ein «Offener Brief des UfJ». Unwesentlich war die politische Einstellung des Betroffenen, als Massstab galt allein das Recht. Ein brieflicher Hinweis auf die in der DDR bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und auf allgemeingültige Rechtsgrundsätze brachten manchen übereifrigen Funktionär und auch Opportunisten zur Einsicht und liessen ihn vor besonders krassen Unrechtshandlungen zurückschrecken. Vom Inhalt her ähnliche Briefe gaben den Ehefrauen den Ratschlag, mit ihrem Mann über seine Tätigkeit zu sprechen: «Überzeugen Sie ihn, dass Menschlichkeit das oberste Gebot ist. Legen Sie Ihrem Mann nahe, seine Stellung zu benutzen, um Unrecht zu verhindern oder zu mindern!»
Diese Belastetenkartei umfasste nach zehn Jahren UfJ-Tätigkeit immerhin 115 000 Personen, denen Delikte vorgeworfen wurden, die auf Weisung oder doch mit Billigung des SED-Regimes erfolgten. Psychologisch überaus geschickt erinnerten die «freiheitlichen Juristen» sie daran, dass sie vielleicht eines Tages von der eigenen Parteimaschinerie in Form von «Säuberungen» zermalmt oder bei der Wiedervereinigung Deutschlands (auf deren baldiges Kommen man hoffte) von ihren Führern im Stich gelassen werden könnten. Dann aber sei es auch für sie besser, im vielgeschmähten Westen Asyl zu suchen, als irgendwo im Osten eingekerkert zu werden. So blickten diese lange Jahre auch nach Westen und bemühten sich, ihr Schuldkonto nicht zu vergrössern. «Sie sollen sich auf Schritt und Tritt beobachtet fühlen und wissen, dass das Recht nicht tot ist», lautete offen die Devise des UfJ. Selbst höchste DDR-Funktionäre mussten die Wirkung dieser Briefe mehrfach einräumen.
Bei wiederholten Straftaten erfolgten förmliche Anklageschriften, die in üblicher Form abgefasst waren und die verletzten Gesetzesbestimmungen zitierten. Man stellte sie nicht nur den Beschuldigten zu, sondern in einer Auflage von durchwegs 10 000 Exemplaren ebenso seinen Berufskollegen und vielen Einwohnern der jeweiligen Stadt; zugleich wurden sie durch den Sender RIAS in Westberlin für die gesamte DDR bekannt gemacht. Immer wieder war daran die Mahnung geknüpft: «Nur die höchsten SED-Grössen werden mit den Sowjets nach Moskau flüchten können; alle anderen werden sich eines Tages verantworten müssen. Helft mit, die Vorbereitungen hierfür zu treffen!» Selbst so prominente Angeklagte wie der Volkskammerpräsident Dieckmann, der Finanzminister Dr. Loch und der Generalstaatsanwalt Melsheimer waren ziemlich schockiert: Der eine unterliess Propagandareisen nach dem Westen, der nächste fuhr aus Angst nicht mehr auf Autobahnen in der DDR, der dritte erliess eine Geheimanordnung nach der anderen.
Um das Spitzelsystem zu lähmen, gaben die «freiheitlichen Juristen» Verhaltensmassregeln für die Verteidigung bei einer solchen Verpflichtung heraus und empfahlen andererseits den bereits tätigen Spitzeln, ihre Befehle beim Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen zu melden: «Du kannst Dich nicht verstecken und der Hoffnung hingeben, Deine Spitzeltätigkeit würde unbekannt bleiben. Oder glaubst Du wirklich, wir wissen von Dir nichts? Wir können Dir sagen, wie Du Dich von Unrechtshandlungen fernhalten und Deinen Dienst verrichten kannst, ohne der Sowjetzonenbevölkerung zu schaden. Überleg es Dir, ehe es zu spät ist!» Nach einigen tausend solcher Flugzettel und einer zweimaligen Durchsage von RIAS Berlin meldeten sich über 700 Spitzel und offenbarten ihre Aufträge!
«Kleine Wegleitung» nannte sich eine Flugschrift mit nützlichen Hinweisen bei einer Verhaftung. Ein «Informationsdienst» ging alle drei Wochen an rund 50 000 Bedienstete der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft. Eigentlich jede Berufssparte erhielt regelmässig Hinweise: «Lehnt alles ab, was nach Eurer Ansicht nicht den Grundsätzen von Recht. Anständigkeit und Menschlichkeit entspricht. Jeder, der Unrecht tut, wird eines Tages zur Verantwortung gezogen werden!»
Daneben gab es für die einzelnen DDR-Bezirke, aber auch für bestimmte Grossbetriebe kleine Zeitungen - ebenfalls in Doppelbriefgrösse - mit namentlichen Veröffentlichungen von Systemträgern, geheimen Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes und von Denunzianten. Stets empfahlen die Druckschriften, sie an einen Vorgesetzten des Empfängers, einen SED-Funktionär oder einen Volkspolizisten weiterzugeben - auch dort nämlich, so hiess es, würden sie heimlich gelesen. Die Einschleusung der Flugblätter in die DDR erfolgte nahezu ausschliesslich per Post. Ein ausgeklügelter Vertriebsapparat von heimlichen Mithelfern liess sie von den verschiedensten Orten verschicken. Die Zahl derartiger Briefe betrug:
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1950 |
385 000 |
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1951 |
830 000 |
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1952 |
902 000 |
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1953 |
1 347 000 |
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1954 |
1 994 000 |
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1955 |
2 201 000 |
In einzelnen Städten der DDR wurden von den illegalen Mitarbeitern ausserdem Plakat-Aktionen durchgeführt, welche ebenfalls die örtlichen Systemträger blossstellten. Das Bekanntwerden der Namen minderte zugleich ihre Gefährlichkeit gegenüber der unterdrückten Bevölkerung, bei der zudem die psychologische Wirkung derartiger Widerstandshandlungen enorm war. Immer wieder war in den Aufrufen zu lesen: «Helft uns im Kampf gegen Willkür und Unrecht für ein freies, einheitliches Deutschland!» Gewiss konnte auch der Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen die Festigung des DDR-Regimes letztlich nicht verhindern, aber lange Jahre behindern und manche Massnahme der SED abschwächen oder doch verzögern.
Den grössten politischen Erfolg verbuchten die «freiheitlichen Juristen», als sie nach langen Recherchen und mühseliger Kleinarbeit beweisen konnten, dass in der angeblich «antifaschistischen» DDR überaus viele einstige NSDAP-Mitglieder in führenden Positionen des Staatsapparates, der Justiz, im Hochschulwesen, in Literatur und Kunst tätig waren. Im DDR-Parlament dienten immerhin 47 Abgeordnete einst einem Hitler treu und ergeben. Sogar im Zentralkomitee der SED fand sich ein früherer SS-Charge, der einst zur Wachmannschaft des berüchtigten KZ Sachsenhausen gehörte!
Günter Guillaume (der spätere DDR-Spion und persönliche Referent von Bundeskanzler Brandt, der sich dann nach dessen Verhaftung 1974 zum Rücktritt gezwungen sah) war bereits am 14. November 1955 in die Verdachtskartei des Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen aufgenommen worden: Illegale Mitarbeiter in der DDR hatten festgestellt, so stand wörtlich darin, «dass er häufig unmotiviert nicht zum Dienst erschien. Als sich sein Abteilungsleiter aus Gründen der Aufrechterhaltung der Arbeitsdisziplin dafür zu interessieren begann, wurde ihm von der SED-Parteileitung gedeutet, sich nicht um Dinge zu kümmern, die ihn nichts angingen.» Auch Guillaumes Einberufung zu einem «längeren Lehrgang», berichteten die Späher des UfJ, wurde «mit grosser Geheimniskrämerei behandelt». Im Juli 1956 meldeten die «freiheitlichen Juristen» erneut dem Polizeipräsidenten in Westberlin, Guillaume sei vor wenigen Wochen aus seiner Arbeitsstelle ausgeschieden und nunmehr wohl völlig für «Westarbeit» eingesetzt; extra wurde eine Überprüfung bei seinem Auftauchen im Westen empfohlen! Als Guillaume dann im Bundeskanzleramt angestellt werden sollte, gingen dort auch jene zwei Nachrichten ein - doch wieder einmal fehlte es im Westen an der nötigen Vorsicht.
Die Propaganda Ostberlins versuchte erwartungsgemäss, den «Untersuchungsausschuss» als «Spionage- und Sabotageorganisation» zu diffamieren. Leider gelang es auch hier dem Staatssicherheitsdienst der DDR im Laufe der Zeit, einige Spione - wenn zumeist auch nur für kurze Zeit - in die Zentrale zu infiltrieren. Als dann noch zwei führende Hauptamtliche des UfJ das Opfer eines brutalen Menschenraubes der Stasi wurden, konnte diese etliche heimliche Mitarbeiter in der DDR aufspüren. In grossen Schauprozessen wurden sie zu abschreckend hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Den grössten Vertrauensverlust aber erlitt die Widerstandsbewegung, als bekannt wurde, dass der Leiter des UfJ nicht «Dr. Theo Friedenau» hiess und während der Hitlerzeit inhaftiert worden war - sondern Horst Erdmann und zudem damals noch höherer Führer in der Hitler-Jugend gewesen war. Der Bau der Berliner Mauer im August 1961 brachte dann das fast vollständige Abschneiden des «Untersuchungsausschusses» von Besuchern aus der DDR und insbesondere von seinen vielen Mitarbeitern dort. In weiterer Folge liess das Interesse der Amerikaner (von denen viel finanzielle Unterstützung gekommen war) deutlich nach. In der Bundesrepublik begann man zudem, wie eine Publikation treffend schreibt, «sich allmählich mit der Existenz eines zweiten deutschen Staates abzufinden und sich ihm sogar zu nähern. Für die Organisationen, die die DDR abschaffen wollten, war unter diesen Umständen kein Platz mehr. Sie mussten entweder verschwinden oder sich den Umständen anpassen.» Ersteres geschah mit der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (vgl. Zeit-Fragen Nr. 31), während der UfJ im Juni 1969 durch einen Erlass des Bonner Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen immerhin im Gesamtdeutschen Institut in Westberlin aufging und seine hauptamtlichen Mitarbeiter nicht arbeitslos wurden.
Artikel 6: Zeit-Fragen Nr. 34 vom 01.02.97, Seite 10, letzte Änderung am 30.06.97Zum Artikel-Anfang: auf den roten Balken klicken!
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