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Gegensteuer: Zeit-Fragen Nr. 34 vom 01.02.97, Seite 1

Gegensteuer

In den Niederlanden zeigt sich in ihrer ganzen menschenverachtenden Scheusslichkeit, wohin es führt, wenn das absolute Tötungsverbot in Frage gestellt wird. Ärzte dürfen dort Patienten umbringen (aktive Sterbehilfe, Euthanasie) - sie sind dabei lediglich einer Meldepflicht unterworfen, müssen aber keine Strafverfolgung befürchten. Was unter schönfärberischen Verschleierungen wie «Sterbehilfe», «würdiges Sterben», «selbstbestimmtes Sterben» oder «Erlösung von unerträglichen Leiden» auch in den deutschsprachigen Ländern propagiert wird, ist in Holland bereits eingeführt und kostet jährlich Tausenden von Patienten das Leben. Statt Hilfe erhalten sie von ihren Ärzten tödliches Gift - in vielen Fällen ohne ihr Verlangen und Wissen.

Nie wieder Euthanasie

Dies hat mit «würdigem Sterben» gar nichts zu tun. Hier wird das Ermessen über den Wert des Lebens in die Hände von Ärzten gelegt, deren Aufgabe und Verpflichtung jedoch - das wurde am letzten Deutschen Ärztetag in aller Deutlichkeit festgehalten - «nicht aktive Euthanasie» ist, «sondern der rückhaltlose Schutz chronisch kranker, behinderter und pflegebedürftiger Patienten sowie die adäquate menschliche und medizinische Begleitung Sterbender». (vgl. letzte Seite dieser Ausgabe)

Die jüngste Schreckensmeldung aus Holland: Abtreibung bei falschem Geschlecht! Nicht in China oder in Indien, sondern mitten in Europa werden Schwangerschaften abgebrochen, weil das Geschlecht des Ungeborenen den Eltern nicht passt. In einer Fernsehsendung teilten holländische Ärzte mit, dass Frauen aus Deutschland, Belgien und Frankreich in den Niederlanden Kinder abtreiben liessen, nur weil sie Mädchen waren. «Wer die Schatten unmenschlicher Vergangenheit beschwört», hiess es dazu in der Welt am Sonntag, «hier kann er sie auf furchtbar aktuelle Weise gewahr werden.»

Das Leben und die Würde des Menschen sind unantastbar - müssen unantastbar bleiben. Jedes Infragestellen des Rechts auf Leben - des zentralen Menschenrechts - öffnet der Willkür Tür und Tor. Kein Mensch hat ein Recht, über das Leben eines anderen zu entscheiden. Der Wert eines Lebens ist keine Ermessensfrage und darf weder von persönlichen Vorlieben (Abtreibung bei «Nichtgefallen») noch wirtschaftlichen Gründen (Euthanasie bei Finanzknappheit), weder von rassistischen Motiven (Eliminierung «minderwertiger» Menschen) noch ideologischen Konzepten («Tod dem Klassenfeind») abhängen. Wo die Menschenrechte missachtet werden, hält die Willkür Einzug und wird der freiheitliche Rechtsstaat verabschiedet.

Wer Menschenrechte antastet, gefährdet die Demokratie!

Peter Lutz

Gegensteuer: Zeit-Fragen Nr. 34 vom 01.02.97, Seite 1, letzte Änderung am

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