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Artikel 4: Zeit-Fragen Nr. 47 vom 01.05.98, Seite 12
Angesichts der aktuellen Politik einiger europäischer Länder wie Frankreich, Belgien und Deutschland, religiöse und weltanschauliche Gruppierungen zu stigmatisieren und auszugrenzen, scheint es notwendig zu sein, auf die Geschichte der Religionsfreiheit in Europa einzugehen und die friedensstiftende Kraft dieses Menschenrechtes hervorzuheben. Es war ein langer Weg zur Religionsfreiheit, wie sie heute sogar auf internationaler Ebene von den Vereinten Nationen und der Europäischen Menschenrechtskonvention postuliert wird.
agr. Vor 350 Jahren wurde in Münster und Osnabrück der Dreissigjährige Krieg beendet. Katholiken und Protestanten hatten sich gegenseitig unermessliches Leid zugefügt, hatten Europa in ein Trümmerfeld verwandelt. Mit diesem Friedensschluss bekannten sich erstmals in der Neuzeit die politischen und religiösen Führer zu einer friedlichen Koexistenz verschiedener Glaubensrichtungen. Doch es sollte noch ein weiter Weg werden, bis dieser Grundsatz nicht nur für Städte und Länder, sondern auch für jede Familie, für jede Person gültig wurde.
Erst 300 Jahre später, 1948, verabschiedete die UNO die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte». In der Zwischenzeit hatten wieder unzählige Menschen Leben, Freiheit, Heimat, Hab und Gut verloren, weil ihre religiöse oder weltanschauliche Überzeugung irgendwelchen Machtinteressen im Weg war.
Als die internationale Völkergemeinschaft die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kurz nach dem Zweiten Weltkrieg formulierte, hatten Rassismus und ideologische Verblendung ein bisher unerreichtes Leid verursacht. Unter diesem Eindruck wurde nicht nur die eigentliche Freiheit der Religionsausübung geschützt, sondern auch sichergestellt, dass kein Angehöriger einer religiösen oder weltanschaulichen Richtung im privaten und öffentlichen Bereich benachteiligt werden darf. (Faktisch passiert es leider schon.)
1981 präzisierte die internationale Gemeinschaft mit der «Erklärung über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung auf Grund der Religion oder Überzeugung» die Aufgaben der Mitgliedstaaten zum Schutz der Religions- und Meinungsfreiheit. 333 Jahre nach dem Ende des Dreissigjährigen Krieges forderte die UNO alle Staaten auf, «wirksame Massnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung auf Grund der Religion oder der Überzeugung bei der Anerkennung, Ausübung und Inanspruchnahme der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf allen Gebieten des bürgerlichen, wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Lebens zu verhindern und zu beseitigen».
Damit sind universal geltende, über die einzelnen Landesverfassungen hinausgehende Menschenrechte geschaffen worden. So heisst es zum Beispiel in der «Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung auf Grund von Religionen und Überzeugungen» der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. November 1981 in Art. 2, Abs. 1: «Niemand darf durch einen Staat, eine Institution, eine Gruppe von Personen oder eine Einzelperson auf Grund seiner Religion oder Überzeugung diskriminiert werden.»
Die Rechte auf Überzeugung, Bekenntnis, Meinung und Vereinigung sind auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergelegt (Art. 18-20) und verbunden mit einem auf diese Rechte bezogenen Diskriminierungsverbot (Art. 2). Sie finden sich - mit unmittelbarer völkerrechtlicher Verbindlichkeit - ebenso im Bürgerrechtspakt der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 1966 in den Artikeln 18, 19, 22 und 2 Abs. 1. Sie finden sich ebenfalls in der Europäischen Konvention der Menschenrechte (Art. 9-11 und 14) sowie in den meisten nationalen Verfassungen.
Diese universalen Rechte umfassen die Ausübung der Religion und das Recht, wegen der Religion und Überzeugung nicht diskriminiert und gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden. Nur so kann das friedliche Zusammenleben der Menschen gesichert werden. Ausgrenzung war in der Geschichte nicht selten die Vorstufe zur weitergehenden Verfolgung bis hin zum Völkermord.
Mit der Zerschlagung des Dritten Reiches 1945 und fünfzig Jahre später mit dem Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetunion wuchs in der ganzen Welt die Hoffnung auf Freiheit und Toleranz. Von einer Verwirklichung der Menschenrechte auf der ganzen Welt jedoch sind wir noch weit entfernt. Im nachkommunistischen Russland wurde erst 1997 ein Gesetz verabschiedet, welches die meisten Religionsgemeinschaften unter die enge Kontrolle des Staates stellt und die freie Religionsausübung behindert. Auch die katholische Kirche wäre beinahe unter diese Regelung gefallen. Eine protestantische Kirche wurde bereits geschlossen. Weitgehend unbekannt ist, dass zum Beispiel der linksextreme Sektenbeauftragte der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, Thomas Adolf Gandow, daran beratend mitgewirkt hat.
Leicht wird übersehen, dass die Kräfte, die bis 1989 hinter dem Eisernen Vorhang regierten und dort die Kirchen unterdrückten und unterwanderten, auch in der Gegenwart vielfältigen Einfluss auf die Politik nehmen. So ist die PDS - direkte Nachfolgeorganisation der SED - in der Bundesrepublik äusserst aktiv bei der Verfolgung ihr missliebiger Vereinigungen, so z.B. in der Enquetekommission des Bundestages zum Thema Sekten.
Der Staat - zu dem auch der Bundestag und seine Kommissionen gehören - hat nicht nach der Religionsausübung der Bürger zu fragen. Ebensowenig hat er in bezug auf wissenschaftliche Vereinigungen nach der Wissenschaftsausübung zu fragen. Der Staat hat keine Nachforschungen und Untersuchungen anzustellen, ob jemand zum Beispiel religiöse Handlungen begeht. Allein schon die Frage danach ist grund- und menschenrechtswidrig. Der Staat und damit auch das Parlament hat kein Recht zur Frage, wenn er kein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse an einem Untersuchungsgegenstand hat. Der Staat hat sich dort nicht zu kümmern.
Von der Enquetekommission des deutschen Bundestages zu «Sogenannten Sekten und Psychogruppen» wurde ein Religionswissenschafter als Experte eingeladen, der sich seit langem international mit den Angriffen auf diese Freiheiten befasst. Der PDS als SED-Nachfolgepartei passen diese Gedanken nicht in ihr Ideologiekonzept, und sie greift jeden an, der Menschenrechte verteidigt. Mit der mittlerweile bekannten Desinformationsstrategie der Stasi (Richtlinie 1/76 für operative Psychologie) versuchte der PDS-Abgeordnete die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit des Experten zu diskreditieren. Dabei brachte er in der Enquetekommission als Teil des Parlaments Details über die persönliche weltanschauliche Überzeugung des Experten in seiner Studentenzeit ein, die er aus Stasi-Unterlagen hatte.
Die Vorsitzende der Enquetekommission, Ortrun Schätzle (CDU), hat das undemokratische Vorgehen der PDS nicht verhindert. Statt dessen kam sie nach der Befragung zu dem Religionswissenschafter und erklärte entschuldigend, es wisse jeder, dass der PDSler auf Stasi-Unterlagen zurückgreifen könne. Der Vorgang zeigt deutlich, dass die PDS, die zur DDR-Zeit die Menschenrechte nicht anerkannt hat, auch heute alles daransetzt, um sie ausser Kraft zu setzen. Und die CDU - obwohl in der Lage, dies zu verhindern - lässt es geschehen.
Vorgehensweise und Methoden staatlicher Stellen, die sich mit «Sogenannten Sekten und Psychogruppen» befassen, stossen im In- und Ausland zu Recht auf lauter werdende Kritik. Gewarnt wird vor Eingriffen des Staates in die Privatsphäre und den grundrechtlich geschützten Bereich der Glaubens- und Meinungsfreiheit. Wer steckt hinter manchmal fanatisch, manchmal unauffällig vorangetriebenen Kampagnen gegen religiöse oder weltanschaulich unliebsame Gruppierungen? Wem nützen sie?
agr. Staatliche Sektenstellen stehen unter Legitimationsdruck: Der Anteil der Menschen, die sich sogenannt neuen religiösen Gruppierungen anschliessen, ist äusserst gering; realistische Schätzungen sprechen von 200 000 Personen in Deutschland - kaum mehr als 0,2% der deutschen Bevölkerung. Um diese geringe Zahl künstlich auf relevante 1% anzuheben, wurden vor einigen Jahren die - vorher unbehelligten - Zeugen Jehovas in die Diskussion hineingezogen; eine christliche Glaubensgemeinschaft, die im Nationalsozialismus aufs schlimmste verfolgt wurde: Eine zweifelhafte Rechtfertigung für eine Enquetekommission des Deutschen Bundestages, die mit Millionenaufwand installiert wurde.
Jüngste wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die behaupteten negativen Auswirkungen auf das Leben der Mitglieder solcher Gemeinschaften oder «Aussteiger» extrem übertrieben werden. Ortrun Schätzle (CDU), Vorsitzende der Enquetekommission, muss eingestehen: «Die weitverbreitete Annahme, dass der Einstieg oder Verbleib hauptsächlich Folge gezielter Manipulation oder Gewalt sei, konnte durch die Untersuchung nicht bestätigt werden. Menschen können in einer von aussen als radikal beurteilten Gruppe - vorübergehend oder auf lange Sicht - Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten finden. Der Einstieg in eine Gruppe begründet jedoch weder eine günstige noch eine ungünstige Vorhersage für das weitere Schicksal des Einzelnen.»
Der demokratische Rechtsstaat verfügt heute über alle Mittel, gegen wirkliche Gefährdungen vorzugehen. Stellt eine Gruppe auf Grund beweisbarer Tatsachen eine reale Gefahr für die Grundrechte dar, darf der Staat vor ihr warnen und rechtliche Schritte einleiten. Bewegt sie sich jedoch im Rahmen unseres Rechts, ist jede staatliche Einflussnahme untersagt, sie wäre eine menschenrechtswidrige Einschränkung der verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte.
Aus welchen Gründen wurden in geradezu inflationärer Weise Sektenkommissionen, Sektenstellen, Sektenpfarrer, Sektenkliniken usw. flächendeckend installiert? Das Phänomen zeigt sich auch in anderen europäischen Ländern: In Frankreich warnen nicht mehr nur die in Konkurrenzdruck stehenden evangelischen «Sektenbeauftragten», sondern auch staatliche Einrichtungen ohne rechtlich überzeugende Begründungen vor neuen religiösen Strömungen.
Auffallend ist, dass diese Attacken auf die Religionsfreiheit vornehmlich aus dem linken Spektrum forciert werden, so in Frankreich von den Sozialisten, in der Schweiz von rot-grünen Politikern. Auffallend zudem, dass diese Angriffe zeitlich erst seit dem Fall der Berliner Mauer einsetzten. Kaum nachvollziehbar erscheint die Mutmassung der Vizepräsidentin des deutschen Bundestags, Antje Vollmer (Die Grünen), der Verfassungsschutz bräuchte - indem er Sekten beobachtet - nach dem Ende des kalten Krieges ein neues Betätigungsfeld. Dem widerspricht zum Beispiel, dass sich ausgerechnet die PDS in Deutschland für die Verfolgung religiöser Minderheiten stark macht und damit die alte kommunistische Linie fortführt. Die DDR hatte weltanschauliche und religiöse Gruppierungen unterdrückt und dabei auch nicht vor der jüdischen Gemeinde halt gemacht. Erst im vergangenen Jahr hätte in Russland die linkslastige Duma die Zulassung der katholischen Kirche fast verhindert. Sollte dieses Vorgehen etwa zum Modell für das wiedervereinigte Deutschland werden?
In den letzten Jahren wurden immer mehr Gruppierungen mit dem Sektenbegriff stigmatisiert und Schritt für Schritt ausgegrenzt. Der Begriff «Sekte» wurde von seiner ursprünglichen religiösen Bedeutung - Abspaltung von einer Grosskirche - abgelöst und nach Plan von H. J. Hemminger durch eine weitgefasste soziologische Definition ausgeweitet. So kann er heute auf nahezu jede Organisation übertragen werden und ist zum politischen Kampfbegriff geworden. Bemerkenswert ist auch, dass die Sektenkeule bei Marxisten lange Tradition hat. Damit wurden Abweichler von der reinen Lehre, zum Beispiel Trotzki, abgestempelt. Auch Lenin benutzte den Begriff «Sekte» für politisch missliebige Abweichler.
Ist eine Sekten-Hysterie erst einmal erzeugt, kann dieses Stigma nahezu willkürlich als Instrument zur Ausgrenzung gegen wie auch immer geartete missliebige Gruppierungen, Einzelpersonen, sogar Parteien (z. B. «Grosssekte CDU») oder Konkurrenzfirmen (z. B. gegen die Brauerei «Warsteiner») eingesetzt werden. Mit dem Sekten-Stigma wurden weiter wertorientierte Gruppierungen wie Opus Dei, Bahai, Evangelikale, katholische Pfadfinder, Deutschlandforum, Bund der Vertriebenen, oder therapeutisch und wissenschaftlich tätige Vereine wie Synanon, San Patrignano, Le Patriarche, Deutsche Akademie für Psychoanalyse, Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft, Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis u. a. belegt.
In dieser Art ist das PDS-Mitglied Ulla Jelpke, früheres Mitglied des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW), in der Sekten-Enquetekommission des Deutschen Bundestages aktiv: In den letzten sieben Jahren stellte sie über 700 «Kleine Anfragen» im Bundestag und erweckte damit den Anschein, als wolle sie den parlamentarischen Betrieb lahmlegen. Ihre Begründung zur Einrichtung dieser Enquetekommission in der Bundestagsdebatte vom 14. März 1996 spricht für sich: Frau Jelpke stören die Bündnisse des VPM: «Heute arbeiten Angehörige des VPM beispielsweise mit der Einrichtung des Studienzentrums Weikersheim zusammen. Gemeinsam wird hier der Kampf gegen die neue Linke und die Aufweichung der Werte wie Familie und Volksgesundheit gepflegt», schreibt sie in einer parlamentarischen Anfrage. In Australien wurde die Aktivistin für Drogenlegalisierung kürzlich wegen Drogenbesitzes festgenommen. Offensichtlich möchte auch sie verhindern, dass die Stellungnahmen des VPM zur Drogenprävention und gegen Drogenliberalisierung in Deutschland Gehör finden. In der Enquetekommission ist sie darum bemüht, den Katalog der als Sekten geltenden Gruppierungen zum Zwecke der Diffamierung zu erweitern.
Nicht nur wegen ihrer einseitigen Zusammensetzung, sondern auch aus rechtsstaatlicher Warte scheint diese Enquetekommission bedenklich. Sie wurde gegründet, nachdem die damalige Bundesfamilienministerin Angela Merkel (Ost-CDU), deren Vater freiwillig in die DDR übersiedelte, vergeblich versucht hatte, in einer offiziellen Bundesbroschüre vor einer Reihe weltanschaulich und religiös sehr verschiedener Gruppen zu warnen.
Wegen erheblicher Verletzungen der Grund- und Menschenrechte ist eine Verfassungsbeschwerde zusätzlich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen diese Broschüre eingereicht worden. Auf Grund dieses Antrages musste sich das Bundesministerium gegenüber dem Bundesverfassungsgericht verpflichten, die Broschüre solange nicht zu veröffentlichen, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Die Einrichtung dieser Enquetekommission kommt einer staatlichen Stellungnahme zu Religionsgemeinschaften gleich, was dem Staat gemäss Artikel 4 des Grundgesetzes und seiner Toleranz- und Neutralitätspflicht nicht zusteht. Ganz abgesehen von den grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Bedenken gegenüber dieser Art und Verfahren dieser Enquetekommission ist auch der Einsetzungsbeschluss verfassungswidrig, das der Untersuchungsgegenstand nicht ausreichend - wie von der Verfassung gefordert - umschrieben, konkretisiert und legitimiert ist (vgl. Zeit-Fragen extra 2/1997). Das heisst, der Willkür war und ist Tür und Tor geöffnet. Obendrein wurden den Gruppierungen Fragen zum Beispiel nach den Familienstrukturen ihrer Mitglieder gestellt, die als krass menschenrechtswidrig zu bezeichnen sind. Staatliche Einmischung in die Freiheit der Wissenschaftsausübung oder staatliche Ausforschungen von Privatsphäre, Religion oder Vereinsmitgliedschaft widersprechen zudem der europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Frage bleibt: Wer hat Interesse daran, die im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Freiheitsrechte zu missachten? Wem nützt diese gesellschaftliche Hysterie, mit der politisch missliebige Gruppierungen mit dem Stigma «Sekte» oder «Kooperation mit Sekte» stillgelegt werden können. Oder andersherum: Von welchen realen Vorgängen soll damit abgelenkt werden? Betroffene Wirtschaftsunternehmen mussten Millionen aufwenden, um derartige Stigmatisierungen zu entkräften.
Wollen sich die Liberalen und die Bürgerlichen wirklich auch noch hinter diesen Karren linker Strategen spannen und sich eines Tages den Vorwurf gefallen lassen, sie hätten dazu beigetragen, alte DDR-Ausgrenzungsmethoden auf das wiedervereinigte Deutschland übertragen zu haben?
agr. Die Evangelische Akademie Tutzing hatte gemeinsam mit der «Süddeutschen Zeitung» zu einem Podiumsgespräch ins Kulturzentrum Gasteig in München geladen: Zur Debatte stand der Umgang des Staates mit religiösen und weltanschaulichen Minderheiten. Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Kirche diskutierten vor rund 200 Personen die Frage, ob eines der elementarsten Menschenrechte, die in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerte Freiheit des Glaubens und des weltanschaulichen Bekenntnisses, durch aktuelle staatliche Vorgänge verletzt werde.
Hans W. Alberts, Professor für Öffentliches Recht an der Verwaltungshochschule Hamburg, betonte, dass nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und auf der Grundlage des Grundgesetzes der Staat nicht befugt sei zu definieren, ob eine Gruppierung als Religionsgemeinschaft einzustufen ist oder nicht. Er habe sich in diese Privatsphäre nicht einzumischen. Vielmehr müsse sich der Staat religiös und weltanschaulich neutral verhalten und sei an das Toleranzgebot gebunden. Dieser Meinung war im Prinzip auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), der in Anlehnung an das berühmte Zitat des «alten Fritz» - jeder solle nach seiner Fasson selig werden - betonte, dass es jedem Menschen freistehen müsse, an was er glauben wolle. «Religion ist Privatsache.» Allerdings machte Beckstein in bezug auf Scientology eine Ausnahme.
Alberts kritisierte das Vorgehen der Enquetekommission des Deutschen Bundestages «sogenannte Sekten und Psychogruppen», religiöse Minderheiten und weltanschauliche Gruppierungen zu stigmatisieren. Die Kommission lasse die rechtsstaatlichen Grundsätze eines fairen Verfahrens in verschiedener Hinsicht ausser acht: Beispielsweise sei die Zusammensetzung einseitig, und es kämen fast nur interessengeleitete Sektengegner als Experten zu Wort, wohingegen fachlich kompetente Religionswissenschafter fast völlig fehlten. Es sei einäugig, nur ehemaligen Sektenmitgliedern Betroffenenkompetenz zuzubilligen. Staatliche Eingriffe hätten immer Rechtsnachteile für die betroffenen Gruppierungen zur Folge: «Man muss auch von den Opfern solcher Zuweisungen reden.» Mehrere Podiumsteilnehmer stellten fest, dass Sektenkritik in Deutschland inzwischen zu einem profitablen Geschäft geworden sei.
Selbst der evangelische Bischof Professor Dr. Wolfgang Huber, Berlin-Brandenburg, forderte eine fairere Auseinandersetzung. Manche Stellungnahmen auch von Sektenbeauftragten seiner Kirche erinnerten ihn an Verhaltensweisen, die den Sekten selbst vorgeworfen würden. «Die Kritiker sollen sich nicht selbst radikalisieren.» Auch die Theologin und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Antje Vollmer (Die Grünen), plädierte dafür, dass sich der Staat aus religiösen und weltanschaulichen Fragen herauszuhalten habe. Die Sektendiskussion müsse toleranter und sachlicher verlaufen, und die Kirchen ihrerseits sollten ihre eigene religiöse und spirituelle Attraktivität wieder verbessern. Frau Vollmer beklagte die von Medien und Politik provozierte intolerante «gesellschaftliche Hitze» in dieser Frage.
Ronald Pofalla (CDU), Mitglied der Enquetekommission, hinterfragte die Dringlichkeit des staatlichen Vorgehens gegen Sekten. Es handle sich um ein marginales Problem, da weniger als ein Prozent der Bevölkerung überhaupt Anhänger einer der inkriminierten Gruppierungen seien.
Das Podium war sich abschliessend einig, dass die Sektendiskussion in Deutschland bisher zu aufbauschend geführt werde und das ganze Problem, so Alberts, dringend «ein wenig tiefer gehängt werden» müsse. In der Frage der konkreten Umsetzung zeigte sich allerdings, dass einige der Podiumsteilnehmer nicht nachvollziehbare Ausnahmen zu machen gewillt sind.
Mahatma Gandhi
Artikel 4: Zeit-Fragen Nr. 47 vom 01.05.98, Seite 12, letzte Änderung am 16.02.99Zum Artikel-Anfang: auf den roten Balken klicken!
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