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7:Zeit-Fragen Nr. 74a vom 27.11.2000, Seite 7
Die Veränderung der deutschen Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee in ein «hochwirksames Instrument der deutschen Aussen- und Sicherheitspolitik» hat der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Kujat, als Ziel der von der deutschen Regierung beschlossenen Reform der Bundeswehr bezeichnet. In einer Rede vor einer Kommandeur-Tagung der Bundeswehr in Leipzig machte der Generalinspekteur deutlich, dass die derzeitige Bundeswehr-Reform sich nicht auf einzelne Veränderungen beschränke, sondern sich an dem veränderten sicherheitspolitischen Konzept ausrichte. Die Bundeswehr müsse «für lange Zeit» eine «Armee im Einsatz» bleiben.
Deutschland müsse, wenn es in Europa und in der Welt die Rolle spielen wolle, die seiner Lage, seinen Interessen und seinem Gewicht als Staat eines 80-Millionen-Volkes entspreche, Streitkräfte unterhalten, die «Grösse, Umfang, Ausrüstung und Fähigkeit entsprechend» ausgestattet seien. Das neue strategische Konzept der Nato und die Entscheidungen des europäischen Gipfels von Helsinki setzen neue und höhere Massstäbe für die Bundeswehr. Sie erforderten neue Fähigkeiten, veränderte Strukturen, Einsatzgrundsätze und operative Planungen. Das reiche von der kollektiven Verteidigung bis hin zur Beteiligung an multinationaler Konfliktprävention und Krisenbewältigung.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.11.00
Deutschlands Politik entfernt sich immer mehr von den Grundlagen seiner Verfassung und einer gerechten menschenwürdigen Politik. Dabei geht es nicht nur um den Abbau freiheitlicher, rechtsstaatlicher, sozialstaatlicher, bundesstaatlicher und demokratischer Grundlagen und um einen zunehmenden ethischen Nihilismus seiner Führungspersönlichkeiten, sondern auch um das dazugehörige Korrelat: ein Grossmachtstreben mit dem dazugehörigen Umbau des Militärs und der planmässigen Vorbereitung von Angriffskriegen.
Adolf Hitler hatte schon kurz nach seinem Regierungsantritt von der Reichswehr und der Industrie gefordert, das Militär innert weniger Jahre kriegsbereit zu machen. Wie weit ist dies von dem entfernt, was derzeit immer deutlicher und immer offener in Deutschland von höchster Stelle gefordert wird?
Noch enthält das deutsche Grundgesetz den Artikel 26, in dem es heisst: «Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.» Macht sich nicht derjenige mitschuldig, der die Augen davor verschliesst, dass die deutsche Politik heute andere Ziele anstrebt?
Artikel 7: Zeit-Fragen Nr. 74a vom 27.11.2000, Seite 7, letzte Änderung am 28.11.2000
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