Artikel 1: Zeit-Fragen Nr. 42 vom 29.10.2001
Jüngst stellte ich einem altgedienten Politiker die Frage: Wie lange wird die EU bestehen? Er schaute mich verblüfft an. Die Frage wird manchen erstaunen. Doch wer die Geschichte kennt, wird die Frage nicht absurd finden. Die Geschichte ist die Lehrmeisterin des Lebens. Sie zeigt uns, dass die grossen Staatsgebilde, deren Bestand man für die Ewigkeit wähnte, einmal untergegangen sind und die grossmäuligen, historisch gesehen, rasch. Denken wir bei den letzteren an das sogenannte Tausendjährige Reich und seinen faschistischen Partner oder das kommunistische Imperium im Osten.
Starke Persönlichkeiten haben in der Antike grosse Staatsgebilde aufgebaut, aber alle lösten sich auf. Das Römische Reich bedeutete einst Weltherrschaft. Es ist untergegangen. Dabei hatte es der EU u.a. voraus, dass ihm glänzende Juristen ein Recht schenkten, das heute noch Bewunderung hervorruft, während das EU-Recht ein wildes, vielfach unnützes Gestrüpp ist, von Beamten-Juristen, nicht von gewählten Parlamenten geschaffen, mit freiheitsbeschränkenden Bussenkatalogen durchsetzt. Man denkt daran, dass schon Jeremias Gotthelf 1856 vom «ganzen Irrgarten der Gesetze», die «überflüssig» seien, schrieb: «So machen sie Gesetze, die man entweder gar nicht brauchen kann, oder solche, die man schon nach drei Tagen flicken muss, die dann von niemanden mehr angeschaut werden.»
Karl der Grosse, ein mächtiger Herrscher, zimmerte ein gewaltiges europäisches Reich zusammen. Es zerfiel schon nach seinem Tod. Das Deutsche Reich unter den Sachsenherrschern, den Salier-Kaisern, den Staufern und später den Habsburgern dehnte sich über Deutschland, Burgund, Italien, das Normannenreich usw. aus und zerfiel. Friedrichs II. sizilianischer Einheitsstaat und sein unteritalienischer Gewaltsstaat gingen unter. Die zeitweise französische Vorherrschaft nach der Mitte des 13. Jahrhunderts, ihr Absolutismus in einem zentralen Staat und schliesslich Napoleons Versuche, sich in weiten Teilen Europas festzukrallen, scheiterten.
Die Habsburger haben ein Reich geschaffen, in dem die Sonne nicht unterging. Es reichte von Österreich bis nach Polen, von Spanien bis in die Niederlande, nach Italien und nach Süd- und Mittelamerika. Was ist davon geblieben? Und die Zarenherrschaft in Russland zerbrach wie das Osmanische Reich. Was ist von den grossen Kolonialreichen geblieben, welche europäische Staaten aufgebaut haben?
So lehrt die Geschichte, dass auch die EU einst zerbrechen wird. Es fragt sich nur, wie lange sie bestehen wird. Die Geschichte zeigt, dass in all den genannten Staatsgebilden die Unterdrückung der Nationen auf die Dauer nicht durchsetzbar war. Die EU ist ein Musterbeispiel für die Ausschaltung der Nationen, die mit ihrer Kultur identisch sind, indem den Nationen die Souveränität entzogen wird und damit demokratisches Gedankengut. Wie man verfährt, hat die skandalöse Behandlung Österreichs gezeigt, ebenso zeigen es die abschätzigen Bemerkungen über die Iren, nachdem diese in der Volks-abstimmung den Vertrag von Nizza abgelehnt haben.
Jacob Burckhardt schreibt in seinen «Weltgeschichtlichen Betrachtungen», wenn man über die Nationen hinwegschreitet: «Es gibt schon in den alten Zeiten ein entsetzliches Bild, wenn man sich die Summe von Verzweiflung und Jammer vorstellt, welche das Zustandekommen zum Beispiel der alten Weltmonarchien voraussetzt.» (Ausgabe von Werner Kaegi, Bern 1941, S. 386).
Die Eingriffe der EU in die Freiheit sind massiv. Auch hier belegt die Geschichte, dass die Unterdrückung der Freiheit mit der Zeit zu Gegenreaktionen führt. Das Joch der Diktaturen wurde abgeworfen. Der Brüsseler Diktaturen wird man auch überdrüssig werden.
Das Aufgeben der Kleinstaaten ist nicht unbedenklich. Zitieren wir nochmals Jacob Burckhardt, wenn er sagt: «Der Kleinstaat ist vorhanden, damit ein Fleck auf der Welt sei, wo die grösstmögliche Quote der Staatsangehörigen Bürger im vollen Sinne sind. [...] Denn der Kleinstaat hat überhaupt nichts als die wirklich tatsächliche Freiheit, wodurch er die gewaltigen Vorteile des Grossstaates, selbst dessen Macht, ideal völlig überwiegt; jede Ausartung in die Despotie entzieht ihm seinen Boden, auch die in die Despotie von unten, trotz allem Lärm, womit er sich dabei umgibt» (S. 81f.). Diese Worte ihres grossen Sohnes dürfte man auch in der Schweiz beherzigen.
Ideelle Werte wie Religion, Ethik, ohne die keine Gesellschaft auf Dauer bestehen kann, Achtung der menschlichen Würde, des Lebens und der echten Familie fehlen weitgehend in der EU. Man sehe sich diesbezüglich deren Grundrechtecharta an, auf der wohl eine künftige Verfassung aufbauen wird. Die angeblichen Menschenrechte beziehen sich nicht mehr auf den Menschen als solchen, sondern sind oft angemasste Sonderinteressen bestimmter Gruppen, die zum Beispiel für sexuelle Abartigkeiten oder Verfügung über das Leben den Schutz der Menschenrechte fordern.
Wie aber soll ein Gebilde überleben, dass all die genannten Werte, auf denen ein wahres Europa aufbauen könnte, beiseite schiebt?
Wie lange geht es, bis die EU Religionsrecht erlässt? Aber heute schon sind die Kirchen betroffen, unmittelbar dort, wo sie wirtschaftlich tätig sind, und im Arbeits- und Sozialrecht. Man denke an die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Klostergütern und das Kirchengut. Aber auch die karitative Tätigkeit der Kirchen mit Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen sowie das Bildungs- und Schulwesen sind nicht ausgeschlossen. Da die EU Kompetenzen im Steuerbereich beansprucht, könnten Eingriffe in das System der Kirchensteuern erfolgen, die für die Finanzen der Kirchen erhebliche Einbussen bringen würden. Hier dürfte sich kirchlicher Widerstand regen. Die Beamten in Brüssel stehen auch dem Subsidiaritätsprinzip skeptisch gegenüber.
Wieviel Elend, Not und Hunger in der Welt hätte man mit den verpufften Milliarden der EU vermeiden und lindern können! Wie lange wird die EU bestehen?
Professor Dr. Louis Carlen
(*1929 in Brig) war zwischen 1969 und 1971 Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Innsbruck, zwischen 1971 und 1993 Ordinarius für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Fribourg. Seit 1973 ist er Präsident der Internationalen Gesellschaft für rechtliche Volkskunde. 1956 bis 1968 war er Mitglied der Briger Stadtregierung, 1961 bis 1973 christlich-sozialer Grossrat des Kanton Wallis. Er ist Verfasser mehrerer hundert Publikationen.
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