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 Artikel 4: Zeit-Fragen Nr. 43 vom 29.10.2001

Was alles zu Beweisen werden kann (I)

 Eine Dokumentation* von Aussagen in den Medien zum Terroranschlag in den USA

 von Uwe Galle, Dipl.-Informatiker, Deutschland

 

* Die andersfarbigen Passagen sind in der gedruckten Fassung nicht vorhanden. Vielleicht kann dieser Artikel eine Grundlage für eine umfassende Zusammenstellung aller Informationen zu den hier behandelten Themen werden. Ich möchte alle Leser um Anregungen und Kritiken, vor allem aber um Informationen über weitere Artikel, Agenturmeldungen, Fernseh- oder Radiosendungen u.ä. bitten. Über email an UweGalle@gmx.de oder über Fax an (030)484983041.

„Was zählen Fakten, wenn man hasst?“ fragte DER SPIEGEL in einem Beitrag in Heft 40, in dem von dem Vater Mohamed Attas die Rede war. Der Vater will nicht glauben, dass sein Sohn ein Massenmörder ist. DER SPIEGEL zeigt Vater Atta, was Sache ist: „Und wer so redet, den interessieren auch Beweise nicht. Oder für den beweisen Beweise eher das Gegenteil. Die Gepäckstücke, der Pass, die Kreditkartenrechnungen, die Fotos vom Flughafen?“ [1] Genau darum geht es ja, gibt DER SPIEGEL die Meinung des Vaters von Atta wieder: Dass es so aussehen soll, als seien es Muslime gewesen, dass der Mossad also die Amerikaner zum Kreuzzug triebe.

Es mag sein, dass der Vater in seiner Hilflosigkeit, die auch ein Grund für Wut werden kann, zu abwegigen Behauptungen greift. Wie sieht es aber mit der Stichhaltigkeit der „Beweise“ aus, die DER SPIEGEL anführt?

Al-Umari oder Alomari?

Zunächst sollte auf die Meldungen von Spiegel-Online hingewiesen werden, nach denen ein zweiter mutmaßlicher Attentäter, der ebenfalls wie Mohamed Atta zu den Entführern von Flug AA 011 gehört haben soll, noch am Leben ist: „Einer der Aufgelisteten vom Flug 11 der American Airlines fühlt sich nun zu Unrecht verdächtigt. Der Pilot der Saudi Airlines, Abdul al-Umari, saß weder in einem der Todes-Jets, noch will der Familienvater aus der saudi-arabischen Stadt Dschiddah etwas mit den Anschlägen zu tun haben. Wie der Korrespondent der englischen Tageszeitung ‚The Independent’ am Montag aus Beirut berichtete, ist der 29-Jährige bereits bei der amerikanischen Botschaft vorstellig geworden, um eine Erklärung zu erhalten - bisher ohne Erfolg. Bei einer Befragung gab er an, dass er während der Anschläge in der saudischen Hauptstadt Riad gewesen sei.“ [2]

Einen Tag später erfuhr man: „Denn noch immer ist nur eine Liste mit 19 Namen die Grundlage für alle Aktivitäten des FBI. .... Von den Namen jedoch weiß niemand, ob die genannten Personen tatsächlich selbst in den Flugzeugen saßen oder ob die Täter die Identität der Personen benutzten. Denn schon am Wochenende meldete sich einer der genannten Fluggäste, dessen 1995 gestohlener Pass offenbar von den Terroristen zur Tarnung benutzt wurde. Das FBI entschuldigte sich sofort bei dem saudischen Staatsbürger Abdul al-Umari, ohne jedoch die Anschlussüberlegung mitzuteilen. Denn nun weiß niemand mehr, ob die Namen auf der Passagierliste vielleicht ausschließlich Scheinidentitäten waren, deren Verfolgung gar keinen Sinn mehr macht.“ [3]

Am 25.9. berichtete Spiegel-Online dann von der Beschuldigung gegen einen Herbert Villalobos, der unter anderem Abd al-Asis al-Umari geholfen haben soll, sich einen Ausweis für den US-Staat Virginia zu beschaffen. [4]

In beiden FBI-Listen steht weder ein Abdul al-Umari noch ein Abd al-Asis al-Umari [5] . In beiden Listen wird ein Abdulaziz Alomari aufgeführt, bei dem zwei verschiedene Geburtsdaten angegeben werden, eines davon ist der 24. Dezember 1972, das auch von Spiegel-Online am 17.9. als Geburtsdatum für Abdul al-Umari angegeben wurde. Das berechtigt zur Annahme, dass Spiegel-Online mit Abdul al-Umari denjenigen gemeint hatte, dessen Name vom FBI mit Abdulaziz Alomari angegeben wird. Im Heft 39 wiederum führte DER SPIEGEL Abd al-Asis al-Umari als einen der Entführer von Flug AA 011 auf und gab für diesen al-Umari beide Geburtsdaten an, die auch das FBI für Abdulaziz Alomari angab: den 24. Dezember 1972 und den 28. Mai 1979. [6]

Am 5.10. erfährt der Leser von Spiegel-Online dann: „Dienstag, 11. September, 5.33 Uhr. Zwei Männer checken aus einem Comfort Inn in South Portland im US-Bundesstaat Maine aus. Sie heißen Mohammed Atta und Abd al-Asis al-Umari. Kaum mehr als drei Stunden später, davon ist das FBI überzeugt, lassen die beiden mit drei Komplizen eine American-Airline-Maschine mit der Flugnummer 11 in den Nordturm des World Trade Center rasen. Das FBI hat nun die letzten Stunden von Atta und al-Umari rekonstruiert.“ [7]

Was hatte das Comeback al-Umaris als Entführer verursacht, der offenbar noch am Leben ist und bei dem sich das FBI schon entschuldigt hatte? Es wurde nicht erklärt, inwieweit es einen neuen al-Umari geben soll und inwieweit dieser al-Umari ein anderer sein soll als der alte. Beim SPIEGEL gab es zwar einen Wechsel der Vornamen von Abdul (zuletzt am 17.9.) nach Abd al-Asis (zuerst am 24.9. im gedruckten SPIEGEL), nicht aber beim FBI. In beiden Listen vom 14.9. und vom 27.9. wurde übereinstimmend ein Abdulaziz Alomari aufgeführt. Es mag ja viele al-Umaris oder Alomaris geben, bei diesem Verdächtigen wurde aber eine Pilotenausbildung und zwei verschiedene mögliche Geburtsdaten angegeben.

Wo soll das Gepäck gefunden worden sein?

Die meisten Widersprüche verbinden sich offensichtlich mit der Besatzung von AA 011, die ihre Boeing 767 in den Nordturm des World Trade Centers steuerte. So berichtete die BBC am 21.9. von einer Stewardess von Flug 11, die über Handy Informationen über die Terroristen durchgegeben hatte. Zum einen konnte die Stewardess nur vier statt der vom FBI angegebenen fünf Terroristen feststellen, zum anderen waren die von ihr durchgegebenen Sitznummern andere als die, die für die Terroristen registriert waren. Einer der Attentäter sprach ein sehr gutes Englisch. [8]

Widersprüchliche Meldungen gibt es über den Zeitpunkt, an dem Atta und Alomari den Flughafen in Portland betreten hatten. Die Bedeutung dieser Widersprüche ist noch nicht klar, sicherlich gehen diese Widersprüche auf unterschiedliche Angaben der amerikanischen Ermittler zurück. Der Sender n-tv berichtete am 26.9.: „Mohamed Atta und einer seiner Mittäter betritt um 05.53 Uhr den Flughafen von Portland. Dabei wird er von einer Sicherheitskamera gefilmt. Die beiden nehmen ein Flugzeug nach Boston. Dort müssen sie sich beim Umsteigen beeilen: Sie rennen.“ [9] Die gleiche Uhrzeit wurde auch in der Süddeutschen Zeitung genannt. [10] Das Bild, das die Sicherheitskamera filmte, ist wohl inzwischen in fast allen Zeitungen aufgetaucht. Das Bild zeigt zwei verschiedene Uhrzeiten: 5:45:13, ganz auffällig in der Mitte und unten am Rand 05:53:41. Bei allen bisherigen Veröffentlichungen in der Süddeutschen Zeitung wurde der untere Rand mit der zweiten Uhrzeit abgeschnitten, aber trotz der einzigen sichtbaren Zeit in der Mitte behauptet, Atta hätte den Flughafen um 05:53 betreten. Ohne Kenntnis des abgeschnittenen unteren Bildrandes entstand der Eindruck, Atta wäre bei der Sicherheitskontrolle früher gefilmt worden als er den Flughafen betreten hatte.

Neben anderen Ungereimtheiten, die noch beschrieben werden, führte das zu einer Nachfrage bei der Süddeutschen Zeitung. Da die Autorin zumindest einen offensichtlichen Fehler in ihrem Artikel machte – sie hatte die Hausnummer der Hamburger Adresse Attas mit 45 statt mit 54 angegeben – wurde bei der Nachfrage vermutet, sie hätte auch bei der Zeit zwei Ziffern vertauscht und gemeint, Atta hätte den Flughafen 05:35 betreten. Prompt wurde das bestätigt: Ja, genauso ist es. So eine Uhrzeit ist aber überhaupt noch nicht aufgetaucht, aus dem Bericht von n-tv und aus dem unteren Bildrand des Bildes der Sicherheitskamera geht die Uhrzeit 05:53:41 hervor. Die Autorin der Süddeutschen Zeitung hatte die Vermutung sofort bestätigt, was aber offensichtlich nicht der Wahrheit entsprach. Die falsche Angabe der Uhrzeit muss nicht unbedingt auf einen schwerwiegenden Widerspruch hinweisen, zeigt aber im Zusammenhang mit der falschen Antwort die Einstellung der Autorin der Süddeutschen Zeitung, die gleichzeitig leitende Redakteurin ist, zu der Verwendung von Fakten in ihren Beiträgen. Es ist darüber hinaus ohnehin fragwürdig, eine Uhrzeit dieses Fotos für die Aussage zu verwenden, wann Atta den Flughafen betreten hatte: Das Foto zeigt den mutmaßlichen Terroristen Atta bei der Sicherheitskontrolle, also zu einem Zeitpunkt, bei dem ein Passagier schon am Fluglinienschalter eingecheckt hatte und damit schon eine gewisse Zeit im Flughafen war. Das FBI hatte am 4.10. folgendes Geschehen am Morgen des 11.9. in Portland dargestellt: Atta und Alomari checkten 5.33 aus dem Comfort Inn im Süden Portlands aus, um 5.40 parkten sie ihren Wagen in der ersten Etage des Parkhauses gegenüber dem Flughafen, um 5.43 checkten sie am Schalter der US Airways ein, um 5.45 passierten sie die Sicherheitskontrolle. [11] Die New York Times zeigt im Internet noch ein weiteres Foto von der Sicherheitskontrolle, zusätzlich zu dem, das von der deutschen Presse her bekannt ist. [12] Mit diesem Foto verbinden sich zwei Details, die man zumindest einmal beachtet haben muss: Zum einen wurde dieses Foto nach der Zeit in der Bildmitte zwei Sekunden später aufgenommen, nach der Zeit am unteren Bildrand drei Sekunden später als das bisher in der Presse gezeigte Foto. Zum anderen zeigt die Uhrzeit auf dem bisher gezeigten Foto am unteren Bildschirmrand eine deutliche Verzerrung, während das beim Foto der New York Times nicht der Fall ist. Das von der New York Times gezeigte Foto muss demnach zumindest nachträglich entzerrt worden sein. Wirklich fragen kann man sich allerdings, wer sich tatsächlich imstande fühlt, auf diesen verschwommenen Fotos die Gesichter der mutmaßlichen Terroristen zu erkennen.

Bei der zweiten Person auf diesem Foto soll es sich übrigens um Abdulaziz Alomari handeln. Bei der Süddeutschen Zeitung vom 29.9. geht das aber nur aus der Beschriftung des Fotos in der gedruckten Ausgabe hervor, nicht dagegen aus der entsprechenden Veröffentlichung im Internet.

In dem Gepäck Attas wurden später ein „spiritueller Leitfaden für Selbstmordattentäter“ und ein Testament gefunden (DER SPIEGEL Heft 40). Doch wie wurde Attas Gepäck gefunden? n-tv berichtete zunächst: „Später findet die Polizei in einem Schließfach am Bostoner Flughafen eine Reisetasche von Atta. Sie enthält unter anderem ein Gebetbuch und einen Abschiedsbrief auf Arabisch. Darin erklärt Atta, er sei froh zu sterben, denn auf diese Weise komme er als Märtyrer in den Himmel.“ [13]

Tatsächlich sieht man auf dem Foto der Sicherheitskamera, dass die Person im Vordergrund über der linken Schulter eine Tasche trägt. Sowohl aus der Beschriftung des Fotos der Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 21.9. als auch aus dem Foto selbst geht hervor, dass dieses Foto beim Passieren der Sicherheitskontrolle gemacht wurde, zu einem Zeitpunkt also, bei dem das zu verladene Gepäck bereits abgegeben worden war. [14] Die Tasche an der Schulter gehörte offensichtlich zum Handgepäck, dass später durchaus in einem Schließfach deponiert worden sein könnte.

Irgendwie muss es jemandem aber merkwürdig vorgekommen sein, wieso die mutmaßlichen Attentäter trotz der Eile beim Umsteigen, die sie zum rennen zwang (das wurde übereinstimmend von n-tv und von der Süddeutschen Zeitung berichtet), Zeit genug fanden, ihre Reisetasche in einem Schließfach „am Flughafen“, also offenbar noch nicht einmal im eigentlichen Flughafengebäude selbst, zu deponieren. Ganz abgesehen von der Frage, warum sie bei solcher Zeitnot ihre Tasche überhaupt deponieren wollten und nicht einfach mit in die Kabine nahmen.

Zwei Tage später gab es dann auch eine neue Meldung: Spiegel-Online berichtete am 28.9., dass das Gepäck von Atta versehentlich fehlgeleitet worden wäre. [15] Am Ende dieses Berichtes heißt es: „Sein Gepäck sei nicht in die American-Airlines-Maschine umgeladen worden, das FBI habe es deshalb gefunden, berichtete die ‚Washington Post’“.

Es wurde natürlich nicht erklärt, warum erst etwas anderes behauptet wurde. Verladenes Gepäck ist etwas ganz anderes als Handgepäck. Atta müsste demnach neben der Tasche, die er als Handgepäck mit in die Sicherheitskontrolle nahm, vorher noch weiteres Gepäck abgegeben haben. Es ist schon bemerkenswert, dass ein Selbstmordattentäter für einen Flug, der in einer Katastrophe enden soll, sowohl Handgepäck mitnimmt als auch Gepäck verladen lässt. Es wurde bisher immer herausgestellt, dass die Kontrollen an den amerikanischen Flughäfen ziemlich lax gewesen seien, es dürfte daher nicht vorgekommen sein, dass ein Fluggast Aufmerksamkeit erregt hätte, weil er auf einen Langstreckenflug zu wenig Gepäck bei sich hatte. Auch die Mitführung von Gepäck zur Mitführung aller Sachen der Attentäter zur Vermeidung von Spuren scheidet aus, entpuppte sich doch der weiter unten erwähnte am Bostoner Flughafen gefundene Mietwagen als wahrer Goldesel in Bezug auf Beweisstücke.

Nach n-tv vom 26.9. wurde in diesem Gepäck ein Gebetbuch und ein Abschiedsbrief auf Arabisch gefunden, nach Spiegel-Online vom 28.9. ein „spiritueller Leitfaden und Checkliste für die letzten Stunden vor dem Anschlag“.

Das Testament Attas

Im ersten Oktoberheft des SPIEGEL tauchte dann in diesem Gepäck ein weiteres Dokument auf: „Und es gibt noch einen Schlüssel zum Denken der Attentäter. In Attas Tasche wurde auch sein Testament gefunden, verfasst am 11. April 1996.“ [16]

Am selben Tag, an dem das erste Oktoberheft des SPIEGEL erschien, berichtete Spiegel-Online am 1.10. über einen Mounir al-M.: „So unterzeichnete der 27-Jährige als zweiter Zeuge das Testament von Atta, das dieser am 11. April 1996 vermutlich in Hamburg aufsetzte. In dem Dokument, das die US-Ermittler am Flughafen Boston in einem von Atta abgestellten Mietwagen gefunden hatten, gibt Atta Anweisungen an die Nachwelt, wie er sich seine Bestattung wünscht.“ [17]

Das Testament befand sich nun also nicht in der Tasche, die nicht rechtzeitig umgeladen wurde, sondern in einem Mietwagen am Bostoner Flughafen. Der stern hatte zuvor berichtet: „Am Freitag, dem 7. September, wurde er (Atta) zum letzten Mal in Florida gesehen, in Shuckums Bar-Restaurant in der Harrison Street in Hollywood. ... Atta mietete in Springfield einen weißen Mitsubishi, der in Virginia registriert war. Überwachungskameras hielten auf Videoband fest, dass dieser Wagen bis zum Dienstag, dem 11. September, die Einfahrt zum Parkplatz am Logan Airport in Boston fünfmal passiert hat. ... AM FRÜHEN DIENSTAGMORGEN flog Mohammed Atta mit einer Zubringermaschine von Portland/Maine nach Boston.“ [18] Die Hervorhebung machte der stern im gedruckten Original, in der Internetfassung wurde das geändert.

Die in Boston und Portland gefundenen Mietwagen

Dieser Mietwagen wurde offenbar der zweiten Attentätergruppe, die den Flug UA 175 entführte, überlassen. Auch dieser Flug startete in Boston. Atta kann wohl schwerlich mit diesem Wagen bis zum Dienstag die Einfahrt zum Parkplatz am Bostoner Flughafen fünfmal passiert haben und erst am Dienstagmorgen nach Boston geflogen sein. Mag sein, dass Atta dieser zweiten Gruppe ein Teil seiner Sachen – einschließlich seines Testaments – überlassen hatte. In seiner Tasche kann das Testament dann aber nicht gefunden worden sein – es sei denn, man wollte behaupten, dass Atta sein Testament an allen möglichen Stellen verteilt hat.

Aus dem bereits erwähnten Bericht von Spiegel-Online „Die letzten Tage des Todespiloten” geht hervor, dass Atta und al-Umari am Vortag des Anschlags in Boston einen blausilbrigen Nissan gemietet hatten mit dem sie offenbar weiter nach Portland fuhren. Damit ergibt sich ein bemerkenswerter Weg Attas zum Flughafen von Boston: Am 7.9. wurde Atta noch in Florida gesehen, er muss dann offenbar mit einem Mietwagen die enorme Strecke vom äußersten Süden der USA in den äußersten Norden – von Alaska einmal abgesehen – zurückgelegt haben. Dieser Mietwagen wurde in Boston gefunden und obwohl Atta schon einmal dort war, wo er Flug AA 011 später entführen sollte, hatte es ihn in Boston nicht gehalten. Er fuhr mit einem neuen Mietwagen weiter nach Portland, um dann zurück nach Boston zu fliegen und in größter Zeitnot durch den Bostoner Flughafen zu rennen, um die Maschine von Flug AA 011 zu erreichen.

Der in Boston gefundene Mietwagen war nebenbei bemerkt eine echte Fundgrube, was die amerikanischen Ermittler anscheinend nicht gleich gemerkt hatten. DER SPIEGEL schrieb am 15.9.: „Die Attacken auf New York und Washington lagen erst Stunden zurück, da stießen Ermittler am Bostoner Logan-Airport in einem abgestellten Auto, in einem verlassenen Hotelzimmer und in einem Gepäckstück auf heiße Spuren: Flugunterlagen auf Arabisch wurden sichergestellt; die Fahnder fanden nicht nur eine Treibstofftabelle, einen Koran und einen Videofilm über das Fliegen, sondern auch einen Zettel mit einer Hamburger Adresse: Sie führte in den Hamburger Stadtteil Harburg, zu den beiden ehemaligen Studenten der Technischen Universität, Atta und al-Schahi.“ [19] Kein Wort von einem Testament. Der stern schrieb zwei Tage später in dem bereits zitierten Beitrag: „Später wurde in dem Wagen ein so genannter ‚Ramp Pass’ gefunden, eine Sondererlaubnis, mit der der Fahrer des Wagens dicht an die Rollbahnen fahren durfte, was sonst nur ausgesuchtem Flughafenpersonal erlaubt ist. Außerdem lagen im Wagen Flughandbücher und Bänder mit arabischen Gebeten und Gesängen.“ Auch am 17.9 war von einem Testament noch keine Spur.

Die Ermittler stießen also schon Stunden nach dem Anschlag an verschiedenen Orten auf heiße Spuren. Angesichts der Behauptung, die amerikanischen Geheimdienste hätten keine Hinweise auf das Attentat gehabt, ging das wie bei der Feuerwehr. Die FAZ berichtete am 13.9.2001: „In die Geschichte der amerikanischen Geheimdienste wird der 11. September als Tag des größten Desasters eingehen. Denn die übereinstimmende Aussage der mehr als zehn amerikanischen Dienste, keine Hinweise auf die lange geplanten und gut vorbereiteten Anschläge erhalten zu haben, ist nur ein Teil der Wahrheit. Und es war nicht das erste Mal, dass die "Intelligence Community" der Vereinigten Staaten vorliegende Hinweise nicht beachtete oder aber unzutreffend analysierte.“ [20]

Diese Funde Stunden nach dem Anschlag waren aber nicht alles. DER SPIEGEL berichtete weiter: „Die Amerikaner haben blitzschnelle Vorarbeit geleistet: Nur einen Tag nach dem Schlag, der das Land entsetzte, haben sie nicht nur Namen herausgefunden, sondern auch eindeutige Beziehungen zwischen den verdächtigen Passagieren der unterschiedlichen Maschinen herstellen können: Das FBI Miami hat einen Führerschein für Marwan al-Schahi entdeckt, der an der Sheridan Street 3389 wohnte - der gleichen Adresse, die auch für Atta und al-Umari registriert sei, heißt es in dem FBI-Papier.“

Der FOCUS sah das noch ein klein wenig anders: „Andererseits sind deutsche Sicherheitsexperten nach wie vor verblüfft, mit welcher Geschwindigkeit die US-Bundespolizei dem BKA die höchst konspirativen Verbindungen von Atta und seinen mutmaßlichen Hamburger Mittätern Marwan Al-Shehhi, 23, und Ziad Jarrah, 26, präsentieren konnte. ‚Wie auf Knopfdruck’, sagt ein Insider. ‚So, als hätten die Amerikaner schon lange vorher eine Menge über die Täter im Datenspeicher gehabt.’“ [21]

Eigenartigerweise konnte sich dieses Expresstempo nicht halten. Irgendwie kam Sand ins Getriebe: „Die bundesweite Fahndung nach Anhängern des Terroristen Osama bin Laden leidet darunter, dass den deutschen Ermittlern offenbar von ihren Kollegen in den USA Informationen vorenthalten werden. Auch die Rasterfahndung ist deshalb sehr viel grobmaschiger und weniger genau, als sie eigentlich sein müsste. Hohe deutsche Sicherheitsexperten bemängeln intern, dass ihnen von den amerikanischen Behörden Fakten nicht mitgeteilt werden, mit denen die Suchmaschinen gefüttert werden könnten, um weitere ‚Schläfer’ zu finden. Vor allem fehlten Erkenntnisse über die bei den Anschlägen ums Leben gekommenen Terroristen. ‚Wir bekommen nur sehr wenige Einzelheiten über das Leben der 16 Terroristen, die nicht aus Hamburg waren, aus den USA’, kritisiert ein Geheimdienstler. ‚Und wir bekommen das nicht mit der Schnelligkeit, die angezeigt wäre.’“ An anderer Stelle wird ein Offizieller in Berlin zitiert: „Es werde viel mit Desinformation gearbeitet“. [22]

Nach dem Beginn des Krieges ist schließlich die Aufklärung ohnehin nicht mehr so wichtig. Die Behauptung, bin Laden wäre der Schuldige war zur Rechtfertigung des Krieges vollkommen ausreichend. Nun müsse es um die Vorbeugung neuer Anschläge gehen: „US-Fahnder sollen ihre Ermittlungen zu den Terror-Attacken vom 11. September nach dem Willen des US-Justizministeriums und des Bundeskriminalamtes FBI einschränken und ihre Kräfte auf die Vorbeugung neuer Anschläge konzentrieren. Das berichtete die ‚New York Times’. ‚Die Ermittler müssen verstehen, dass wir im Moment nicht versuchen, ein Verbrechen aufzuklären. Unser Ziel Nummer eins ist Vorbeugung’, sagte ein Justiz-Mitarbeiter.“ [23] Wie mag man wohl neuen Anschlägen vorbeugen können ohne die Urheber der alten Anschläge herausgefunden zu haben?

Eine Übersetzung, aber kein Original

DER SPIEGEL hat das Testament Mohamed Attas nun veröffentlicht. Im Internet zeigt DER SPIEGEL den Anfang einer Fotokopie, einen englischsprachigen Text. [24] Als Beschriftung wurde gewählt: „Das Testament des Terrorpiloten Mohammed Atta“. Offensichtlich fand man es nicht ganz einleuchtend, warum ein Muslim sein Testament auf englisch abfassen sollte. Im gedruckten SPIEGEL heißt die Beschriftung derselben Fotokopie dann: „Atta-Text (englische Übersetzung des FBI)“ [25] In der Sendung „Das Testament des Mohammed Atta“ von Spiegel TV am 30.9. zeigte die Kamera von diesem Testament wiederum nicht das arabischsprachige Original, sondern lediglich den englischen Text. [26]

Unter diesem Testament stehen die Namen dreier Personen: Mohammed al-Amir Awad al-Sajjid, Abd al-Ghani Muswadi und al-Mutasadik Munir. Dem Namen Mohammed al-Amir Awad al-Sajjid ist vorangestellt: „Geschrieben von:“. Den anderen beiden Namen ist vorangestellt: „Zeuge:“ und nachgestellt: „(Unterschrift)“. Nach dem ersten Namen fehlt die Angabe von „(Unterschrift)“, wie sie bei beiden Zeugen gemacht wurde. Derjenige, den das Testament eigentlich betrifft, hat dieses Testament also gar nicht unterschrieben.

Schließlich stellt sich die simple Frage: Wieso soll Mohammed al-Amir Awad al-Sajjid eigentlich derselbe wie Mohammed Atta sein? Dieselbe Frage stellt sich noch einmal beim ersten Zeugen. Unter dem Testament steht der Name Abd al-Ghani Muswadi, Spiegel-Online interviewte später als ersten Zeugen einen Abdelghani Mzoudi. Beim Übertragen von arabischen Namen ins Deutsche mag es ja Schwierigkeiten mit der Schreibweise geben, Muswadi und Mzoudi unterscheiden sich aber zunächst einmal in der Sprechweise.

Die Erklärungen von Abdelghani Mzoudi machen außerdem einen merkwürdigen Eindruck. Spiegel-Online fragte: „Herr Mzoudi, Sie haben Attas Testament unterschrieben, haben Sie nie etwas von dessen Terrorplänen geahnt?“ Mzoudi: „Nein. Das Testament wurde als Vordruck in der Hamburger al-Kuds-Moschee verteilt, in die eigentlich alle muslimischen Studenten gingen. Etwa eine Woche danach hatte Atta seinen Namen eingetragen und bat mich zu unterschreiben. Das ist ganz normal unter Brüdern.“ [27] Auch in Heft 41 wurde diese Aussage wiederholt. [28]

Das Testament lag demnach als Vordruck vor. In dem Fall, in dem Atta lediglich einen Vordruck ausgefüllt hat, kann der Inhalt des Testaments nicht zur Beurteilung des Denkens Attas herangezogen werden: „‚Grauenhaft’ findet diesen Text der Hamburger Islamwissenschaftler Gernot Rotter, denn ‚Atta muss einer pseudoreligiösen Gehirnwäsche unterworfen worden sein ... Die Unreinheit von Frauen hat bei Atta psychopathische Züge angenommen.’“ [29]

Ebenso hatte der diesjährige Friedenspreisträger des deutschen Buchhandels, Jürgen Habermas, in seiner Dankrede bei der Preisverleihung dieses Testament als Beleg für die Motivation der Attentäter verwendet: „Die zum Selbstmord entschlossenen Mörder, die zivile Verkehrsmaschinen zu lebenden Geschossen umfunktioniert und gegen die kapitalistischen Zitadellen der westlichen Zivilisation gelenkt haben, waren, wie wir ja aus Attas Testament wissen, durch religiöse Überzeugungen motiviert. Für sie verkörperten die Wahrzeichen der globalisierten Moderne den Großen Satan.“ [30] Irgendein kritischer Abstand zu diesem Testament und zu den Umständen, unter denen es auftauchte, war bei Jürgen Habermas nicht zu bemerken. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, hatte er doch bereits zu Beginn des Kosovo-Krieges die Behauptungen der meinungsführenden Presse zur Grundlage seiner Überlegungen gemacht. In seiner diesjährigen Rede nahm er ein altes Thema wieder auf: Glaube und Wissen. Was in Bezug auf dieses Testament Glaube und Wissen ist, spielte bei seinen Erörterungen natürlich keine Rolle. Selbst wenn man das Testament als authentisch akzeptiert, ist es völlig unklar, wie man aus der Kenntnis dieses Testaments behaupten kann, dem Selbstmord der Mörder lägen religiöse Motive zugrunde und die Wahrzeichen der globalisierten Moderne würden den großen Satan verkörpern. In Attas Testament gibt es keine Hinweise für Mord, Selbstmord, Satan und die Wahrzeichen der globalisierten Moderne. Bei der Terroranleitung bzw. dem „spirituellen Leitfaden“ sah das schon anders aus, allerdings ging es auch dort nicht um einen Satan.

Der zweite Zeuge war Mounir al-M. In dem bereits zitierten Bericht vom 1.10. verzichtete Spiegel-Online von vornherein auf die Nennung des vollen Namens, obwohl der volle Name unter dem Testament angegeben und abgedruckt wurde und schrieb: „So unterzeichnete der 27-Jährige als zweiter Zeuge das Testament von Atta, das dieser am 11. April 1996 vermutlich in Hamburg aufsetzte.“ Dann steht aber am Ende dieses Artikels etwas, weswegen man sich darüber wundern muss, was man bis dahin gelesen hatte: „Gegenüber SPIEGEL TV verweigerte er in der vergangenen Woche jede Stellungnahme zu dem Testament, dem AKW-Besuch oder seinen Kontakten zu den Terroristen. Nach eigenen Angaben jedoch weiß der Marokkaner nichts von dem angeblichen Testament. Die Hamburger Zeitschrift ‚stern’ hat laut einer Mitteilung vom Montag mit al-M. gesprochen. In dem Gespräch habe er abgestritten, das Testament beglaubigt zu haben.“ Nach eigenen Angaben weiß er nichts vom Testament. Woher weiß es Spiegel-Online besser?

Aber was soll diese Frage. Die englischsprachige Übersetzung ist ja da, mit den Namen der beiden Zeugen. Wenn die Übersetzung da ist, muss ja auch das Original da sein. Woher sollte denn die Übersetzung kommen, wenn nicht vom Original? Vor längerer Zeit gab es mal einen Fall mit Tagebüchern. In diesem Fall waren die Tagebücher da, man glaubte, es wären die Originale. Möglicherweise könnte es auch den Fall geben, in dem ein Dokument veröffentlicht wird, ohne dass das Original gesehen wurde, ohne dass man es sehen wollte oder gar ohne dass es das Original überhaupt gibt.

Nach Aussage des ersten Zeugen des Testaments hatte Atta lediglich einen Vordruck ausgefüllt. Was hindert den SPIEGEL daran, sich so einen Vordruck zu besorgen oder festzustellen, dass es so einen Vordruck nicht gibt oder nie gegeben hat? Eine Aussage dieser Art hatte DER SPIEGEL nicht gemacht, auch keine Fragen diesbezüglich gestellt. Nachdem bis jetzt noch kein Nachweis eines Originals des Testaments erbracht wurde, würde es den einen oder anderen SPIEGEL-Leser nach dem Durcheinander um die Identität al-Umaris und nach der BBC-Meldung über die Fragwürdigkeit von Identitäten möglicherweise noch weiterer mutmaßlicher Attentäter von Flug AA 011, nach den verschiedenen Fundorten von Attas Gepäck und seines Testaments sicher schon interessieren, ob denn der Text der englischen FBI-Übersetzung dem Text so eines Vordruckes entspricht.

Verschiedene Texte, verschwundene Testamente

Das Hauptthema des SPIEGEL-Artikels „Anleitung zum Massenmord“ in Heft 40 war aber der spirituelle Leitfaden und (die) Checkliste für die letzten Stunden vor dem Anschlag“. Spiegel-Online hatte in seinem Beitrag „FBI fand Leitfaden für die Todesflüge“ festgestellt, dass es eine Zweiteilung dieses Dokuments gibt: „Die ersten vier Seiten des Dokuments sind dem Bericht der ‚Washington Post’ zufolge mit Hand geschrieben und geben Grundsätze der islamischen Geschichte wieder ... Die fünfte und letzte Seite des Briefes ist mit der Überschrift ‚Wenn ihr das Flugzeug betretet’ betitelt.“

Von dieser Teilung ist beim Abdruck der deutschen Übersetzung dieses Dokumentes im gedruckten SPIEGEL nichts mehr zu bemerken. Das im SPIEGEL abgedruckte Dokument beginnt zwar mit einer Episode aus der religiösen Geschichte, außer dieser Episode hat das Dokument allerdings nichts mit Grundsätzen der islamischen Geschichte zu tun. Weitaus gravierender sind aber erhebliche Textunterschiede zwischen den Auszügen, die Spiegel-Online vorab im Internet veröffentlichte und der Fassung, die sowohl in der Sendung von Spiegel-TV zitiert wurde als auch der, die im gedruckten SPIEGEL erschien.

Im Bericht von Spiegel-Online am 28.9. heißt es noch: „Überprüft alle eure Sachen. [...] Eure Tasche, eure Kleidung, Messer, eure Testamente, eure Ausweise, eure Pässe, alle eure Papiere. [...] Stellt sicher, dass euch niemand folgt. Stellt sicher, dass ihr sauber seid, dass eure Kleidung sauber ist, auch die Schuhe.“ [31]

Warum sollten Selbstmordattentäter eigentlich ihre Testamente mit zu einem Selbstmordanschlag nehmen, bei dem nicht nur sie selbst, sondern auch noch ihre Testamente zerfetzt werden? Bei den anderen Dingen ist das etwas anderes, die wurden vorher noch gebraucht. Ja, warum eigentlich? Im gedruckten SPIEGEL tauchten dann die Testamente nicht mehr auf: „12. Erinnere dich an dein Gepäck, die Kleidung, das Messer und die Dinge, die du brauchst, an dein Ausweisdokument, deinen Reisepass und all deine Papiere“ [32]

In der spirituellen Anleitung von Spiegel-Online wurde der Leser noch mit „ihr“ angesprochen, im gedruckten SPIEGEL entschied man sich dann für das „du“. Im gedruckten SPIEGEL war nirgendwo die Rede, dass „alle eure Sachen“ überprüft werden sollen. Im gedruckten SPIEGEL steht nirgendwo, dass sichergestellt werden soll, dass niemand folgen soll.

In dem Bericht von Spiegel-Online heißt es: „Stellt sicher, dass ihr sauber seid, dass eure Kleidung sauber ist, auch die Schuhe.“ Im gedruckten SPIEGEL heißt es dann:

„14. Trage deine beste Kleidung und folge damit dem Beispiel deiner Vorfahren, die vor dem Kampf gute Kleidung trugen. Binde deine Schuhe sehr eng zu und trage Socken, so dass die Schuhe eng an deinen Füßen ansitzen. Dies versteht sich alles von selbst, und Gott wird dich schützen.

15. Bete am Morgen in der Gruppe, denn das ist eine gute Belohnung, und jeder wird sich nach der Tat daran erinnern, dass du mit ihnen gebetet hast. Verlasse die Wohnung nicht, bevor du gewaschen und sauber bist, denn die Engel werden dir vergeben, wenn du sauber bist und zu Gott gebetet hast. Wie Gott sagt, ist es eine gute Angewohnheit, gut rasiert zu sein, und das steht so in seinem Buch.“

Im gedruckten SPIEGEL findet sich nichts, was in der Formulierung auch nur im entferntesten an den Auszug aus dem vorab veröffentlichten Bericht von Spiegel-Online erinnert. Das einzig vergleichbare ist, dass es um Kleidung, Schuhe und Sauberkeit geht.

Im Fall des Testaments gibt es nur eine Übersetzung, aber kein Original. Im Fall des „Leitfadens“ gibt es ein Original [33] , aber zwei sehr verschiedene Übersetzungen. Wie ist das zu erklären? Der „Leitfaden“ wurde durch die Redaktion des gedruckten SPIEGEL offenbar nachträglich einer intensiven Bearbeitung unterzogen.

Dieses Dokument wurde offenbar noch an zwei weiteren Orten gefunden. Eine dpa-Meldung vom 29.9. 13:57 vermittelt außerdem einen merkwürdigen Eindruck über den Zusammenhang der gefundenen Dokumente: „US-Behörden hatten am Freitag ein Schreiben veröffentlicht, mit dem sich die mutmaßlichen Attentäter von New York und Washington auf ihre Terror-Attacken vom 11. September vorbereitet haben sollen. Kopien des Schreibens in arabischer Sprache wurden nach Angaben von US-Justizminister John Ashcroft an der Absturzstelle des entführten Flugzeugs in Pennsylvania, in dem zurückgelassenen Leihwagen am Flughafen in Washington und im Gepäck von Mohammed Atta, der die erste Maschine ins New Yorker World Trade Center (WTC) gesteuert haben soll, gefunden.“ [34]

Die US-Behörden hatten „ein Schreiben“ veröffentlicht, die „Kopien des Schreibens“ wurden an drei Stellen bei den Attentätern gefunden. Es ist also bekannt, dass die Attentäter lediglich die Kopien des Schreibens besessen haben. War das Schreiben, das die US-Behörden veröffentlicht hatten, womöglich das Original? Wo wurde es gefunden? Es wurde nur berichtet, wo die Kopien des Schreibens gefunden wurden, der Fundort des Originals ist bisher unbekannt. Bezüglich des Fundorts einer der Kopien dieses Schreibens zeigte übrigens der Bostoner Mietwagen erneut seine Qualitäten als universeller Fundort für alle möglichen Beweisstücke.

Zum Schluss der Auseinandersetzung des SPIEGEL mit den Argumenten von Vater Atta wurde dieser mit den Worten zitiert: „Ihr werdet erleben, dass Millionen von Menschen sich gegen euch erheben und bereit sind, ihr Leben dafür zu geben.“

Und was sagt man zu so einem Satz, der von jemandem ausgesprochen wird, der die SPIEGEL-„Fakten“ partout nicht glauben will? Von jemanden, für den Fakten nicht zählen, weil er hasst?

„Und vielleicht ist es ja das, was der Vater wirklich will: dass sein Sohn nur den Anfang gemacht hat.“

Und was will eigentlich DER SPIEGEL wirklich? Im Fall des Vaters von Mohamed Atta wollte er eigentlich zeigen, dass es der Vater nicht wahrhaben will, dass sein Sohn ein Attentäter ist. Vor diesem Hintergrund ist die Unterstellung, der Vater wollte wirklich, dass der Sohn den Anfang von Selbstmordanschlägen machen sollte, von ausgesprochen bösartiger Natur. Auf der Titelseite stand: Gehirnwäsche im Namen Allahs.

Mehrere Nachfragen an den SPIEGEL zu seinen Veröffentlichungen blieben bisher unbeantwortet. Am 21.10. wurde gegen diese Veröffentlichungen beim Deutschen Presserat Beschwerde eingelegt. Der Presserat bemerkte in seiner Eingangsbestätigung, dass es ihm nicht möglich sei, den SPIEGEL zur Herausgabe von Dokumenten aufzufordern. Diese Veröffentlichung soll daher zur Aufforderung an den SPIEGEL genutzt werden, sämtliche Originale der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen: Das arabische Original des Testaments und sämtliche fünf Seiten der Terroranleitung in der arabischen Originalfassung. Es gibt bereits Interesse daran, diese Dokumente erneut zu übersetzen.



[1] Klaus Brinkbäumer, ...: „‚Das kann nur der Mossad’“, DER SPIEGEL, Heft 40/2001, S.42, auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,160046,00.html

[2] Matthias Gebauer: „Verwirrung um Verdächtige”, Spiegel-Online am 17.9.2001, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,157696,00.html

[3] Matthias Gebauer: „Die Suche nach der Nadel im Heuhaufen“, Spiegel-Online am 17.9.2001, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,157856,00.html

[4] „Das FBI in der Technikfalle”, Bericht von Spiegel-Online am 25.9.2001, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,159294,00.html

[5] US Department of Justice, Federal Bureau of Investigation, Presseerklärung vom 14.9.2001, http://www.fbi.gov/pressrel/pressrel01/091401hj.htm und US Department of Justice, Federal Bureau of Investigation, Presseerklärung vom 27.9.2001, http://www.fbi.gov/pressrel/pressrel01/092701hjpic.htm

[6] Erich Follath: „Chamäleon & Co“, DER SPIEGEL, Heft 39/2001, S.15, auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,159880,00.html. Die Übersicht über die 19 mutmaßlichen Attentäter und ihre Geburtsdaten ist aber nur im gedruckten Spiegel vorhanden.

[7] „Die letzten Tage des Todespiloten”, Bericht von Spiegel-Online am 5.10.2001, http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,160832,00.html

[8] „The last moments of Flight 11”, BBC-Meldung vom 21.9.2001, http://news.bbc.co.uk/hi/english/world/americas/newsid_1556000/1556096.stm. Die Liste der offiziellen Sitznummern findet sich in einer Grafik zum Artikel Wolfgang Krach,...: „Die deutsche Spur“, DER SPIEGEL, Heft 38/2001, auch online unter http://www.spiegel.de/grossbild/0,1518,PB64-aW1naWQ9MTMzNzU0LWFydGlkPTE1NzM2OS1jaGFubmVsPXNwaWVnZWw_3,00.html. Die von der Stewardess durchgegebenen Sitznummern sind dem Autor bisher nicht bekannt.

[9] Immer neue Teile im Mosaik des Terrors“, n-tv-Bericht vom 26.9.2001, http://www.n-tv.de/2723208.html

[10] Evelyn Roll: „Anleitungen für den Todesflug ins Paradies“, Süddeutsche Zeitung vom 29.9.2001, S.3, http://szarchiv.diz-muenchen.de/REGIS_A13076887;internal&action=body.action Der Artikel kann 30 Tage nach seiner Veröffentlichung kostenfrei abgerufen werden und ist danach kostenpflichtig.

à mit Foto unter http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/ausland/weltspiegel/25786/, dasselbe Foto (mit zweiter Uhrzeit) zeigte z.B. auch die Berliner Morgenpost, unter http://morgenpost.berlin1.de/archiv2001/010921/titel/story462139.html und DER SPIEGEL unter http://www.spiegel.de/img/0,1020,134656,00.jpg

[11] US Department of Justice, Federal Bureau of Investigation, Presseerklärung vom 4.10.2001, http://www.fbi..gov/pressrel/pressrel01/100401.htm

[13] Immer neue Teile im Mosaik des Terrors“, a.a.O.

[14] Taliban legen bin Laden die Ausreise nahe“, Süddeutsche Zeitung vom 21.9.2001, S.1, http://szarchiv.diz-muenchen.de/REGIS_A13022699;internal&action=body.action Der Artikel kann 30 Tage nach seiner Veröffentlichung kostenfrei abgerufen werden und ist danach kostenpflichtig.

[15] „FBI fand Leitfaden für die Todesflüge“, Bericht von Spiegel-Online am 28.9.2001, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,159769,00.html

[16] Klaus Brinkbäumer, ...: „Anleitung zum Massenmord“, DER SPIEGEL Heft 40/2001, S.32, auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,160935,00.html

[17] Matthias Gebauer: „Was wollte Attas Freund im Atomkraftwerk?“, Bericht von Spiegel-Online am 1.10.2001, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,160328,00.html

[18] Jürgen Petschull: „Killer im Cockpit“, stern, Heft 39/2001 (17.9.2001), S.52, auch online unter http://www.stern.de/politik/spezial/artikel_amerika_34911.html

[19] Wofgang Krach, ...: „Die deutsche Spur“, DER SPIEGEL Heft 38/2001 (15.9.2001), auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,157369,00.html

[20] Udo Ulfkotte: „Reich an Daten, arm an Voraussicht“, FAZ vom 13.9.2001, Nr. 213, S.16

[21] C. Elflein/M. ...: „Angst vor den Schläfern“, FOCUS, Heft 39/2001, S.18

[22] Annette Ramelsberger: „US-Fahnder halten Informationen zurück“, Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2001, S.7, http://szarchiv.diz-muenchen.de/REGIS_A13139263;internal&action=body.action Der Artikel kann 30 Tage nach seiner Veröffentlichung kostenfrei abgerufen werden und ist danach kostenpflichtig.

[23] „Ziel Nummer eins ist die Vorbeugung“, Bericht von Spiegel-Online am 9.10.2001, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,161488,00.html

[24] „Im Namen Gottes, des Allmächtigen“, DER SPIEGEL Heft 40/2001, S.32, auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,160036,00.html

[25] Klaus Brinkbäumer, ...: „Anleitung zum Massenmord“, DER SPIEGEL Heft 40/2001, S.32. Die Beschriftung der Fotokopie im gedruckten Spiegel ist online nicht vorhanden.

[26] „Das Testament des Mohammed Atta“, Spiegel TV am 30.9.2001, 22.45 Uhr, RTL, auch online unter http://www.spiegel.de/sptv/magazin/0,1518,158923,00.html

[27] Cordula Meyer und Dominik Cziesche: „Atta war so weich“, Bericht von Spiegel-Online am 6.10.2001, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,161124,00.html

[28] Georg Bönisch, ...: „Nomaden des Terrors“, DER SPIEGEL Heft 41/2001, S.35, auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,162154,00.html

[29] Klaus Brinkbäumer, ...: „Anleitung zum Massenmord“, DER SPIEGEL Heft 40/2001, S.32, auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,160935,00.html

[30] Jürgen Habermas: „Glaube, Wissen – Öffnung“ Zum Friedenspreis des deutschen Buchhandels: Eine Dankrede, Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2001, S.7, http://szarchiv.diz-muenchen.de/REGIS_A13167547;internal&action=body.action Der Artikel kann 30 Tage nach seiner Veröffentlichung kostenfrei abgerufen werden und ist danach kostenpflichtig.

[31] „FBI fand Leitfaden für die Todesflüge“, Bericht von Spiegel-Online am 28.9.2001, http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,159769,00.html

[32] „Der Himmel lächelt, mein junger Sohn“, DER SPIEGEL Heft 40/2001, S.38, auch online unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,160075,00.html

[33] Das FBI zeigt vier der ursprünglich fünf Seiten des „Leitfadens für die Todesflüge“ unter http://www.fbi..gov/pressrel/pressrel01/letter.htm. In der Sendung „Das Testament des Mohammed Atta“ von Spiegel TV am 30.9. zeigte die Kamera wahrscheinlich dieselben vier Seiten ohne die fünfte Seite. Das Video unter http://www.spiegel.de/sptv/magazin/0,1518,158923,00.html kann mit dem Realplayer betrachtet werden.

[34] dpa-Meldung vom 29.9.2001, 13:57 Uhr, http://de.news.yahoo.com/010929/3/20ti3.html In diesem Archiv werden Agenturmeldungen nur 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung aufgehoben. Der Link ist nach 30 Tagen nicht mehr gültig.

Artikel 4: Zeit-Fragen Nr. 43 vom 29.10.2001, letzte Änderung am 30.10.2001

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