Artikel 8: Zeit-Fragen Nr. 43 vom 29.10.2001
Deutschland
«Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Massnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- und verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.»
Dieser erste Paragraph des bis heute gültigen deutschen Zivilschutzgesetzes wurde in Deutschland in den 80er und 90er Jahren immer weniger beachtet. Was in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg eine Selbstverständlichkeit war, geriet in den Jahren der sogenannten Entspannung und nach dem Zusammenbruch des Ostblocks in den Hintergrund. Nicht nur finanzielle Gründe waren hierfür ausschlaggebend. Auch ideologische Motive spielten eine grosse Rolle. Zivil- und Katastrophenschutz wurden in Deutschland als Relikt des kalten Krieges abgetan, als kriegstreiberisch. Aber diejenigen, die solche Parolen in den Jahren nach 1968 vertraten, sitzen nun in der Regierung und treiben Deutschland in immer mehr kriegerische Auseinandersetzungen hinein.
Die Elterngeneration, die noch im Krieg geboren war, wurde belächelt, weil sie den Zivilschutz ernst nahm. In den 60er Jahren hatte die deutsche Regierung noch an alle Hausfrauen appelliert, unter dem Motto «Aktion Eichhörnchen» Vorräte anzulegen. Ein Merkblatt des Bundesluftschutzverbandes bezeichnete damals den Selbstschutz als das Fundament des zivilen Bevölkerungsschutzes und gab sehr genaue Empfehlungen für eine gute Vorratshaltung. Eine 2-Wochen-Ration sollte etwa 720 Gramm Schmalzfleisch in Dosen, 560 Gramm Thunfisch, 400 Gramm Bitterschokolade usw. enthalten. Für einen Aufenthalt in Schutzbauten sollten Sitz- und Liegemöglichkeiten, Wolldecken, eine Notbeleuchtung und ein Rundfunkempfänger in den Vorrat aufgenommen werden. 1965 stellte ein Gesetz die Pflicht zum Selbstschutz für jedermann fest, damit er und seine Familienangehörigen durch Waffenwirkung möglichst wenig Schaden erleiden.
Doch schon wenige Jahre später wurden solche Überlegungen in den Hintergrund gedrängt. Schutzräume wurden keine mehr gebaut. Die alten wurden geschlossen oder verfielen. In der Hauptstadt Berlin zum Beispiel stehen heute für 3,4 Millionen Bewohner gerade mal 27000 Schutzraumplätze zur Verfügung. Zu Beginn dieses Jahres, am 1. Januar, wurde das Bundesamt für Zivilschutz aufgelöst und als Abteilung in das Bundesverwaltungsamt eingegliedert.
In Deutschland ist der praktische Zivil- und Katastrophenschutz Ländersache. Es sind vor allem nichtstaatliche Organisationen wie das Technische Hilfswerk (THW), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und andere, die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes übernommen haben, dafür aber völlig unzureichend ausgestattet sind und die notwendigen Investitionen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht bestreiten können.
Die «Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz» mit Sitz in Köln weist in einer Pressemitteilung vom 20. September 2001 darauf hin, dass die Ausstattung der in der Gefahrenabwehr tätigen Einheiten «oft unzeitgemäss und beschränkt funktionstüchtig» ist und nicht immer den Gefahrenlagen entspricht. Für Opfer grosser Chemieunfälle stehe keine medizinische Versorgung zur Verfügung, da die Sanitätseinheiten nicht über die erforderliche Schutzausrüstung verfügten. Aber die Haushaltsplanung der Bundesregierung sehe für das kommende Jahr weitere Kürzungen für den Zivilschutz vor: von 127 Millionen Mark in diesem Jahr auf 86 Millionen im kommenden Jahr. Dies bedeute einen Rückgang der Ausgaben um 50 Prozent seit 1993.
Nach dem 11. September wurde auch in Deutschland der Zivil- und Katastrophenschutz wieder zu einem öffentlich diskutierten Thema, wenn auch bislang eher zaghaft. Die Bundesregierung und fast alle Bundesländer planen, mehr Gelder auszugeben. Doch ist es interessant, die Zahlenverhältnisse zu betrachten. Beispiel Niedersachsen: Zur Abwehr von Terrorgefahren will dieses Bundesland die Haushaltsmittel um 170 Millionen Mark aufstocken. Aber nur 9 Millionen davon sollen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes ausgegeben werden. So ist bislang zu erwarten, dass zwar viele neue Stellen bei Polizei und Verfassungsschutz geschaffen werden - mit durchaus fragwürdigen Ergebnissen -, dass aber der Katastrophen- und Zivilschutz Stiefkind bleiben wird. Auch wenn man die entsprechenden Meldungen aus den verschiedenen Bundesländern und über die Pläne der Bundesregierung liest, fällt ins Auge, dass der Zivil- und Katastrophenschutz unisono unter ferner liefen genannt wird.
Stolz werden hingegen Erfolgsmeldungen verkündet. So die Meldung Mitte Oktober, dass ab sofort im Katastrophenfall die Lagezentren von Bund und Ländern sowie die Rundfunkanstalten über ein Satellitensystem innerhalb von 20 Sekunden über drohende Gefahren informiert werden können, um diese dann an die Bevölkerung weiterzuleiten. Aber an eine Erneuerung des örtlichen Sirenen-Warnsystems ist nicht gedacht. Kritik am neuen System ist nicht ausgeblieben. «Wenn das Warnsystem mit den derzeitigen Strukturen läuft, dann gibt es im Ernstfall ein Chaos», äusserte Friedhelm Bartels, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin. «Hier wird eine Sicherheit verbreitet, die nicht gegeben ist.» Dirk Reichert, beim DRK zuständig für Zivil- und Katastrophenschutz, nannte das neue Warnsystem einen «Tropfen auf den heissen Stein».
Die schrecklichen Terroranschläge in New York und Washington, so die «Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz», haben gezeigt, «wie verletzlich eine zivile Gesellschaft durch ihre eigenen technischen Errungenschaften und Offenheit geworden ist.» Auch Deutschland sei vor Anschlägen mit ähnlichem Ausmass nicht sicher. Bei der Diskussion um die innere Sicherheit sollte es deshalb nicht nur um Fragen der Verhinderung von Kriminalität gehen, sondern auch darum, wie die Folgen schwerer Anschläge bewältigt werden können.
Gefordert wird die Vorratshaltung ausreichender Mengen an Medikamenten und Material für den Fall biologischer oder chemischer Gefährdungen. Die Krankenhäuser sollten ihre Verpflichtung einhalten, 10 Prozent Notfallkapazitäten bereitzuhalten. Bislang wären bei einem Anschlag wie in New York deutsche Krankenhäuser sowohl von der Kapazität als auch von den organisatorischen Anforderungen her zumeist überfordert. Auch die Fähigkeit der Bevölkerung zur Ersten Hilfe nehme ständig ab. Die Zahl der Kurse gehe derzeit um 15 bis 20 Prozent pro Jahr zurück, nicht zuletzt aufgrund der weitgehend eingestellten Fördermittel der Bundesregierung für die Erste-Hilfe-Ausbildung. Schliesslich werden motivationssteigernde Massnahmen und Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiwillige gefordert.
Die Sorge der Bundesbürger vor Anschlägen und vor dem Krieg wächst. Wohl nicht zufällig haben Menschen, die selbst noch als Kinder den Zweiten Weltkrieg erlebt haben, ein besonderes Gefühl für die drohenden Gefahren. Menschen dieser Generation klagen über Schlafstörungen und Angstzustände und berichten, dass alte Erinnerungen durch die Vorkommnisse wieder wach würden. Allen Menschen in Deutschland täte es gut, diese Stimmen sehr ernst zu nehmen.
Der Staat und seine Institutionen haben nur dann eine Existenzberechtigung, wenn sie die Freiheit, das Eigentum und das Leben der Bürger schützen. Dies ist eine zentrale Errungenschaft Europas seit der Aufklärung. Gerade in einer Zeit, in der die Kriegspolitik einer Regierung über die Bedürfnisse ihrer Bürger hinwegzugehen droht, ist hieran zu erinnern.
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