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 Artikel 10: Zeit-Fragen Nr. 43 vom 29.10.2001

 Angriff auf den Rechtsstaat!

Im Zuge des «Kampfes gegen den Terror» sollen Freiheitsrechte geschliffen werden

von Emanuel Remper, Berlin

Weltweit ist der Rechtsstaat massiven Angriffen ausgesetzt. Dies geschieht entweder offen, in einer Welle von geplanten oder bereits realisierten sogenannten «Anti-Terror-Gesetzen», die fast ausnahmslos massiv die Freiheitsrechte beschränken (vgl. Zeit-Fragen, Nr. 42), oder es geschieht weniger offen durch Druck auf Kritiker oder durch die einfache Missachtung grundlegender rechtsstaatlicher Regeln durch die Exekutive.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat jüngst darauf hingewiesen, dass in den USA seit dem 11. September etwa 800 Personen verhaftet wurden, von denen ein Teil noch in Haft ist. Diese Menschen sind meist arabischer Herkunft und wurden entweder wegen Verstössen gegen das Einwanderungsgesetzt verhaftet, was eine zeitlich unbegrenzte Inhaftierung erlaubt, oder sie wurden als sogenannte unentbehrliche Zeugen festgesetzt. Es ist bei den meisten vollkommen offen, was ihnen im Zusammenhang mit den Anschlägen eigentlich vorgeworfen wird. Die Anklagekammer ist zu geheimem Vorgehen ermächtigt, so dass selbst die Inhaftierten oder ihre Anwälte nicht wissen, warum sie festgehalten werden. Die «Washington Post» zitierte einen Beamten, der berichtete, dass einige Häftlinge allein aufgrund von Indizien festgenommen worden seien und über eine Woche festgehalten wurden, ohne dass ein Anwalt oder auch nur die Angehörigen verständigt werden durften. Dazu kommen laut ACLU Berichte, nach denen einige Inhaftierte unmenschlichen Methoden und Schikanen ausgesetzt sind.

Die Verabschiedung der «Anti-Terror-Gesetze» im Kongress geschah ganz offensichtlich unter ähnlichen Prämissen, denn Justizminister Ashcroft kündigte an, jeden, der die Verabschiedung «durch endlose Diskussionen» verzögere, für künftige Anschläge mitverantwortlich zu erklären. Die Gesetze verdienen aber durchaus kritisiert zu werden: Jeder Ausländer soll für sieben Tage festgehalten werden können, ohne dass dafür Gründe angegeben werden müssen. Eine gesetzliche Überprüfung einer solchen Inhaftierung wird nicht mehr möglich sein. Die Organisation Human Rights Watch stellte klar, dass die Gesetze u.a. deutlich gegen den internationalen Pakt über die zivilen und bürgerlichen Rechte verstossen.

In England reicht es schon aus, als Abgeordneter gegen den Krieg zu sein, um sich als «Dissident» eingestuft zu sehen. Nur etwa ein Dutzend Abgeordnete der Labour-Fraktion haben noch den Mut, das normalste und menschlichste von der Welt zu tun und den Krieg abzulehnen. Die Fraktionsvorsitzende von Labour, Hilary Amstrong, verglich diese Haltung der Abgeordneten mit der Appeasement-Politik gegenüber Hitler im Jahr 1938. Sie ermahnte die Abgeordneten, sich nicht mehr öffentlich zu äussern. Justizminister Ingram meinte sogar, die Abgeordneten unterstützten und ermutigten die Terroristen.

In Frankreich wird gerade ein «Anti-Terror-Paket» verhandelt, das ebenfalls an den Grundfesten rechtsstaatlicher Prinzipien rührt. So soll es den französischen Sicherheitskräften in Zukunft möglich sein, Hausdurchsuchungen ohne Einverständnis des Betroffenen schon im Zuge von Vorerhebungen, also ohne dass strafrechtlich verfolgbare Aktivitäten vorliegen, durchzuführen. Ausserdem sollen Telefongesellschaften und Internet-Provider gezwungen werden, die sogenannten Verbindungsdaten - also wer mit wem telefonierte oder E-Mails schrieb - mindestens für ein Jahr zu speichern. Mit Hilfe solcher Daten können detaillierte Sozial- und Persönlichkeitsprofile angelegt werden. Dabei soll es den Franzosen in Zukunft verboten sein, elektronische Nachrichten in verschlüsselter Form zu versenden, wenn sie nicht den Behörden den Schlüssel zur Verfügung stellen. In einem offenen Brief haben deshalb verschiedene NGOs gegen diese Gesetze protestiert. «Die neuen Anti-Terror-Gesetze sind ein Angriff auf die individuellen und kollektiven Freiheiten», heisst es in dem Brief, der u.a. von Reporter ohne Grenzen, der Menschenrechtsliga und der Campagne pour la libéralisation da la cryptographie unterzeichnet wurde.

Das vom deutschen Innenminister Otto Schily vorgelegte zweite «Anti-Terror-Paket» sieht unter anderem die Erfassung sogenannter biometrischer Daten aller Bürger und die Speicherung aller Verbindungsdaten im Telefon- und E-Mail-Verkehr vor (siehe Zeit-Fragen, Nr. 42). Er ist mittlerweile von verschiedenen Seiten deutlich kritisiert worden. So hat nicht nur das Justizministerium Bedenken angemeldet, sondern auch verschiedene Bürgerrechtsgruppen. Unter dem Titel «Die falsche Antwort auf den 11. September: Der Überwachungsstaat» stellen die Unterzeichner einer gemeinsamen Erklärung fest, dass «fast jede der vorgeschlagenen Massnahmen» massiv in die Grundrechte eingreift. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die geplante Aufweichung der Trennung von Geheimdienst und Polizei äusserst problematisch ist. Diese Trennung und die föderalisierte Polizei resultieren aus den Erfahrungen mit Gestapo und Reichsicherheitshauptamt.

Angela Merkel wird die zweifelhafte Ehre zuteil, bereits ein «Bundessicherheitsamt» gefordert zu haben. Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Sebastian Pflugbeil meinte, Schilys Massnahmenpaket hätte «einem Erich Mielke alle Ehre gemacht». Ende letzter Woche gab Schily in ein paar wenigen Punkte nach, die insgesamt aber keine wirkliche Verbesserung bringen.


Verteidigung der Freiheit

er. Man sagt uns, die Bomben verteidigten die Freiheit. Nicht nur die Angehörigen der getöteten Zivilisten werden das anders sehen. Eine ganze Reihe Regierungen der sogenannten Anti-Terror-Koalition wurden in den letzten Jahren eher selten bei der Verteidigung der Freiheit ertappt. Andere finden sich in dieser Koalition eher unfreiwillig unter dem Druck einer gewaltigen Drohkulisse der amerikanischen Kriegsmaschinerie wieder. Mit der Pistole an der Schläfe müssen nun auch sie zu den Angriffen auf Afghanistan applaudieren, obwohl das eigene Volk darin Verrat sieht.

Es gibt eine zweite Frontlinie in diesem «Kampf für die Freiheit», die im Innern der westlichen Demokratien verläuft. Es ist der Angriff auf das, was man am stärksten mit dem «freien Westen» in Verbindung bringt: die Freiheit selbst. Ermittlungen ohne Verdacht, Hausdurchsuchungen ohne kriminellen Anlass, Ausspionieren der Bürger am Telefon und Überwachung per Video, die totale Erfassung aller in einer zentralen Kartei und die Verschmelzung von Geheimdienst und Polizei, Diffamierung von sogenannten Abweichlern und die geheime Verhaftung ohne Anklageerhebung sind Erscheinungen, die uns bisher eher im Zusammenhang mit Militärdiktaturen geläufig sind.

Soll man es grotesk oder folgerichtig nennen, wenn die Politiker, die diese undemokratischen Massnahmen durchpeitschen, in vielen Ländern einst der 68er Bewegung angehörten und den demokratischen Rechtsstaat als faschistisch bekämpften? Wie weit müssen sie noch gehen, bis man die Regierungen, die sie verkörpern, mit Fug und Recht als faschistisch bezeichnen kann?

Diese Entwicklung, die mit dem 11. September unglaublich an Fahrt gewonnen hat, begann allerdings schon lange vorher. Nur verlief sie schleichend und oft ohne unsere Aufmerksamkeit zu wecken. Die demokratiewidrige Struktur der EU oder der Umgang mit den sogenannten Abweichlern in der SPD im Zusammenhang mit der Mazedonien-Abstimmung sind nur zwei aktuelle Beispiele dafür.

«Bei uns in Westeuropa zum Beispiel steht die Freiheit offiziell hoch im Kurs», schrieb Albert Camus schon im Jahr 1953, doch seine Worte passen auch heute noch: «Nur gemahnt sie mich unwillkürlich», schreibt er weiter über die Freiheit «an jene arme Verwandte, der wir in gewissen bürgerlichen Familien begegnen. Die Verwandte ist verwitwet, sie hat ihren naturgegebenen Beschützer verloren. Also man hat sie aufgenommen, ihr ein Dachstübchen zugewiesen und ihr Zutritt zur Küche gewährt. Zuweilen zeigt man sie sonntags in der Gesellschaft vor, um zu beweisen, dass man der Tugendhaftigkeit nicht entbehrt und kein Unmensch ist. Aber im übrigen, und insbesondere bei feierlichen Gelegenheiten, ist sie gebeten, die Klappe zu halten. Und wenn ein zerstreuter Polizist sie ein bischen in dunklen Ecken vergewaltigt, macht man kein Aufhebens davon, sie ist noch ganz andere Dinge gewöhnt ... »

Aber Camus wäre nicht Camus, wenn er bei diesem düsteren Bild stehenbliebe. Er fragt sich - wie mancher heute auch -, von welcher Seite man denn Besserung erwarten oder wen man denn wenigsten für das Unrecht verantwortlich machen könne. Die Regierungen allein, meint er, könne man nicht verantwortlich machen, auch wenn sie sich schuldig gemacht hätten. «Denn, nicht wahr, wenn die Freiheit immer nur die Regierungen als Zieheltern gehabt hätte, steckte sie aller Wahrscheinlichkeit nach heute noch in den Kinderschuhen oder wäre unwiderruflich [...] begraben. Die Gesellschaft des Kapitals und der Ausbeutung wurde meines Wissens nie beauftragt, für Freiheit und Gerechtigkeit zu sorgen. Die Polizeistaaten sind nie in den Verdacht gekommen, in den Kellern, wo sie ihre Kunden befragen, rechtswissenschaftliche Hochschulkurse abzuhalten. [...] Wenn die Freiheit heute erniedrigt oder in Fesseln gelegt wird, dann nicht, weil ihre Feinde Verrat geübt hätten, sondern gerade eben, weil sie ihren naturgegebenen Beschützer verloren hat. Ja, die Freiheit ist Witwe; aber wir müssen der Wahrheit zuliebe hinzufügen: sie ist unser aller Witwe.»


Der Spion in der Jackentasche

er. Was würden Sie einem Menschen sagen, der Ihnen nahelegte, stets ein Gerät mit sich zu führen, mit dessen Hilfe man Sie nicht nur jederzeit abhören, sondern auch jederzeit Ihren genauen Standort ermitteln kann? Sie würden ihn für verrückt erklären, nicht wahr? Tatsache ist aber, dass Sie so ein Gerät mit recht grosser Wahrscheinlichkeit bereits in der Jackentasche bei sich tragen. Es ist Ihr Handy!

Abhöreinrichtung

«Die Wanze hat laufen gelernt», so titelte Der Spiegel schon im Jahr 1999 einen Bericht, in dem beschrieben wurde, wie man das Handy ohne grossen Aufwand zur Wanze umfunktionieren kann. Das Handy muss nur eine neue Software erhalten. Dann kann es angerufen werden, ohne zu klingeln. Es hebt ab und überträgt alles in den Äther, was das Mikrofon aufnimmt. Dabei muss das Gerät noch nicht einmal «eingeschaltet» sein, denn ein dunkles Display genügt, um dem ahnungslosen Nutzer vorzugaukeln, es sei wirklich aus.

Um die mitteilungsfreudige Software zu installieren, braucht der Angreifer bei manchen Handys noch nicht einmal das Gerät selbst in die Hand zu nehmen, weil diese Geräte die sogenannte Fernwartung kennen. Das heisst, dass durch einen einzigen Anruf der Lauscher die neue Software in das Gerät eingespielt werden kann.

Anwesenheitskontrolle und Bewegungsüberwachung

Wenn Sie nun davon ausgehen, dass Sie gar nicht interessant genug sind, als dass jemand Sie gezielt abhören möchte, dann mögen Sie vielleicht recht haben. Ihr schickes Handy bietet aber auch Funktionen, die Sie auf jeden Fall betreffen, egal für wie gross Sie das Interesse gewisser Stellen an Ihrer Person einschätzen. Ihr Netzbetreiber kann nämlich zu jeder Zeit ermitteln, wo Sie sich gerade aufhalten, sofern Ihr Handy eingeschaltet ist. Dies geht, weil Ihr Handy stets die beste Verbindung zum Netz aufbauen will und deshalb, wenn es bereits an einer Basisstation angemeldet ist, versucht, weitere Basisstationen zu finden, die vielleicht noch näher sind. So kommt es, dass immer mehrere Stationen mit Ihrem Handy in Verbindung stehen. Auf Grund der unterschiedlichen Stärke des Signals kann dann die Betreiberfirma Ihren genauen Standort ermitteln.

Mit diesen Daten lassen sich Bewegungsprofile anlegen, die sich hervorragend als Grundlage für die Rasterfahndung eignen, die ja gerade sehr hoch im Kurs steht. Rasterfahndung verlangt nach Daten von möglichst vielen Menschen, auch den «unwichtigen».

Aber es kommt noch besser: Der besondere Leckerbissen für die Fahnder ist der sogenannte IMSI-Catcher, ein etwa 100000 DM teures Gerät, das problemlos in einem PKW untergebracht werden kann. IMSI steht für International Mobile Subscriber Identity und ist die unverwechselbare Kennung, mit der sich Ihr Handy bei der Basisstation anmeldet und Sie eindeutig identifiziert. Ein solches Gerät muss nur in der Nähe eines Hauses oder am Rande einer Demo postiert werden, und alle Handys im Umkreis von etwa 200 Metern halten das Gerät für eine Basisstation des Netzbetreibers und melden sich dort an. Das Ergebnis ist eine Liste aller Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten oder bei der Demo mitmarschieren. Das Gerät kann aber noch mehr. Es ist nämlich auch möglich, alle Gespräche, die auf den so eingefangenen Handys geführt werden, abzuhören.

Es gibt also durchaus ein paar Gründe, warum man das Handy öfter mal ausgeschaltet lassen sollte. Und es gibt Gründe, bei manchen (nicht elektronischen) Gesprächen, deren Inhalt man nicht aller Welt zugänglich machen möchte, auch noch den Akku vom Gerät zu trennen.

Artikel 10: Zeit-Fragen Nr. 43 vom 29.10.2001, letzte Änderung am 30.10.2001

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