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 Artikel 6: Zeit-Fragen Nr. 47 vom 26.11.2001

 Anti-Terror-Gesetze

Das Ende des Rechtsstaates

Verhaftung ohne Anklage, Militärgerichte und Folter werden von westlichen Regierungen unter dem Vorwand der Terrorismus-Bekämpfung vorangetrieben

von Emanuel Remper, Berlin

Wie oft haben wir in den letzten Wochen gelesen und gehört, dass die Anschläge in Amerika ein Angriff auf die Freiheit der westlichen Welt sind. Mittlerweile stellt sich heraus, dass die Freiheit in unseren Demokratien ebenso oder noch stärker von den eigenen Regierungen bedroht ist, die von Washington bis Berlin dabei sind, die Grundlage für Freiheit - den Rechtsstaat - zu zerstören. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in irgendeinem Land, das sich frei und demokratisch nennt, ein weiterer Schritt in diese Richtung getan wird. Ist das erste Gesetz beschlossen, wird sogleich ein zweites, noch weitergehenderes vorgeschlagen und kurz danach auch beschlossen. Da werden Telefone abgehört, Wohnungen ohne richterlichen Befehl durchsucht, Menschen ohne Beweise inhaftiert, Militärgerichte eingeführt, die auf Grund geheimer «Beweise» exekutieren können, und biometrische Daten einer ganzen Bevölkerung erhoben und zentral gespeichert (vgl. Zeit-Fragen, Nr. 42/01 und Nr. 43/01).

Die schiefe Ebene ist betreten. Die USA und England geben das Tempo vor. In England soll es die Verhaftung ohne Anklage und in Amerika sogar die Erschiessung vor Ort nach Aburteilung durch Militärgerichte, zum Beispiel auf Flugzeugträgern, geben. Ausserdem soll im Ausland gefoltert werden.

In England wird gerade ein Gesetz vorbereitet, das die zeitlich unbegrenzte Inhaftierung von Ausländern ohne Gerichtsverfahren erlauben soll. Da dieses Gesetz gegen die Habeas-Corpus-Akte ebenso wie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, erfand Innenminister Blunkett kurzerhand den Trick mit dem öffentlichen Notstand (vgl. Zeit-Fragen, Nr. 46/01): eine Möglichkeit, die Menschenrechtskonvention zu umgehen. Die Habeas-Corpus-Akte ist eines der grundlegendsten englischen Gesetze zum Schutz der persönlichen Freiheit. Sie entstand im Jahre 1679 als Reaktion auf willkürliche Verhaftungen unter Karl II. Die Habeas-Corpus-Akte besagt, dass kein englischer Bürger ohne richterliche Überprüfung in Haft genommen werden darf. Sie wurde inhaltlich von allen zivilisierten Staaten übernommen. Der Schutz vor willkürlicher Verhaftung wurde auch als das Ur-Grundrecht bezeichnet, weil der Mensch sonst unter der ständigen Bedrohung lebt, wegen einer Äusserung oder Betätigung seiner Freiheit beraubt zu werden. Der Freiheitsraum wird berechenbar, und der Einzelne kann sich frei bewegen und betätigen. Nur auf dieser Grundlage machen die anderen Grundrechte, zum Beispiel der freien Rede und der Versammlung, wirklich Sinn.

Militärgerichte

Der amerikanische Präsident Bush hat beschlossen, für die Verurteilung von Terroristen Militärgerichte einzurichten. Die «Verhandlungen» dieser Gerichte, die im Ausland oder auf hoher See tagen sollen, würden ganz oder teilweise geheim bleiben. Das Belastungsmaterial würde nicht öffentlich und sogar dem Angeklagten nicht vollständig zugänglich gemacht. Geheimdienstinformationen würden berücksichtigt, auch wenn diese vor einem zivilen Gericht nicht zugelassen wären. Es gäbe keine Geschworenen, sondern nur Militärrichter. Auch die Wahl des Verteidiger soll beschränkt sein und die Exekution sogleich vollzogen werden. Berufung wäre nicht möglich. Dieser neue Apparat wäre nur dem Präsidenten unterstellt: Er wäre Gesetzgeber, Ankläger, Richter und Henker in einem. Dieses Vorgehen bricht die amerikanische Rechtstradition. Der konservative Journalist William Safire nennt dies zu Recht «diktatorische Macht» und spricht von «sowjetischen Scheusslichkeiten». Die «New York Times» schreibt dazu: «Mit einem Federstrich hat Mister Bush das gesamte Regelbuch der amerikanischen Justiz weggeworfen, das über zwei Jahrhunderte sorgfältig zusammengestellt worden ist.»

Widerstand

Die Polizeibehörde der Stadt Portland im Bundesstaat Oregon hat sich geweigert, eine Anweisung von Justizminister Ashcroft zu befolgen, die auf der Grundlage des bereits beschlossenen Anti-Terror-Gesetzes möglich ist und nach der die Behörde etwa 5000 junge Männer arabischer Herkunft ohne Verdacht hätte verhören müssen. Der städtische Polizeichef wies darauf hin, dass diese Massnahme gegen Gesetze des Staates Oregon verstosse, die die Benachteiligung von bestimmten Rassen oder Nationalitäten verbieten. Auch in Seattle regt sich Widerstand gegen die Massenverhöre. Der Polizeichef von Seattle vertritt die Ansicht, dass die Behörden Menschen gar nicht nach ihrer politischen oder religiösen Gesinnung befragen dürfen. Ausserdem könne eine solche Massnahme, die sich auf Personen einer bestimmten Herkunft beziehe, die guten Verhältnisse der Bürger untereinander stören. Das FBI will nun die Befragungen selbst durchführen.

«Vergessen Sie die Menschenrechte»

Nachdem die «Washington Post» einen «hohen FBI-Beamten» zitierte hatte, der «frustriert» sei und überlege, ob man Verdächtige nicht durch Foltermethoden zum Reden bringen könnte, erschien eine Reihe von Artikeln mit der Frage, wie man - an der amerikanischer Verfassung vorbei - die Folter nutzen könne. Ähnlich wie bei den Militärgerichten will man diese Art der «Befragung» einfach in Länder verlegen, in denen die Menschenrechte nicht geachtet werden. Dabei denkt man unter anderem an Ägypten, das wegen seiner brutalen Foltermethoden immer wieder scharf kritisiert wurde oder Israel, das schon lange offen die internationale Folterkonvention gebrochen hat. Spiegel online zitierte den Ausspruch eines Sprechers des ägyptischen Präsidenten Oman: «Die Rechtsprechung ist hier schnell und bietet eine bessere Abschreckung ... Vergessen Sie die Menschenrechte eine Weile ... »

Wie Spiegel online berichtet, wurde das nun in den USA öffentlich diskutierte Verfahren, Menschen ausländischen «Ermittlern» und «Richtern» zu überlassen, bereits angewendet. Offenbar hat die CIA schon in den 90er Jahren mit den ägyptischen Behörden zusammengearbeitet. Damals ermittelte die CIA gegen Mitglieder des ägyptischen Dschihad, von denen man befürchtete, sie könnten Anschläge auf US-Einrichtungen planen. Diese hatten sich laut Spiegel online nach dem Fall des kommunistischen Regimes nach Albanien abgesetzt. Die damalige Regierung unter Sali Berisha arbeitet eng mit dem amerikanischen Geheimdienst zusammen. Die albanischen Behörden hörten z.B. die Telefone der Verdächtigen ab und gaben die Protokolle an die CIA weiter. Die so ermittelten Personen wurden dann auf offener Strasse gekidnappt und mit einer von der CIA gecharterten Maschine nach Kairo geflogen.

Nun wurden sie vom ägyptischen Geheimdienst gefoltert. So berichtete ein später Hingerichteter: «Nachdem ich verhaftet worden war, hängten mich die Polizisten an den Handgelenken auf und befestigten Elektroschocker an meinen Füssen und am Rücken.» Ein anderer Verdächtiger, der später gehängt wurde, berichtete von Stromstössen in die Brust und in die Genitalien. Alle 107 Verhafteten, deren Prozess im Frühjahr 2000 endete, gestanden ihre Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und die Planung von Anschlägen. Die CIA bestreitet bis heute eine Beteiligung. Doch das «Wall Street Journal» zitiert einen hohen Regierungsbeamten mit der Einschätzung, die Aktion sei eine der erfolgreichsten in der Geschichte des Geheimdienstes gewesen. Solche «Erfolge» möchte die US-Regierung nun auch im Fall der Anschläge wieder erreichen.

Die Diskussion um die Anwendung von Folter in den Vereinigten Staaten ist dabei von Regierungsseite alles andere als ehrlich. Es wird so getan, als könne man mit den richtigen «Methoden» schon herausfinden, wer hinter den Anschlägen stecke. Ein Geständnis unter Folter verstösst aber nicht nur gegen die Menschlichkeit, sondern es hat auch gar keine Aussagekraft. Unter Folter würden wahrscheinlich sehr viele Menschen zugeben, Terroristen zu sein, obwohl sie es nicht sind. Und ob ein tatsächlicher Terrorist - der ohne Zögern Tausende von Menschen und sich selbst umbringen würde - unter Folter die Wahrheit sagt, ist ebenso fraglich.

Artikel 6: Zeit-Fragen Nr. 47 vom 26.11.2001, letzte Änderung am 27.11.2001

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