Das Tor zur Selektion von Menschen darf nicht geöffnet werden

Das Tor zur Selektion von Menschen darf nicht geöffnet werden

Pressekonferenz des Komitees «Nein zur PID» (Präimplantationsdiagnostik)

thk. Am 31. März lud das Nationale Komitee «Nein zur PID» zum Kampagnenauftakt nach Bern ins Pressezentrum des Bundeshauses. Das Nationale Komitee «NEIN zur PID» sprach sich klar gegen die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) und die hierfür notwendige Änderung der Verfassung am 14. Juni aus. Die vermeintlich harmlose Verfassungsänderung (Art. 119 Abs. 2c) öffne Tür und Tor für die gezielte Selektion von Menschen. Die vom Parlament bereits im Dezember 2014 verabschiedete Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Ausführungsgesetz von BV Art. 119) kann erst dann in Kraft treten, wenn Volk und Stände am 14. Juni die Verfassung ändern. Die Gesetzesrevision, die höchst problematisch ist, erlaubt die Präimplantationsdiagnostik inklusive der Untersuchung von Embryonen auf Chromosomenanomalien aller Art (Chromosomen-Screening) sowie das Tiefgefrieren überzähliger Embryonen. Das überparteiliche Komitee «NEIN zur PID» lehnt diese Änderungen und ihre Konsequenzen entschieden ab. Daher tritt es am 14. Juni gegen die Verfassungsänderung an.
Auf dem Podium sassen Vertreter verschiedener Parteien. Hier ist der Schulterschluss von links bis rechts gelungen, wie Nationalrätin Marianne Streiff von der EVP an der Pressekonferenz hervorhob. In ihren Augen ist es auch keine politische Frage, sondern eine Frage der Ethik. «Das Nationale Komitee setzt sich aus Vertretern der BDP, CVP, EVP, EDU, SP und SVP zusammen.» Anwesend waren an der Pressekonferenz die Nationalrätinnen und Nationalräte Christine Bulliard-Marbach (CVP), Christian Lohr (CVP), Marianne Streiff (EVP), Dominique de Buman (CVP) und Sylvia Flückiger-Bäni (SVP). Marianne Streiff wies darauf hin, dass mit der Verfassungsänderung des Artikels 119 mehr Embryonen entwickelt werden dürfen, als es zu einer In-Vitro-Fertilisation bräuchte. Das heisst, es werden mehr Embryonen erzeugt, als man für eine Schwangerschaft benötigt. Damit würde es überzählige Embryonen geben, deren Verwendung ungewiss ist. Man könne sie einfrieren oder zu Forschungszwecke missbrauchen, so die Bedenken des Nein-Komitees.
Das Parlament (National- und Ständerat) änderte den bundesrätlichen Vorschlag zur Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes, der die PID nur bei Eltern, die eine schwere Erbkrankheit haben, zulassen wollte, wesentlich. Nach dem Beschluss des Parlamentes sollen nun alle Embryos, die durch eine künstliche Befruchtung entstehen, auf genetische Fehler inklusive Chromosomenstörungen (zum Beispiel Trisomie 21) untersucht werden können. Damit würden nach Auffassung des Nein-Komitees ethische Schranken eingerissen, was einen Paradigmenwechsel in der Medizin bedeutet. «Wir wollen verhindern, dass das Tor zur Selektion von Menschen geöffnet wird.» Für Marianne Streiff ist die PID «ganz klar ein Instrument der Selektion zur Unterscheidung zwischen ‹lebenswerten› und ‹lebensunwerten› Menschen.» Selbst Bundesrat Alain Berset warnte beide Räte vor der Gefahr der «Selektion» und den «eugenischen Tendenzen» dieser Untersuchungsmethoden.
Für Nationalrat Dominique de Buman ist die Erweiterung des Artikels 119 ein weiterer Schritt hin zu einer grenzenlosen Fortpflanzungsmedizin. Mit Blick auf die amerikanische Praxis meinte er: «Ist die PID erst einmal erlaubt, ist es kein grosser Schritt mehr bis zur Zulassung von Designerkindern.» Dies könne zur Selektion nach Geschlecht, Haar und Augenfarbe sowie geistigen und körperlichen Eigenschaften führen. Sogenannte «Retterbabys» waren bereits im Gespräch.
Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni ist alarmiert: «Mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es praktisch keinen Embryonenschutz mehr.» Mit dem Gesetz, das nach der Verfassungsänderung käme und bereits das Tiefgefrierverbot von Embryonen aufheben will, können Tausende von überzähligen Embryonen tiefgefroren werden. Dagegen wehrt sich Sylvia Flückiger-Bäni, denn «das menschliche Leben ist ein Wunder und darf nie zum Mittel zum Zweck verkommen».
Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach kritisiert die PID nicht als Fortschritt, sondern bezeichnet sie als das Gegenteil. «Anstatt nach neuen Therapien zu forschen, eliminiert man einfach allfällig Behinderte oder Kranke.» Auch gab sie zu bedenken, dass die PID «nie alle bekannten genetischen Defekte gleichzeitig testen» könne.
Nationalrat Christian Lohr warnte vor den diskriminierenden Folgen der PID für Menschen mit Behinderung. «Wenn wir diesen Weg weitergehen, brandmarken wir Menschen mit Behinderungen künftig als ‹lebensunwert›.» Menschen mit Behinderungen würden so in Zukunft als unerwünschte und vermeidbare Risiken und Belastungen betrachtet, was schwerwiegende Folgen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben hätte. Seiner Meinung nach würde die PID einen starken gesellschaftlichen Druck auf werdende Eltern auslösen, behindertes Leben zu vermeiden.
Diese Pressekonferenz war der Auftakt zu einer Diskussion, die dringend unter den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes geführt werden muss. Dabei muss die ethische Frage, wie Nationalrätin Streiff bei der Einführung der Pressekonferenz betont hatte, im Vordergrund stehen. In den beiden folgenden Interviews legen Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach und Nationalrätin Marianne Streiff ihre Gründe dar, warum sie sich gegen die Einführung des neuen Verfassungsartikels einsetzen. Zeit-Fragen wird mit weiteren Artikeln diese dringend zu führende Diskussion über die PID begleiten.    •

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