Keine zentralistische Steuerung der Bildung in der föderalistischen Schweiz

Keine zentralistische Steuerung der Bildung in der föderalistischen Schweiz

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Am 16. Juni 2015 wurde das «Haus der Akademien» mit einem Festakt vor 50 geladenen Gästen eröffnet. Klingelt bei Ihnen ein Glöcklein? Vor 7 Jahren, am 18. August 2008, war das «Haus der Kantone»1 vis-à-vis des Bundeshauses eröffnet worden. In beiden Berner Häusern wird dasselbe Ziel verfolgt: Gemeinsam mit verschiedenen Ämtern der Bundesverwaltung und den Kantonalen Direktorenkonferenzen (KdK) wollen sie Föderalismus und direkte Demokratie aushebeln, um unser ganzes Leben steuer- und kontrollierbar – und letztlich EU-kompatibel zu trimmen.

Zunächst schauen wir uns ein aktuelles Projekt aus dem Haus der Akademien an. Dann werden die verschiedenen Player und deren eng verwobenes Netzwerk vorgestellt.

Aktuelles Projekt aus dem Haus der Akademien: Sommerlager «Cinderella»

Am 14. Juli 2015 wurde in den Mittagsnachrichten über ein Sommerlager für Mädchen in Engelberg berichtet. Die Stiftung Science et Cité organisiert solche Lager, um «Kinder für Natur- und Geisteswissenschaften zu begeistern», so Radio SRF.
Tolle Idee, werden Sie nun denken, endlich wird etwas getan, damit mehr Kinder und Jugendliche sich für die Mint-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) interessieren, die der Schweizer Wirtschaftsplatz so dringend benötigt.
Nun, in Engelberg produzierten 29 Mädchen zwischen 7 und 17 eine Woche lang Badekugeln, Lippenpomade, Schönheitskügelchen und Peeling (Hautpflegemittel), «passend zum Lagermotto: ‹Cinderella›, dem Märchen vom Aschenputtel bis zum Leben als Prinzessin. Die Mädchen […] sollen mit Hilfe von Cinderella in die Welt der grossen Wissenschaft eintauchen.»
Was bleibt hängen von der Welt der grossen Wissenschaft? Äusserungen der Mädchen: «Mir gefällt es zu kneten und so, denn eigentlich backe ich gern, und dazu gehört ja das Kneten, deshalb finde ich es cool.» – «Der Ausflug hat mir gefallen, das Wandern.» – «Es ist schon lustig und so, aber ich würde lieber lesen als wandern.» – «Das Coole ist, dass man neue Mädchen kennenlernt.» – «Das ganze Lager ist eigentlich cool, weil man das, was man hier macht, meist auch nach Hause mitnehmen kann, man hat hier viel gelernt und kann viele Experimente machen.» Kurz: Das Lager war cool. (Quelle: Radio SRF, Rendez-vous am Mittag, 21.7.2015)

Ein konstruktivistisches Lehrstück

Von grösstem Interesse ist die Frage, wie der Wirtschaftsstandort Schweiz dank solchen Jugendlagern zu mehr Mint-Fachleuten kommt. Oder anders gesagt: Wie wurde das Lager genutzt, um die jungen Teilnehmerinnen – oder zumindest einen Teil von ihnen – anzusprechen auf die verschiedenen Ausbildungswege zu Mint-Berufen wie zum Beispiel Chemikerin oder Chemielaborantin? Wie wurden denjenigen Mädchen, die «angebissen» hatten, der weitere Kontakt und die weitere Begleitung für ihre Berufsfindung angeboten?
Nun: Nichts davon fand statt. Denn es entspricht nicht der Sichtweise der konstruktivistischen Ideologie, dass die Erwachsenen den Kindern gegenüber in eine echte Beziehung treten. Die Projektleiterin: «Es ist Ziel, das Interesse zu wecken und so diese Tür zu öffnen. Ob man dann durch diese Tür geht oder nicht, das entscheidet das Kind.» In Wirklichkeit kann ein Kind eine solche Entscheidung nicht treffen, ohne dass die erwachsene Bezugsperson es an der Hand nimmt und den Weg durch die Tür mit ihm antritt. Nur so nämlich könnten sich die jungen Mädchen am Interesse und an der Freude der Erwachsenen für die Naturwissenschaften orientieren, und nur mit der Vermittlung von fachlichen Grundkenntnissen bekämen sie einen Einblick zum Beispiel ins Fach Chemie. Dann würden sich einige von ihnen an dieses ermutigende Erlebnis erinnern, wenn es später – oder auch gleich, denn einige der Lagerteilnehmerinnen sind ja bis 17 Jahre alt! – um die Frage der Berufswahl geht. Die Projektleiterin weist solcherlei Erwartungen explizit zurück: «Es ist nicht so, dass wir hier die nächsten Naturwissenschaftlerinnen rekrutieren. Es geht darum, diese Welt irgendwie zu zeigen und einen Einblick in diese Welt zu geben, wie sie es sonst nicht kriegen in ihrem Leben.» (Radio SRF, 21.7.2015)
Den Kindern einen Einblick geben in ein Cinderella-Märchenland und sie dann wieder nach Hause schicken – das hat etwas sehr Entmutigendes! Werden sie später zu den 80 Prozent gehören, welche in ihrem Job Lippenpomade in Döschen abfüllen dürfen?
Jedenfalls wird die Hoffnung von Science et Cité, dass die Teilnehmerinnen des Sommerlagers «mit Cinderella auf spielerische Art der Wissenschaft näherkommen», sich nicht erfüllen. Nicht auf der Basis des Konstruktivismus – nicht mit dem Lehrplan 21.

Die Crux der kantonalen Bildungshoheit: Bundesrat bringt die Akademien ins Spiel

In einem parlamentarischen Vorstoss verlangte ein Nationalrat vor drei Jahren, der Bundesrat solle ein Förderprogramm für die Mint-Bereiche in den Schulen ausarbeiten. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, «dass die massgebliche Lebensphase für einen Entscheid pro oder contra Mint zwischen den ersten Lebensjahren und dem 15. Altersjahr, also im Bereich der obligatorischen Schule, liegt. Diese Bildungseinrichtungen liegen jedoch in der Hoheit der Kantone. Der Bund hat dort keine Handlungskompetenz.»2
Statt aber die Bildungshoheit der Kantone zu respektieren, verschaffte sich der Bundesrat sozusagen eine indirekte Handlungskompetenz, ein Eingreifen hintenherum: Er sieht zwar «davon ab, ein zusätzliches Programm für die Mint-Förderung an Schulen zu lancieren. Er möchte hingegen die vielen bestehenden Einzelprojekte besser koordinieren und anschliessend allfällige Lücken schliessen. Diese Aufgabe sollen die Akademien übernehmen, die […] eine Koordinationsrolle für den Mint-Bereich erhalten.»3
Alles klar? Weil es im Bereich der Volksschule keine verfassungsmässige Grundlage für ein Eingreifen des Bundes gibt, setzte der Bundesrat eine Aussenstelle ein, einen Player ausserhalb der Bundesverwaltung. Dieses Vorgehen kennen wir bereits aus anderen Bereichen, zum Beispiel im Gesundheitswesen.
Akademien der Wissenschaften Schweiz
Die Stiftung Science et Cité (SeC)4, die das Cinderella-Sommerlager durchgeführt hat, ist eine der Organisationen, die im Haus der Akademien an der Laupenstrasse in Bern residieren, zusammen mit der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT), der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW), der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Dachorganisation Akademien der Wissenschaften Schweiz und dem Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS).
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) sind ein Think tank, der rechtlich als Verein gemäss Artikel 60ff des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert ist, sich aber gemäss seinen Statuten (neueste Version vom 8. Mai 2015) weit über die üblichen Tätigkeiten eines privatrechtlichen Vereins hinauslehnt. Ein gewichtiges Netzwerk mit grossem Einfluss: ein «Verbund organisiert in rund 160 Fachgesellschaften, rund 100 ständigen Kommissionen sowie 29 kantonalen Gesellschaften schätzungsweise 100 000 Personen».5 Alle gesteuert und kontrolliert durch die Zentrale im Haus der Akademien.
Und: Die Akademien der Wissenschaften Schweiz sind weder finanziell noch in bezug auf ihren Auftrag unabhängig vom Bund, wie aus ihren Statuten ersichtlich wird.6

Kommentar zu den Statuten der Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+)

1. Anspruch auf Vertretung der einzigen Wahrheit (Unfehlbarkeit)
Die «Idee, die Beziehungen der Wissenschaften zur Gesellschaft in ihrer Gesamtheit neu zu gestalten und den vier Akademien in diesem Bereich eine zentrale Funktion zuzuweisen», entstand nach eigenen Angaben, «weil in Zeiten wachsender Wissenschaftsskepsis die Wissenschaften in ihrer Gesamtheit einer einheitlichen Vertretung bedürfen».7 [Hervorhebung Zeit-Fragen]
Allein schon diese Aussage ist eine Ungeheuerlichkeit! Seit der Neuzeit ist bekannt, dass der Anspruch irgendeines Wissenschaftlers oder einer Organisation, die alleinige Wahrheit zu vertreten, das Ende jeder Wissenschaft bedeuten würde! Einmal mehr zeigt die globalisierte Welt ihre unbarmherzige Fratze von Diktatur und Unfreiheit.

2. Bundesrat und Kantonsregierungen verletzen grundlegende Freiheitsrechte der Bürger
Wenn es nur um die private Meinungsäusserung eines Vereins ginge, stünde es den Akademien frei, der Gesellschaft ihre einseitigen Betrachtungsweisen in gesellschafts- und wissenschaftspolitischen Fragen mitzuteilen. (Art. 4 Abs. 1) Und sie könnten auch bekanntgeben, welche Themen sie für «gesellschaftlich relevant» halten und wie sie «ethisch begründete Verantwortung» definieren wollen (Art. 5) … Aber a+ ist kein Verein wie ein Fussballclub oder eine Blasharmonie:
Denn der Verein der Akademien

  • «steht in enger Kooperation mit wissenschaftsfördernden Behörden und Institutionen» (Art. 4 Abs. 4), also mit verschiedenen Ämtern und Direktionen der Bundesverwaltung und mit den Direktorenkonferenzen der kantonalen Regierungen.
  • wird weitgehend mit unseren Steuergeldern finanziert (Art. 22; welche «Dritten» neben dem Bund den Think tank sponsern, würde uns übrigens sehr interessieren).

Indem die Bundesverwaltung, indem die kantonalen Direktorenkonferenzen die einseitige Sichtweise der Akademien in ihre Verwaltungs- und Gesetzgebungstätigkeit einfliessen lassen, zum Beispiel als Vernehmlassungsantworten (Art. 16a), indem sie die Äusserungen der Akademien unter anderem mit den Worten wiedergeben: die Wissenschaft, die Experten, die Fachleute sind der Meinung …, verletzen sie eine ganze Reihe von persönlichen Grundrechten aller anderen wissenschaftlich Tätigen in der Schweiz und derjenigen Bürger, denen andere wissenschaftliche Sichtweisen als diejenigen der Akademien mehr zusagen, sowie die politischen Rechte der Stimmbürger:
-    Artikel 20 der Bundesverfassung, Gewährleistung der Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung
-    Artikel 8 BV, Gebot der Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot
-    Artikel 9 BV, Schutz vor Willkür
-    Artikel 16 BV, Meinungs- und Informationsfreiheit
-    Artikel 34, Absatz 2, Schutz der freien Willensbildung (als Teil der politischen Rechte)

Wir Bürger sind aufgerufen, die Einhaltung der Grundrechte durch die Exekutiven in Bund und Kantonen einzufordern!

3. Im speziellen: Steuerung der wissenschaftlichen Akteure und Eingriff in die freie Meinungsbildung der Bevölkerung
Dass die Strukturen der Akademien von weiter westlich stammen, wird am deutlichsten bei Bestimmungen wie: «Die Steuerung erfolgt durch eine einheitliche Führung und Aufsicht» (Artikel 7; ähnlich in Artikel 5). In der direktdemokratischen Schweiz haben wir nämlich mit steuernden und strategisch führenden Think tanks nichts am Hut. Bei a+ geht die Steuerung und Überwachung der eigenen Mitglieder besonders weit: Da wird nicht nur kontrolliert, ob ihre Stellungnahmen auch wirklich schön einheitlich sind, sondern es wird ihnen auch «empfohlen», welche Themen sie zu bearbeiten haben (Art. 5). Wer nicht spurt, kann «mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden» (Art. 2 Abs. 5). Hoppla!
Die Akademien selbst sind «weder disziplinär noch universitär gebunden», das heisst, sie bestehen aus ehemaligen Verwaltungsbeamten und Professoren, die weder der Disziplinarordnung der Bundesverwaltung noch jener von Universitäten unterstehen. Das «offene und pluralistische Wissenschaftsverständnis» gilt deshalb für ihre eigene Steuerungsmannschaft praktisch uneingeschränkt, für alle anderen aber, die in dieses autoritäre System eingebunden werden sollen, nur soweit es die «einheitliche Steuerung und Aufsicht» erlaubt.
Besonders bedrohlich für die direktdemokratische Schweiz: Die Einflussnahme der Akademien soll die ganze Bevölkerung erfassen. «Pflege des Dialoges zwischen Wissenschaft und Gesellschaft» heisst es harmlos in den Statuten. (Art. 5 c.) Im «Portrait» tönt es weniger harmlos: Die Akademien seien «[…] bestens geeignet, im Bereich der Früherkennung, der Ethik sowie des Dialogs mit der Gesellschaft effizient und effektiv aktiv zu werden».8 Dieses effiziente Aktiv-Werden bedeutet einen schwerwiegenden und verfassungswidrigen Eingriff in die freie Meinungsbildung der Stimmbürger, denn hier werden ihnen die politisch korrekten Mainstream-Versionen von «Wissenschaft» aufgedrückt.

4. Internationale Vernetzung
International sind die Akademien vor allem in den wissenschaftlichen Gremien der EU bestens vernetzt: Sie sind heute unter anderem Mitglied der European Science Foundation (ESF), der All European Academies (Allea), des European Academies of Science Advisory Council (EASAC), der InterAcademy Panel on International Issues (IAP) sowie des InterAcademy Council (IAC).9 Eine detaillierte Recherche über die einzelnen Organisationen würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, kann aber bei Bedarf erfolgen.

5. Vergabe von Aufträgen an Gleichgesinnte
Nach Art. 8 Abs. 1 c. der Statuten können die Akademien «zur Sicherstellung der strategischen Führung der koordinierten Aufgaben den Mitgliedern und Dritten Aufträge einvernehmlich erteilen und Aufgaben gegen Verrechnung delegieren oder ausschreiben».
Kann man sich das etwa so vorstellen: Ehemalige Professoren und Verwaltungsbeamte und deren Gehilfen in den Akademien erteilen handverlesenen Gleichgesinnten ohne öffentliche Ausschreibung Aufträge, geben dann im Auftrag staatlicher Stellen «die politisch korrekte Theorie» heraus, die Auftraggeber in den Bundesämtern machen daraus staatliche Programme nach den «neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen», das Parlament und das Stimmvolk bleiben aussen vor oder ihre Entscheide werden übergangen? In der Privatwirtschaft nennt man einen solchen Ablauf «Vetterliwirtschaft», für die Behörden im Rechtsstaat ist er schlicht und einfach rechtswidrig.

Fazit

Wir wissen es ja schon lange: Es ist ungeheuerlich, welche Kniffe sich die Exekutivbehörden ausdenken, um die Stimmbürger auf Spur zu bringen (was ihnen glücklicherweise nicht in allen Fällen gelingt). Wir haben auch längst gemerkt, dass die pseudowissenschaftlich begründeten, politisch korrekten «Wahrheiten», die in der Schweiz wie in EU-Land kursieren, von irgendwo gesteuert werden. Jetzt wissen wir es: Im Haus der Akademien residiert eine Meinungs-Manipulations-Zentrale, mit einem wissenschaftlichen Mäntelchen umhüllt, in enger Verbandelung mit der Verwaltung und aus der Bundeskasse dafür bezahlt, ihre politisch korrekten Mainstream-Theorien über die Bevölkerung zu ergiessen. Das geht über die Grenzen des Zulässigen hinaus!

Musterbeispiel «Nationale Bildungs­strategie»

Das «Plädoyer für eine nationale Bildungsstrategie»10 von 2014 ist ein Musterbeispiel für das raffinierte Zusammenspiel der Bundesverwaltung, der demokratisch nicht legitimierten EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz)11 und der «Akademien der Wissenschaften Schweiz», welche als Herausgeber des «Plädoyers» eingesetzt wurden und ausserhalb jeder demokratischen Kontrolle stehen.
Um die Vorherrschaft des Bundes im Bildungswesen zu betonen, wurde das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ab dem 1.1.2013 zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) umbenannt und alle Bereiche der Bildung – vorher zum Teil im Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) angesiedelt – wurden in diesem Departement konzentriert. Unter der Führung des WBF und der Assistenz der EDK machten sich die Zentralisierer daran, eine «kohärente und koordinierte nationale Bildungsstrategie» in die Wege zu leiten. Als Grundlage benutzten sie den sehr offen formulierten Bildungsartikel 61a von 200612 dazu, die kantonale Bildungshoheit faktisch abzuschaffen: «Mit dem neuen Verfassungsartikel 61a wurden die ­politischen und rechtlichen Grundlagen für das Bildungswesen durch den Souverän neu definiert. So verfügt der Bund heute über eine erweiterte Zuständigkeit im Bildungsbereich.» (Plädoyer, S. 13).
Also wurden die Akademien beauftragt, eine «Nationale Bildungsstrategie» zu entwerfen, welche anschliessend als sogenannt objektive wissenschaftliche Expertensicht in die Programme des Bundesrates bzw. der EDK einfliesst und schliesslich auch als Grundlage für allfällige künftige Gesetzes­projekte benutzt werden soll. «Bildungsmonitoring» nennt man das neudeutsch.
In der Arbeitsgruppe «Zukunft Bildung Schweiz», die im Namen der Akademien das «Plädoyer» verfasst hat, sitzt übrigens unter anderen der ehemalige Zürcher Regierungsrat Ernst Buschor, der dem Kanton Zürich seine unsäglichen Reformprogramme im Gesundheits- und im Bildungswesen aufgedrückt hat, unter deren Folgen heute die ganze Schweiz leidet.

Kantone als Handlanger der Steuerungszentrale – oder: Wen stört der schweizerische Föderalismus?

Das «Plädoyer für eine nationale Bildungsstrategie» strebt einen schwerwiegenden Paradigmenwechsel für das föderalistisch geordnete und vielfältige Schweizer Schulwesen an:
Die Führung durch den Bund und die EDK – das heisst die Herrschaft der Exekutiven – hat eine zentral gesteuerte Vereinheitlichung und den Abbau der kantonalen Vielfalt zum Ziel.
Die Kantone sollen zu blossen Befehlsempfängern und Handlangern der Steuerungszentrale degradiert werden: «Im Rahmen einer nationalen Bildungsstrategie kann eine föderale Organisation an sich gute Voraussetzungen für die notwendige Adaptation, Spezifikation und Kontextualisierung von strategischen Vorgaben vor Ort schaffen.» (Plädoyer, S. 21)
Was die Akademien der Wissenschaften Schweiz vom Föderalismus halten: «Ein kleinteiliger Partikularismus, verstärkt durch den allgemeinen Föderalismus, führt zu einer Modernisierung mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Auch akzentuieren sich die sprachregionalen Differenzen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern wirkt daher das schweizerische Bildungssystem für viele Beteiligte und Betroffene unübersichtlich.» (Plädoyer, S. 17) Unübersichtlich für eine nationale Steuerungszentrale sind unsere 26 kantonalen Schulwesen tatsächlich – so ist es nun einmal in einem föderalistischen Staat. Die Modernisierung mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten trifft ebenfalls zu, zum Beispiel in bezug auf das interkantonale Abkommen HarmoS, dem zehn Kantone nicht beigetreten sind. Wen stört das? Die Schweizer Bevölkerung jedenfalls nicht. Darin besteht ja gerade die Vielfalt im Bundesstaat. Diese Vielfalt als «kleinteiligen Partikularismus» zu diskreditieren, ja sogar die Verschiedenartigkeit der vier Sprachkulturen anzugreifen (!), entlarvt einen unerträglichen Mangel an föderalistischer Gesinnung und lässt andere Ziele vermuten.
Eigentlicher Zweck der Nationalen

Bildungsstrategie: «Angleichung an supranationale Gepflogenheiten»

Unter dem Titel «Stellung und Fundierung einer nationalen Bildungsstrategie im Kontext der nationalen und internationalen Akteure» erfährt der geneigte Leser, dass die Zentralisierung unseres föderalistischen Bildungswesens aus ganz anderen Gründen erfolgen soll: «In einem mobilen, wirtschaftlich und politisch verflochtenen Umfeld sind auch die Bildungssysteme Teil einer globalisierten Welt.» Deshalb «müssen nationale Bildungssysteme […] insbesondere mit Blick auf einen sich sektoriell globalisierenden Arbeitsmarkt unter Angleichung an supranationale Gepflogenheiten ausgestaltet werden. […] Die aktive Teilnahme an den inter- und supranationalen Anstrengungen und Entwicklungen ist eine Voraussetzung für die Stärkung unseres nationalen Bildungssystems.» (Plädoyer, S. 22)
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass das Schweizer Bildungswesen vor der Angleichung an supranationale Gepflogenheiten ungleich besser bestellt war als mit den Bildungskillern aus Brüssel oder Übersee wie Pisa und Bologna! Das Herunterwirtschaften unserer guten Volks-, Berufs-, Mittel- und Hochschulen auf Befehl von aussen eine «Stärkung»? Das ist reiner Zynismus, denn damit wird ein 20:80-Schulsystem gefördert. 20 Prozent der Schüler sind so zu trimmen, dass sie im globalisierten Arbeitsmarkt die Kaderstellen besetzen können, der Rest wird in der Schule mit Spielereien und «selbstkompetentem» Herumsurfen im Internet bei Laune gehalten und ist für die Schweizer Wirtschaft im besten Fall als Hilfspersonal, im schlechteren als Sozialempfänger brauchbar.
Wem bringt eine dergestalt heruntergefahrene Schule etwas? Leider sind heute viele Akteure im pädagogischen Bereich gar nicht so sehr daran interessiert, dass unsere Jugend in der Schule etwas Sinnvolles lernt: «Die Schweiz hat sich als engagierter und innovativer Partner in diesem Bereich etabliert. Auch Stellung und Qualität einer namhaften Bildungsforschung hängen wesentlich von diesem internationalen Austausch und der Mitarbeit in supranationalen Einrichtungen wie der OECD oder der EU […] ab.» (Plädoyer, S. 22). Kurz gesagt: Einige Bildungsaktivisten haben sich in den entsprechenden Gremien der OECD und der EU einen Polstersessel errungen und wollen diesen auch behalten.

Wie hältst du es mit der direkten Demokratie?

Die Autoren des Plädoyers sind sich offenbar darüber im klaren, dass eine nationale Bildungsstrategie nicht dem entspricht, wie die meisten Schweizer ihr Schulwesen haben wollen. Statt ihr Vorhaben einer Volksabstimmung zu unterstellen, überlegen sie, wie sie den Volkswillen am besten übergehen können: «Seine [des Vorhabens] Realisierung dürfte heftige Diskussionen und vielleicht auch einen politisch begründeten Widerstand auslösen. Um so wichtiger ist es daher, dass dieser Prozess zivilgesellschaftlich breit eingeleitet und abgestützt wird.» (Plädoyer S. 15) – «Eine informierte Diskussion über die grundlegende Ausrichtung und die generellen Ziele des Bildungssystems kann nicht den Aufmerksamkeitsschüben und Wellen öffentlicher Erregung folgen.» (Plädoyer, S. 18f.)
Um so wichtiger für uns Bürger ist es, Gegensteuer zu geben, wie wir es derzeit in vielen Kantonen mit Volksinitiativen gegen den Lehrplan 21 und für den Austritt aus HarmoS tun.    •

1    Siehe Kasten Haus der Kantone
2    12.3622 Motion Favre Laurent
3    12.3622 Motion Favre Laurent
4    siehe Kasten Science et Cité
5    Akademien der Wissenschaften Schweiz, Vergangene Zukunft – Die Akademien der Wissenschaften Schweiz, Seite 3
6    Statuten der Akademien der Wissenschaften Schweiz vom 8. Mai 2015
7    Akademien der Wissenschaften Schweiz, Ausführliches Portrait, Seite 3
8    Akademien der Wissenschaften Schweiz, Ausführliches Portrait, Seite 7
9    Akademien der Wissenschaften Schweiz, Ausführliches Portrait, Seite 9
10    Plädoyer für eine nationale Bildungsstrategie, verfasst von der Arbeitsgruppe «Zukunft Bildung Schweiz», Herausgeber: Akademien der Wissenschaften Schweiz, 2014 (zitiert: Plädoyer)
11    In der EDK sitzt je 1 Regierungsmitglied aus den 26 Kantonen.
12    BV Art. 61a Bildungsraum Schweiz
1    Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz.
2    Sie koordinieren ihre Anstrengungen und stellen ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und andere Vorkehren sicher.
3    Sie setzen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür ein, dass allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden.

Haus der Kantone: Herrschaft der Exekutiven statt Schweizer Föderalismus

mw. Zur Erinnerung: Die Gründung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde im Hinblick auf den geplanten EWR-Beitritt vorbereitet, weil die Kantone bei der Integration der Schweiz in die EU auch dabei sein wollten. Trotz dem Nein der Schweizer Stimmberechtigten zum EWR wurde die KdK 1993 dennoch gegründet und dient nun seit über 20 Jahren als «gemeinsame Stimme» der Kantone gegenüber dem Bund, nicht nur in der Aussenpolitik. Denn es gibt auch eine GDK (Gesundheitsdirektorenkonferenz), eine EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz) usw. – ganz nach dem Muster der Ministerkonferenzen in der EU.

Die KdK – Handlangerin für eine reibungslose Integration der Schweiz in die EU

In ihrer Standortbestimmung vom 24. Juni 2011 spricht die KdK Klartext: Es geht in erster Linie um die Europa-Politik des Bundes, in die sich «die Kantone», sprich einige kantonale Exekutivmitglieder, «mit einer Stimme» einbringen wollen. Die KdK stellt sich auf eine «zunehmende Vertiefung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU» ein. In ihrer früheren Standortbestimmung vom 23. März 2007 war sie noch deutlicher: «Ein Beitritt zur EU steht zwar aus innen- und aussenpolitischen Gründen kurz- und mittelfristig nach wie vor nicht zur Debatte, ist nach Ansicht der Kantonsregierungen aber auf jeden Fall als längerfristige Option offenzuhalten.» Man würde eigentlich von unseren Kantonsregierungen erwarten, dass sie zur Kenntnis nehmen: Wir Bürger wählen unsere kantonale Regierung nicht dazu, dass sie mit den anderen 25 Kantonsregierungen zusammen «mit einer Stimme spricht», sondern erwarten, dass sie sich zum Ziel setzt, die Anliegen unseres Kantons einzubringen. Zu diesem Zwecke gibt es nämlich den Föderalismus. Und: Solange der Souverän nein zum EU-Beitritt sagt, ist es die Pflicht und Schuldigkeit unserer kantonalen Behörden – und übrigens auch der Bundesbehörden! – sich an diese Vorgabe zu halten.

Stiftung Science et Cité

mw. Ein bemerkenswertes Mitglied des Vereins Akademien der Wissenschaften Schweiz ist die Stiftung Science et Cité. Sie bezeichnet sich selbst als «zentrale nationale Vernetzungsstelle im Bereich der Wissenschaftskommunikation. […] Die national tätige Stiftung fördert den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft.» Sie «ist spezialisiert auf niederschwellige und innovative Kommunikationsformen, wenn möglich mit unmittelbarem Kontakt zwischen Wissenschaftlern und Bürgerinnen und Bürgern. Science et Cité fokussiert gesellschaftlich bewegende und aktuelle Themen und fördert darüber das Wissen und die Meinungsbildung im Dienste der Demokratie.»
(Quelle:www.science-et-cite.ch)
Ein Beispiel «niederschwelliger» Kommunikation nach Art von Science et Cité haben wir bereits kennengelernt: Das Sommerlager Cinderella mit dem hehren Ziel, die jungen Teilnehmerinnen einmal in ihrem Leben einen Blick durch die Eintrittspforte zur Wissenschaft werfen zu lassen.
Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse über die Akademien ist festzuhalten: Entsprechend deren Unfehlbarkeitsanspruch könnte der «Dialog» mit den Bürgern schnell einmal in Manipulation ausarten – falls sich unter den Schweizern welche finden, die gewillt sind, darauf einzugehen. Der schweizerischen Gesinnung der gleichen Augenhöhe von Bürger zu Bürger entspricht der hier angeschlagene arrogante Ton jedenfalls nicht: «niederschwellige Kommunikationsformen», «unmittelbarer Kontakt» zwischen Wissenschaftlern und Bürgern! In der direktdemokratischen Schweiz gehören Wissenschaftler keiner höheren Kaste an, hier hat jeder genau eine Stimme. Es gibt bei uns nur das direkte Gespräch zwischen Bürgern, das oft auf höchstem Niveau stattfindet.

Wie kam es zu dieser Stiftung?

Gemäss Homepage der Stiftung Science et Cité wurde diese 1998 auf Initiative des Staatssekretariates für Wissenschaft und Forschung (heute SBFI) von den schweizerischen wissenschaftlichen Akademien SAGW, SAMW, SCNAT, SATW, dem Schweizerischen Nationalfonds SNF, des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (heute économiesuisse) sowie der privaten Stiftung Silva Casa gegründet. Also eine Verquickung von staatlichen und privaten Akteuren.
Aber warum eine Stiftung? Diese Rechtsform bietet sich an, wenn ein Vermögen vorhanden ist, das einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Das Stiftungsvermögen wird von einem Stiftungsrat verwaltet, der sich auf die Erfüllung des Stiftungszwecks zu beschränken hat.

Stiftungsvermögen

Die Herkunft des Stiftungskapitals von Science et Cité ist allerdings sehr interessant. Gemäss Artikel 3 der Statuten vom 2. Juni 2003 (revidiert am 7. Dezember 2011) wurden von den vier Akademien und dem SNF je 25 000 Franken beigetragen, vom Schweizerischen Handels- und Industrieverein 100  000 Franken, von der Silva-Casa-Stiftung 1 Million Franken. Der Löwenanteil des Vermögens ist also die Million einer sehr grosszügigen Gönnerin, die übrigen Beiträge sind im Verhältnis dazu ein Taschengeld.
Über die Silva-Casa-Stiftung liefert Google nur spärliche Angaben. Gemäss moneyhouse (Handels- und Wirtschaftsinformationen) ist folgendes zu erfahren: Sie bestand von 1992 bis 2006 mit Sitz in Bern, übrigens an der Adresse des global orientierten US-amerikanischen Grosskonzerns PricewaterhouseCoopers. Ihr Zweck war «alle in ihr Eigentum gelangten Gemälde und Kunstgegenstände binnen zehn Jahren möglichst günstig zu veräussern, den Erlös daraus, aber auch das ihr sonst zugekommene Vermögen sicher und günstig anzulegen und binnen zehn Jahren seit ihrer Errichtung das Kapital inklusive den Ertrag daraus den Destinarären zukommen zu lassen.»
Und diese Stiftung hatte gerade mal so 1 Million Franken übrig, die sie ausgerechnet für Science et Cité hinblättern konnte? Mit Wissenschaft hatte Silva Casa jedenfalls nichts zu tun.

Und’s Tüpfli uf em i: Wer präsidiert den Stiftungsrat?

«Das Wissen von heute ist der Irrtum von morgen. Dies hält Wissenschaft lebendig, aber erfordert auch einen steten Dialog mit der Bevölkerung.»
Dies die ungeheuer inhaltsreiche Äusserung des Stiftungsratspräsidenten von Science et Cité: Thomas Zeltner, ehemaliger Direktor des BAG (Bundesamt für Gesundheit), dessen dortige Aktivitäten Zeit-Fragen in mehreren Ausgaben kritisch dargelegt hat.

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