Keine Schiedsgerichte zu Investor-Staat-Streitigkeiten!

Keine Schiedsgerichte zu Investor-Staat-Streitigkeiten!

«Der Handel muss dazu gebracht werden, für die Menschenrechte und die Entwicklung zu arbeiten und nicht gegen sie», erklärte der Unabhängige Experte der Uno für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Alfred de Zayas.*

In seinem vierten Bericht (<link http: www.un.org en ga search>www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/70/285) an die UN-Generalversammlung befasst sich Alfred de Zayas gezielt mit den abträglichen Auswirkungen des Freihandels und der Investitionsschutzabkommen auf die Menschenrechte und ruft zur Abschaffung der Schiedsgerichte zu Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) auf, die mit den meisten dieser Abkommen einhergehen.
«Während der vergangenen fünfundzwanzig Jahre haben bilaterale internationale Verträge und Freihandelsabkommen mit Schiedsgerichten zu Investor-Staat-Streitigkeiten die internationale Ordnung abträglich beeinflusst und fundamentale Prinzipien der Vereinten Nationen, der Staatssouveränität, der Demokratie und der Herrschaft des Rechts untergraben. Dies löst beim unvoreingenommenen Beobachter moralische Schwindelgefühle aus», bemerkte der UN-Experte.
«Weit davon entfernt, zur Entwicklung und zu Menschenrechten beizutragen, haben die Schiedsgerichte zu Staat-Investor-Streitigkeiten (der ISDS-Mechanismus: investor-state-dispute-settlement mechanism) die regulatorische Funktion des Staates kompromittiert; sie führten zu wachsender Ungleichheit zwischen den Staaten und innerhalb der Staaten», führte der Experte aus.
In seinem Bericht untersucht de Zayas eine Anzahl von Schiedsgerichtsfällen mit abträglichen Auswirkungen auf die Menschenrechte, insbesondere Fälle, bei denen bestimmte Sozialpolitiken dazu geführt haben, dass Investoren Rechtsstreitigkeiten wegen behaupteten Verstosses gegen Handelsabkommen begannen. Er schlussfolgert, dass es keine Rechtfertigung gibt, ein privatisiertes System zur Streitschlichtung zu etablieren.
«Investoren können immer ihre Ansprüche bei staatlichen Gerichten mit vielen Berufungsinstanzen einklagen oder sich auf diplomatischen Schutz und zwischenstaatliche Streitbeilegungsverfahren verlassen», versicherte er.
Der Unabhängige Experte erwähnte den neuesten Vorschlag der Europäischen Kommission, ein System von Gerichten für Investitionsstreitigkeiten aus der Trans­atlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu schaffen. Er warnte allerdings, dass der Vorschlag «an fundamentalen Fehlern leidet und nur akzeptiert werden kann, wenn das Primat der Menschenrechte garantiert wird und die unumgänglichen Bereiche staatlicher Regulierung einschliesslich der Eindämmung des Tabakkonsums, der Regulierung der Arbeitsstandards und des Umweltschutzes herausgenommen werden, das heisst, von der Rechtsprechung dieser Gerichte ausgeschlossen werden».
Darüber hinaus rief der Experte zu einem Moratorium aller laufenden Verhandlungen auf, das andauern soll, bis alle Parteien einschliesslich der Gewerkschaften, Verbraucherverbände, der Verbände der Gesundheitsberufe, der Umweltschutzverbände sowie andere Organisationen der Zivilgesellschaft, der Menschenrechtsorganisationen und Interessenverbände konsultiert worden sind. Abkommen, die nicht das Ergebnis proaktiver Information oder öffentlicher Beteiligung sind oder die im Schnellverfahren durch das Parlament geschleust wurden, entbehren jeder demokratischen Legitimation.
«Staaten sind auf Grund von Menschenrechtsverträgen verpflichtet, die Öffentlichkeit proaktiv zu informieren, ihr Zugang zur Information zu garantieren, die Wählerschaft der Wahlkreise zu informieren und bei der Führung der öffentlichen Angelegenheiten öffentliche Teilnahme sicherzustellen», stellte Alfred de Zayas fest.
«Die Zivilgesellschaft sollte von den Regierungen Transparenz und Verantwortlichkeit verlangen; sie sollte sich auf einschlägige Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte berufen und verlangen, dass die Annahme zukünftiger bilateraler oder multilateraler Abkommen, die das Potential haben, das Leben und die Rechte von Millionen Menschen zu beeinflussen, eine Volksabstimmung voraussetzt.»
«Sowohl in der Vorausschau als auch in der Situation ab Inkrafttreten des Vertrages müssen die Auswirkungen auf die Menschenrechte eingeschätzt werden, und die internationale Gemeinschaft kann es Investoren und transnationalen Körperschaften unter keinen Umständen erlauben, Staatsfunktionen an sich zu reissen und so Staaten von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Menschenrechtsverträgen abzuhalten», betonte de Zayas mit Nachdruck.
Der Unabhängige Experte rief ausserdem zur Organisation einer Weltkonferenz für Handels- und Investitionsschutzabkommen auf, dies mit dem Blick darauf, wie man diese Verträge mit der UN-Charta und den Menschenrechtsnormen kompatibel machen kann.
Indem Alfred de Zayas an die vertragliche Bindung der Staaten durch regionale und universelle Menschenrechtsverträge erinnerte, rief er zu einer erneuten Bestätigung der rechtlichen Prioritäten auf, die vom Internationalen Gerichtshof auf dem Wege eines Gutachtens ausgestellt werden sollte.
«Die Generalversammlung sollte einschlägige Rechtsfragen an den Internationalen Gerichtshof (International Court of Justice) verweisen und ein Gutachten zum Vorrang der Menschenrechtsverträge über die anderen Abkommen verlangen, und dies mit der gebotenen Anwendung des Art. 103 der UN-Charta, die vorsieht, dass im Falle eines Konflikts die UN-Charta Vorrang gegenüber jedem anderen internationalen Abkommen geniesst», erklärte der Experte.
Neben dem Internationalen Gerichtshof rief Alfred de Zayas auch die regionalen Gerichtshöfe, einschliesslich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Amerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Rechte der Völker auf, die Vereinbarkeit der Freihandelsabkommen mit den jeweiligen Konventionen zu überprüfen.
«Die Verletzung der Menschenrechtsnormen könnte überdies auf dem Wege der zwischenstaatlichen Beschwerdeverfahren des Menschenrechtskomitees und des Komitees für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte untersucht werden, da die menschenrechtlichen Verpflichtungen Erga-omnes-­Verpflichtungen sind und alle Staaten, die Vertragsparteien sind, ein legitimes Interesse daran haben, die Integrität und die korrekte Anwendung der Menschenrechtsverträge zu sichern», bemerkte der Unabhängige Experte.    •

*    Alfred de Zayas (Vereinigte Staaten von Amerika) wurde mit Wirkung Mai 2012 vom Rat für Menschenrechte als der erste Unabhängige Experte für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung bestellt. Gegenwärtig ist er Professor für Internationales Recht an der Geneva School of Diplomacy. Die Unabhängigen Experten gehören zum Gremium Special Procedures des Rates für Menschenrechte. Special Procedures, das grösste Gremium Unabhängiger Experten im UN-Bereich Menschenrechte, ist der Name des unabhängigen Erkundungs- und Überwachungsmechanismus’, der entweder länderspezifische Situationen oder thematische Fragen weltweit anspricht. Die Experten des Bereichs Special Procedures arbeiten auf freiwilliger Basis; sie gehören nicht zum Personal der UN, und sie erhalten keine Bezüge für ihre Arbeit. Sie sind weder von einer Regierung noch von einer Organisation abhängig und erbringen ihre Dienstleistung in persönlicher Eigenschaft.

Quelle:Pressemitteilung <link http: www.ohchr.org en newsevents pages>www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=16650&LangID=E 

(Übersetzung Dr. Manfred Ludwigs)

Erfahren Sie mehr unter: <link http: www.ohchr.org en issues intorder pages ieinternationalorderindex.aspx>www.ohchr.org/EN/Issues/IntOrder/Pages/IEInternationalorderIndex.aspx
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