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 Artikel 9: Zeit-Fragen Nr. 27 vom 1. 7. 2002

Österreich

Volksbegehren zur direkten Demokratie in Vorarlberg

Zeit-Fragen-Interview mit Josef Mathis, Mitinitiator

sys/hep. Das Thema der direkten Demokratie wird mehr und mehr Thema in Europa. In Deutschland wurde vor einigen Wochen im Bundestag über die Einführung von Volksbegehren auf Bundesebene abgestimmt. In Österreich liegt ein Volksbegehren für Bürgerrechte durch mehr direkte Demokratie zur Unterstützung vor. Dieses Volksbegehren fordert u.a. bindende Volksabstimmungen ab hunderttausend Unterschriften eines Volksbegehrens. Vom 3. bis 17. Juni wurde in Vorarlberg ein Volksbegehren zur Einführung der Direktwahl der Gemeindevertreter durchgeführt, das sich zum Ziel gemacht hat, die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers zu stärken. Das Volksbegehren - eine Initiative von zwei Personen - wurde von den Medien totgeschwiegen. Parteien und Landespolitik ignorierten das Vorhaben, dennoch wurde es von 315 Personen unterschrieben.

Gefordert wurde konkret, dass

1. der Gemeindevertreter direkt zu wählen ist;

2. die Direktwahl der Gemeindevertretung in jeder Vorarlberger Gemeinde angewendet werden muss;

3. die Kandidaten sich unabhängig von Parteien oder wahlwerbenden Gruppen der Wahl stellen können müssen.

Der Antrag zur Durchführung des Volksbegehrens wurde von Dkfm. Martin Zumtobel und Bürgermeister Josef Mathis, ÖVP (siehe anschliessendes Interview) für die «Bürgerakademie» eingebracht.

Die Bürgerakademie ist ein Verein, in dem Menschen verschiedener gesellschaftlicher Schichtungen unabhängig von politischen Parteien tätig sind. Die Bürgerakademie will möglichst viele Menschen befähigen, eigenverantwortliches Handeln praktisch zu leben. Auf Gemeindeebene ist es kaum mehr möglich, die «besten» Köpfe von der Mitverantwortung im Rahmen der Gemeindevertretung zu überzeugen. Deshalb muss die Verantwortung zur Auslese der Kandidaten von den Parteien zu den Wählern delegiert werden. Ortsteile, Quartiere, Wahlsprengel müssen ihre Kandidaten nominieren! Dadurch ist gewährleistet, dass ein Mandat frei ausgeübt wird und eine Verpflichtung gegenüber den Wählern besteht, so die Bürgerakademie in einem Flugblatt über sich selbst.

Zeit-Fragen Österreich sprach mit Josef Mathis, Bürgermeister von Zwischenwasser und Mitinitiator des Volksbegehrens für Vorarlberg zur Unterstützung der Direktwahl der Gemeindemandatare.

Josef Mathis: Die derzeitige Situation macht es notwendig, dass man sich um diese Angelegenheiten bemüht. Wir leben in einem Parteienstaat, der in sich erstarrt ist. Man kann dies auch am Beispiel der Steuergesetzgebung dokumentieren, wo immer mehr und immer mehr verlangt wird und wo es trotzdem nie ausreicht. Dasselbe passiert auf der demokratischen Ebene, die Parteien stehen sich da gegenseitig im Weg. So hat das keine Zukunft. Und deswegen ist es notwendig, dass man den Bürger mehr aktiviert, hier mitzudenken und mitzuhandeln. Das hat aber auch zur Folge, dass eine Verschiebung der Verantwortung von den Parteien weg hin zum Mandatar passieren muss. Und das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt, warum sich die Parteien gegen solche Aktivitäten wehren.

Die Presse hat uns totgeschwiegen, ebenso der Rundfunk, und uns war es nicht möglich, mehr in Werbung für unsere Sache zu investieren.

Eine andere Beziehung sicher als die übrigen Österreicher. Wahrscheinlich ist es den Allemannen zu eigen, dass sie in gewissen Angelegenheiten ziemliche Sturschädel sind, was sich hier natürlich positiv auswirkt. Die Nähe zur Schweiz hat nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch Vorteile im demokratischen Bereich. Wir sehen, wie sie funktioniert, und wir haben Kenntnis darüber.

Die Landammänner im Bregenzerwald stellen sicher eine Vorform der direkten Demokratie dar, wobei ich sehr daran zweifle, ob man diese Form eins zu eins übernehmen sollte.

Der Verfassungsgerichtshof von Österreich hat vor nicht allzu langer Zeit eine Bestimmung im Vorarlberger Landesgesetz aufgehoben, die, ähnlich wie unser jetzt bundesweit lanciertes Volksbegehren eine zwingende Volksabstimmung ab einer gewissen Unterschriftenzahl gefordert hat.

Obwohl diese Gesetzesbestimmung bisher nie zur Anwendung gekommen ist, ist es doch zu bedauern, dass sie gestrichen wurde, da alleine die Möglichkeit, dass ein Politiker von der Bevölkerung überstimmt werden kann, ihn vorsichtiger agieren lässt. Die Rute im Fenster ist immer gut.

Ich sehe das nicht so. Das liegt eher an der Aufbereitung dieser Themen. Entsprechende Zeit vorher sollen die Themen öffentlich abgehandelt werden, dann hat auch wirklich der allergrösste Teil der Bevölkerung die Möglichkeit, das nachzuvollziehen. Durch so einen öffentlichen Diskussionsprozess steigen der Wissenstand und die Entscheidungskompetenz der Bürger. Es wird in unseren Reihen auch oft kritisiert, dass die Beteiligung bei den Abstimmungen in der Schweiz sehr gering ist, das würde ich nicht gelten lassen als Vorwurf. Es geht einfach darum, dass jeder diese Möglichkeit nutzen kann, wenn er es möchte. Wenn er sie nicht nutzt, ist das seine Angelegenheit. Ich sehe darin kein demokratiepolitisches Problem.

Bei uns ist diesbezüglich Ohnmacht zu spüren, das hängt zusammen mit dem Parteienstaat, der alles für den Bürger regelt, in dem der Bürger das Gefühl entwickelt: «Ich kann ja eh' nichts machen». Und dieses Problem ist in der Schweiz absolut nicht gegeben, weil eben die Möglichkeit der Einflussnahme besteht.

 

Artikel 9: Zeit-Fragen Nr.27 vom 1.7. 2002, letzte Änderung am 1.7. 2002

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