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 Artikel 10: Zeit-Fragen Nr. 27 vom 1. 7. 2002

 Direkte Demokratie Österreich

Wirksame Bürgermitbestimmung in der Verfassung verankern!

Gegen die wachsende Politikverdrossenheit

Der Wiener Politikforscher Peter Ulram mahnt in seiner jüngsten Trendanalyse über das Wählerverhalten in verschiedenen europäischen Ländern eine differenzierte Betrachtung an: Die Erklärung, einfach einen «Rechtstrend» in Mittel- und Westeuropa und einen «Linkstrend» in den Ländern des ehemaligen Ostblocks zu diagnostizieren, greife zu kurz. Weniger die eigene Überzeugungskraft der links- bzw. rechtsgerichteten Parteien sei ausschlaggebend für die jüngsten Wahlergebnisse in den Niederlanden, Frankreich, Ungarn oder Tschechien. Vielmehr sei durchgängig zu beobachten, dass regierende Parteien abgewählt würden. Die Unzufriedenheit mit den jeweils an der Macht Befindlichen drücke sich auch in der ungewöhnlich niedrigen Wahlbeteiligung (zuletzt etwa bei den französischen Parlamentswahlen oder in Tschechien) aus.

lb. Der «Abbröckelungsprozess» von der traditionellen Politik überrascht Ulram nicht. Seit Jahren zeichne sich - auch in Österreich - ab, dass vor allem für junge Menschen Politik nur noch unter die Kategorie «ferner liefen» falle. Mit dem Spruch «Wählen ist Bürgerpflicht», der für die Nachkriegszeit noch politisches Grundgebot war, könne die jüngere Generation nicht mehr viel anfangen. Schon vor zwei Jahren stellte Ulram in einer Studie über politische Beteiligung einen signifikanten Rückgang an Demokratiezufriedenheit fest. Er beschrieb dort das Ansteigen von Politikverdrossenheit als Erscheinung der 90er Jahre. Ein Einzelergebnis der Untersuchung gibt Aufschluss über mögliche Gründe: Das Gefühl der Bürger, in der Politik wirksam mitbestimmen zu können, ist in den letzten Jahrzehnten stark gesunken. Während im Jahr 1974 nur 10% der befragten Österreicher der Meinung waren, dass es neben dem Wählen «keinen anderen Weg gäbe, um Einfluss darauf zu nehmen, was die Regierung tut», waren 1996 bereits 38% der Befragten dieser Meinung.

Stiefmütterliche Behandlung der direkten Demokratie

Das Zentrum für angewandte Politikforschung (ZAP) in Wien stellt in einem Ländervergleich fest, dass eine Reihe von Staaten angesichts der Veränderung der politischen Situation in den 90er Jahren die direkte Demokratie in ihren Verfassungen bereits stark ausgeweitet hätten - im Unterschied zu Österreich.

Auch nach Manfried Welan, Professor am Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur, Wien, wird die direkte Demokratie in der österreichischen Verfassung nach wie vor stiefmütterlich behandelt. Welan: «Artikel 1 der Bundesverfassung lautet: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Aber das ist Fiktion. Recht geht immer mehr von EU-Organen aus und ging schon immer von den Volksvertretungen von Bund und Ländern und nicht vom Volk aus.» Es gebe keine Volksgesetzgebung. Die repräsentative Demokratie habe die direkte Demokratie im Griff.

Dass dies auch in Zukunft so bleiben müsse, werde von seiten gewisser Theoretiker immer wieder mit dem repräsentativdemokratischen Grundprinzip der österreichischen Verfassung begründet. Professor Welan sieht das anders. Für ihn steht die Diskussion um die österreichische Verfassung in diesem Punkt am Scheideweg: Wenn das Konzept der direkten Demokratie mit dem repräsentativdemokratischen im Widerspruch stehe, dann stehe auch der §1 BVG zu diesem im Widerspruch. Es gebe nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Streichung des §1 BVG - dann wäre die Verfassung von diesem Widerspruch befreit. Oder man belasse den Passus «Ihr Recht geht vom Volk aus» als stetige Herausforderung, eine Annäherung des übrigen Textes und Regelungswerkes an ihn heranzuführen. Die Erweiterung der Rechte des Volkes sei schliesslich Auftrag und Aufgabe der Demokratiepolitik. Wenn man einen Sinn der österreichischen Geschichte im Weg zur politischen Freiheit sehe, so mache die Erweiterung der Rechte des Volkes Sinn.

Vorbild Schweiz

Bisher, so Welan, sei die direkte Demokratie in Österreich ein Konzept ohne Konsequenz. Eine neue Verfassung solle sich in diesem Punkt an der Schweiz orientieren.

Österreich sei in vieler Hinsicht der Schweiz vergleichbar. Warum es in der Demokratie dem westlichen Nachbarland so stark nachhinke, erklärt Welan mit einem tiefen Misstrauen der politischen Parteien gegenüber direktdemokratischen Elementen. Er zitiert den Staatsrechtler Adolf Merkl, der schon in der Zwischenkriegszeit über die Leitgedanken der österreichischen Verfassung schrieb: «Die Parteiherrschaft sollte in keiner Weise geschmälert oder gar gefährdet werden; um jeden Preis sollte vermieden werden, dass der einfache Staatsbürger, der überhaupt nur als Wähler in Frage kam, anders denke und anders wähle, als es die Parteiinstanzen vorzuschreiben für gut fanden. Die Demokratie wurde durch den Parlamentarismus, der Parlamentarismus wiederum durch seine Überspitzung als Parteiherrschaft in Frage gestellt und entwurzelt. Diese Absicht ist gewissermassen dokumentarisch durch das Wahlrecht erwiesen, das durch die Ausschaltung des Wählerwillens auf eine Diktatur der Parteien hinauslief.»

Eine Änderung der österreichischen Verfassung, die dem §1 BVG endlich Rechnung trägt und eine Stärkung der direkten Demokratie in ihrem Regelwerk verankert, ist ein Gebot der Stunde. Da sie - aus oben genannte Gründen - von (Partei-)Politikern kaum vorangetrieben werden wird, bleibt den Bürgern nichts als selbst die Initiative dazu zu ergreifen und die ihnen zustehenden Rechte einzufordern.

 

Artikel 10: Zeit-Fragen Nr.27 vom 1.7. 2002, letzte Änderung am 1.7. 2002

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