Die Opfer von Varvarin und die Gerechtigkeit
von Frieder Wagner, Filmemacher, Köln
Unter dem Eindruck der Nachwirkungen des Libanon-Krieges mit seinen Zerstörungen ziviler Ziele und Einrichtungen gewinnt das Schicksal der Bürger und Opfer des kleinen Ortes Varvarin und ihrer Leiden während des Kosovo-Krieges ein neues, gravierendes Gewicht. An diesem Krieg war die Bundesrepublik angeblich nicht direkt beteiligt, «hat höchstens mit ihren AWACs-Flugaufklärern mögliche Ziele mit Lasern markiert», hiess es damals und heute.
Am 28. Juli 2005 wies das Oberlandesgericht Köln die Klage der überlebenden Opfer und Angehörigen der Toten des dramatischen Bombenangriffs der Nato während dieses Krieges auf das serbische Städtchen Varvarin ab.
Die Geschädigten von Varvarin hatten Deutschland auf Schadenersatz verklagt, nachdem am 30. Mai 1999 Nato-Kampfjets die kleine, zivile und militärisch nutzlose Brücke des 4000 Einwohner zählenden Städtchens zerstört und dabei 10 Menschen getötet und 30 weitere zum Teil schwer verletzt hatten. Wie war es zu diesem für die Bevölkerung sinnlosen Angriff gekommen und warum? Damals wurde internationales Völkerrecht mehrfach gebrochen, trotzdem wurden die Klagen der Opfer bisher abgewiesen. Wieso?
Ohne die Bomben vom 30. Mai 1999 hätte die Welt nie etwas von Varvarin erfahren. Das wichtigste Bauwerk des Ortes war schon immer die alte, 4 Meter 50 breite Brücke über die Morava, die an dieser Stelle etwa 50 bis 70 Meter breit ist. 1924 in Deutschland gebaut, war die Brücke nach dem Zweiten Weltkrieg von den Deutschen als Wiedergutmachung geliefert worden. Sie konnte immer nur einspurig befahren werden und war nur für höchstens 10 Tonnen schwere Fahrzeuge ausgelegt. Der 30. Mai 1999 war der erste Sonntag nach Pfingsten, da ist in Varvarin Markttag, und ausserdem feiert der Ort an diesem Tag das Fest der Heiligen Dreifaltigkeit. Deshalb sind an diesem Tag immer besonders viele Menschen aus den umliegenden Dörfern in Varvarin.
An diesem Tag ist um 13 Uhr der Himmel über Varvarin strahlend blau und klar, es ist warm. Viele Bürger waren in der Kirche gewesen und dann über den Markt geschlendert, hatten das eine oder andere gekauft oder noch ein Softeis gegessen. Auch Ratobor Simonovic und seine Mutter Ruzica hatten sich noch ein Eis geholt und sich dann mit ihrem roten Auto, einem Zastava, auf den Heimweg gemacht. Sie befanden sich gerade am Anfang der Brücke, und etwa 50 Meter vor ihnen gingen die drei 15jährigen Mädchen Sanja, Marina und Marijana in Richtung ihres Dorfes Donji Katun. Marina erinnert sich:
«Plötzlich hörten wir ein Zischen, und eine unsichtbare Gewalt schleuderte uns durch die Luft. Wir schrien und fühlten eine glühende Hitze».
Radomir Stojanovic, ein Angler am Fluss, sagt später aus: «Zwei tieffliegende Kampf-flugzeuge hatten zwei etwa 2 Meter lange Raketen auf den Mittelpfeiler der Brücke abgefeuert, und es war ein Volltreffer. Die Explosion sprengte die Eisenbrücke von dem Pfeiler, und die Reste der Brücke stürzten ins Wasser und mit ihnen Ratobors roter Zastava. Die drei Mädchen wurden die zerstörte Brücke hinuntergeschleudert und blieben kurz vor der Wasseroberfläche auf dem jetzt schräg ins Wasser abfallenden Brückenteil liegen. Zwei der Mädchen schrien laut um Hilfe».
Sanja Milenkovic ist am schwersten verletzt und atmet nur noch ganz flach. Marina Jovanovics rechtes Bein ist unterhalb des Knies völlig zerschmettert. Sie liegt auf dem in das Wasser herabhängenden Fussweg der Brücke, ihrer Freundin Sanja am nächsten. Schräg über sich hört sie Marijana Stojanovic laut um Hilfe schreien. Auch Mutter und Sohn in dem roten Zastava leben noch, denn man sieht eine Hand aus einem Fenster winken ?
Nach der ersten Explosion fallen sogar auf dem 150 Meter entfernten Marktplatz noch Splitter herab, und unter den Menschen bricht Panik aus. Der 28jährige Milan Savic schreit seinen Freunden zu: «Wir müssen den Verwundeten am Fluss helfen» und rennt in Richtung Brücke los. Sein Entschluss sollte ihn wenige Minuten später das Leben kosten. Auch Stojan Ristic, Bozidor Dimitrijevic und der alte Tola Apostolovic rennen los. Seit dem ersten Angriff sind 5 bis 6 Minuten vergangen. Bozidor, der als einziger von den dreien überlebt hat, erinnert sich:
«Die beiden anderen hatten mich ganz einfach mit zur Brücke gezogen, weil ich gut schwimmen und tauchen kann. Wir stiegen eine Leiter hinunter zum Wasser und wate-ten unter den Resten der Brücke zu dem roten Auto, um den dort Eingeschlossenen zu helfen. Da gab es plötzlich eine zweite gewaltige Explosion, und ich wurde durch die Luft in Richtung Ufer geschleudert. Die Explosion war so stark, dass Stojan Ristics Körper zerfetzt wurde. Auch Tola Apostolovic wurde zerrissen, seine Gedärme wickelten sich dabei um sein Fahrrad. Es war so heiss, dass ich dachte, ich verbrenne. Während ich durch die Luft geschleudert wurde, sah ich, wie dem Priester Milvoje Ciric, der am Ufer betete, der Kopf abgerissen wurde.»
Von dem Massaker gibt es ein Amateurvideo. Aber als ob der Filmende das Grauen der zerfetzten Leiber nicht ertragen kann, wendet er sich immer wieder der zerstörten Brücke zu ?
Mutter und Sohn in dem roten Auto lebten nach dem ersten Angriff noch. Beide sind in dem im Wasser liegenden Auto eingeklemmt und Ratobar winkt mit einer Hand verzwei-felt aus einem der Seitenfenster nach den Rettern. Beim zweiten Angriff wird Ratobar in seinem Auto zerquetscht. Seine Mutter wird durch die Druckwelle herausgeschleudert ? man findet ihre Leiche später weit entfernt am anderen Ufer. Insgesamt wurden bei dem Angriff 10 Menschen getötet (die jüngste war mit 15 Jahren Sanja) und 30 weitere schwer verletzt, viele von ihnen mit bleibenden Schäden und Behinderungen.
Einen Tag später, am 31. Mai 1999, gaben die Nato-Staaten auf einer Pressekonferenz in Brüssel die Bombardierung der Brücke von Varvarin zu. Der damalige Pressesprecher der Nato, Jamie Shea, sagte auf Befragen den Journalisten, dass es sich bei der Brücke von Varvarin um ein «legitimes militärisches Ziel» im Kosovo-Krieg gehandelt habe.
Die geschädigten Bürger von Varvarin nannten das eine Lüge, denn bei dem Angriff auf ihre Brücke hat es sich nicht um ein militärisches Ziel gehandelt. Der Angriff war also nicht legitim und auch durch nichts zu rechtfertigen, er war deshalb ein Kriegsverbrechen, denn Varvarin liegt 200 Kilometer nördlich von Kosovo. In dem Ort war nie Militär stationiert, und die Brücke war nie von Militärtransporten tangiert worden. Darum war ihre Zerstörung auch nicht gerechtfertigt. Vielmehr haben die Bürger von Varvarin den Eindruck, dass der Angriff ausschliesslich darauf ausgerichtet war, unter der Zivilbevölkerung der Kleinstadt Angst und Schrecken zu verbreiten. Die Opfer von Varvarin argumentieren: «Die Zerstörung der Brücke, die Tötung und Verwundung von Zivilpersonen sowie die Verursachung von Sachschäden an ihrem Eigentum wurden unter Verletzung des strikten Verbots von Angriffen auf die Zivilbevölkerung verursacht. Denn es gehört zu den ältesten und elementarsten Regeln des humanitären Völkerrechts, dass bei militärischen Aktionen zwischen militärischen Zielen und Kombattanten einerseits und zivilen Objekten und der Zivilbevölkerung andererseits zu unterscheiden ist und dass es verboten ist, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte anzugreifen. So wie es im Genfer Abkommen von 1949 geregelt ist und wie es in der Präambel des Zusatzprotokolls 1 von 1977 zu dem Genfer Abkommen beschrieben ist. Dort heisst es ausdrücklich: ?Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, dürfen die am Konflikt beteiligten Parteien Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.?
Als militärische Ziele gelten gemäss Artikel 52 des Genfer Zusatzprotokolls 1 aber «nur solche Objekte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standortes, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung unter den gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.»
Das alles traf für die Brücke von Varvarin nicht zu. Aber selbst wenn man hypothetisch der Brücke von Varvarin «einen eindeutig militärischen Vorteil» von militärischen Handlungen der jugoslawischen Armee unterstellen wollte, bleibt der Beschuss und die Zerstörung der Brücke dennoch rechtswidrig, weil die mit der Zerstörung der Brücke verbundenen Verluste unter der Zivilbevölkerung in keinem Verhältnis zu den (hypothetisch unterstellten) unmittelbaren militärischen Vorteilen standen (Artikel 51, Absatz 5 des oben genannten Genfer Zusatzprotokolls). Der Artikel 57 des besagten Genfer Zusatzprotokolls regelt auch folgende Vorsichtsmassnahmen: «Bei Kriegshandlungen ist stets darauf zu achten, dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben.» Und weiter heisst es dort auch, dass «Angriffen, durch welche die Zivilbevölkerung in Miteidenschaft gezogen werden kann, [?] eine angemessene Warnung vorausgehen [muss].»
Wäre es im Falle der Bombardierung der Brücke von Varvarin nicht Absicht der Angreifer gewesen, Zivilpersonen zu töten und zu verwunden, hätte der Angriff unterbleiben müssen. Statt dessen wurde diesen Vorsichtsmassnahmen völlig entgegen gehandelt. Bei der Planung und Ausführung des Angriffs wurde praktisch alles nur mögliche getan, um sicherzugehen, dass die Angriffsziele Zivilpersonen und zivile Objekte waren. Ja, es wurde alles getan, um Verluste unter der Zivilbevölkerung zu verursachen. Um das effektiv erreichen zu können, wurde jede Warnung der Zivilbevölkerung unterlassen. Die 2 Kampfjets griffen die Brücke ohne jede Vorwarnung, buchstäblich aus heiterem, blauen Himmel, heimtückisch und hinterhältig, an, sagen die Opfer. Sie zerstörten die Brücke bereits vollständig beim ersten Angriff. Aber damit begnügten sie sich nicht. Sie flogen wenige Minuten später einen zweiten Angriff, bei dem dann erwartungsgemäss weitere Zivilpersonen getötet und verwundet wurden. Erwartungsgemäss deshalb, weil es normal und zu erwarten war, dass viele Menschen nach einem Angriff zum Ort des Geschehens laufen würden, um den dort Verletzten zu helfen. Diese zweite Bombardierung verstiess des-halb gegen alle bisher aufgestellten Regeln der Kriegsführung. Sie war kein sogenannter Kollateralschaden, sondern ein Kriegsverbrechen.
Die Opfer von Varvarin hatten sich deshalb entschlossen, die am Nato-Einsatz beteiligten Staaten, also auch Deutschland, auf Schadenersatz zu verklagen, weil durch den Angriff auf sie und auf die Brücke, die für einen bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Regeln und zugleich das deutsche Recht eklatant verletzt worden waren. Die Opfer und ihre Anwälte argumentierten: «Staaten, die sich an dem Luftkrieg der Nato gegen Jugoslawien beteiligt haben, sind wegen aller Aktionen, die durchgeführt worden sind, als Mittäter anzusehen, weil sie gemeinschaftlich auf Grund eines Gesamtplanes gehandelt haben. Welche Tatbeiträge die einzelnen Staaten geleistet haben, spielt dabei keine Rolle.» Es nütze also nichts, wenn sich die Bundesrepublik darauf berufen sollte, nicht die Bundeswehr, sondern die US-Tornados hätten den Angriff geflogen. Denn strafrechtlich müsste jeder, der sich an einer Kriegsaktion mittelbar oder unmittelbar beteiligt hat, für den eingetretenen «Gesamterfolg» haften, war das weitere Argument der Opfer.
Sowohl das Landgericht Bonn, in erster Instanz, und das Oberlandesgericht Köln, in zweiter Instanz, haben die Schadenersatzklage der Opfer von Varvarin abgewiesen. Das OLG Köln im Juli 2005: «Die Klage ist zulässig, jedoch unbegründet.»
Dazu sagt der Jurist Stephan Rehmke im «Forum Recht», der sich intensiv mit dem Fall Varvarin befasst hat: «Zunächst ist es ausdrücklich zu begrüssen, dass das OLG Köln die Anwendung des deutschen Staatshaftungsrechts auch für kriegsbedingte Schädigungen grundsätzlich anerkannt hat. Damit hat erstmals ein bundesdeutsches Gericht anerkannt, dass Opfer eines Kriegsverbrechens unter deutscher Beteiligung grundsätzlich Entschädigungsansprüche gegenüber Deutschland geltend machen können. Um so unverständlicher ist es, dass die Regelung dieser Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und verschiedener Artikel des Grundgesetzes im Fall der Opfer von Varvarin vom Gericht nahezu vollständig ignoriert worden sind, weil angeblich ?eine deutsche Beteiligung an den Luftschlägen von Varvarin? nicht deutlich genug ?ersichtlich? sei. Obwohl man doch die politische und militärische Verantwortung Deutschlands an diesem Kriegsverbrechen nicht ernsthaft in Zweifel ziehen kann, wenn man nur alle öffentlich zugänglichen Quellen berücksichtigt. Man wird deshalb nach anderen Gründen suchen müssen, um die Beweggründe dieses Urteils nachvollziehen zu können», meint Rehmke.
Die Opfer von Varvarin jedenfalls haben den Bundesgerichtshof angerufen, um endlich Gerechtigkeit zu erlangen. Eine Entscheidung wird frühestens gegen Ende 2006 erwartet. Der Bürgermeister von Varvarin und Vater der 15-jährigen Sanja, dem jüngsten Opfer der Bombardierung, befürchtete ein für die Kläger negatives OLG-Urteil in Köln. Bürgermeister Zoran Milenkovic: «Es braucht eben seine Zeit, bis ein deutsches Gericht ein Urteil gegen das eigene Land fällt.» Am 19.10.2006 wird vor dem 3. Senat des Bundesgerichtshofes die mündliche Verhandlung im Fall Varvarin beginnen.
Der Völkerrechtler Prof. Dr. Bernhard Graefrath sagte zu dem bisherigen Verlauf des Falles Varvarin: «Das Furchtbare ist, dass so die Botschaft vermittelt wird: Es hat sich nichts verändert; glaubt nicht den Worten über die Würde des Menschen und das Recht auf Leben. All die Völker in den kleinen und den Entwicklungsländern, die wir immer über die Einhaltung der Menschenrechte belehren, werden aus diesen Prozessen lernen, wie ernst wir es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland mit dem Schutz des Rechts auf Leben nehmen. Es widerspricht dem Recht und der Gerechtigkeit, wenn wir zulassen, dass ein Aggressor und Rechtsverletzer die Folgen seiner Rechtsverletzung auf das unschuldige Opfer abwälzen darf und nicht einmal zum Schadenersatz verpflichtet ist ? das darf nicht sein.» ?