Bush junior und der drohende Atomkrieg
Der «schurkische Elefant»
von Francis A. Boyle, 22. Juli 20021
Die Regierung Bush junior hat sich kein bisschen anders als ihre skrupellosen direkten Vorgänger benommen. Ihr kriegerischer Umgang mit der Tragödie des 11. September 2001 stellte keine Ausnahme von dieser Regel dar.
Juniors Zurücknahme des ABM-Vertrags2
Dann ? nachdem man sich monatelang in Andeutungen ergangen hatte, darüber geflüstert und darauf hingewiesen und es schliesslich gesendet hatte ? kam am 13. Dezember 2001 die ungeheuer wahnsinnige, entsetzliche und tragische Ankündigung durch die Regierung Bush junior, sich innerhalb der nächsten sechs Monate aus dem ABM-Vertrag zurückziehen zu wollen. Selbstverständlich war es purer Zufall, dass das Pentagon sein selbstgemachtes bin-Ladin-Video just in dem Moment veröffentlichte, da Bush junior selbst öffentlich seine durch nichts zu rechtfertigende Entscheidung verkündete, vom ABM-Vertrag zurückzutreten, um sein gespenstisches Programm der Nationalen Raketenabwehr (National Missile Defense ? NMD) zu verfolgen, dem unmittelbaren Nachfolgeprogramm des Reagan/Bush-Traumes vom Krieg der Sterne.
Wie vorausgesagt, unterstützte das bin-Ladin-Video hinter den Kulissen diese wichtige proatomare Ankündigung. Noch einmal wurde die schreckliche Tragödie vom 11. September schamlos ausgenutzt, um eine rücksichtslose Entscheidung zu rechtfertigen, die schon lange zuvor aus anderen Gründen getroffen worden war. Dann führte das Pentagon am 25. Januar 2002 sofort einen NMD-Test auf See durch und verletzte damit in grober Weise den Artikel 5 (I) des ABM-Vertrags, ohne die erforderlichen sechs Monate abzuwarten. Damit wurde ein sprichwörtlicher Nagel in den Sarg des ABM-Vertrags getrieben, bevor sein Körper vom Gesetz für tot erklärt worden war.
Der Rückzug von Bush junior aus dem ABM-Vertrag ? ursprünglich von den weithin bekannten skrupellosen Realpolitikern Richard Nixon und Henry Kissinger ausgehandelt ? bedroht das Bestehen anderer sinnvoller Rüstungskontrollverträge und Systeme, wie beispielsweise den Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty ? NPT) und die Konvention über Biologische Waffen, die ähnliche Rücknahmeklauseln enthalten. Die Menschheit sieht sich jetzt direkt der Aussicht auf eine neue Runde eines multilateralen und destabilisierenden Rüstungswettlaufs mit Kernwaffen gegenüber, gerade weil die Regierung Bush junior sich für die schnelle Wiederaufnahme der Atomtests in der Wüste von Nevada ausspricht, völlig ungeachtet der Regulierung durch den Atomteststoppvertrag und des Artikels VI des Atomwaffensperrvertrags. Das gesamte Gebäude der internationalen Vereinbarungen, die die Existenz von Massenvernichtungswaffen regulieren, verringern und beseitigen soll, ist bis ins Mark erschüttert worden. Und jetzt sind das Pentagon und die CIA zurück im schmutzigen Geschäft von Forschung, Entwicklung und Tests von biologischen Waffen und biologischen Wirkstoffen, die durch die Biowaffen-Konvention und die amerikanische Gesetzgebung zur Durchsetzung dieser Konvention, den Biological Weapons Anti-Terrorism Act von 1989, ganz klar verboten sind.
Die amerikanische Erstschlagstrategie mit Atomwaffen
Nachdem der Zusammenbruch der Sowjetunion und die Verarmung Russlands die Vereinigten Staaten als «einzige Supermacht» oder «Hypermacht» übrigliessen, kommen wir an den Punkt ? wenn wir nicht bereits dort angelangt sind ?, an dem nur noch die Vereinigten Staaten die Fähigkeit haben, einen offensiven Erstschlag mit atomaren Waffen gegen irgendeinen Gegner loszutreten. Aus genau diesem Grund ist die Entwicklung des sogenannten «nationalen Raketenabwehrplans» (NMD) ein entscheidendes Ziel der Regierung der Vereinigten Staaten geworden. NMD ist nicht wirklich erforderlich, um eine einzelne Rakete von irgendeinem sogenannten «Schurkenstaat» abzufangen. Der amerikanische Raketenabwehrplan ist vielmehr wesentlich von Bedeutung für das Einsammeln irgendeiner übriggebliebenen russischen oder chinesischen strategischen Atomwaffe, die einen offensiven Erstschlag der USA mit strategischen Nuklearwaffen überlebt hat.
Der erfolgreiche Einsatz des Raketenabwehrplans verleiht den Vereinigten Staaten schliesslich das, wonach sie immer strebten: die Fähigkeit, einen erfolgreichen offensiven Erstschlag mit strategischen Atomwaffen auszuführen, verbunden mit der Fähigkeit, einen russischen beziehungsweise chinesischen Vergeltungsangriff mit nuklearen Waffen niederzuschlagen. Einmal an diesem Punkt angekommen, werden die Vereinigten Staaten fortfahren und diese Fähigkeit dafür einsetzen, um ihren Hegemonialanspruch dem Rest der Welt aufzuzwingen. Strategische «Vordenker» in Sachen Atomwaffen, wie Thomas Schelling von Harvard, nennen diese Doktrin «Bezwingung» im Gegensatz zu «Abschreckung». Mit dem Raketenabwehrplan wird die Welt durch diese amerikanische «Bezwingungs»-Strategie dominiert.
Ernsthafte atomare Kriegstreiberei
Es sollte daher keine Überraschung sein, wenn aus dem Ärmel geschüttelte Bemerkungen wie diejenigen des omnipräsenten US-Verteidigungsministers Paul Wolfowitz, die in der Ausgabe der «New York Times» vom 9. Januar 2002 erschienen, jetzt die historisch geheime Absicht von Amerikas atomarer «Abschreckungspolitik» ans Licht bringen:
«Wir sehen eine Transformation unserer Haltung der Abschreckung von einer fast ausschliesslichen Betonung der offensiven Atomstreitkräfte hin zu Streitkräften, die sowohl die Verteidigung als auch Angriffe in ihre Überlegungen einbeziehen, die konventionelle Schlagkraft wie atomare Schlagkraft einbeziehen und einen sehr viel niedrigeren Level an atomarer Schlagkraft erfordern», sagte der Verteidigungsminister Paul D. Wolfowitz. Zumindest war er ehrlich, was das angeht.
Wolfowitz gab zu, dass die gegenwärtige US-Praxis der sogenannten atomaren «Abschreckung» in Wirklichkeit auf «einem fast ausschliesslichen Gewicht, das wir auf die offensiven Atomstreitkräfte legten», basiert. Um es noch einmal zu wiederholen, da diese Tatsache besondere Beachtung verdient: Der US-Verteidigungsminister hat öffentlich zugegeben und eingeräumt, dass «beinahe» alle atomaren US-Streitkräfte «Offensivkräfte» und nicht wirklich «Verteidigungskräfte» seien. Diese Aussage könnte man als Schuldeingeständnis dem internationalen Gerichtshof vorlegen und damit ein Verfahren gegen die Regierung der Vereinigten Staaten anstrengen, da Wolfowitz im Rahmen der offiziellen Pflichten seines Amtes agierte. Selbstverständlich wussten die Friedensbewegung und die informierte amerikanische Öffentlichkeit, dass dies alles schon lange zutraf. Nichtsdestoweniger sollte es als verhängnisvolles Zeichen der Zeiten gesehen werden, dass das Pentagon so unverschämt geworden ist, die atomaren Verbrechen der USA gegenüber der gesamten Welt öffentlich zuzugeben. Das ist die Arroganz der Hyperpower!
Ein Verbrechen gegen den Frieden laut Nürnberger Prinzipien
Dann enthüllte Militäranalytiker William Arkin in der «Los Angeles Times» vom 10. März 2002 den durchgesickerten Inhalt der Nuclear Posture Review (NPR) der Bush-junior-Regierung, den sie dem Kongress am 8. Januar übermittelt hatte. Die Regierung Bush junior beauftragte das Pentagon, Kriegspläne für die Erstanwendung von Atomwaffen gegen sieben Staaten zu erstellen, die sogenannte «Achse des Bösen» ? der Iran, der Irak und Nordkorea, Libyen und Syrien sowie Russland und China, die beide Atomwaffen besitzen. Diese Komponente des NPR von Bush junior integriert die atomaren Kriegspläne der Clinton-Regierung von 1997 gegen sogenannte «Schurkenstaaten», wie sie in der präsidialen Entscheidungsrichtlinie 60 festgelegt wurden. Diese aufgewärmten Atomkriegspläne, die auf fünf Staaten ohne Atomwaffen zielen, verletzen ausdrücklich die von den USA gewährten sogenannten «negativen Sicherheitsgarantien»; diese waren 1995 von den Nicht-Atomstaaten ausdrücklich zur Bedingung für die Erneuerung und die unbestimmte Verlängerung des Atomwaffensperrvertrages (NPT) gemacht worden.
«Grundsatz VI: Die folgenden Verbrechen sind als Verbrechen nach dem Völkerrecht strafbar: (a) Verbrechen gegen Frieden: (i) Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen; (ii) Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der unter Ziffer (i) genannten Handlungen.»
6. Grundsatz der im Statut des Nürnberger Gerichtshofs und im Urteil des Gerichtshofs anerkannten Grundsätze des Völkerrechts und im Urteil des Nürnberger Tribunals, die 1950 von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen angenommen wurden.
In dieser Hinsicht heisst es in Artikel 6 des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945 im massgeblichen Teil:
«Die folgenden Handlungen oder jede einzelne von ihnen stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist. Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich für: (a) Verbrechen gegen den Frieden: Nämlich: Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen; [?] Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf oder der Ausführung eines gemeinsames Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendeiner Person in Ausführung eines solchen Plans begangen worden sind.»
Aus demselben Grund gilt der 6. Grundsatz der im Statut des Nürnberger Gerichtshofs und im Urteil des Gerichtshofs anerkannten Grundsätze des Völkerrechts und im Urteil des Nürnberger Tribunals, die 1950 von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen angenommen wurden:
«Grundsatz VI: Die folgenden Verbrechen sind als Verbrechen nach dem Völkerrecht strafbar: (a) Verbrechen gegen Frieden: (i) Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen; (ii) Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der unter Ziffer (i) genannten Handlungen.»
Beachten Sie, dass beide elementaren Quellen des allgemeinen Völkerrechts klar die «Planung» oder die «Vorbereitung» eines Krieges unter Verletzung internationaler «Zusicherungen», wie beispielsweise die zuvor erwähnte amerikanische negative Sicherheitszusicherung gemäss den Nürnberger Statuten, als Verbrechen gegen den Frieden darstellt. Das also ist Nuclear Posture Review von Bush junior!
Die Regierung Bush junior ist offensichtlich eine «Bedrohung für den Frieden» im Sinne von Artikel 39 der Uno-Charta geworden. Sie muss vom Uno-Sicherheitsrat unter Anwendung von Kapitel VII der Uno-Charta abberufen werden. Im Falle eines Vetos der USA zu einer solchen «Vollzugsaktion» durch den Sicherheitsrat muss sich die Generalversammlung mit der Regierung Bush junior beschäftigen, indem sie Resolution 377 aus dem Jahre 1950 («Gemeinsames Vorgehen für den Frieden») bemüht.
Möglicherweise gibt es irgendeinen klitzekleinen «Schurkenstaat», der irgendwo in der dritten Welt lauert. Aber heute ist die Regierung der Vereinigten Staaten der einzige «schurkische Elefant» des Völkerrechts und der Politik geworden. Zum Wohle der gesamten Menschheit muss Amerika in Schranken gehalten werden.
Die Zeit drängt! ?
1 Francis A. Boyle, Professor für Recht an der Universität von Illinois, ist Autor der Bücher Foundations of World Order, Duke University Press (ISBN: 0822323648) und The Criminality of Nuclear Deterrence, Clarity Press (ISBN 0932863337). Er kann erreicht werden unter: fboyle@law.uiuc.edu
2 Anti-Ballistic Missile Treaty/Raketenabwehrvertrag; als Teil von SALT I 1972 zwischen den USA und der UdSSR abgeschlossener Vertrag zur Begrenzung der strategischen Raketenabwehr.
(Übersetzung Zeit-Fragen)