Ernährungssicherheit erhöhen

Ernährungssicherheit erhöhen

Schweizerische Agrarpolitik vor einer entscheidenden Weichenstellung

von Reinhard Koradi, Dietlikon

Die Landwirtschaftspolitik in unserem Land – wie übrigens in den meisten Ländern – verfolgte in den letzten Jahren eine vom Wohlstand und dem blinden Glauben an den «Freien Markt» geblendete Strategie. Vor allem in den hochentwickelten Volkswirtschaften der westlichen Industrie­länder wurde die Landwirtschaft zur Nebensächlichkeit oder gar als Hindernis für eine auf den globalen Markt und unersättliche Profitgier ausgerichtete Wachstumsstrategie eingestuft. Der Verdacht lässt sich nur schwer ausräumen, dass die weitgehend durch die «öffentliche Hand», also die Regierungen und Verwaltungen, vorangetriebene unausgewogene Wirtschafts- und Agrarpolitik die Existenzgrundlagen einer produzierenden Landwirtschaft bewusst schwächen soll. Nicht selten dient die Landwirtschaft im Poker um den Zugang zum freien Markt als Joker, indem die eigene Landwirtschaft gegen hohe Renditen und Wachstum der Exportwirtschaft für Industriegüter und Dienstleistungen eingetauscht wird. Ein risikoreicher Einsatz, werden doch neben der Ernährungssicherheit auch sozial-, sicherheits- ja sogar staatspolitische Interessen aufs Spiel gesetzt.
Die Produktions-, Markt- und Konsumbedingungen im Agrar- und Lebensmittelbereich (Primärer Wirtschaftssektor) können naturbedingt nicht mit den entsprechenden Voraussetzungen des sekundären (Wertschöpfung durch Verarbeitung und Veredlung der Rohstoffe) und tertiären (Dienstleistungen, Verwaltung usw.) Sektors gleichgesetzt werden. Eine angemessene Differenzierung und Rücksichtnahme wäre eigentlich die logische, der Vernunft gehorchende Konsequenz. Der Primärsektor ist naturgegeben: ortsgebunden, lokal, regional, vielleicht noch national verankert. Er ist sehr arbeitsintensiv und von den örtlich vorhandenen Ressourcen direkt abhängig. Trotz moderner Logistik- und Informationssysteme setzt diese Abhängigkeit natürliche Grenzen. Grenzen, die für die Lebensmittel – oft überhaupt für die gesamte Grundversorgung – ein gewichtiges ernstzunehmendes Hindernis bedeuten. Hindernisse, die bei den Industriegütern und Dienstleistungen kaum existieren oder relativ leicht überwunden werden können. Der freie Markt und damit die Produktionsverlagerung in die «Billigproduktionsländer» scheitern bei der Agrarproduktion also spätestens am ressourcengebundenen Produktionsstandort. Einsichtig und staats- wie wirtschafts­politisch klug wäre da die Schlussfolgerung, die Landwirtschaft bei Freihandelsabkommen, gleich auf welcher Stufe, konsequent auszuschliessen.

Agrarpolitik 2014–2017 nicht verfassungskonform?

Das blinde Vertrauen in den freien Markt und die Globalisierungsphantasien scheinen die Agrartheoretiker zu lähmen und halten sie im Gleichschritt mit der Finanzaristokratie. Unter Druck gesetzt durch Billigstpreise auf den ausländischen Beschaffungsmärkten werden die Landwirte zu Kosteneinsparungen, zur Betriebsaufgabe (Fusionen), Kapazitätserweiterung und damit zu industriellen Arbeitsmethoden gezwungen. Damit dieser Bruch mit den bewährten Traditionen der bäuerlichen Familienbetriebe möglichst ohne Widerstand durchgesetzt werden kann, erhielt die Landwirtschaftspolitik in den letzten Jahren einen ökologischen Tarn­anzug. Die produzierende Landwirtschaft – der Bauer als Produzent von gesunden, saisonalen und regionalen Nahrungsmitteln – mutiert durch das Ökodiktat zum Landschaftsgärtner. Der damit verbundene administrative Aufwand hat die zumutbaren Belastungen längst durchbrochen. Jede andere Branche würde sich mit Recht vehement gegen dieses planwirtschaftliche Vorhaben wehren und in diesem Abwehrkampf auch breiteste Unterstützung in der Bevölkerung finden. In der Landwirtschaft werden die Karten jedoch anders gemischt. Es fehlt die unternehmerische Freiheit, und es mangelt auch oft am Verständnis der Bevölkerung für die schwierigen Existenzbedingungen der Bauern in unserem Land. Das Direktzahlungssystem des Bundes und die im Vier-Jahres-Rhythmus wechselnden Rahmenbedingungen haben den Landwirten ihre Entscheidungsfreiheit geraubt und in der Bevölkerung ein falsches Bild über die wirtschaftliche Situation vieler Bauernbetriebe entstehen lassen. Zwar sollten die Direktzahlungen den Bauern ihre Existenz sichern, doch entstanden ist eine unselige Abhängigkeit vom Geldfluss aus Bern, die sowohl das freie Unternehmertum als auch die Chance auf arbeitskostendeckende Produzentenpreise in der Landwirtschaft erheblich einschränkt.
Der vom Volk gutgeheissene Verfassungsartikel 104 von 1996 löste eine Reform der Agrarpolitik aus, die im wesentlichen eine Abkehr von den Marktstützungen hin zu den Direktzahlungen bedeutete. Die Folgen dieser Reform sind ein Strukturwandel mit massiven Verlusten an bäuerlichen Familienbetrieben, existenzbedrohende Einkommensverluste und eine durch die Obrigkeit unzulässige Lenkung der Agrarproduktion hin zur ökologisch begründeten Landschaftspflege, was wiederum eine Schwächung der Selbstversorgung mit sich bringt.
Die im Artikel 104 BV gelegte Grundlage für die Schweizerische Agrarpolitik wird durch die AP 2014–2017 zumindest teilweise verletzt.
Der Artikel fordert:
1    Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a.    sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b.    Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c.    dezentralen Besiedelung des Landes.
Weder die Forderung nach einer auf den Markt ausgerichteten Produktion noch die dezentrale Besiedelung des Landes (Verlust von Bauernbetrieben) werden durch die aktuelle Agrarpolitik genügend unterstützt. Daher ist es unumgänglich, dass ein mutiges und zukunftsgerechtes Umdenken in der Agrarpolitik einkehrt. Dazu gehört eine grosszügige Ausdehnung des Planungshorizontes im Agrarbereich durch die Verwaltung. Die Bauern können nicht im Vier-Jahres-Zyklus ihre unternehmerischen Entscheidungen immer wieder über den Haufen werfen. Diese kurzfristigen Planungsperioden bringen unnötige Investitionsrisiken und untergraben die langfristige Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe.
Ein unkonventionelles Denken drängt sich auf. Das Unkonventionelle liegt in der Nähe. Weg von der Welthandelsideologie hin zur Wahrung eigener Landesinteressen. Mit Blick auf die Vergangenheit öffnet sich eine Vielfalt von Alternativen, um der Landwirtschaft wieder den ihr zustehenden Stellenwert einzuräumen; bäuerliche Familienbetriebe als Produzenten von guten, natürlichen Nahrungsmitteln auf einer sicheren Existenzgrundlage sollen zu einer möglichst hohen Selbstversorgung beitragen.

Eine Vision mit Bodenhaftung

Selbstverständlich wird diese Neuorientierung einen Bruch mit aktuellen Wirtschaftstheorien und -praktiken mit sich bringen.
Aber ist es nicht dringend notwendig, eine neue Wirtschaftsausrichtung zu entwickeln und umzusetzen? Die Freiheiten, die uns durch den freien Markt versprochen wurden, haben uns doch längst zu Sklaven gemacht. Eine kleine Minderheit mehrt zwar durch diese «marktgesteuerte» Wirtschaftsordnung in geradezu unanständiger Weise ihren Reichtum. Diese Ungleichheit schafft gefährliche Konfliktherde, die sehr schnell zu sozialen Unruhen oder gar Kriegen führen können.
Dem globalen Ruin, dem Chaos und dem unheimlichen Klumpenrisiko, das durch das Machtkartell des Kapitals geschaffen wurde, müssen Grenzen gesetzt werden. Durch dezentrale, örtliche und eigenständige Produktions- und Versorgungsstrukturen können wir uns vom Gewaltmonopol loslösen und eigenständige Gestaltungsformen des täglichen Lebens entwickeln. Dies liegt im Interesse jedes einzelnen Menschen, aber auch im Interesse souveräner Nationalstaaten. Im Weltagrarbericht wurde die Antwort auf die industrielle Verschleisswirtschaft klar aufgezeigt. Wir wissen also ganz genau, was zu tun ist. Und zwar zum Wohl aller Menschen auf diesem Planeten. Unabhängig, ob wir in westlichen Industrieländern, in den sogenannten BRICS-Staaten oder gar in den weniger entwickelten Ländern leben, die Probleme lassen sich nicht in eine globale Welt auslagern, sondern müssen eigenverantwortlich vor der eigenen Haustür gelöst werden.
Bezogen auf die Landwirtschaft respektive die Nahrungsmittelversorgung bedeutet dies, die örtlich vorhandenen Ressourcen mit gröss­ter Sorgfalt zu nutzen und eine auf die natürlichen Rahmenbedingungen abgestimmte Produktion von Nahrungsmitteln im eigenen Land zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies ist weit mehr als nur ein Beitrag an die Versorgungssicherheit der eigenen Bevölkerung. Es ist auch ein Akt der Solidarität gegenüber den weniger entwickelten Ländern und damit auch ein Beitrag zum Kampf gegen Hunger, Armut und Ausbeutung.

Bewegung in der Landwirtschaftspolitik der Schweiz

Die Bürger in der Schweiz beginnen zu realisieren, dass die Landwirtschaftspolitik in der Schweiz neu gedacht werden muss. Noch sind es nicht die grossen Massen, aber entsprechende Initiativen und Vorstösse mehren sich und bestätigen den Bewusstseinswandel. Vor ein paar Jahren wurde die Initiative «Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller» lanciert. Diese fand noch nicht die notwendige Unterstützung in der Bevölkerung. Jetzt stehen neue Initiativen an, die in die ähnliche Richtung zielen.
Der Schweizer Bauernverband reichte am 8. Juli 2014 die Volksinitiative «Ernährungssicherheit» mit rund 150 000 Unterschriften ein (in nur 5 Monaten):

Art. 104a (neu) Ernährungssicherheit

  1. Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger inländischer Produktion; er trifft wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland, einschliesslich Sömmerungsfläche, und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.
  2. Er sorgt in der Landwirtschaft für einen geringen administrativen Aufwand und für eine angemessene Investitions- und Rechtssicherheit.

    Übergangsbestimmungen

    Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme des Artikels 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.

Neu an dieser Initiative ist vor allem die Forderung nach wirksamen Massnahmen gegen den Verlust von Kulturland, einschliesslich Sömmerungsfläche, und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie. Dazu kommt die Forderung nach einer Reduktion des administrativen Aufwandes für den Bauern und eine angemessene Investitions- und Rechtssicherheit (längere Planungsfristen).
Nationalrat Rudolf Joder (SVP) doppelt mit einer parlamentarischen Initiative «Grenzschutz» nach.
Die parlamentarische Initiative verlangt: «Bundesrat und Bundesverwaltung sorgen bei der Aushandlung von Staatsverträgen und bei der Änderung von Staatsverträgen dafür, dass die bestehende einheimische landwirtschaftliche Produktion im Interesse der Ernährungssicherheit geschützt und zu diesem Zweck die Einfuhr von Lebensmitteln beschränkt wird.»
Diese parlamentarische Initiative greift ein wichtiges Problem auf. Durch die Billigeinfuhren kommt die inländische Produktion unter einen erheblichen Preisdruck, der für die einheimische Landwirtschaft keine kostendeckende Produzentenpreise mehr zulässt. In der Schweiz sind die Produktionskosten auf Grund der Rahmen- und der anspruchsvollen Produktionsbedingungen von Grund auf höher als in den verschiedenen Exportländern von Agrarprodukten.
Dies führt zu Preisverzerrungen auf den Beschaffungsmärkten und zerstört die finanzielle Existenzgrundlage der bäuerlichen Betriebe in der Schweiz. Dies ist aus versorgungs-, sicherheits- und staatspolitischen Gründen unerwünscht. Eine Inlandproduktion kann nur im gewünschten Ausmass aufrechterhalten werden, solange die Bauern für ihre Arbeit gerechte und damit kostendeckende Preise erhalten. Dies gilt übrigens nicht nur für die Inlandbauern, sondern auch für die Bauern im Ausland und die Landarbeiter. Die Ursache der Billigimporte liegt vielfach in den entsprechenden Staatsverträgen (Freihandelsabkommen), daher ist es richtig, Schutzklauseln einzufügen. Der eine oder andere Konsument mag nun befürchten, dass die Lebensmittelpreise wegen dieser Schutzklausel ansteigen könnten. Diese Befürchtungen sind unangebracht. Die Rohstoffe (Agrarprodukte) machen heute nur noch einen marginalen Bruchteil an den gesamten Produktionskosten der verarbeiteten Nahrungsmittel aus und sind daher zu vernachlässigen. In der Regel steigen durch tiefere Rohstoffpreise allein die Margen der Verarbeiter und Händler und haben daher keinen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Die Grünen lancieren die eidgenössische Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)».
Die Initiative fordert: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104a Lebensmittel

  1. Der Bund stärkt das Angebot an Lebensmitteln, die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Er legt die Anforderungen an die Produktion und Verarbeitung fest.
  2. Er stellt sicher, dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, grundsätzlich mindestens den Anforderungen nach Absatz 1 genügen; für stärker verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel sowie für Futtermittel strebt er dieses Ziel an. Er begünstigt eingeführte Erzeugnisse aus fairem Handel und bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben.
  3. Er sorgt dafür, dass die negativen Auswirkungen des Transports und der Lagerung von Lebens- und Futtermitteln auf Umwelt und Klima reduziert werden.

Mit dieser Initiative wird das Problem der gleich langen Spiesse aufgegriffen. Die Forderung nach Einhaltung der in der Schweiz geltenden Qualitäts- und Verarbeitungsstandards verhindert eine Wettbewerbsverzerrung durch Qualitätsdumping und würde mit gröss­ter Wahrscheinlichkeit die Sistierung des unseligen und einseitigen «Cassis de Dijon»-Abkommens nach sich ziehen. Dazu kommt mit der Initiative zumindest indirekt auch die Problematik der langen Transportwege zur Sprache.
Hochinteressant ist auch die geplante Initiative von Uniterre (Uniterre ist eine westschweizerische Bauernorganisation). Die Initiative orientiert sich primär an der Ernährungssouveränität.

Art. 104a Ernährungssouveränität

  1. Um das Recht auf Ernährungssouveränität umzusetzen, fördert der Bund die Versorgung mit gesunden Lebensmitteln aus einer vielfältigen bäuerlichen Landwirtschaft in der Schweiz, die ihre Kosten decken kann und den sozialen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht wird.
  2. Er strebt eine vorrangige inländische Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln unter Berücksichtigung der natürlichen Ressourcen an.
  3. Er trifft wirksame Massnahmen, mit dem Ziel:

a. die Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft und die Vielfalt der Produktionsstrukturen zu fördern,

b.das Kulturland und insbesondere die Fruchtfolgeflächen in Umfang und unter Einbezug der Bodenqualität zu schützen,

c.den Bauern das Recht auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Verkauf von Saatgut zu garantieren,

d. gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft sowie alle Pflanzen und Tiere zu verbieten, welche mittels neuer Technologien der Genomveränderung und unnatürlicher Rekombination erzeugt wurden.

4.    Er

a.    unterstützt den Aufbau von Organisationen in Bauernhand, die den Bedarf der Konsumenten und das Angebot der Bauern aufeinander abstimmen,
b.    garantiert die Markttransparenz und fördert die Bestimmung von fairen Preisen in Produktionssektoren und Absatzkanälen,
c.    stärkt direkte Handelsbeziehungen sowie regionale Verarbeitungs-, Lager- und Vermarktungsstrukturen.
5.    Er schenkt den Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Angestellten besondere Aufmerksamkeit und setzt deren Harmonisierung auf Bundesebene um.
6.    Er
a.    erhebt Zölle und steuert die Importvolumen, um die inländische Produktion zu schützen und zu entwickeln,
b.    erhebt Zölle oder verbietet den Import von Nahrungsmitteln, welche unter sozialen und ökologischen Bedingungen produziert wurden, die nicht der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen.
7.    Er verzichtet auf alle Exportsubventionen für Lebensmittel und Agrarprodukte.
8.    Er garantiert die Information und die Aufklärung über Produktions- und Verarbeitungsbedingungen importierter und inländischer Lebensmittel und behält sich vor, eigene Qualitätsbestimmungen festzulegen.
Uniterre verfolgt mit ihrer Initiative einen ganzheitlichen, auf die Landwirtschaft abgestimmten Ansatz. Sie setzt sich für die bäuerliche Vielfalt, für kostendeckende Preise, für eine natürliche Landwirtschaft ein. Sie möchte der lokalen Produktion den Vorrang geben und den regionalen Handel fördern. Wichtiger Bestandteil ist die Stärkung der Markt- respektive der Verhandlungsposition der Bauern gegenüber den Grossabnehmern (Grossverteiler und Verarbeiter). Die Bauern sollen sich so organisieren, dass sie als ebenbürtige Verhandlungspartner auftreten und damit ihre Interessen besser durchsetzen können.

Es tut sich etwas

Diese vielfältigen Initiativen von politisch sehr unterschiedlich positionierten Initianten unterstreichen den akuten Handlungsbedarf in der Agrarpolitik. Die durch die Initiativen aufgezeigten Lösungsansätze zielen in die richtige Richtung. Es ist unverkennbar, dass alle Initianten eine Abkehr von der Freihandelsideologie fordern. Diese Forderung – wenn auch viele neoliberale Theoretiker und Agrarökonomen noch immer der Lehre des freien Marktes nacheifern – entspricht einer praxisorientierten Wirtschafts- und Agrar­politik. Sie ist die einzig richtige Antwort auf das Versagen der global ausgerichteten Freihandelstheorie. Die Praktiker, die täglich mit der Wirklichkeit der Lebensmittelproduktion konfrontiert sind, die die Äcker bearbeiten und ihre Ernte einbringen, kennen die Realität. Mit Recht fordern sie nachhaltige Korrekturen im eigenen, aber auch im Interesse der Konsumenten, der Bürger in unserem Land und ihren Berufskollegen ausserhalb der Schweiz. Die Diskussion ist lanciert. Wer sich besonders engagieren will, kann unter anderem dem Verein für eine produzierende Landwirtschaft beitreten. Dieser Verein setzt sich zum Ziel, die Landwirtschaft zu schützen, die Produktion zu stärken und die Nahrungssicherheit zu bewahren. Eine Zielsetzung, die von uns allen mitgetragen werden muss, wollen wir unsere Souveränität nicht durch die Abhängigkeit von Lebensmittelimporten aufs Spiel setzen.    •

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