Sicherheitshysterie und Angstpolitik:
Ein demokratischer Rechtsstaat verträgt keine grundrechts- und demokratiefreien Zonen, wie sie in Heiligendamm unter Aussperrung der Zivilbevölkerung und unter Ausgrenzung des demokratischen Protestes eingerichtet wurden.
Die «Internationale Liga für Menschenrechte» hält Ausnahmezustand und masslose Sicherheitsmassnahmen für grundrechts- und demokratiewidrig. Regierungen und Sicherheitsbehörden müssen endlich dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit und ihrer Deeskalationspflicht gerecht werden!
Liga-Präsident Rolf Gössner: «Die Präventions- und Repressionsmassnahmen im Vorfeld des G-8-Gipfels spotten jeder Verhältnismässigkeit. Sie sind Ausfluss von Sicherheitshysterie und Angstpolitik. Ein demokratischer Rechtsstaat verträgt keine grundrechts- und demokratiefreien Zonen, wie sie in Heiligendamm unter Aussperrung der Zivilbevölkerung und unter Ausgrenzung des demokratischen Protestes eingerichtet wurden.»
Im Vorfeld des G-8-Gipfels und der berechtigten demokratischen Proteste dagegen fordert die Liga, dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit die Bedeutung einzuräumen, die ihr nach Verfassung und internationalen Menschenrechtskonventionen gebührt. «Die angewandten Instrumente des Ausnahmezustands, mit denen Gipfelgegner pauschal unter Gewaltverdacht gestellt und in Terrorismusnähe gerückt werden, vertragen sich nicht mit den Grundrechten auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit», so Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner heute in Bremen: «Die Bundesregierung muss endlich ihr verbales Bekenntnis zur Versammlungsfreiheit praktisch einlösen und die Proteste auch in Hör- und Sichtweite des Gipfels zulassen».
Die bisherigen Massnahmen ? kilometerlanger Absperrzaun und Stacheldraht, Bannmeilen und weiträumige Versammlungsverbote, wandernde Polizeikessel und martialisches Auftreten der Polizei wie in Hamburg ? sind mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und der Pflicht zur Deeskalation nicht vereinbar. Es liegt wieder einmal an den Gerichten, den Behörden verfassungsrechtliche Grenzen ihrer überzogenen und versammlungsfeindlichen Massnahmen aufzuzeigen.
Nach Verfassung und Rechtsprechung sind staatliche Sicherheitsbehörden prinzipiell gehalten, «versammlungsfreundlich» und differenzierend zu verfahren, Provokationen, übermässige Reaktionen und Aggressionsanreize zu vermeiden, besonnene Zurückhaltung zu üben und gegebenenfalls auch polizeifreie Räume zu schaffen. So fordert es der «Brokdorf-Beschluss» des Bundesverfassungsgerichts, an den die Liga in diesem Zusammenhang erinnert. Rolf Gössner: «Die Polizei muss, um ihrer Deeskalationspflicht zu genügen, mit einem Minimum an Gewalt und einem Maximum an Selbstbeherrschung und kommunikativer Konfliktbewältigungskompetenz handeln.» Die grundsätzliche Kooperationspflicht, die auch für die Demo-Veranstalter gilt, müsse dazu führen, dass vor grundrechtsbeschränkenden Massnahmen sämtliche Kooperationsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Die zahlreichen Razzien, mit denen Globalisierungskritiker unter Terrorismusverdacht gestellt wurden, die grossangelegten Postkontrollen in Hamburg sowie die makabere Aufnahme von Geruchsproben zur Identifizierung von verdächtigen Gipfelgegnern verstossen nach Auffassung der Liga weitgehend gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit. «Die Praxis der Geruchsproben riecht stark nach Stasi-Methode», konstatiert Rolf Gössner: «Die Einmachgläser mit den Geruchsproben von Dissidenten sind noch als abschreckende Ausstellungsstücke eines übergriffigen Staatsapparates im MfS-Museum zu bestaunen. Wer heute Geruchsproben von Verdächtigen zur Identifizierung durch speziell abgerichtete Schnüffelhunde verwendet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, perfide Stasi-Methoden anzuwenden.» ?
Der G-8-Gipfel zeigt, wie sehr sich die Repräsentanten des Volkes von der Bevölkerung entfernt haben
Es braucht alternative Ideen zum herrschenden System
von Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Frankfurt am Main*
Die sogenannten G-8-Repräsentanten haben keine Legitimität, für die Weltbevölkerung zu sprechen und für sie Entscheidungen zu treffen. Die reichen Länder sind in einer extremen Minderheit, verfügen aber über Macht und Geld. Kein vernünftiger Mensch bestreitet die Existenz der Globalisierung. Doch sie findet immer nur unter dem Vorzeichen der Macht der Konzerne statt und nicht unter dem Vorzeichen der Demokratie.
Zurzeit sehen die Industrienationen die Welt als Exportventil an, sie überschwemmen die armen Länder mit Exporten, anstatt sie selbst ihre Nahrung, Kleidung, Bildung und Gesundheit bereitstellen zu lassen. Die reichen Länder müssten ihre Märkte für die Importe von verarbeiteten Gütern öffnen. In den Entwicklungsländern müsste das Land den Kleinbauern gehören. Die Monokulturen ausländischer Konzerne schaden der Bevölkerung. Auch Mikrokredite können helfen, die Bevölkerung in den Entwicklungsländern aus der Armut zu führen.
Das Interesse der reichen Länder an Afrika wächst nur, um den chinesischen Einfluss bei den afrikanischen Staaten zu mindern und den eigenen Einfluss zu behaupten. Und es geht natürlich auch um die militärische Sicherung der Ölquellen und Pipelines. Das Engagement für Afrika ist reine Geopolitik, nichts anderes.
Der G-8-Gipfel ist ein blosses Schaulaufen. Diese brutale Machtdemonstration, inklusive Zaun, Polizeipräsenz und Bannmeile, hat genau die Gegenmacht provoziert. Dass es nun diesen unverhältnismässigen Aufwand und dieses wechselseitige Spektakel gibt, liegt allein in der Verantwortung des Staates, der sich extrem kriegerisch gibt.
Es braucht ein Gegen-G-8, einfach um alternative Ideen zum herrschenden System äussern zu können. Das sieht der deutsche Staat offenbar anders. Der Zaun, der um das Gelände des Gipfels angebracht wurde, ist ein starkes Symbol dafür, wie sehr sich die Repräsentanten des Volkes von der Bevölkerung entfernt haben.
* Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ ist einer der bekanntesten Sozialethiker in Deutschland. Er gehört dem Jesuitenorden an und war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2005 Professor für Christliche Sozialwissenschaft, Wirtschafts- und Sozialethik an der Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Von 1992 bis 2006 leitete er das nach Oswald von Nell-Breuning benannte Nell-Breuning-Institut für Wirtschafts- und Gesellschaftskritik.
Wie ein Imperium die Macht zu Hause ausübt
von Prof. Dr. Francis A. Boyle
Zweifelsohne wird die weitere Ausdehnung des US-amerikanischen Imperium und der Pax Americana ausserhalb der eigenen Staatsgrenzen eine weitere Ausbreitung des amerikanischen Polizeistaates im eigenen Land zur Folge haben. So wie es schon die Römer erkannten, ist ein Imperium mit einer Republik unvereinbar. Es würde niemandem dienen, die umfangreiche Literatur zu studieren, die während des Vietnamkrieges geschrieben wurde und die Vereinigten Staaten mit dem Niedergang der imperialen athenischen Demokratie während des Peleponesischen Krieges ? zuerst von Thukydides so bezeichnet ? verglich, ein Krieg, der in Wirklichkeit 27 Jahre gedauert hat. Die Bush-Regierung schämt sich nicht, uns öffentlich einen Krieg gegen den Terrorismus zu versprechen, bei dem kein Ende in Sicht ist. Nicht einmal das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels. [...]
Verschiedene Philosophen haben gelehrt, dass jedes Volk die Regierung habe, die es verdiene. Wenn das amerikanische Volk der Bush-Clique erlaubt, zuhause einen Polizeistaat zu errichten, unter dem Vorwand, die Pax Americana im Ausland zu fördern, werden wir das verdient haben; denn dann haben wir unsere Verantwortung als Bürger nicht wahrgenommen, wo wir doch in einem Staat leben, der eine verfassungsmässige Republik und ein Rechtsstaat sein sollte. Dasselbe widerfuhr den Römern und den Athenern. Die USA sind gegenüber den Gesetzen der Geschichte nicht immun. Sic transit gloria mundi ? so vergeht der Ruhm der Welt!
(Übersetzung Zeit-Fragen)
«Die angewandten Instrumente des Ausnahmezustands, mit denen Gipfelgegner pauschal unter Gewaltverdacht gestellt und in Terrorismusnähe gerückt werden, vertragen sich nicht mit den Grundrechten auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit»
Dr. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte