Der Landwirtschaft eine Zukunft geben
von Reinhard Koradi, Dietlikon
Seit Jahrzehnten ist in der Landwirtschaftspolitik weltweit eine neue politische Ausrichtung zu beobachten. In jeder Präambel zu den Gesetzen und Verordnungen in bezug auf die Agrarwirtschaft werden zwar immer Versorgungssicherheit, hohe Qualität der Nahrungsmittel, ökologische Produktionsmethoden und ein Existenz sicherndes Einkommen für die Bauern als Grundlage der zukünftigen Agrarpolitik betont. Die Folgen der politischen Kehrtwende decken jedoch eine fortschreitende Zerstörung der auf die regionale Selbstversorgung ausgerichteten Struktur der Familien-Bauernbetriebe auf.
Längst hat die WTO (World Trade Organisation) das Zepter über die nationale Agrarpolitik übernommen und diktiert den Ländern Freihandel und Abbau aller Schutzmechanismen für die einheimische Landwirtschaft. Dies widerspricht den Interessen der Völker nach einer unabhängigen Versorgung und gesunden Ernährung. Die durch die Marktliberalisierung beschleunigte Nivellierung der Lebensbedingungen und Essgewohnheiten muss auch als Angriff auf Kultur und Gesellschaftsstrukturen der einzelnen Staaten erkannt werden.
Die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass Hunger und Armut in den weniger entwickelten Ländern durch die Marktwirtschaft erfolgreich bekämpft werden können, wird täglich durch Fakten widerlegt. Die Menschen hungern weiter, verlieren ihre Existenzgrundlage auf dem Lande und werden in die Vorstädte (Slums) getrieben. Eine natürliche und gesunde Ernährung ist standort- und naturgebunden. Vor allem wenn es um die Grundversorgung, um die Ernährungssouveränität und die Sicherung der Existenzgrundlagen geht, bleibt kein Platz für eine ungebändigte Marktwirtschaft. Kommt dazu, dass sich in den letzten Jahren infolge von Konzentration und Grössenwachstum die Marktkräfte einseitig verschoben haben. Auf den Beschaffungsmärkten gebietet die Nachfrage über das Angebot. Marktmächtige Nahrungsmittel- oder Lebensmittelhandelskonzerne dominieren die kaum organisierten Produzenten und diktieren dank der gebündelten Nachfragemacht den Landwirten sinkende, ruinöse Produktpreise. Ebenso unausgeglichen sind die Marktkräfte auf den Absatzmärkten. Der fortschreitende Konzentrationsprozess ? der übrigens mehrere hundert Milliarden Franken verschlang und mittlere und kleinere Unternehmen in den Ruin trieb ? hat die Konsumenten als gleichwertige Marktpartner längst ausgeschaltet. Die sogenannte Konsumentensouveränität scheitert an der Marktmacht der Grossverteiler. Der Verdrängungswettbewerb ? von der Produktion bis zum Detailverkauf ? hat viele Opfer gefordert. Bauernfamilien, mittlere und kleine Familienbetriebe im Nahrungsmittelgewerbe und Detailhandel haben ihre Existenz verloren. Verlierer in diesem Konzentrationsprozess sind aber auch die Konsumenten.
Das Ungleichgewicht auf den Märkten benachteiligt Bauern und Konsumenten erheblich. Verschärft wird diese Benachteiligung durch die Verbrüderung von Politik und marktmächtigen Unternehmen zur Interessengemeinschaft «globale Liberalisierung».
Diese Interessengemeinschaft manifestiert sich auch in der Agrarpolitik 2011 (AP 2011) sehr deutlich.
Agrarpolitik 2011
Die Agrarpolitik 2011 folgt dem Diktat des globalisierten Marktes und will den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen. Die Bulldozer der Wirtschaftsglobalisierung, die alles Tun und Lassen der Gewinnmaximierung unterstellen, zerstören leichtsinnig Landwirtschaftsbetriebe und Kulturland und damit die Fähigkeit zur weitgehenden Selbstversorgung mit einheimischen Nahrungsmitteln. Diese Zerstörungsarbeit widerspricht der Bundesverfassung und beschleunigt in verantwortungsloser Weise den Verlust unserer Ernährungsautonomie.
Die Agrarpolitik 2011 (AP 2011) muss daher mit aller Deutlichkeit an die Urheber zurückgewiesen werden. Die Rolle der einheimischen Landwirtschaft und deren zukünftige Ausrichtung sind Themen, die breit diskutiert werden müssen. Dies setzt einen Meinungsbildungsprozess voraus, an dem sich viele Menschen in unserem Land beteiligen. Die Produktion, Verteilung und Zubereitung von Nahrungsmitteln darf nicht an die transnationalen Konzerne delegiert werden. Geht es doch um überlebenswichtige Interessen wie Ernährungssicherheit und die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und natürlichen Nahrungsmitteln. Die Agrarpolitik soll daher aus den Expertenkommissionen herausgelöst und zur Sache des Volkes erklärt werden. Dazu braucht es Sachkompetenz, die Bereitschaft aller involvierten Kreise, Wissen weiterzugeben und neues Wissen anzunehmen. Es braucht eine vertiefte Diskussion, dies setzt gegenseitiges Verständnis über die Produktionsbedingungen der einheimischen Landwirte voraus. Im wechselseitigen Hin und Her müssen wir uns darüber klar werden, wie weit und unter welchen Bedingungen eine weitgehend autonome Nahrungsmittelproduktion aufrechterhalten respektive weiterentwickelt werden kann. Wir werden Antworten auf komplexe Fragen finden müssen: Wie erhalten wir die landwirtschaftlichen Familienbetriebe und die gewerblichen Klein- und Mittelstrukturen in der Nahrungsmittelverarbeitung und Distribution am Leben? Wir stehen vor der umfassenden Herausforderung, Wissen an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben, die hohe Qualität unserer Nahrungsmittel zu sichern und die einheimische Agrar-Nahrungsmittelwirtschaft vor «Verunreinigungen» mit genmanipuliertem Saatgut und Agrarprodukten zu schützen.
Verfassungsauftrag steckt den Rahmen für die Diskussionen ab
Der Verfassungsauftrag gibt die Rahmenbedingungen vor, in der sich die Diskussionen bewegen sollen.
Die in den eidgenössischen Räten behandelte (Ständerat) und noch zu behandelnde (Nationalrat) AP 2011 steht im Widerspruch zum Verfassungsauftrag.
? 32 000 Familienbetriebe werden der «Rationalisierung» geopfert.
Sollte die AP 2011 buchstabengetreu umgesetzt werden, verlieren 32 000 von rund 63 000 Bauernfamilien ihren Hof und damit ihren Arbeitsplatz. Der wirtschaftliche Schaden, die sozialen Folgen, die Zerstörung von Kulturgut und Landschaftsbild werden Kosten verursachen, die die erwarteten Einsparungen durch den Strukturwandel um ein Mehrfaches übersteigen.
? Die industrielle Landwirtschaft wird auf Kosten der Familienbetriebe gefördert.
Die Erfahrungen im Inland und Ausland zeigen, dass Betriebsvergrösserungen keine Einkommensverbesserungen bringen. Sicher ist jedoch, dass in Spitzenzeiten Hilfskräfte angeheuert werden müssen. Diese werden als billige «Taglöhner» zu menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigt, sollten die Produktionskosten auf EU-Niveau heruntergefahren werden. Die Qualitätsarbeit der Bauern und Bäuerinnen geht verloren und damit das Wissen um eine naturnahe und gesunde Nahrungsmittelproduktion. Die Schweizer Landwirtschaft verliert ihren einzigartigen Wettbewerbsvorteil «naturnahe, gesunde Produkte» und geht im Nivellierungsprozess der globalen Nahrungsmittelproduktion unter.
? Der Anreiz zum Erlernen landwirtschaftlicher Berufe wird durch die AP 2011
gekillt.
Die AP 2011 fordert, «der Anreiz zum Einstieg in die Landwirtschaft soll reduziert werden». Eine Branche, die die Nachwuchsförderung aufgibt, gibt sich selber auf. Mit der AP 2011 wird also eindeutig signalisiert: Wir wollen in der Schweiz keine Landwirte mehr! Mit dem Verlust der landwirtschaftlichen Produktion verlieren wir aber auch unsere Fähigkeit zur Selbstversorgung, werden von Lebensmittelimporten abhängig und damit erpressbar und unselbständig.
? Den Boden mit der AP 2011 der Spekulation ausliefern?
Sollte die AP 2011 rechtsgültig werden, verliert die Hälfte der Bauernhöfe, vor allem die kleinen Betriebe jeglichen Schutz vor der Bodenspekulation, da sie nicht mehr dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstehen. Die Abschaffung des «Höchstpreises» und der Pfandbelastungsgrenze gibt auch die grossen Betriebe für die Bodenspekulation frei. Die Nahrungsmittelproduktion wird damit dem Immobilienmoloch zum Opfer fallen. Doch kein Land kann sich mit Betonklötzen und Milliardeninvestitionen in Immobilien die Ernährungssouveränität sichern.
? Mit der AP 2011 wird der ökologische Gedanke der Agrarreform 2002 dem Primat des Geldes geopfert.
Die Agrarpolitik 2011 verlässt den Gedanken des Gemeinwohls und schliesst sich blind dem Trend an: «Gewinne maximieren, koste es die Allgemeinheit was es wolle.» Mit dieser Grundausrichtung verletzt die AP 2011 jedoch die Interessen des Schweizer Volkes in erheblichem Ausmass.
Das Essen kommt vom Bauern
Hinter jedem Nahrungsmittel steht ein Agrarerzeugnis, das durch die Arbeit der Bauern und ihrer Familien entsteht. Wir sind uns zwar gewohnt, unsere Nahrungsmittel aus Regalen der Grossverteiler zu holen und können daher das grosse Wissen und die enorme Arbeit nicht erkennen, die geleistet werden muss, damit wir essen können. Mit Recht legen wir grossen Wert auf eine gesunde Ernährung, was eine naturgerechte Produktion und Tierhaltung sowie einen sorgfältigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen voraussetzt. Das gleiche Recht steht den Bauernfamilien zu, für ihre grosse Arbeit einen existenzsichernden Lohn zu erhalten. Wer sich eine gesunde Ernährung, ein intaktes Landschaftsbild und den Schutz der Natur wünscht, muss bereit sein, den Landwirten einen angemessenen Preis für ihre Arbeit zu zahlen. In diesem Sinne ist dann auch eine Neuorientierung der Landwirtschaftspolitik zu fordern. Eine Politik, die den Bedürfnissen der Menschen nach einer gesunden Ernährung gerecht wird, den umsichtigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und die Ernährungssouveränität der Schweiz gewährleistet. Das alles hat seinen Preis, darum soll auch in die Verpflichtung eingewilligt werden, der Landwirtschaft eine nachhaltige finanzielle Existenzgrundlage zu sichern. ?
Bundesverfassung, Art. 104 Landwirtschaft
1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes.
2 Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigenfalls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.
3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a) Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises.
b) Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.
c) Er erlässt Vorschriften zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode und Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel.
d) Er schützt die Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen.
e) Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern sowie Investitionshilfen leisten.
f) Er kann Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes erlassen.
4 Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein.