Gemeindefreiheit und Demokratie
Adolf Gassers Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung
von Dr. phil. René Roca, Historiker
Der Schweizer Historiker Adolf Gasser (1903?1985) stellt die Gemeindefreiheit ins Zentrum seiner Überlegungen. Er erforscht die Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung. Basierend auf seinem personalen Ansatz und einem positiven Menschenbild bezieht er interdisziplinär verschiedene geisteswissenschaftliche Ansätze in seine Überlegungen mit ein.
Nachdem in den ersten zwei Teilen die historische, die ethische und die pädagogische Dimension der Gemeindefreiheit betrachtet worden waren (vgl. Zeit-Fragen Nr. 45 und 46/2006), untersuchten Teil 3 und 4 die demokratietheoretischen Grundlagen von Gasser. Ein erster Teil war der europäischen Aufklärung gewidmet (vgl. Zeit-Fragen Nr. 47/2006), und in Teil 4 wurde der Bezug zur christlichen Soziallehre dargestellt (vgl. Zeit-Fragen Nr. 51/2006). Nun soll es in einem abschliessenden Teil um die Föderalismustheorie von Pierre-Joseph Proudhon (1809?1865) gehen. Proudhons Gedanken zu Demokratie und Föderalismus, die Gasser aufgreift und würdigt, sind eine eigentliche Pionierleistung. Sie sollten auch heute ? nicht nur in Europa ? in die Demokratiediskussion einbezogen werden.
Gasser geht intensiv der Frage nach, welche politischen und ethischen Grundsätze ein konstruktives Gemeinschaftsleben gewährleisten. Diese Frage, so stellt er immer wieder fest, hätten die Intellektuellen bisher zu wenig genau untersucht. So hat der europäische Liberalismus zwar im Bereich der politischen Verfassung und der Wirtschaft durchaus die Idee der Freiheit umgesetzt, aber in der politischen Praxis ist über das Formaljuristische hinaus (gleich wie im europäischen Sozialismus) der administrative Autoritarismus erhalten geblieben. Viele Liberale haben es nicht vermocht, sich vom bürokratischen Zentralismus, von einem militärähnlichen Befehlsapparat zu lösen. Bleibt die Gemeinde aber in einem solchen Gebilde ein blosses Werkzeug der Regierungsgewalt, kann sich für die liberale Demokratie mit der Machtfülle des Staatsapparates eine verhängnisvolle Entwicklung ergeben.
Proudhons Föderalismustheorie
Im Zusammenhang mit seiner Erkenntnis, dass nur ein föderalistischer Staat mit umfassender Gemeindeautonomie Garant für ein konstruktives Gemeinschaftsleben sein kann, erwähnt Gasser neben anderen Föderalismusforschern vor allem Pierre-Joseph Proudhon. Der anarchistische Theoretiker Proudhon, so Gasser, habe zwar den von unten her gegliederten Gesellschaftsaufbau betont, den «Staat» aber in allzu kompromissloser Weise bekämpft, indem er den Begriff «Staat» mit dem obrigkeitlichen Ordnungsprinzip der Beamtenhierarchie und der Befehlsverwaltung völlig gleichsetzte. «Staat» kann man aber unterschiedlich definieren. Eine Staatsordnung, ist Gasser überzeugt, kann durchaus auf dem allgemeinen Willen zur lokalen Selbstverwaltung beruhen, wie beispielsweise der Aufbau des schweizerischen Bundesstaates zeigt. Für Proudhon war gerade der schweizerische Bundesstaat ein Beispiel einer Föderation, die man nicht mehr «Staat» nennen kann (vgl. weiter unten).
Diese unterschiedlichen Sichtweisen und Definitionsansätze sind für Gasser kein Grund, Proudhon nicht in seine grundsätzlichen Überlegungen einzubeziehen. Er erwähnt im speziellen Proudhons Werk «Du principe fédératif»,1 das 1863 erstmals publiziert wurde und ihn stark beeinflusste.
Proudhon versuchte als einer der ersten, philosophisch die «Theorie des föderativen Systems» darzulegen. Unter so vielen Verfassungen, die die Philosophie vorschlägt und die die Geschichte in der Erprobung zeigt, vereinige, so Proudhon, nur das föderative System «die Bedingungen für Gerechtigkeit, Ordnung, Freiheit und Dauer».2 Für Proudhon beruht jede politische Ordnung wesentlich auf einem grundlegenden Dualismus: auf demjenigen von Autorität und Freiheit. Diese beiden Grundsätze sind aneinander gebunden:
«Autorität ohne eine Freiheit, die diskutiert, Widerstand leistet oder sich unterwirft, ist ein leeres Wort; Freiheit ohne Autorität, die ein Gegengewicht zu ihr bildet, ist ein Unsinn.»3
Proudhon untersucht in seinem Buch vier Regierungsformen, die alle vom Gegensatzpaar Autorität und Freiheit geprägt sind: Unter die «Herrschaft der Autorität» subsumiert er die Monarchie und den Kommunismus, die sich durch die Ungeteiltheit der Macht auszeichnen; unter der «Herrschaft der Freiheit» teilt er die Demokratie und die Anarchie ein, die eine Teilung der Macht vornehmen. Die Idee einer Teilung der Macht oder die Trennung der Gewalten (nach Locke und Montesquieu) ist für Proudhon eine der grössten bisherigen Errungenschaften in der politischen Wissenschaft. Proudhon nannte sich selber «Anarchist», benutzte aber in seiner Schrift nicht mehr weiter den Begriff «Anarchismus», sondern stellte statt dessen die «Idee der Föderation» ins Zentrum, die für ihn wohl eine Art Synthese der Demokratie und des Anarchismus war.
Er stellt weiter fest, dass die Regierungssysteme, die zu seiner Zeit die politische Praxis prägten, nicht fähig sind, Autorität und Freiheit in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen. Resultat ist ein «Durcheinander von Herrschaftssystemen», die geprägt sind von Willkür und Korruption. Ausgehend von dieser ernüchternden Gegenwartsanalyse will Proudhon wissen, «ob die Gesellschaft zu etwas Regulärem, Rechtem, Festem kommen kann, das die Vernunft und das Gewissen zufriedenstellt.»4 Er widmet sich sodann der «Freilegung der Idee ?Föderation?» und stellt die «Idee des Vertrages»5 an den Anfang seiner Überlegungen. Im föderativen System nach Proudhon ist der politische Vertrag ein tatsächlich wirksamer Vertrag, der wirklich vorgeschlagen, über den diskutiert und abgestimmt wird. Der politische Vertrag gewinnt seine ganze Würde und Sittlichkeit unter zwei Bedingungen: «1. Er muss wechselseitig und ein Tausch-Vertrag sein. 2. Er muss sich hinsichtlich seines Gegenstandes innerhalb gewisser Grenzen bewegen.»6 Für den einzelnen Bürger, der mit dem Staat einen solchen politischen Vertrag abschliesst, muss folgendes gewährleistet sein: 1. Der Bürger muss vom Staat genausoviel bekommen, wie er ihm abtritt, und 2. Der Bürger muss seine ganze Freiheit, Souveränität und Initiative behalten. Proudhon geht sogar noch einen Schritt weiter, indem er ausführt:
«Was das Wesensmerkmal des föderativen Vertrages ausmacht und worauf ich die Aufmerksamkeit des Lesers hinlenke, ist, dass in diesem System die Vertragsschliessenden, Familienoberhäupter, Gemeinden, Bezirke, Provinzen oder Staaten sich nicht nur wechselseitig und ausgleichend die einen gegenüber den anderen verpflichten; vielmehr behalten sie jeder einzeln bei Abschluss des Vertrages mehr Rechte, mehr Freiheit, mehr Autorität und mehr Eigentum zurück als sie abtreten.»7
Proudhon meint damit den Mehrwert an Freiheit und Sicherheit, der ein Zusammenschluss, sprich eine Föderation den einzelnen Menschen gewährt. Er betont in diesem Zusammenhang, dass die dem Bund zugeteilten Befugnisse an Zahl und Sachinhalt nie diejenigen kommunaler oder provinzialer Behörden («autorités») überschreiten dürfen. Das Wesensmerkmal des proudhon?schen Föderalismus ist, dass in allen vertikalen Vertragsstrukturen die Macht übergeordneter Instanzen gegenüber untergeordneten abnehmen muss. Gasser übernahm diesen Gedanken von Proudhon und bezeichnete den «Staat» als «föderalistisches Gemeinwesen der Zukunft» und als eine «freiwillige vertragliche Föderation von Gemeinden».8
Proudhon erwähnt den schweizerischen Bundesstaat als einziges Beispiel, das seine genannten Wesensmerkmale in die Praxis umgesetzt hat. Er zitiert im folgenden verschiedene Artikel der Bundesverfassung von 1848, um diese Aussage zu unterstreichen:
«Art. 2: Die Konföderation hat zum Ziel, die Unabhängigkeit des Vaterlandes gegenüber dem Ausland zu sichern, Ruhe und Ordnung im Innern aufrechtzuerhalten, die Freiheit und Rechte der Konföderation zu schützen und ihr gemeinsames wirtschaftliches Gedeihen zu steigern.
Art. 3: Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Souveränität des Bundes begrenzt wird, und als solche üben sie alle Rechte aus, die nicht der Bundesgewalt übertragen sind.
Art. 5: Die Konföderation gewährleistet den Kantonen ihr Territorium, ihre Souveränität in den durch Art. 3 festgelegten Grenzen, ihre Verfassungen, die Freiheit und Rechte des Volkes, die verfassungsmässigen Rechte der Bürger sowie die Rechte und Befugnisse, die das Volk den Behörden übertragen hat.»9
Die Bundesverfassung von 1848 erwähnt mit keinem Wort die Gemeinden. Es lag in der Souveränität der Kantone, die Gemeindefreiheit zu gewähren. Implizit war aber klar, dass die unterste Staatsebene die Gemeinden sind und das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet ist.
Proudhon sagt über dieses schweizerische «Staatsgebilde»:
«Somit ist eine Konföderation genaugenommen kein Staat. Sie ist vielmehr eine Gruppe souveräner und unabhängiger Staaten, die durch einen Vertrag gegenseitiger Garantie verbündet sind.»10
Für Proudhon war der schweizerische Bundesstaat der praktische Beweis, dass sich seine Idee der Föderation umsetzen liess. Der politische und wirtschaftliche Erfolg der schweizerischen Eidgenossenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stützte seine Sichtweise. Gasser teilte den Gedanken zwar nicht, dass der schweizerische Bundesstaat von 1848 gar kein «Staat» mehr sei, er fand aber trotzdem viele Anknüpfungspunkte zu Proudhons Theorie.
Zusammenfassend führt Proudhon aus, «dass das föderative System das Gegenteil der Hierarchie bzw. der Verwaltungs- und Regierungszentralisation ist, durch die sich gleichermassen die Kaiserdemokratien, die konstitutionellen Monarchien und die einheitsstaatlichen Republiken auszeichnen».11
Der eigentliche Gesellschaftsvertrag ist für Proudhon immer ein Föderationsvertrag, der durch einen Rechtsakt zwischen Bürger und Staat geschlossen wird. Somit kommen die beiden gegensätzlichen Pole «Autorität» und «Freiheit» in ein Gleichgewicht. Mit der Zeit würde die Gemeinschaft von Bürgern erreichen, «dass die erstere ständig abnimmt, die letztere aufsteigt [?] und dass auf diese Weise die Freiheit danach strebt, das Übergewicht zu erlangen, die Autorität darauf gerichtet ist, Dienerin der Freiheit zu werden».12 Für Proudhon ist das föderative System auf alle Völker und Zeiten anwendbar und eine Friedensgarantie «sowohl für ihre eigenen Mitglieder, als auch für ihre nicht mit ihr verbündeten Nachbarn».13
Neben der Friedenssicherung erwähnt Proudhon weitere ethische Grundsätze, die ein föderatives System schafft:
«Das föderative System gebietet dem Aufbrausen der Massen Einhalt sowie jeder Art von Ehrgeiz und Erregung der Demagogie: Es bedeutet das Ende der Herrschaft der öffentlichen Plätze und der Triumphe der Tribüne, aber auch der Aufsaugung der regionalen Hauptstädte.»14
Diese ethischen Auswirkungen sind durchaus mit Gassers «ethischem Kollektivismus» zu vergleichen. Das föderative System ist nicht nur eine bestimmte dezentrale Gesellschaftsstruktur, die Menschen, die darin leben, schaffen auch Werte und eine politische Kultur, die dem Zusammenleben förderlich sind und die Gesellschaft konstruktiv voranbringen. ?
1 Vgl. Proudhon, Pierre-Joseph: Über das föderative Prinzip und die Notwendigkeit, die Partei der Revolution wiederaufzubauen, Teil 1 (1863), Frankfurt a. M. 1989 (Demokratie, Ökologie, Föderalismus. Schriftenreihe der Internationalen Gesellschaft für Politik, Friedens- und Umweltforschung e. V., hg. von Lutz und Regine Roemfeld, Band 6).
2 Proudhon, Prinzip, S. 29.
3 Proudhon, Prinzip, S. 30.
4 Proudhon, Prinzip, S. 64.
5 Proudhon, Prinzip, S. 69.
6 Proudhon, Prinzip, S. 71.
7 Proudhon, Prinzip, S. 73.
8 Vgl. Gasser, Adolf: Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung, 2., stark erweiterte Auflage, Basel 1947, S. 22f.
9 Proudhon, Prinzip, S. 74f.; vgl. auch: Kölz, Alfred: Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte. Vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848, Bern 1992, S. 447f.
10 Proudhon, Prinzip, S. 75.
11 Proudhon, Prinzip, S. 75.
12 Proudhon, Prinzip, S. 84.
13 Proudhon, Prinzip, S. 90.
14 Proudhon, Prinzip, S. 99.