Zeit-Fragen
Redaktion und Verlag
Postfach
CH-8044 Zürich

Tel. +41 44-350 65 50
Fax +41 44-350 65 51
Zeit-Fragen - Wochenzeitung für freie Meinungsbildung, Ethik und Verantwortung
Sie sind hier:   Startseite  >  2007  >  Nr.32 vom 13. August 2007  >  «Menschenrechte in Zeiten des Antiterrorkampfes» Druckversion

«Menschenrechte in Zeiten des Antiterrorkampfes»

Vom Antiterror-Sonderrechts-System zum autoritären Hochsicherheitsstaat à la Heiligendamm

ds. Wenn es in Deutschland noch eines Beweises für die Missachtung rechtstaatlicher Prinzipien bedurfte, lieferte diesen die Regierung mit ihrem Vorgehen rund um den G-8-Gipfel in Heiligendamm gleich mehrfach: Zunächst im Vorfeld zahlreiche Razzien gegen Globalisierungskritiker, die damit unter Terrorismusverdacht gestellt wurden, grossangelegte Postkontrollen und die Aufnahme von Geruchsproben potentieller Demonstranten. Dann vor Ort der martialische Aufmarsch von Militär und Polizei vor einem millionenteuren Gitterzaun, die Verhaftung von 1200 Demonstranten, ihre Unterbringung in Gitterkäfigen und der Einsatz von Tornados, der zunächst verschwiegen und schliesslich lapidar als «technische Amtshilfe im Auftrag des Organisationsstabes G-8-Gipfel» zugegeben wurde.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und den Vorschlägen von Innenminister Schäuble zur Terrorismusbekämpfung wurde die Demontage der Menschen- und Bürgerrechte und des demokratischen Rechtsstaates inzwischen weiter vorangetrieben. Heribert Prantl sprach in der «Süddeutschen Zeitung» vom 8. Juli von einer «Guantánamoisierung des deutschen Rechtssystems».
Angesichts dieser akuten Gefährdung des Rechtsstaats erhält das neue Buch von Rolf Gössner «Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der Heimatfront» besondere Aktualität. Es wirft die Frage auf, ob nicht die «sicherheitspolitischen und militärischen Aktionen» seit den Anschlägen vom 11. September 2001 weltweit «weit grösseren und nachhaltigeren Schaden an Demokratie und Freiheit, an Menschenrechten und Sicherheit anrichten» als alle Anschläge es «vermochten und vermögen»? Der Autor räumt ein, dass unter diesem Blickwinkel der Titel seines Buches eigentlich «Menschenrechte in Zeiten des Antiterrorkampfes» heissen müsste.

Antiterrorregelungen der 70er Jahre

Das Buch wurde vor dem G-8-Gipfel geschrieben, doch liefert es mit seiner Analyse der Menschenrechtssituation in Deutschland eine Fülle an Fakten, die den masslos übertriebenen Einsatz von Sicherheitskräften in Heiligendamm als die logische Konsequenz einer Anti-Terror-Gesetzgebung erscheinen lassen, die bereits in den 70er Jahren ihren Anfang genommen hat und nach dem 11. September 2001 fortgesetzt und weiter ausgebaut wurde.
«Die Bundesrepublik», schreibt Rolf Göss­ner, «kennt schon seit den 70er Jahren zahlreiche Antiterrorregelungen, die sich um den berühmt-berüchtigten Paragraphen 129a (?Terroristische Vereinigung?) des Strafgesetzbuchs (StGB) ranken und zu einem regelrechten Antiterrorsonderrechtssystem führten.» (S. 107) Dieses umfasse eine grosse Zahl «hochproblematischer Regelungen» mit «Sondereingriffsbefugnissen für Polizei, Justiz und Geheimdienste». Die damals für die Dauer der RAF-Prozesse befristet eingeführten Ausnahmeregelungen seien heute «längst zu Standard geronnen», auf den die Politik der inneren Sicherheit in den Folgejahrzehnten aufbaute ? besonders in den 80er Jahren und nach den Anschlägen vom 11.9.2001.

Entgrenzung rechtsstaatlicher Prinzipien nach 9/11

Als Reaktion auf die Anschläge in den USA wurden 2002 von der rot-grünen Regierung in aller Eile zwei umfangreiche Antiterror-Gesetzespakete in Kraft gesetzt. Es seien die «umfangreichsten Sicherheitsgesetze, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet» wurden. Sie erweiterten die Aufgaben und Befugnisse für Polizei und Geheimdienste und leiteten mit der «Entgrenzung rechtsstaatlicher Prinzipien» eine lange Periode des «permanenten Ausnahmezustands» ein, der bis heute anhält (S. 28). Sie stellen «Migranten unter Generalverdacht» und schüren «fremdenfeindliche Ressentiments». Sie erlauben die Überwachung sämtlicher Bankgeschäfte, die geheimdienstliche Überprüfung Tausender Angestellter und die biometrische Erfassung aller in der Bundesrepublik lebenden Menschen:
So kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit einem «automatischen Kontenabrufverfahren» heimlich die Kontostammdaten aller Kreditinstitute abrufen. «Um Geldströme von Terrorverdächtigen ausfindig zu machen, werden internationale Banktransaktionen, die millionenfach über die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) in Belgien abgewickelt werden, von US-Behörden und insbesondere der CIA systematisch überwacht und ausgewertet. [?] Die umfangreichen SWIFT-Datensätze werden seit Ende 2001 entweder den US-Sicherheitsbehörden direkt zur Auswertung angeliefert oder vom US-Finanzministerium beschlagnahmt (das gilt auch für rein innereuropäische Transaktionen, dafür fehlt jegliche Rechtsgrundlage).» (S. 33)
Die geheimdienstlichen Sicherheitsüberprüfungen umfassen Beschäftigte in sogenannten «lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen» im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft: «Energieunternehmen, Krankenhäuser, pharmazeutische Firmen, Bahn und Flughäfen, Post und Telekommunikationsunternehmen, aber auch die Bundesagentur für Arbeit sowie Rundfunk- und Fernsehanstalten.»
Und die biometrische Erfassung der Bevölkerung in Ausweispapieren, versehen mit Foto und Fingerabdrücken, die aus der Distanz lesbar sind, erlaubt es unbemerkt, «Bewegungsbilder der Ausweisinhaber» zu erstellen. Der Mensch werde zum «blossen Objekt» staatlicher Sicherheitspolitik.

Hier wächst zusammen, was nicht zusammengehört

Mit dem neuen Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz, das der Bundestag im November 2006 verabschiedet hat, wurden bislang befristete «Quasi-Notstandsrechte» nicht nur weitere fünf Jahre verlängert, sondern noch ausgeweitet. Die neue Sicherheitsarchitektur gebe den «skandalträchtigen Geheimdiensten» noch mehr Befugnisse und Macht ? soviel wie nie zuvor.
Der Umbau des liberal-demokratischen Rechtsstaats erfolge über drei Tabubrüche, die vor dem Hintergrund deutscher Geschichte von besonderer Bedeutung sind. Dabei gehe es um die «ausufernde Präventionsstrategie», die verstärkte «institutionalisierte Zusammenarbeit der Polizei und der Geheimdienste» mit intensiviertem Datenaustausch und um die «Militarisierung der Inneren Sicherheit»:
Mit dem Begriff der Prävention werde nicht nur in der modernen Kriegspropaganda und der Aussenpolitik operiert, sondern auch Politik der Inneren Sicherheit betrieben. Aussen- und militärpolitisch torpediere das moderne Verständnis von Prävention völkerrechtliche Regeln zur Eindämmung internationaler Gewaltanwendung. Und in der Innenpolitik büssten Freiheitsrechte und Menschenwürde, Datenschutz und Unschuldsvermutung ihren hohen Rang ein. «Wo die Prävention zur Vorherrschenden Logik erklärt wird, da verkehren sich rasch die Beziehungen zwischen Bürger und Staat. Denn die Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, verliert dabei ihre machtbegrenzende Bedeutung und verkehrt sich praktisch ins Gegenteil: Der von Geburt an latent verdächtige Mensch mutiert zum poten­tiellen Sicherheitsrisiko, der seine Harmlosigkeit und Unschuld nachweisen muss; die Sicherheit wird zum Supergrundrecht, das die eigentlichen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ? als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe ? in den Schatten zu stellen droht», schreibt Gössner. (S. 47)
Die Vermischung von Polizei- und Geheimdienstbereich über eine zentrale Anti­terror­datei sei das brisanteste Vorhaben: «Eine solche Vernetzung von geheimdienstlichen Vorfeldinformationen und polizeilichen Verdachtsdaten widerspricht dem verfassungsmässigen Trennungsgebot, einer Konsequenz aus bitteren Erfahrungen mit der Gestapo der Nazizeit.» (S. 39) «Mit dem Trennungsgebot, das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitet, sollte ursprünglich in Westdeutschland eine unkontrollierbare Machtkonzentration der Sicherheitsapparate sowie die Entwicklung einer neuen Geheimpolizei verhindert werden.» (S. 49)
Die Militarisierung der inneren Sicherheit, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im Inneren steht, habe längst begonnen: Die Fussball-WM 2006 diente als Exerzierfeld, um die Bevölkerung an den Bundeswehreinsatz im Innern zu gewöhnen und ihm jede Anstössigkeit zu nehmen. AWACS-Aufklärungsflugzeuge, Abfangjäger, Hubschrauber und Fuchs-Spürpanzer sicherten die Spielstätten der WM. 2000 Soldaten waren im logistischen Einsatz, weitere 5000 standen quasi Gewehr bei Fuss, «und so geriet die Fussball-WM streckenweise zu einer Art Anti­terror­übung.» Am G-8-Gipfel in Heiligendamm konnte die Bundeswehr bereits auf ihre WM-Erfahrungen aufbauen.

Terrorbekämpfung auf europäischer Ebene

Auch auf europäischer Ebene zeitigten Antiterrorgesetze einschneidende Menschenrechtsverletzungen: Mit den Schengener und Amsterdamer Abkommen, dem Schengener Informationssystem (SIS) und der europäischen Polizeiinstitution Europol habe sich die Europäische Union ein «demokratisch kaum legitimiertes und kontrollierbares inneres Sicherheitssystem» geschaffen. Die verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden, von Polizei, Geheimdiensten und Justiz, der Europäische Haftbefehl und die weitreichenden Pläne zur Überwachung der modernen, grenzüberschreitenden Telekommunikation machten Europa zu einer Festung «gegen Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, aus Diktaturen und wirtschaftlichem Elend». (S. 37)

Einschreiten höchster Gerichte

Bei der ausufernden Antiterror-Gesetzeswut «mussten Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten Jahren mehrfach Gesetze und Massnahmen für verfassungs- oder gesetzeswidrig erklären», weil sie den eigenen Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht entsprachen: so den ?Grossen Lauschangriff? (Wanzen in Wohnungen) 2004, die präventive Telekommunikationsüberwachung 2005, den Flugdatentransfer an US-Sicherheitsbehörden 2006, die Befugnis zum präventiven Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeuges durch das Militär 2006, die exzessiven Rasterfahndungen nach «islamischen Schläfern» 2006, Polizeirazzien gegen Journalisten sowie heimliche Online-Durchsuchungen von Computern 2007. (S. 41)
Rolf Gössner sieht in der «grossen Zahl verfassungswidriger Gesetze und Massnahmen» aber auch im «seinerzeit von Deutschland mitgeführten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien» und in der «deutschen Beihilfe zum Völkerrechtsverbrechen gegen den Irak» ein im Zuge der Terrorismusbekämpfung schwindendes Verfassungs- und Völkerrechtsbewusstsein der «politischen Klasse, in Parteien, Parlamenten und in mancher Sicherheitsbehörde». Für ihn «eine höchst beunruhigende Entwicklung», die weitreichende Rückwirkungen auf das Rechtsbewusstsein der Menschen habe. (S. 43)
Er räumt ein, dass die Regierungen verpflichtet seien, mit «Realitätssinn und Augenmass» unter Wahrung der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte gegen Täter und Hintermänner von Terroranschlägen zu ermitteln, doch liessen sich die Kriminalität und die der Gewalt und dem Terror zugrundeliegenden sozialen, wirtschaftlichen und sozial­psychologischen Probleme und Missstände nicht mit polizeilichen, strafrechtlichen oder militärischen Mitteln beheben.
Darüber hinaus muss allerdings auch die Frage gestellt und beantwortet werden, ob nicht die Regierenden selbst unter «falscher Flagge» Terroranschläge inszenieren, um so die totale Kontrolle über die Bevölkerung zu erlangen: Totale Kontrolle und PR-Manipulation zur Sicherung der eigenen Macht, die es gegenüber einer ständig wachsenden Zahl zunehmend verarmender Menschen zu verteidigen gilt. «Globalia» (ISBN: 3-4620-3471-5) lässt grüssen, ebenso sei auf das Buch von Daniele Ganser, «Operation Gladio and Terrorism in Western Europe» (ISBN: 0-7146-8500-3) hingewiesen.

An die Errungenschaften der Aufklärung erinnern

Als Publizist, Rechtsanwalt und Menschenrechtler, aber auch als Sachverständiger für Parlamente des Bundes und der Länder hat Rolf Gössner die problematische Entwicklung des staatlichen Antiterrorkampfes in den vergangenen fünf Jahren kritisch verfolgt und immer wieder in Artikeln, Interviews, Reden und Gutachten die damit verbundenen Probleme und Folgen aufgezeigt und kommentiert. Mit seinem Buch will er entgegen der heutigen Stimmungslage an die Errungenschaften der Aufklärung und an das historische Menschenrechtsprojekt erinnern, auf die sich die freie westliche Welt nach wie vor bezieht. «Die Menschenrechte, das humanitäre Völkerrecht und ihre Respektierung» sind für ihn zu wertvoll, «als sie mutwillig als hässliche Kollateralschäden an der deutschen und europäischen ?Heimatfront? enden zu lassen».
Der Kampf gegen den Terrorismus habe nicht nur die Grenzen zwischen Innen- und Aussenpolitik und zwischen Verteidigung und Intervention verschwimmen lassen, sondern auch sämtliche Prinzipien militärischer Beschränkung aufgeweicht und die Unterordnung unter die Regeln des Verfassungs- und Völkerrechts aufgekündigt ? ob in der Nato, der EU oder der Bundeswehr. (S. 247)
In Zeiten, in denen Menschenrechte weltweit missachtet oder sogar als Begründung für «humanitäre Interventionen» missbraucht würden, müssten sich «friedens- und menschenrechtsorientierte Kräfte» verstärkt zusammenschliessen. Dabei gehe es nicht zuletzt auch um die Verteidigung elementarer Freiheits- und Bürgerrechte mit dem Ziel, die Aktionsbedingungen von nationalen und internationalen Protest- und Widerstandsbewegungen zu sichern, die für eine friedlichere Welt und eine gerechtere Wirtschaftsordnung kämpfen: für eine Welt ohne Ausbeutung, Armut und Krieg. Denn nur eine solche Welt könne sowohl dem internationalen Terror als auch dem staatlichen Gegenterror den Nährboden entziehen. ?

Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, seit 2003 Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber der Zeitschrift Ossietzky sowie des «Grundrechte-Reports» und Jury-Mitglied des Negativpreises «BigBrotherAward». Zuletzt erschien von ihm im Konkret Literatur Verlag «?Big Brother? & Co. ? Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft» (2001).

Kriegserklärung: die Militarisierung der inneren Sicherheit

Seit Jahren erleben wir nicht allein eine Militarisierung der Aussenpolitik, sondern auch der Inneren Sicherheit, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im Inland stehen soll ? obwohl hierzulande Polizei und Militär schon aus historischen Gründen sowie nach der Verfassung strikt zu trennen sind. Die Polizei ist für die Sicherheit im Innern zuständig, das Militär für die Sicherheit nach aussen. Entsprechend werden Polizisten und Soldaten vollkommen unterschiedlich ausgebildet ? erstere nach dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit und letztere für den Kriegseinsatz, inzwischen wohl nach dem Leitbild des «archaischen Kämpfers», der auch den «High-Tech-Krieg führen kann», wie sich der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Hans-Otto Budde, den neuen Soldatentypus eines «Kolonialkriegers» vorstellt.
Die Trennung von Polizei und Militär geht nicht zuletzt auf die negativen Erfahrungen in der Weimarer Republik zurück, als die auch bei inneren Unruhen einsetzbare Reichswehr allzu häufig unverhältnismässig agierte, ungeheures Unheil stiftete und sich zum Staat im Staat entwickelte. Trotz dieser negativen historischen Erfahrungen, die sich in der Nazizeit potenzierten, trotz der daraus gezogenen Lehren und trotz der verfassungsrechtlichen Trennung sind Bundes­innenminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsminister Franz Josef Jung, beide CDU, wild entschlossen, die Bundeswehr verstärkt auch im Inland einzusetzen. Das ist zwar bislang schon in Ausnahmefällen möglich, etwa im erklärten Spannungs- und Verteidigungsfall nach Art. 87a GG, im Einzelfall nach Art. 35 GG im Rahmen logistischer Amtshilfe für die Polizei, in Fällen besonders schwerer Katastrophen und Unglücksfälle wie etwa bei Sturmfluten oder Hochwasser. Allerdings ist nach Art. 35 der Bundeswehreinsatz lediglich mit nicht militärischen Mitteln zugelassen.
Das Ministerduo Schäuble und Jung will aber mehr: Ihnen geht es darum, das Militär regulär als nationale Sicherheitsreserve einsetzen zu können, um damit die Polizei zu entlasten und zu stärken. Dabei soll es nicht nur um Objektschutz gehen, sondern, wie es schon in den verteidigungspolitischen Richtlinien des Bundesverteidigungsministeriums von 2003 beisst, um den «Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen». «Angesichts der gewachsenen Bedrohung des deutschen Hoheitsgebiets durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz von Bevölkerung und kritischer Infrastruktur im Inland an Bedeutung und stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland ?» Mit solchen Zielsetzungen wird die Landesverteidigung auf Krisenbewältigung und Terrorismusbekämpfung umgestellt ? und das bedeutet letztlich: bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Innern und in aller Welt. Damit wird ihr Einsatz zum normalen Interventionsinstrument der Innen- und Aussenpolitik erklärt.
Zu diesem Zweck soll die verfassungsmässige Trennung zwischen äusserer und innerer Sicherheit, zwischen Militär und Polizei zugunsten eines Gesamtverteidigungskonzepts ausgehebelt werden. Es gibt tatsächlich Pläne, den Verteidigungsfall nach Art. 87a GG per Definition vorzuverlagern, um ihn auch im Fall drohender Terroranschläge ausrufen zu können, die damit kriegerischen Angriffen von feindlichen Armeen im Sinne des Kriegsvölkerrechts gleichgesetzt würden. Als Krieg sollen folglich nicht mehr ausschliesslich bewaffnete Konflikte zwischen Staaten definiert werden, sondern auch Attacken nicht staatlicher Gruppierungen auf zivile oder militärische Ziele im Inland. Die «neuartige Qualität des internationalen Terrorismus» und «asymmetrischer terroristischer Bedrohungen», so ist es in den «Verteidigungspolitischen Richtlinien» nachzulesen, erforderten ein «weites Verständnis von Verteidigung, das sich in den letzten Jahren herausgebildet habe». Militärischer Heimatschutz also nicht nur zur Verteidigung deutscher Interessen am Hindukusch, sondern auch bei Hindelang in den bayerischen Alpen? ? wie die «Süddeutsche Zeitung» fragt. Das verweist auf einen fatalen Zusammenhang: Je mehr sich die deutsche Aussenpolitik an Militärinterventionen im weltweiten Antiterrorkrieg beteiligt, wie zuletzt mit «robustem Mandat» an der Küste Libanons oder verstärkt mit Tornado-Einsätzen in Afghanistan, desto grösser wird die Gefahr von Terroranschlägen gegen die Bundesrepublik. Das heisst: Die Bundesregierung wappnet sich gegen mögliche Reaktionen auf ihre eigene Aussen- und Kriegs­politik auch mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern ? Kollateralschäden an der Heimatfront inbegriffen.

Buchauszug aus «Menschenrechte in Zeiten des Terrors» S. 58 ff.