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Manchmal sterben Imperien schon bei der Geburt

Der «Lissabonner Vertrag» der EU

von Prof. Dr. Wolfgang Seiffert 1

Nun haben die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten den Text des Reformvertrages beschlossen, und weil das in Lissabon geschah, soll er nun «Lissabonner Vertrag» heissen. Am 13. Dezember soll er auch hier unterzeichnet werden. Den teilnehmenden Regierungschefs war die Freude darüber ins Gesicht geschrieben, dass sie wenigstens das nach sechs Jahren Diskussion um eine in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung zustande gebracht hatten. Einige allerdings waren sichtlich unzufrieden, wie der luxemburgische Ministerpräsident Juncker, und der deutsche Aussenminister Steinmeier sagte es deutlich: «Eine Verfassung und ein Grundrechtskatalog in der Verfassung wären mir lieber gewesen.»
Doch eine Analyse, die den Namen verdient, kann sich nicht mit der Behandlung solcher Oberflächenerscheinungen begnügen. Sie muss vielmehr an der Zielsetzung ansetzen, die von denen verfolgt wurde, die eine Vertiefung der Integration der EU im Innern wie nach aussen anstrebten. Sie wollten den Weg frei machen für einen europäischen Bundesstaat mit eigener Verfassung, eigenen Gesetzen, Symbolen und Institutionen, die die nationalen Institutionen und Strukturen allmählich auflösen, ersetzen oder zu blossen Substrukturen deformieren.
Kern dieser zehn Jahre lang verfolgten Zielsetzung war die europäische Verfassung.
Dies alles wird es nun nicht geben ? abgesehen von einigen verbalen Floskeln und der Schaffung eines Amtes des Präsidenten, der interne Funktionen hat. Und auch die Hoffnung auf einen EU-Aussenminister ist zerstoben und das jetzt anvisierte Amt eines «Hohen Repräsentanten» der EU für aussenpolitische Fragen ist dafür kein vollwertiger Ersatz. Genauso steht es mit der im Vertragstext vorgesehenen vergrösserten Möglichkeit, bestimmte Fragen durch Mehrheitsbeschlüsse zu entscheiden. Einmal wird dies zeitlich bis 2014 aufgeschoben, und zugleich wurde in Lissabon vorgesehen, dass auch eine überstimmte Minderheit Entscheidungen der Mehrheit blockieren kann. Alle sind sich einig: Praktisch wird der Vertrag bei den Abstimmungen gegenüber der bisherigen Situation nichts ändern.
Eigentlich waren dies alles schon die poli­tischen und rechtlichen Konsequenzen aus der Ablehnung der EU-Verfassung durch die Niederlande und Frankreich. Denn diese Ablehnung machte deutlich, dass es keine EU-Verfassung geben kann, weil es keinen europäischen «Demos» gibt. Der EU-Gipfel in Brüssel hat das mit seinen Streitereien erneut bestätigt.
Das langanhaltende Gerede vom «Verfassungsprozess», den man «wiederbeleben» wolle (Angela Merkel), war daher nicht nur politisch ? gelinde gesagt ? eine Irreführung, sondern auch eine Verletzung geltenden EU-Rechts. Medien, die da noch von aussenpolitischer Kompetenz der Bundeskanzlerin redeten, stellten sich selbst ein schlechtes Zeugnis aus, von der rechtlichen Kompetenz ganz zu schweigen.
Das alles war schon vor dem EU-Gipfel in Brüssel klar: Der EU-Industriekommissar Verheugen gab am 11. Mai in der «Welt» zu Protokoll: «Niemand will einen europäischen Superstaat.»2
Der frühere Bundespräsident, Roman Herzog, Vorsitzender des Grundrechtekonvents der EU-Verfassung, äusserte sich lang und breit: «Warum die EU-Verfassung problematisch ist.»3
Natürlich wusste bzw. las das auch die Bundeskanzlerin. Dennoch hielt sie lange daran fest, man müsse den Verfassungsprozess neu in Gang bringen. Nicht einmal in Lissabon gestand sie ein, dass mit dem Reformvertrag das Verfassungskonzept endgültig begraben ist.
 Doch solche Fehleinschätzungen sind bei Merkel nicht neu. Als sie zum EU-Russ­land-Gipfel nach Samara flog, rechnete sie damit, es werde einen Eklat geben, und war dann froh, dass der Gipfel zwar keinen Erfolg brachte, aber überhaupt stattfand.
Doch weshalb sollte Putin den Gipfel platzen lassen? Worauf der russische Aussenminister Lawrov immer wieder hinwies, was im Westen aber immer wieder ignoriert wurde: Niemand kann die EU-Beziehungen zu Russ­land blockieren (auch Polen nicht), weil Russ­land am längeren Hebel sitzt, allein schon weil der Partnerschaftsvertrag EU - Russland in Artikel 106 festlegt, dass dieser Vertrag zunächst 10 Jahre gilt (also bis 30. November) und sich dann automatisch von Jahr zu Jahr verlängert, es sei denn eine Seite würde den Vertrag kündigen. Russland wird das nicht wollen, weil es auch mit dem alten Abkommen gut leben kann, wenn es denn kein besseres bekommt. Die EU aber kann das nicht wollen, hofft sie doch in einem neuen Abkommen, mehr Energiesicherheit zu erreichen, nachdem Russland die Ratifizierung der europäischen Energiecharta endgültig abgelehnt hat. Zudem setzte eine Kündigung Einstimmigkeit aller 27 EU-Mitglieder voraus, die nicht zu haben ist.
Das alles ändert sich auch nach einem Inkrafttreten des Reformvertrages nicht. Der Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, hat schon, als der erste Text des Reformvertrages vorlag, darauf hingewiesen, dass es «keine wesentlichen Änderungen in bezug auf die Souveränität der Mitgliedsstaaten geben wird».
Zudem wies er auf das Subsidiaritätsprinzip hin, das zwar schon jetzt geltendes Recht in der EU ist, aber durch den EU-Vertrag gestärkt werden solle und das zweierlei bedeute: Einmal müsse es bei einer Entscheidung einer Frage überhaupt eine Kompetenz der Gemeinschaft geben, und zweitens sei Voraussetzung, dass die Problematik nicht mehr allein und besser auf nationaler Ebene geregelt werden könne.4
Die Erfahrungen der EU aus den letzten zehn Jahren vermitteln eine neue geschichtliche Erkenntnis: Imperien scheitern nicht nur, wenn sie sich übernehmen/überdehnen (siehe Sowjetunion), machmal sterben sie schon bei der Geburt.
Nach der Unterzeichnung des Lissabonner Vertrages am 13. Dezember folgt der Ratifizierungsprozess in den einzelnen Migliedsländern, der nur dann zum Erfolg führt, wenn alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen. Das aber ist so sicher nicht. So will Irland ein Referendum durchführen, und auch in Grossbritannien ist nicht entschieden, ob es ein Referendum geben wird oder nicht. In Tschechien soll das Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob der EU-Grundrechtskatalog mit der Verfassung vereinbar ist, und der Präsident des EU-Parlamentes lehnt es ab, auf sein Stimmrecht zugunsten Polens zu verzichten. Darüber könne nicht der EU-Ministerrat entscheiden. Das aber dürfte erst der Anfang sein, denn längst nicht alle haben den kompliziert formulierten Vertragstext schon gelesen.
Wohin man auch blickt, welches Problem man auch betrachtet, nichts spricht dafür, dass die Krise in der EU wirklich schon beendet ist, aber alles spricht davon, dass nur auf Dauer eine EU funktionieren kann, die sich als europäische Wirtschaftsorganisation versteht und die ihre Strukturen darauf ausrichtet. Dies hiesse: die Europäische Wirtschaftsunion benötigt keine Verfassung, sondern ein Statut mit 30?50 Artikeln, sie braucht keine tausendköpfige Bürokratie, sondern ein Sekretariat mit 50?60 Angestellten, sie benötigt keinen teuren Europäischen Gerichtshof, sondern ein Schiedsgericht, dass Wirtschaftsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und ihren Mitgliedsländern entscheidet. Ersparnis und Effektivitätssteigerung liegen auf der Hand.
Ebenso die Akzeptanz bei der Bevölkerung. EU-Parlament und EU-Wahlen wären überflüssig.
Ein offenes Problem bliebe der Euro. Doch ob dieser schon jetzt so sicher ist, wie der Ministerpräsident von Luxemburg, Juncker, meinte, ist ohnehin zweifelhaft. Das Erscheinen und Auftreten des französischen Präsidenten Sarkozy auf dem jüngsten Treffen der EU-Finanzminister war ein Menetekel.
Eine Schweizer Zeitung meinte, wenn sich die EU so weiterentwickle wie vom Reformvertrag vorgezeichnet, könnte sogar die Schweiz der EU beitreten. Ich glaube das zwar nicht, aber für Russland wäre das dann schon eine Option. Dann allerdings entstünde doch eine europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die den USA gewachsen wäre. ?

1    E-Mail des Autors: wolfgang.seiffert@t-online.de
2    «Niemand will einen europäischen Superstaat», Die Welt vom 18.6.2007.
3    Die Welt vom 18.7.2007
4     Die Welt vom 24.7.2007, S. 3