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Zum Vertrag von Lissabon nach dessen Ablehnung durch die Iren

von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Abstimmung der Iren war ein Akt der Freiheit, der für alle Völker der EU das Recht verteidigt hat. Jetzt entrüstet sich die politische Klasse über die Iren, die no zum Vertrag von Lissabon gesagt haben, und beweist ihre Verachtung der Menschen und Völker. Schon der erneute Vertragsschluss nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages im Jahre 2005 in Frankreich und den Niederlanden war demokratisch ein Skandal. Solange nicht alle Völker über die schicksalhafte Entwicklung der Union zum Grossstaat abstimmen dürfen, leben wir in obrigkeitlichen Parteienstaaten, nicht in demokratischen Republiken, die Gemeinwesen der Freiheit und des Rechts sein wollen und sollen. Man wird die Iren erneut zwingen abzustimmen. Schon darum muss der Widerspruch gegen die Unterdrückung durch die Eurokraten aufrechterhalten bleiben, durch Öffentlichkeitsarbeit, durch Wahlen, durch Prozesse.
Das Bundesverfassungsgericht wird die von mir betriebene Verfassungsbeschwerde so schnell als möglich entscheiden, hoffentlich hinreichend dem Recht verpflichtet. Bis dahin wird der Bundespräsident das Zustimmungsgesetz nicht unterzeichnen und den Vertrag nicht ratifizieren. Auch in Grossbritannien und in Tschechien sind die obersten Gerichte mit dem Vertrag befasst. Für Österreich bereite ich eine Verfassungsklage vor.
Die Kritik an der Integrationspolitik richtet sich nicht gegen Verträge, die das friedliche Zusammenleben der Völker sichern. Solche Verträge sind um des Friedens willen Pflicht. Die Kritik will das Unrecht im Innern und nach aussen, das die Verträge schaffen, abwehren, den Verlust an Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, die sachwidrige Wirtschafts- und Währungspolitik, unter der vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch die Arbeitnehmer, Rentner und alle, die Transfereinkommen beziehen, leiden. Die Währungsunion schadet nicht nur der deutschen Wirtschaft, weil die Zinsen jedenfalls für den Mittelstand zu hoch sind und das erwirtschaftete Kapital nicht in Deutschland investiert wird. Sie schadet aber auch den Inflationsländern wie Italien u.a., weil diese nicht abwerten können und zunehmend ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Der Euro soll den Grossstaat herbeihebeln, wird aber scheitern. Die Kritik richtet sich gegen die mehr und mehr militaristische Grossmachtpolitik, aber auch gegen die Politik globaler Finanzmärkte ohne nennenswerte Kontrolle, deren korrupte Kreditpolitik wenige reicher und reicher, viele aber ärmer und ärmer macht. Den Frieden fördern demokratie­ferne Verträge nicht, welche eine Obrigkeit über 500 Millionen entmündigte Untertanen einrichten. Frieden heisst allgemeine Freiheit, Frieden heisst Recht. Das setzt wirkliche Demokratie und wirklichen Sozialstaat voraus. Das Gesetz des Friedens und der Freiheit ist der kategorische Imperativ, das christliche Liebesprinzip.
Der Binnenmarkt ist eine Region der globalisierten Wirtschaft. Die Einheit von Staat und Wirtschaft ist weitgehend aufgelöst. Der weltweite Wirtschaftskrieg kann nicht befriedet werden, solange allein die Freihandelsdoktrin die Aussenwirtschaftspolitik leitet. Die Heterogenität der Regionen schliesst eine tragfähige, zumal soziale, Ordnung durch Verträge aus, und zwar dauerhaft. Die Mehrung des allgemeinen Wohlstandes durch den globalen Markt ist Illusion. Mehr und mehr Unternehmen werden aus dem Markt gedrängt. Verheerend ist vor allem die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit, die das Gemeinschaftsrecht (nicht das Weltwirtschaftsrecht) vorschreibt.
Schlimmer noch: Die Politik wird bürokratisiert und entdemokratisiert. Das gibt Lobbyisten jeden Einfluss. Die Wahlen haben erheblich an Bedeutung verloren. Die nationalen Parlamente sind entmachtet. Das Europäische Parlament kann das nicht ausgleichen. Dessen Wahl ist gleichheitswidrig. Im übrigen gibt es kein Unionsvolk, das dieser Versammlung die Repräsentation originärer Hoheit übertragen hätte und übertragen könnte. Die Union hat fast unbegrenzte Zuständigkeiten und gewinnt weitere Kompetenz-Kompetenzen hinzu. Sie kann Unionssteuern einführen. Im «vereinfachten Änderungsverfahren» kann der Europäische Rat die Vertragspolitik gänzlich umstossen, ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik, die ohnehin weitestgehend entparlamentarisiert ist. Bundestag und Bundesrat müssen den Vertragsänderungen nicht zustimmen. Um ihre grenzenlosen Ziele zu verwirklichen, kann die Union sich zudem selbst neue Befugnisse einräumen. Das Subsidiaritätsverfahren ist eine Farce. Wenn die Union etwa auf eine sozialistische Politik umschwenkt, sind ihr keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt. Die Mitgliedstaaten könnten allenfalls die Union verlassen.
Die Macht des Gerichtshofs der Union, des Motors der Integration, wird weiter verstärkt. Zum Schaden des Rechts hat dieser die Rechtsprechung in Grundsatz-, zumal in Grundrechtsfragen, an sich gezogen. Seine Judikatur ist durch nichts demokratisch legitimiert. Noch nicht einmal hat der Gerichtshof Grundrechteschutz gegen Rechtsetzungsakte der Union gegeben, in mehr als fünfzig Jahren. Den Richtern sind die nationalen Rechtsordnungen weitestgehend fremd. Sie können nicht wirklich miteinander kommunizieren. Ihre Entscheidungen sind keine Rechtserkenntnisse, sondern integrationistische Machtsprüche.
Für ein Europa der Freiheit und des Rechts, das demokratisch und sozial sein und deren Wirtschafts- und Währungspolitik der praktischen Vernunft, d.h. nationalökonomischen Erkenntnissen, folgen muss, für ein europäisches Europa, bedarf es neuer Verträge.    •