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Für Recht, Freiheit und Demokratie

Verfassungsklage gegen die EU-Verträge beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingereicht

Schon lange ist vielen österreichischen Bürgerinnen und Bürgern klar, dass die EU ihnen schadet – nicht nur durch die vielen Milliarden an österreichischen Steuergeldern, die Monat für Monat nach Brüssel überwiesen werden müssen, sondern auch dadurch, dass die Bürger nicht mehr Herr im eigenen Hause sind.
Die EU-Gesetze und Verordnungen bestimmen das Leben der Menschen, das österreichische Parlament und die österreichische Gesetzgebung sind vielfach überflüssig gemacht worden. Das ist nicht rechtens! Noch sind wir eine demokratische Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht! Da sich die regierenden Parteien um diese Unrechtmässigkeit keinen Deut kümmern, sondern höchst willfährige EU-Bezahlungs- und -Vollzugsorgane sind, gehen die Österreicher den Weg einer Verfassungsklage.
Es ist hoch an der Zeit, dass wieder Rechtssicherheit einkehrt, dass die Bürger wieder bestimmen, was in ihrem Staat geschieht, dass nicht länger der sogenannten Freiheit des Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs höheres Recht zugestanden wird als den einzelnen Menschen mit ihrem Recht auf ein Leben in Würde und Freiheit.
Keineswegs haben die österreichischen Bürger in der EU-Abstimmung 1994 einer derart massiven Verfassungsänderung, wie wir sie nunmehr im täglichen Leben vorfinden, zugestimmt, sie haben lediglich die damalige Regierung ermächtigt, einen Beitritt vorzunehmen. Eine Verfassungsänderung stand dabei nicht zur Debatte, den Bürgern wurde auch nie solch ein Text vorgelegt. Aus diesem Grund hat ein überparteiliches Komitee Verfassungsklage gegen die EU-Verträge beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Sah./HS. Am 23. Oktober 2008 wurde von DDr. Franz Watschinger die von Univ.-Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider unter Mitwirkung von Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler verfasste Klageschrift beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die im Auftrag eines Personen­komitees, das den Klägerkreis darstellt (siehe Kasten), eingereichte Klageschrift umfasst 366 Seiten. Sie soll, gestützt auf Art. 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes, («Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus»), Abhilfe zum Schutz der österreichischen Verfassungsordnung herbeiführen. Am gleichen Tag wurde die Verfassungsklage in einer Pressekonferenz präsentiert.
Am Tag zuvor wurde die Verfassungsklage an der Universität Wien der Öffentlichkeit vorgestellt. Eingeladen hatte der Sozialphilosoph Univ.-Prof. Dr. Erwin Bader. In seiner Einleitung wies er u.a. darauf hin, dass 1989 im Beitrittsansuchen festgehalten wurde, dass die immerwährende Neutralität Österreichs innerhalb der EU als Instrument der Friedenssicherung aktiv eingesetzt werden muss – die aktuelle Entwicklung widerspreche dem jedoch.
Weiters stellte er die Frage nach der Rolle des Staates als Instrument der Politik in der Hand der Bürger und hob die fundamentale Bedeutung von Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im politischen Meinungs- und ­Willensbildungsprozess hervor. (Die DVD über die Veranstaltung und die Pressekonferenz kann über die Initiative «Heimat & Umwelt», Hagengasse 5, A-3424 Zeiselmauer, bezogen werden.)
Die Klage hat mehrere Ebenen, sie richtet sich nicht nur gegen den EU-Vertrag von Lissabon, sondern auch gegen den Beitritt Österreichs zur EU und gegen alle Folgeverträge. Das Recht der Österreicher, einen Nationalrat zu wählen, der auch ausreichende Befugnisse hat, ist nicht mehr gegeben. Schon heute kommen die Rechtssätze (Strafrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht u.a.) zu einem hohen Prozentsatz von der Europäischen Union. Auf die EU-Gesetzgebung selbst haben aber die Österreicher keinen ausreichenden Einfluss. Das Recht jedes Menschen, dass er aus eigener Kraft leben kann – er muss hinreichend durch die Rechtsordnung geschützt sein –, ist aber nicht mehr gegeben. Der Staat muss dafür sorgen, dass die Bürger selbständig existieren können – sich selbst erhalten können. Durch die Integration in die EU ist dieses Recht nicht mehr gesichert.
Die Grundlage einer demokratischen Republik ist die politische Freiheit und Gleichheit der Menschen. Schachtschneider fordert zu Recht, dass diese Grundlage vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof als einklagbares Recht anerkannt wird und Rechtsschutz gegeben werden muss. Das demokratische Prinzip, die politische Form von Freiheit und Gleichheit der Menschen, muss geschützt werden. Das Recht jedes Menschen, dass er aus eigener Kraft leben kann, also in Selbständigkeit, ist ein Grundprinzip von Freiheit und Gleichheit und muss hinreichend durch die Rechtsordnung geschützt sein. Diese und andere fundamentale Prinzipien sind durch die Mitgliedschaft in der EU nicht ausreichend gesichert.
Das Gemeinschaftsrecht der EU hebelt das österreichische Gesetz aus und stellt sich darüber. Dadurch ist in Österreich eine rechtlich untragbare Situation entstanden, wenn Österreich eine demokratische Republik sein will. Im folgenden werden die Grundgedanken der Verfassungsklage von Univ.-Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider dargestellt. •

Auf folgenden Netzseiten finden Sie die Klageschrift und die Schrift: «Verfassungsrechtsschutz gegen die Integrationspolitik Österreichs» von Prof. Dr. iur.  K. A. Schachtschneider: www.kaschachtschneider.de oder www.webinformation.at. Die Klageschrift kann ausserdem gedruckt gegen einen Unkostenbeitrag bezogen werden bei H. Schramm, Grenzackerstrasse 11/7/5, A-1100 Wien.