Österreich: Ratifizierung des EU-Reformvertrags ? am Volk vorbei?
von Lucia Bock, Österreich
In Österreich mehrt sich der Widerstand von Bürgern aus allen politischen Lagern sowie von Rechtsexperten gegen eine Ratifizierung des «EU-Reformvertrags» («Vertrag von Lissabon») durch das österreichische Parlament, ohne zuerst das Volk zu befragen.
Der EU-Reformvertrag, auch «Vertrag von Lissabon», ist Nachfolger der an zwei Referenden (F, NL) gescheiterten «EU-Verfassung». Nach Aussage von Befürwortern wie Kritikern unterscheidet er sich nur geringfügig von seiner Vorgängerin. Im Unterschied zur Verfassung wurde beim Reformvertrag auf nationale Symbole wie Fahne oder Hymne verzichtet. Er wurde von den Regierungschefs der EU-Mitglieder am 13. Dezember 2007 in Lissabon feierlich unterzeichnet und soll in den nächsten Monaten von den einzelnen Ländern ratifiziert werden. Ungarn hat dies bereits getan. Eine Volksabstimmung ist bisher nur in Irland vorgesehen. Laut EU-Plan soll der neue Vertrag 2009, noch vor den nächsten EU-Wahlen, in Kraft treten.
Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung liegt vor ? Volksabstimmung zwingend
In Österreich erhielt die Forderung nach einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag neuen Schwung, als im Dezember vergangenen Jahres ein im Auftrag der «Europäischen Vereinigung für Bürgerrechte» erstelltes Gutachten des Europa- und Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Dr. Adrian Holländer der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Darin geht Holländer zunächst auf den Kernbestand der verfassungsrechtlichen Grundordnung Österreichs ein: auf das demokratische, das bundesstaatliche und das rechtsstaatliche Prinzip.
Jede substantielle Änderung eines dieser drei Grundprinzipien stelle, nach geltender österreichischer Rechtssprechung, eine Gesamtänderung der Bundesverfassung dar. Für eine solche Gesamtänderung ist (gem. Art. 44, Abs. 3 B-VG) eine Volksabstimmung obligatorisch.
Holländer sieht wesentliche Änderungen durch den EU-Reformvertrag gegeben, nicht nur in einem Bereich, sondern in allen drei Bereichen. Wörtlich meint er in seiner Analyse: «Jener Vertrag, der schon legistisch verunglückt ist, indem er an Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen ist, strebt massivste Änderungen der österreichischen Bundesverfassung an.»
Folglich kommt er zum Schluss, dass eine Annahme des EU-Reformvertrags ohne vorherige Volksabstimmung verfassungswidrig wäre und daher in bezug auf die österreichische Rechtsordnung zur «absoluten Nichtigkeit» und daher zu einer «schwelenden Rechtsunsicherheit» führen würde. Er hält es daher aus «verfassungsrechtlichen, staatsrechtlichen und demokratiepolitischen Gründen» für unabdingbar, «die aktuell durch den EU-Reformvertrag bevorstehende Änderung der österreichischen Bundesverfassung einer Abstimmung durch das gesamte abstimmungsberechtigte Bundesvolk zu unterziehen.»
Die Europäische Vereinigung für Bürgerrechte hat auf der Grundlage der Analyse von A. Holländer eine «Petition zum EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon)» für eine Volksabstimmung gestartet, deren Text und Unterschriftenlisten über www.efcr.at oder über die «Europäische Vereinigung für Bürgerrechte», Löhnersbachweg 102, A-5753 Saalbach, bezogen werden können.
Bundespolitiker für Vertrag von Lissabon
Ganz anders klingen die aktuellen Kommentare österreichischer Bundespolitiker, vor allem aus den Regierungsparteien. Viele Bürger vermissen bei deren Stellungnahmen aber eine echte und sachliche Diskussion der für das Land wesentlichen Themen, sowohl auf parlamentarischer als auch auf Regierungsebene. Ob Bundeskanzler Gusenbauer (SPÖ), Aussenministerin Plassnig (ÖVP) oder der grüne Parlamentsklub, ob in Interviews, in Broschüren oder auf Anfragen besorgter Bürger hin: Der Tenor der Stellungnahmen zum «Vertrag von Lissabon» klingt wie aus einem Mund: Die neuen Verträge würden die EU «handlungsfähiger» machen, «effizienter» und «bürgernäher». Auch demokratiepolitisch seien sie eindeutig als Vorteil zu sehen. Eine Volksabstimmung sei nicht notwendig, da die bisherigen EU-Verträge ja nicht aufgehoben, sondern nur abgeändert würden.
Mit der österreichischen Neutralität gebe es auch kein Problem, denn, so die einen, sie existiere ohnehin schon seit dem Beitritt zur Europäischen Union (1995) nicht mehr, oder, so die anderen, sie werde durch die Verträge nur an die «aktuellen politischen Bedingungen angepasst».
Aussenministerin Plassnig, in einer Broschüre des Ministeriums, in der sie ihre Sicht des Reformvertrags zusammenfasst: «Die EU wird handlungsfähiger. [?] Sowohl die Solidaritätsklausel als auch die Beistandsgarantie bedeuten ein Mehr an Sicherheit für jeden einzelnen Mitgliedsstaat. Die Neutralität Österreichs bleibt dabei unberührt.»
Der Vertrag von Lissabon.
Die EU-Reform im Überblick. (Hrsg.: Österreichisches Aussenministerium)
Unmut wächst
Aber die Strategie bzw. die Rechnung derjenigen Politiker, die am Volk vorbei entscheiden wollen, muss dieses Mal nicht zwingend aufgehen: In allen weltanschaulichen Lagern nimmt der Unmut darüber zu, eine unleserliche Quasiverfassung mit weitreichenden Auswirkungen auf die eigenen Lebensbedingungen übergestülpt zu bekommen, ohne davor ausreichend informiert und ohne gefragt zu werden.
Initiativen wie die «Europäische Bürgerrechtsvereinigung», die Linzer «Werkstatt für Frieden und Solidarität», die Partei «Neutrales freies Österreich», die Bürgerinitiative «Rettet Österreich», die «Initiative Heimat und Umwelt», «Pax Christi» Österreich, die Initiative «Mehr Demokratie Österreich», die Bundesarbeitskammer und viele andere haben ihre Kritik am EU-Reformvertrag veröffentlicht und Initiativen gestartet. Mittlerweile 40 österreichische Gruppen und Initiativen haben sich zu einer Plattform «Volxabstimmung» zusammengeschlossen, mit dem Ziel, ein gesetzlich bindendes Referendum über den EU-Reformvertrag durchzusetzen.
Förderung der Atomwirtschaft und militärische Beistandsverpflichtung ? gegen österreichische Gesetzgebung
Die Kritik am Reformvertrag entzündet sich am Demokratiemangel ebenso wie an der Festschreibung der neoliberalen Ausrichtung der EU oder den zu erwartenden Verschlechterungen im Umwelt- und Verbraucherschutz.
Für österreichische Bürger besonders unverständlich ist die Tatenlosigkeit ihrer gewählten Vertreter im Hinblick auf zwei weitere Punkte: die Festschreibung der bevorzugten Stellung der Atomenergie und die Entwicklung der EU zu einem Militärbündnis.
Euratom-Vertrag bleibt EU-Primärrecht
Während andere Verträge und Teilgemeinschaften, wie etwa die EGKS (Kohle- und Stahlgemeinschaft) mittlerweile ausgelaufen sind und der EG-Vertrag in seiner bisherigen Form mit Inkrafttreten des neuen EU-Reformvertrags seine Gültigkeit verlieren soll, wird der Euratom-Vertrag (Vertrag über Gründung und Ziele der europäischen Atomgemeinschaft) nahezu unverändert mit übernommen. Protokoll Nr. 2 «Zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft», das Teil des «Vertrags von Lissabon» ist, hält fest, dass «die Bestimmungen des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft weiterhin volle rechtliche Geltung entfalten müssen». Die Aufgabe der Atomgemeinschaft, die 1957, in einer Zeit des Glaubens an die unbegrenzten Möglichkeiten der Technik, festgelegt wurde, ist nach wie vor wie folgt beschrieben: «Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedsstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit anderen Ländern beizutragen.»
Der Euratom-Vertrag soll so weiterhin im Rang des EU-Primärrechtes bleiben, das heisst, er gehört zur Gruppe der Grundlagenverträge der EU, die von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen.
Damit geniesst die Atomenergie, die von Anfang an in der EU hoch subventioniert war, weiterhin eine Sonderstellung. Angesichts der mittlerweile bekannten Gefahren und Risiken dieser Energieform ist dies unverantwortlich. Nuklearenergie wird ausserdem von einer Mehrheit der Bevölkerungen der EU-Länder abgelehnt (Greenpeace-Umfrage 2003: 71% der Bürger lehnten EU-weit Atomenergie ab). In Österreich wurde diese ablehnende Haltung durch die Volksabstimmung von 1978 dokumentiert und gesetzlich geschützt (Atomsperrgesetz).
Der Euratom-Vertrag ist heute völlig veraltet und demokratisch nicht legitimiert, da er der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen ist (zum Beispiel was die Zuweisung von Forschungsgeldern an Euratom betrifft). Er ist die Grundlage für die Euratom-Kredite, mit denen der Neubau von AKW in Europa finanziert wird. Ausserdem verpflichtet er die Mitgliedsstaaten dazu, die Versicherungskosten für etwaige Schäden aus dem Betrieb von AKW selbst zu tragen.
Die österreichische Bevölkerung wäre bestens dazu legitimiert, die endgültige Abschaffung des Euratom-Vertrages einzufordern.
Neutralität durch «Solidaritätsklausel» abgeschafft
Von vielen Kritikern des EU-Reformvertrages wird hervorgehoben, dass sich die EU mit Inkrafttreten der Verträge zu einer «Militär-Union» entwickeln würde. Befürworter betonen, die Neutralität Österreichs werde durch die Reformverträge nicht angetastet. Ist bereits seit dem Vertrag von Amsterdam eine zunehmende Militarisierung der EU zu beobachten, so bringt der EU-Reformvertrag weitere wesentliche Verschärfungen in diesem Bereich mit sich.
So soll jedes Mitgliedsland zu permanenter Aufrüstung, das heisst zur andauernden schrittweisen Erhöhung seiner Militärbudgets verpflichtet werden.
Im Hinblick auf die Beistandsverpflichtung weisen österreichische Politiker gerne auf eine als «Neutralitätsklausel» deutbare Formulierung im ? kaum anzunehmenden ? Angriffsfall auf ein EU-Mitgliedsland hin. Diese besonderen Bestimmungen gelten allerdings nicht für den Fall von «terroristischen Bedrohungen». In der sogenannten «Solidaritätsklausel» ist keine Rede davon, dass der geforderte Beistand in Übereinstimmung mit den nationalen Verfassungen gebracht werden können müsse. Damit würde die «Solidaritätsklausel» das endgültige Aus für die Neutralität bedeuten, die in Österreich nach wie vor im Verfassungsrang steht und sich als Friedenskonzept bestens bewährt hat.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Titel VII, Solidaritätsklausel (Auszug):
«Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschliesslich der ihr von den Mitgliedsstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um
? terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedsstaaten abzuwenden
? die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen
? im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedsstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.» ?
Veranstaltungshinweise:
? Der EU-Reformvertrag (siehe Ankündigung oben)
? Die Plattform «Volxabstimmung» hat eine Menschenkette rund um das Wiener Parlament beschlossen, die unmittelbar vor der geplanten Ratifizierung der Verträge stattfinden wird. Im Internet: www.volxabstimmung.at
? Das NFÖ Wien (Neutrales Freies Österreich) plant für den 8. März eine Demonstration für ein Referendum über den EU-Reformvertrag am Wiener Stephansplatz (14 bis 16 Uhr), im Internet: nfoe.at und www.webinformation.at