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Bankgeheimnis

Rechtswidriges Vorgehen der USA und der EU

von Dr. Frédéric Walthard, ehemaliger Diplomat der Schweiz in den USA

Täuschen wir uns nicht. Es war schon immer die Gewohnheit der USA, öffentlich-rechtliche Ansprüche mit privatrechtlichen Mitteln und umgekehrt private Interessen mit öffentlich-rechtlichen Mitteln oder gar politischem Druck durchzusetzen. Diese Verwischung zwischen öffentlichem und privatem Recht ergibt sich aus der Dualität des Gewohnheitsrechts (Common Law, vor allem Rechtssprechung) und der Regierungs- und Kongress­akte, die zwar stark zugenommen hat, aber gegenüber der Rechtssprechung der Gerichte immer noch den kleineren Teil des in den USA geltenden Rechts ausmacht.
Auch in Europa wird diese Verwischung zunehmend sichtbar, indem Recht nicht auf demokratischem Weg, sondern durch Machtgruppierungen festgelegt wird. So die Verfassung der EU in der Lissabonner Form, die immer noch nicht von den Stimmvölkern angenommen worden ist. Neuerdings auch die vom deutschen Finanzminister Peer Steinbrück vorgeschlagene alte Nazi-Gewohnheit, in eine auf der Gleichberechtigung der Mitglieder aufgebauten Organisation wie der OECD in Paris die diskriminierende und damit völkerrechtswidrige Regel einer schwarzen Liste für die sogenannten Steueroasen, natürlich mit der Schweiz an der Spitze, einzuführen!
Im letzten Jahrhundert glänzten die USA, natürlich lange nicht in der brutalen Weise wie das Dritte Reich, mit rechtswidrigen Übergriffen des öffentlichen Rechts in die Privatautonomie, einer Verwischung der Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Recht und der Anwendung des Hitlerschen Grundsatzes «Wer die Macht hat, hat das Recht» zum Nachteil der Jahrhunderte alten Erkenntnis unserer westlichen Welt, dass Recht nur sein kann, was letztlich gerecht ist. •