Steuerstreit – statt den Schutt vor dem eigenen Haus wegzuräumen
von Reinhard Koradi
Der Wink mit der «Schwarzen Liste» durch die G 20 – ein künstliches Konstrukt, dem jede politische Legitimation fehlt – hat die Schweizer Regierung veranlasst, im Steuerstreit mit den USA, Deutschland, Grossbritannien und der EU nachzugeben. Mit der «Lockerung des Bankgeheimnisses» will der Bundesrat einen Beitrag zur einvernehmlichen Lösung des Steuerstreites leisten.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist es allerdings noch offen, ob diese Vorleistungen überhaupt dazu beitragen, dass die Schweiz nunmehr so behandelt wird, wie dies unter gleichberechtigten Vertragspartnern und souveränen Staaten üblich ist.
Jeder Staat hat Infrastrukturaufgaben – Sozialwerke, Bildungs- und Gesundheitswesen –sowie weitere öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Dazu braucht er Geld, das er über Steuern und andere Abgaben bei der Bevölkerung geltend macht. Das Recht, Steuern einzutreiben ist nationales Recht. Daher spricht man auch von der Steuerhoheit des Staates. Diese Steuerhoheit beinhaltet auch das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Staates über das Steuersystem und die Steueransätze (Höhe der Steuerabgaben). Die Steuerbelastung der einzelnen Landesbewohner steht in einem sehr engen Zusammenhang mit der staatlichen Finanzpolitik, der Beschäftigungssituation und dem Erwerbseinkommen der Bevölkerung. Das bedeutet primär, dass die Steuerbelastung der Bevölkerung zu einem grossen Teil davon abhängt, ob Regierungen und Parlamente ihre nationalen Hausaufgaben ernsthaft und korrekt erfüllen. Zu diesen Hausaufgaben gehören: ausgeglichener Staatshaushalt (keine Verschuldung), Erhaltung einer möglichst guten Beschäftigungslage und ausgeglichene Handelsbilanz. Die Pflege der guten Beschäftigungslage umfasst unter anderem ein intaktes Bildungs- und Gesundheitswesen, vor allem aber auch Branchenvielfalt und eine solide Firmenstruktur (grosse, mittlere und kleine Betriebe) mit einem erheblichen Anteil an mittelständischen Unternehmen.
Versäumen die Regierungen ihre Pflichten und verletzen die Interessen des Volkes oder verirren sie sich gar in Prestige- oder Machtobjekte, dann kann dies sehr schnell katastrophale Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben. Höhere Ausgaben führen nur zu oft zur Staatsverschuldung mit enormen Zinslasten und damit zu einer hohen Steuerbelastung der Bevölkerung. Zu hohe Steuerlasten – besonders, wenn sie noch als ungerecht empfunden werden – sind die wesentlichsten Gründe der Steuerflucht. Die Ursachen der Steuerflucht sind primär im eigenen Steuersystem zu suchen und könnten – wie in anderen Fällen sonst lauthals propagiert – unter dem Wettbewerbsaspekt beurteilt werden. Wie überall gibt es im Bereich der Steuern viele Anreizsysteme. Solange diese gesetzeskonform sind und einschlägigen Abkommen entsprechen, gibt es keinen Grund für irgendwelche Anschuldigungen gegenüber einem Land und dessen Steuersystem.
Das Steuersystem der Schweiz
Das Steuersystem der Schweiz ist vom gegenseitigen Vertrauen zwischen Bürger und Staat geprägt, dessen Ursprung im politischen System – der direkten Demokratie – des Landes liegt. Die vielseitigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung bei der Entscheidungsfindung und die Tatsache, dass die letzte Entscheidungsinstanz das Volk ist, schaffen die notwendige Transparenz über die Staatsaufgaben und damit auch über die Einnahmen- und Ausgabenpolitik von Gemeinden, Kantonen und Bund. Mit der direkten Demokratie verbunden ist das Subsidiaritätsprinzip, das heisst die öffentlichen Aufgaben werden aufgeteilt und den verschiedenen Ebenen entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Die Gemeinden übernehmen all die Aufgaben aufgeteilt die sie selbst bewältigen können. Aufgaben, die von der nächsthöheren Ebene besser erfüllt werden können, gehen an die Kantone, die dann wiederum die Aufgaben an den Bund weitergeben, die ihre Möglichkeiten übersteigen. Der Aufbau von unten nach oben schafft Bürgernähe und damit einen breit abgestützten Konsens über das, was der Staat tun und lassen soll.
Auch das Steuersystem folgt diesem Aufbau. Die Gemeindesteuer ist die Grundlage des schweizerischen Steuersystems. Jedes Jahr werden die Steuerpflichtigen eingeladen, ihre Steuererklärung auszufüllen und damit Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögenssituation zu geben. Die Steuersätze der Gemeinde werden mit Bezug auf das Jahresbudget jedes Jahr an der Gemeindeversammlung durch Volksentscheid festgelegt. Auch die Steuersätze der Kantone werden ebenso wie für die Bundessteuer durch Volksabstimmungen fixiert. Neue Steuern wie die Mehrwertsteuer können nur über eine entsprechende Volksabstimmung eingeführt werden. Und sollte der Mehrwertsteuersatz erhöht werden, muss das Volk dieser Erhöhung zustimmen.
Mit Ausnahme der Mehrwertsteuer (Konsumsteuer) und Verrechnungssteuer werden die Steuern mit entsprechender Rechnungsstellung durch die Gemeinden und den Bund eingezogen. Die Aufteilung der Steuern zwischen der Gemeinde und dem Kanton nimmt die Steuerbehörde vor. Dabei bleibt der grössere Teil des Steueraufkommens bei der Wohngemeinde des Steuerpflichtigen.
Das im Zusammenhang mit dem schweizerischen Steuersystem angesprochene Bankgeheimnis dient primär dem Schutz der Privatsphäre des Bürgers. Um die Attraktivität der Nichtdeklaration von Vermögenswerten und den Missbrauch des Bankgeheimnisses einzuschränken, wurde die Verrechnungssteuer auf den Zinserträgen der bei den Banken angelegten Vermögen eingeführt. Die Zinsertragsbesteuerung von 35% wird durch die Banken direkt verrechnet. Deklariert der Steuerpflichtige diese Vermögen in seiner Steuererklärung, wird ihm die Verrechnungssteuer durch das Steueramt zurückerstattet. Das im Ausland so umstrittene Bankgeheimnis ist durch die direkte Zinsbesteuerung weitgehend entschärft. Diese Entschärfung greift auch bei den Zinsertragsbesteuerungsabkommen mit dem Ausland. Zudem gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern, die ebenfalls als Beitrag der Vertragsländer für die Bekämpfung von Steuerbetrug zu werten sind.
Die massiven Vorwürfe seitens Deutschlands und Grossbritanniens halten einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem schweizerischen Steuersystem nicht stand. Die Hintergründe dieser Angriffe mögen vielschichtig sein, sie müssen aber deutlich als Angriff auf die Souveränität der Schweiz deklariert und entschieden zurückgewiesen werden. Ein Blick auf die Steuer- und Verschuldungsquote der einzelnen Länder dürfte insofern klärend wirken, als die Steuerflucht wohl grösstenteils hausgemacht ist. •