Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze
ev./thk. Wer bisher der Meinung war, die Forderungen der Amerikaner und einiger europäischer Staaten nach einer Veränderung der Schweizer Steuerrechtspraxis sei eine berechtigtes Anliegen gewesen, wird sich nach genauerer Kenntnis der Vorgänge die Augen reiben. Bereits der giftige Tonfall und das massive Auftreten der angeblich befreundeten Staaten weckt ungute Erinnerungen.
Die von der Schweiz angekündigte Änderung der Steurrechtspraxis genügt vollauf. Dass und wie Peer Steinbrück sich mit weiteren Ansprüchen für seinen Wahlkampf in Deutschland profilieren möchte, müsste vor allem deutsche Bürger alarmieren. Ennet dem Rhein scheint man wieder einmal auf die totale Kontrolle des Bürgers aus zu sein – am liebsten gleich europaweit. Dass sich auch die OECD – zu deren Gründungsmitgliedern die Schweiz zählt – durch «Druck gewisser Mitglieder» dazu hergibt, ihre eigenen Grundlagen derart mit Füssen zu treten und sich vor einen solchen Karren spannen zu lassen, rückt auch diese Körperschaft nicht eben in ein gutes Licht.
Je mehr man das Verhalten der Länder und die Reaktionen der umliegenden Staaten analysiert, umso weniger kann man sich des Eindrucks erwehren, dass hier die Schweiz weiter unter Druck gesetzt werden soll und dass das Bankgeheimnis nur Mittel zum Zweck ist.
Das eigene Versagen in der Finanz und Wirtschaftspolitik muss kaschiert werden. In Deutschland stehen Wahlen an und besonders die SPD scheint um ein politisches Profil zu ringen und einen Sündenbock für die eigene Unfähigkeit zu suchen.
Die Staatskassen der anderen Staaten sind leer. Aufgrund der stabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz haben Menschen aus aller Welt ihre Ersparnisse hier angelegt. Das weckt schon lange Begehrlichkeiten. Doch was früher völlig klar war, nämlich die Gesetze und Gepflogenheiten sowie die staatliche Souveränität der übrigen Staaten zu achten, ist einer Mentalität gewichen, die auf das Recht des Stärkeren setzt und damit völkerrechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze aufs schwerste verletzt. Gerade ein Kleinstaat muss sich auf die Respektierung des Rechts verlassen können, wenn im Konzert der Völker keine allzu grossen Dissonanzen vorherrschen sollen.
Das Verhalten der europäischen Grossmächte und der USA werfen aber noch weitere Fragen auf. Wie kann sich ein kleiner Staat, der noch andere Schätze in seinem Land beherbergt, gegen die Gier der anderen wehren? Die Steueraffäre könnte zumindest als positive Begleiterscheinung zu einem verstärkten Nachdenken über diese Frage führen.
Und im nördlichen Nachbarland sollte man sich dringend der Frage zuwenden, was eigentlich ein freier Staat freier Bürgerinnen und Bürger, die ihre Angelegenheiten als res publica selber regeln und den Staat als ihre Sache betrachten, wirklich ist. Hier gäbe es in der Schweiz noch einiges zu lernen. •