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Die schwarzen Listen

Im alten Rom enthielten die schwarzen Listen die Namen der zu ermordenden politischen Gegner. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden u.a. von Reinhard Heydrich solche Listen angefertigt, auf denen z.B. Ernst Röhm und der Reichskanzler von Schleicher standen. Beide wurden ermordet. Schwarze Listen wurden damals auch jene Verzeichnisse genannt, nach denen «schädliches und unerwünschtes Schrifttum» für die Bücherverbrennungen vom Mai und Juni 1933 ausgesondert wurde.
Die schwarze Liste der OECD ist genau genommen eine Liste der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering). Diese war auf dem G-7-Gipfel im Juli 1989 in Paris als Expertengruppe mit dem Auftrag eingesetzt worden, die Methoden der Geldwäsche zu analysieren und Massnahmen zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln. Gegenwärtig ist die FATF ein zwischenstaatliches Gremium zur Geldwäsche-Bekämpfung und hat ihren Sitz bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris.
Die Liste dieser Task Force heisst «Annual Review of Non-Cooperative Countries and Territories» oder kurz NCCT Review. Darin waren Staaten aufgeführt, die sich gesetzlichen Regelungen der Geldwäscherei widersetzen. Auf der Liste figurierten neben verschiedenen Seeräuber-Inseln, die damals noch als sog. Off-shore-Paradiese allen Vermögen, woher sie auch kamen, ohne viel Federlesens Unterschlupf boten, auch Russland und das Fürstentum Monaco.
Heute allerdings ist diese Liste leer. Ja, leer. Das heisst, es gibt kein Land der Welt, das zurzeit von der FATF überwacht wird. Der letzte Jahresbericht datiert vom 12. Oktober 2007 und besagt, dass als letzte Länder Burma, Nigeria und die Südseeinsel Nauru von der Liste genommen wurden. Die Anspielung auf diese schwarze Liste ist also lächerlich, aber der Vorgang im Gesamtzusammenhang ist es nicht. Da die Schweiz noch unter Bundesrätin Kopp Geldwäschereigesetze einführte, die Weltmassstab wurden, ist von dieser Seite nichts zu bemängeln. Im Gegenteil, Fachleute der schweizerischen Geldwäschereistellen sagen im persönlichen Gespräch seit mehr als zwei Jahren, dass viele Anfragen des deutschen Fiskus an die schweizerischen Rechtshilfestellen faul seien. Vieles werde vorgelogen und ins Leere behauptet, nur um zu erfahren, welche deutschen Bürger Konten in der Schweiz hätten. Die Anfragen wären fast so unredlich (im Juristenjargon «unsubstantiiert») wie diejenigen amerikanischer Stellen, wenn Auskünfte über «Terroristen» in der Schweiz verlangt würden.
Aber zurück zu den Attacken aus Deutschland: Nicht verwirren lassen darf man sich durch einzelne deutsche Stimmen, die sanften Zungenschlag auflegen und Steinbrück sogar homöopathisch kritisieren. Das Spiel «Good cop, bad cop» ist auch in der Schweiz bekannt. Alpenkinder sind wir, naiv aber nicht.
Wer dem Nachbarn mit der Peitsche droht, sieht in ihm den Untermenschen oder den Knecht. Die passende Antwort unserer Aussenministerin an die Strippenzieher hinter Steinbrück wäre wohl: «Wie lernt ihr Herrenmenschen endlich, euch als gute Nachbarn zu benehmen? Wenn Steinbrück Peitschen liebt, soll er ins Studio gehen.»Sie hat auch recht, wenn sie sagt, nur weil Deutschland leere Staatskassen habe, brauchen sie nicht der Schweiz den Krieg zu erklären. Es käme billiger, von der Schweiz zu lernen, wie man ein Gemeinwesen bürgerfreundlich, freiheitlich, mit wenig Steuern, wenig Korruption, wenig Arbeitslosen, direktdemokratisch und ohne aggressive Aussenpolitik administriere.

Felix Meier, Staad