Einspruch gegen die Patentierung der Natur
Protest gegen Schweinezuchtpatent
Gerade in Zeiten, in denen die Ernährung der Weltbevölkerung nicht gesichert ist, mutet es mehr als befremdlich an, dass sich einzelne Konzerne den Zugang zur Ernährung über Patente unter den Nagel reissen und für ihre Geschäfte nutzen wollen.
rt. Damit Lebewesen nicht patentiert werden, protestierten in München viele Bürger gegen das «Schweinezuchtpatent 1 651 777». Damaliger Besitzer des Patents: der Gentech-Konzern Monsanto. 2005 hatte der Agrarkonzern Monsanto ein Schweinezuchtpatent beim Europäischen Patentamt angemeldet. Mehr als tausend Bürger, hauptsächlich Landwirte, haben deshalb am 15. April gemeinsam mit Umwelt- und Entwicklungsorganisationen vor dem Europäischen Patentamt in München protestiert. Sie forderten ein gesetzliches Verbot von Patenten auf Leben. Rund 5000 Privatpersonen sowie etwa 50 Verbände hatten sich dem Sammeleinspruch gegen das Patent «EP 1 651 777» angeschlossen. Vor knapp neun Monaten wurde das Patent erteilt, demnächst läuft die Einspruchsfrist ab.
Das Patent EP 1 651 777 sichert den Besitz an einem Gentestverfahren, durch das besonders produktive Schweine identifiziert werden können. Diese besitzen ein Gen, dank dem sie offenbar schneller zunehmen. Schweine, die dieses Gen im Erbgut haben, sind für die Zucht besonders interessant.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, sieht in dem Patent den «Sündenfall». Herkömmliche Zuchtmethoden wie Selektion und Kreuzung dürften nicht patentierbar werden, nur weil sie mit technischen Mitteln garniert würden. Er mahnt eine Monopolisierung der Zucht durch Grosskonzerne und damit eine Einschränkung für die Bauern an. Im Engagement gegen die Patentvergabe kam es zu einer Koalition von Landwirten und Organisationen wie Misereor oder Greenpeace. Mit Hilfe von Patenten auf Saatgut und Tierzucht könne die gesamte Lebensmittelproduktion kontrolliert werden, befürchtet die Umweltschutzorganisation.
Beim Europäischen Patentamt bestreitet man, dass sich das Patent auch auf das Gen selbst und nicht nur auf den Test bezieht. Behördensprecher Rainer Osterwalder sagte der «Welt», der ursprüngliche Antrag hätte Teile des Gens enthalten, diesen Anspruch habe man aber herausgestrichen. Ein Gericht müsse klären, ob alle Schweine, die mit Hilfe der Genanalyse gezüchtet worden seien, unter den Patentschutz fallen.
Der Bauernverband kritisierte darüber hinaus auch die EU-Biopatent-Richtlinie, in der es um die grundsätzliche Frage geht, ob Pflanzen und Tiere patentierbar sind. Bisher ist nicht geklärt, ob Tiere, die mit Hilfe patentierter Genanalyse gezüchtet worden sind, unter den Patentschutz fallen. Der Bauernverband unterstützt daher eine Bundesratsinitiative Hessens zur Verschärfung der EU-Biopatentrichtlinie. •