Die Schweiz zeigt: Es geht auch freiheitlicher
Gedanken zu den Wahrnehmungsmöglichkeiten einer Beziehung
Referat von Bundesrat Ueli Maurer, Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, gehalten vor der Handelskammer Deutschland – Schweiz in Zürich am 22. Juni
Ich bedanke mich für die Einladung und bin wirklich froh, mich an Sie wenden zu können. Denn Ihnen kommt für das Verhältnis zu Deutschland eine wichtige Rolle zu – ich sehe in Ihnen Botschafter des Friedens, der Freundschaft und der Freiheit.
Ich möchte nicht lange bei den Schnörkeln verweilen und die Dinge ansprechen, wie sie sind. Offensichtlich können die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland verschieden wahrgenommen werden. Man kann sagen: Auf wirtschaftlicher Ebene sind die Beziehungen ausgezeichnet. Und auf politischer Ebene waren sie ausgezeichnet. Da sich aber auf Dauer das eine vom andern nicht trennen lässt, sind Sie, meine Damen und Herren, als Vertreter der Wirtschaft von der politischen Situation stark betroffen. Andererseits bietet sich Ihnen die Möglichkeit, auf andern Kanälen als den politischen Einfluss zu nehmen und Ihre Stimme zu erheben. Ich sehe Sie deshalb durchaus in der Verantwortung.
Von unserem alten Freiheitsprinzip
Sie haben es mitbekommen: Es weht ein eisiger Nordwind. Er pfeift durch Nachrichtenmeldungen, Zeitungsspalten und Ratsdebatten. Sogar durch die Feuilletons ist er gerauscht. Zu den ganz wenigen erfreulichen Nebeneffekten der kalten Böen gehört die interessante Wortmeldung von Thomas Hürlimann, der als Schriftsteller aus der kulturgeschichtlichen Warte urteilt.
Einen originellen Erklärungsansatz hat er dabei geliefert: Die Umwelt prägt ihre Bewohner, schreibt er in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Die Deutschen sind durch den Wald geprägt; sie wollen die Gesellschaft hegen und pflegen wie den Forst. Die Schweizer dagegen sind durch die Berge geprägt, in die sie sich für niemanden greifbar zurückziehen können.
Hürlimann greift damit auf ältere Interpretationen zurück. Dass die Berge als formend für den Schweizer Staats- und Volkscharakter verstanden werden, das hat Tradition.
Es sind jetzt etwas mehr als zweihundert Jahre her, seit Walter seinen Vater Wilhelm Tell fragte, ob es denn auch Länder gebe, wo keine Berge seien. Ja, meinte der Vater: «Das Korn wächst dort in langen schönen Auen, und wie ein Garten ist das Land zu schauen.» «Weshalb steigen wir dann nicht hinab, statt uns in den Bergen abzuplagen», jammerte der Kleine. «Das Land ist schön und gütig wie der Himmel; doch, die’s bebauen, sie geniessen nicht den Segen, den sie pflanzen.» Und Walter seufzte schliesslich: «Vater, es wird mir eng im weiten Land; da wohn’ ich lieber unter den Lawinen.»
Nun, Friedrich Schiller, der diese Zeilen schrieb, der diesen Gegensatz zwischen Freiheit und Knechtschaft so scharf empfand, war ein Deutscher. Er schöpfte auch aus dem Alltag. Er goss Lebenserfahrung in Sätze. Er formulierte Empfinden. Und offenbar nicht nur das seiner Generation.
Die Schweiz als Oase der Freiheit
Nach der Freiheit in den Bergen richteten sich immer wieder die Sehnsüchte, die Reisegedanken und Fluchthoffnungen vieler Deutscher. Oft der Eigenständigen, Eigenwilligen; die der Innovativen und Kritischen. Oft auch der Dichter, Denker und Querdenker. Der Schweiz bescherte diese Absetzbewegung immer wieder Impulse und eine Berei - cherung des Kultur- und Geisteslebens.
Die Schweiz als Hort der Freiheit in Europa ist mehr als nur ein Klischee. Viele – gerade viele Deutsche – empfanden sie tatsächlich als Oase, als Oase in einer Wüste der Einschränkungen und der staatlichen Bevormundung oder der materiellen Not. Nationale, Liberale, Burschenschafter und Anhänger der Turnerbewegung, die von einem geeinten Deutschland träumten und die während der Restaurationszeit von ihren Landesfürsten verfolgt wurden; für die es eng wurde in ihrer Heimat nach den Karlsbader Beschlüssen vom September1819. Oder ein ganzes Korps badischer Liberaler, die nach ihrer gescheiterten Revolution im Juli1849 um Asyl in der Schweiz baten.
Oder Sozialdemokraten in den 1880er- Jahren; nach dem Erlass von Bismarcks Sozialistengesetz.
Oder Pazifisten und dadaistische Künstler während des Ersten Weltkrieges.
Oder die Opfer der Verfolgungen im Dritten Reich. Oder die ausgehungerten Kinder aus dem zerbombten Deutschland nach Kriegsende. Und durch die ganze Geschichte immer wieder auch tüchtige Arbeitskräfte und Unternehmer, die Freiheit für Entfaltung suchten. Oder denen ein gieriger Fiskus in die Tasche griff.
Die meisten fanden in der Schweiz Frieden und Freiheit. Manche auch Wohlstand. Tatsächlich: die Schweiz, eine Oase. Eine Oase der Freiheit ist Hoffnung für alle, die Freiheit lieben. Aber sie ist auch eine Provokation. Eine Provokation für alle, denen Freiheit nichts bedeutet, die auf Zwang und Kontrolle setzen. Vor allem ist es eine Provokation für alle, die Macht über andere ausüben wollen. Denn in so vielen Bereichen zeigt die Schweiz: Es geht auch freiheitlicher.
Freiheit weckt Neid und Missgunst
Die Freiheit bringt der Schweiz Zuspruch, aber auch Neid, Missgunst und Nachstellungen der Mächtigen. Druck auf die Schweiz hat Tradition. Als junge deutsche Studenten in den 1820er und 1830er Jahren in die Schweiz flohen und hier offen und laut von der politischen Um- und Neugestaltung Deutschlands träumten, musste sich die Schweiz schwerster Pressionen erwehren. Ja, einige wollten damals gar die Kavallerie schicken.
Man konnte es damals nicht oft genug wiederholen; und man kann es heute nicht oft genug wiederholen; gegenüber Schweizern wie gegenüber Ausländern: Die Schweiz ist auf Freiheit gebaut. Ohne Freiheit ist die Schweiz nicht denkbar. Wenn es um Freiheit geht, wollen und können wir deshalb auch keine Konzessionen machen. Das Fundament eines Landes gibt man nicht frei für den diplomatischen Tauschhandel.
Das zu erklären ist die Aufgabe der Regierung wie auch eines jeden Schweizer Bürgers. Und all derjenigen, die die Schweiz mögen. Die beruflich oder privat mit der Schweiz verbunden sind. Oder die ganz allgemein sich zur Freiheit bekennen, die glauben, dass eine Gemeinschaft das Maximum an möglicher Freiheit wagen soll.
Denn die Freiheit steht auch jetzt wieder auf dem Spiel. Schauen wir uns die drei Bereiche an, welche derzeit das Verhältnis zwischen Bern und Berlin trüben.
Holding-Besteuerung und Steuerstreit
Erstens Holding-Besteuerung und Steuerstreit – Worum geht es?
Technisch betrachtet geht es um kantonale Steuerordnungen. In der Substanz aber geht es um Föderalismus. Um Demokratie. Und um Souveränität. Die Steuerhoheit der Kantone ist ein wesentlicher Pfeiler des Föderalismus. Denn ohne eigene Steuerpolitik wären die Kantone letztlich nur noch eine administrative Verwaltungsebene. So aber haben sie kreativen Gestaltungsraum, so können sie Wirtschafts-, Gewerbe-, Industrie- und Bevölkerungspolitik betreiben. Gerade Kantone mit schwierigen geographischen Voraussetzungen haben sich mit mutigen und neuen Ideen ausgezeichnet. Das ist ein Ausdruck unserer freiheitlichen Ordnung. Das ist gelebter Föderalismus.
Und das ist auch gelebte Demokratie: Denn in Steuerfragen lässt sich nicht auf Befehlsmacht verzichten. Der Staat greift auf das Privateigentum des Bürgers. Um so wichtiger, dass das Volk den Rahmen setzt. In den liberalen westlichen Demokratien wuchs die Steuerpflicht mit dem Recht zusammen, als Volk und Bürgerschaft frei darüber zu befinden, wann, wie und wieviel an Steuern zu entrichten sei.
Während sich etliche Staaten Europas allmählich vom ursprünglichen Freiheitsprojekt des Liberalismus verabschieden und die demokratischen Rechte von der Steuerpflicht entkoppeln, kann in den Schweizer Kantonen das Volk die Steuerordnungen in Abstimmungen festsetzen: Steuern, Volksrechte und Eigenstaatlichkeit sind in der Schweiz durch unsere Geschichte untrennbar verbunden.
So geht es bei dieser Frage der HoldingBesteuerung, die so technisch tönt, um ganz Grundsätzliches. Und letztlich geht es um die Unabhängigkeit unseres Staates. Schlicht und einfach: Ein souveräner Staat bestimmt seine Steuerordnung selbst. Diese föderalistische und demokratische, diese freiheitliche Ordnung ist in die Kritik geraten. Weil sie von Kantonen genutzt wird, mittels milder Steuerregelungen Anreize für Investoren zu schaffen. So zum Beispiel mit Steuererleichterung für Holdings. Dafür steht sie nun in der Kritik von Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission. Plötzlich wird dem alten Freihandelsabkommen von 1972 neuer Normgehalt unterstellt. Abgesehen davon, dass dies juristisch unhaltbar ist, zeigt das eine freiheitsfeindliche Geisteshaltung. Der jetzt bemühte Artikel 23 des Abkommens verbietet «staatliche Beihilfe», die den Wettbewerb durch «Begünstigung» verfälscht oder zu verfälschen droht.
Wer Steuererleichterungen als Beihilfe versteht, der geht von der Grundannahme aus, dass der Staat auf etwas verzichte, was ihm grundsätzlich zustehe. Dass also das Vermögen der Steuersubjekte grundsätzlich staatliches Geld sei. Und dass es eine Gnade sei, wenn er darauf verzichte, alles Geld einzuziehen. Das ist dunkelroter Sozialismus. Es ist etwa so, wie wenn jemand sagen würde, ich würde Sie unterstützen, ich würde Sie «begünstigen», nur weil ich darauf verzichte, Ihnen das Portemonnaie aus der Tasche zu ziehen.
Wer an die Freiheit glaubt, der freut sich über Steuererleichterungen. Egal, wo sie gewährt werden, und egal, wer davon profitiert. Denn: Dadurch entsteht ein Wettbewerbsklima, die Steuerspirale wird durchbrochen. Und das kommt letztlich allen zugute.
Bankkundengeheimnis
Zweitens das Bankkundengeheimnis – Worum geht es?
Auch hier geht es um grundsätzliche, um ganz grundsätzliche Fragen. Es geht um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Und damit um die Freiheitsrechte von uns allen. Dazu gehört das Prinzip, dass der Bürger Bürger ist, nicht Untertan. In einem freiheitlichen Staat wird deshalb die Privatsphäre des Bürgers geschützt. Der neugierige oder gar habgierige Staat wird zurückgebunden. Es soll einen privaten Bereich geben, in welchem uns der Verwaltungsapparat nicht dauernd über die Schultern schaut.
Aus diesem Grund darf die Polizei nicht nach Belieben Hausdurchsuchungen vornehmen, aus diesem Grund gibt es ein Arzt-, ein Seelsorge- oder Anwaltsgeheimnis, aus diesem Grund gibt es ein Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis. Ich kenne einen Bibliothekar, der sich zu Recht weigert zu sagen, wer von seinen Kunden welches Buch ausgeliehen hat. Das ist sein Berufsgeheimnis, das er zu wahren hat. Und aus demselben Grund gibt es auch das Bankkundengeheimnis.
Diese Schutzrechte des Bürgers haben sich seit Jahrzehnten bewährt. Sie sichern unsere Freiheit. Sie garantieren Lebensqualität. Ich warne davor, über Bord zu werfen, was in dunkelsten Tagen und unter noch viel grösserem Druck – man drohte uns damals nicht mit Kavallerie, sondern mit Panzerkolonnen und Stukas*– erfolgreich verteidigt und aufrechterhalten wurde.
Und ich warne davor, die Reaktion des Schweizer Volkes zu unterschätzen. Dies auch im Hinblick auf ein Doppelbesteuerungsabkommen, das allenfalls dem Stimmbürger vorzulegen ist. Ich habe in der Bevölkerung sehr harte Worte gehört, die ich nicht mehr in der heutigen Realität, sondern nur noch in den Geschichtsbüchern vermutet hätte.
Dass Macht vor Recht gesetzt werden soll, beunruhigt uns in der Schweiz. Als Kleinstaat reagieren wir besonders sensibel, ist es für uns doch letztlich lebenswichtig, dass sich auch die Starken an Verträge, an Abmachungen und an die Gepflogenheiten unter zivilisierten Staaten halten. Der Kleinstaat ist auf das Recht angewiesen, während der Starke offensichtlich immer wieder versucht ist, sich auf seine groben und grossen Fäuste zu verlassen.
Allerdings: Die Verbindlichkeit des Rechts gehört zu unserer abendländischen Kultur; wer hier in Westeuropa statt dessen auf Macht setzt, der verrät seine eigene Tradition.
Die Kritiker bewegen sich auch hier an der Oberfläche. Sie vermengen Begriffe. Und sie zeigen keine Ambitionen, die wirkliche Sachlage zu verstehen: Die Unterscheidung zwischen Betrug und Hinterziehung ist die logische Folge der Bürgerfreiheit. Der selbstverantwortliche Bürger deklariert seine Vermögenswerte selbst. Dabei kann er sich allerdings irren, kann Fehler machen. Dann muss die Steuerbehörde einschreiten und den Fehlbaren bestrafen, büssen. Das ist richtig so. Aber es rechtfertigt noch nicht, jemanden, der sich eine Unterlassung zuschulden kommen lässt, gleich als Betrüger zu verfolgen.
Steuerbetrug dagegen war in der Schweiz schon immer strafbar. Von jeher wird das Bankkundengeheimnis für Strafverfolgungsbehörden aufgehoben. Diesen musste die Bank schon immer über Kundinnen und Kunden Auskunft geben.
Die Schweizer Justiz arbeitet keineswegs isoliert. Nach dem Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. März 1981 gewährt die Schweiz anderen Staaten Rechtshilfe. Das schliesst die Blockierung von Guthaben und gegebenenfalls ihre Überweisung an die zuständigen Behörden im Ausland ein.
Es ist auch falsch, der Schweiz ein unkooperatives Verhalten in Steuerfragen zu unterstellen. Wir haben über 70Doppelbesteuerungsabkommen mit andern Ländern – ist das etwa ein Zeichen mangelnder Zusammenarbeit?
Wir haben ein Zinsbesteuerungs- und Betrugsbekämpfungsabkommen mit der EU. Tatsächlich: Wir ziehen sogar auf unserem Territorium für die EU Steuern ein – ist das Ausdruck fehlender Kooperation?
Die Schweiz hat stets auf neue Formen der Kriminalität reagiert und entsprechend neue Straftatbestände geschaffen, so etwa den Insiderhandel(1988) oder die Geldwäscherei; zuerst im Strafgesetzbuch(1990), dann zusätzlich im Geldwäschereigesetz(1998) –ist das mangelndes Engagement im Kampf gegen internationale Kriminalität?
Wer die Schweiz als finsteres Hinterzimmer für dubiose oder gar mafiose Geschäfte darstellt, tut dies aus Unwissen. Oder er beteiligt sich mit Absicht an einer rufmörderischen Kampagne gegen unseren Finanzplatz.
Anflugsregime auf den Flughafen Zürich Kloten
Drittens das Anflugsregime auf den Flughafen Zürich Kloten – Worum geht es?
Zürich ist ein Finanz- und Wirtschaftsstandort von internationaler Bedeutung. Ein Konjunkturmotor, dessen Zugkraft auch nördlich der Landesgrenze zu spüren ist. Und ein Garant von Arbeitsplätzen und einem Wohlstandsniveau, von dem auch die Viertelmillion Deutsche profitiert, die in der Schweiz lebt. Der Flughafen ist Zürichs internationale Anbindung. Auch davon profitiert eine Grossregion, die nicht an der nördlichen Landesgrenze aufhört. Und es profitiert davon die Swiss, die der Lufthansa gehört.
2003 schränkte Deutschland einseitig mit seiner Durchführungsverordnung die Anflüge von Norden auf den Flughafen Zürich ein. Geltend gemacht wird die Fluglärmbelastung im Landkreis Waldshut. Die Entlastung im dünnbesiedelten Hohentengen hatte eine starke Belastung in der Schweiz zur Folge. Die seither geflogene Ausweichroute führt über dichtbesiedeltes Gebiet.
Die Flughafen- und Fluglärmfrage ist für uns eine nationale Angelegenheit. Gemeinsame Lärmmessungen mit Deutschland, wie im Sommer2008 vereinbart, reichen nicht aus. Ja, wenn dies das Maximum an Entgegenkommen ist, muss das aus Sicht der Schweizer Bevölkerung als Indiz gewertet werden, dass man in Berlin die Angelegenheit nicht wirklich ernst nimmt. Das schlägt durch auf andere Bereiche der Politik und auf die Nachbarschaft grundsätzlich. Auch auf die Vergabe von Staatsaufträgen an ausländische Unternehmen.
Aus wehrpolitischen Überlegungen möchte ich die Frage der Kampfflugzeugbeschaffung isoliert betrachten. Ausschlaggebend sind in erster Linie die Qualität des Produkts sowie der Preis – unsere Piloten sollen im Einsatz mit dem bestmöglichen Material ausgerüstet sein; und unseren Steuerzahlern bin ich die sparsame Verwendung ihres Geldes schuldig.
Und trotzdem: Eine milliardenschwere Beschaffung ist in der Schweiz keine rein analytische Frage – gegen den Volkswillen ist sie nicht zu entscheiden. Und ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Kauf des Eurofighters in der gegenwärtigen Situation vertreten werden könnte.
Die ersten beiden angesprochenen Probleme sind gelöst, sobald die Angriffe auf unsere innerstaatliche Ordnung aufhören und unsere Souveränität wieder respektiert wird.
Der Anflugstreit um den Flughafen Zürich Kloten jedoch ist anders gelagert: Die Fundamente unseres Landes sind nicht unmittelbar betroffen. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu Steuerordnung und Bürgerfreiheit Verhandlungsspielraum gegeben ist. Andererseits geht es um die Lebensqualität im Grossraum Zürich und um die wirtschaftliche Entwicklung der Ostschweiz. Und das heisst, dass wir von Deutschland verbindliche Schritte erwarten, die Situation zu deblockieren. Die Anflugsfrage wird entscheidend für die Weiterentwicklung der schweizerisch-deutschen Beziehung sein.
Für die Freundschaft in der Freiheit
Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass die Beziehungen unterschiedlich gewertet werden – ich habe Ihnen die Sicht und die Sorgen der Politiker dargelegt.
Ich bin zuversichtlich, dass eine rein wirtschaftliche Beurteilung positiver ausfällt. Wenn Sie der Ansicht sind, die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland seien nach wie vor gut, dann freut mich das. Es freut mich für Ihre Unternehmen. Und es freut mich für unsere Volkswirtschaft. Es freut mich für alle Leute beidseits der Grenze, die davon profitieren, denen dadurch Wohlstand zuwächst. Aber ich möchte Sie davor warnen, den bedenklichen politischen Zustand der zwischenstaatlichen Beziehungen zu ignorieren. Die Politik beginnt sich auf die wirtschaftliche Partnerschaft auszuwirken. Sie – und wir alle – werden es direkt zu spüren bekommen.
Als Vertreter der Wirtschaft sind Sie jedoch besonders betroffen: Denken Sie an die unternehmerischen Möglichkeiten in der Schweiz. Denken Sie daran, dass Freiheit Wohlstand schafft. Und denken Sie an den permanenten Wettbewerbsimpuls, den die freiheitliche Schweiz Europa gibt.
Mit Schiller habe ich einleitend einem deutschen Freund der Freiheit das Wort gegeben. Schiller war nie in der Schweiz, aber er hat unser Land besser verstanden als mancher, der darin geboren ist. Seine Freiheitsbotschaft ist unser gemeinsames Erbe. So appelliere ich denn heute an Sie: Halten Sie fest an unserem gemeinsamen Bekenntnis zur Freiheit. Nutzen Sie die persönlichen, geschäftlichen und politischen Kontakte, die Sie haben. Erklären Sie den föderalistischen Bürgerstaat Schweiz. Werden Sie aktiv als Botschafter der Freundschaft und der Freiheit, der Freundschaft in der Freiheit. Ich danke Ihnen. •
* Stuka, Kurzform für Sturzkampfflugzeug
Quelle: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, www.vbs.admin.ch
Die Bedeutung der direkten Demokratie
Eine Nationalfondsstudie mit dem Titel «Demokratie in den Gemeinden»1 hat 2007 das Gemeindeleben in der Schweiz untersucht. Sie gibt auch Hinweise für die Lösung drängender politischer und wirtschaftlicher Fragen:
In der Schweiz leben gut 7 Millionen Menschen aus verschiedenen Kulturen und mit 4Landessprachen seit langem in Frieden zusammen. Sie leben in 26 Kantonen und etwa 3000 Gemeinden von ganz unterschiedlicher Grösse. Jede Gemeinde hat ihre eigene Geschichte. Viele Gemeinden umfassen nur wenige hundert Einwohner, die grösste Stadt, Zürich, knapp 400000. Im europäischen Vergleich sind diese Strukturen ausgesprochen dezentral und kleinräumig. In den zahlreichen Gemeinden ist entstanden, was heute weltweit als «Schweizer Modell» bekannt ist. Die erfolgreiche freie, direkte Mitverantwortung und das aktive Mittun der Bürger in den Gemeinden wurden im Verlauf der Geschichte auch auf höhere staatliche Ebenen übertragen. Heute haben auch die Kantone und der Bund in zentralen Bereichen direktdemokratische Strukturen. So werden wichtige Sachfragen, zu denen zum Beispiel auch die Steuern gehören, überall in direkter Abstimmung entschieden.
Die Resultate der Studie zeigen, dass die soziale Integration, die Zufriedenheit, die politische Kompetenz und das Vertrauen in die Politik in kleineren Gemeinden grösser ist. Mit einem Wort: Die Demokratie ist hier lebendiger und direkter. Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die belegen, dass kleine Gemeinden auch finanzielle Vorteile haben. So hat der Berner Professor Vatter aufgezeigt, dass der durchschnittliche Verwaltungsaufwand und auch die Schulden je Einwohner in Regionen mit vielen kleineren Gemeinden deutlich niedriger sind.2 Der Wohlstand in der Schweiz beweist zudem, dass die dezentralen, kleinräumigen Strukturen für die wirtschaftliche Entwicklung nicht hinderlich sind, wie Befürworter des Zentralismus fälschlicherweise behaupten.
Freie Kooperation
Bereits nach dem Zweiten Weltkrieg hat Professor Gasser darauf hingewiesen, dass sich nur in freien Gemeinden soziale Werte entwickeln können, die getragen sind vom Prinzip der freien Kooperation von gleich zu gleich.3 Dies ist in unseren Augen auch heute der Boden, auf dem drängende Probleme nachhaltig gelöst werden können – sei es im staatlichen wie im wirtschaftlichen Bereich. Die Menschen wollen keinen Krieg. Im Gegensatz und in Konkurrenz dazu steht der Geist der Subordination, der gehorsamen Unterordnung, der die Bürger an das Befehlen und das Gehorchen gewöhnt.
Dieser Geist prägt leider die politischen und wirtschaftlichen Grossgebilde, die heute die Welt beherrschen und die auch andere Ziele als das Gemeinwohl verfolgen.
Auszüge aus dem Artikel «Die Bedeutung der direkten Demokratie für die Welt» von Dr.W.Wüthrich, Zeit-Fragen Nr. 18, 7.5.07
1 Andreas Ladner, Marc Bühlmann: Demokratie in den Gemeinden – Der Einfluss der Gemeindegrösse und anderer Faktoren auf die Qualität der lokalen Demokratie, Zürich 2007
2 Adrian Vatter, Markus Freitag: Föderalismus und staatliche Verschuldung, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft (ÖZP), 33 Jg. (2004) H. 2, 175–190
3 Adolf Gasser, Gemeindefreiheit als Rettung Europas, Basel 1947, S. 12