Der Fluglärmstreit und die Metropolitanstrategie der EU
sl. Am 18. Oktober 2001 unterzeichneten Bundesrat Moritz Leuenberger (SP) und der damalige deutsche Verkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) einen Staatsvertrag zur Regelung der Flugbewegungen. Da der Vertrag vorwiegend den deutschen Interessen Rechnung trug, lehnte das Schweizer Parlament die Ratifizierung ab.
Seitdem herrschen ungemütliche Zustände. Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt hat in der Folge am 4. April 2003 eine Verordnung erlassen, in der die Voraussetzungen für An- und Abflüge zum bzw. vom Flughafen Zürich-Kloten über deutsches Hoheitsgebiet einseitig geregelt werden. Die Bestimmungen gehen weit über diejenigen des Staatsvertrages hinaus. Die Sperrzeiten über Süddeutschland werden ausgedehnt, die Ausnahmeregelungen für Landungen aus Norden während der Sperrzeiten eingeschränkt, die Warteräume über deutschem Gebiet geschlossen, obwohl rund 70 Prozent aller Flugbewegungen durch deutsche Flugzeuge verursacht werden und nur 2 Prozent des Lärms auf deutschem Gebiet anfällt.
Um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten, werden nun dichtbesiedelte Schweizer Gebiete im Süden und Osten des Flughafens mit Fluglärm überzogen. Der Protest betroffener Bürger ist gross. Zahlreiche Einsprachen sind hängig; deren Behandlung wird jedoch von den zuständigen Behörden verzögert, und gleichzeitig wird ihnen die aufschiebende Wirkung entzogen. Bis heute hat kein Gericht die Legalität der An- und Abflüge über dicht besiedeltem Gebiet im Süden und Osten des Flughafens Zürich-Kloten bestätigt.
Die private Flughafenbetreiberin Unique (Flughafen Zürich AG) hat hingegen freie Hand, den Ausbau des Flughafens kontinuierlich voranzutreiben.1 Aus der Pressemitteilung der Unique, «Europäisches Luftraumprojekt gestartet», vom 12. Juni geht hervor, dass sich das profitorientierte Unternehmen alles andere als dem Schweizer Souverän verpflichtet fühlt:
«Führende Unternehmen der europäischen Luftverkehrsindustrie, darunter auch die Zürcher Flughafenbetreiberin Unique (Flughafen Zürich AG), haben heute in Brüssel insgesamt 16 Verträge unterzeichnet mit dem Ziel, die Single European Sky Air Traffic Management Research (SESAR)-Initiative der Europäischen Kommission umzusetzen. Die einzigartige, auf sieben Jahre angelegte Kooperation will einen gemeinsamen europäischen Luftraum, unabhängig von Staatsgrenzen, schaffen. Dieser soll sich ausschliesslich an betrieblichen Erfordernissen orientieren und so bis ins Jahr 2020 zu einem sicheren, effizienten und wirtschaftlichen Ablauf des Flugverkehrs in Europa beitragen. Unique (Flughafen Zürich AG) engagiert sich mit rund 4 Millionen Schweizer Franken in Form von Personalressourcen von Experten am europäischen Projekt. […] Den Flughäfen als Knotenpunkten des europäischen Luftverkehrsnetzwerks kommt eine zentrale Aufgabe zu, denn hier herrscht die grösste Verkehrsdichte und hier läuft auch ein Grossteil der Daten zusammen.
Einer der zentralen Punkte des SESAR-Projekts ist die ganzheitliche Betrachtung des Luftverkehrs. Ein Flug wird damit nicht mehr nur vom Abheben bis zum Aufsetzen am Zielflughafen betrachtet, sondern als kontinuierliche Prozesskette. Für die Optimierung des Luftverkehrs, wie sie von SESAR angestrebt wird, spielen Flughäfen somit eine entscheidende Rolle.»
Die SESAR-Initiative der Europäischen Kommission steht in engem Zusammenhang mit dem EU-Raumentwicklungsprogramm, in das die Schweiz am Volk vorbei integriert und auf diese Weise an die EU angebunden werden soll. Dieses Programm teilt Europa ungeachtet der Ländergrenzen auf Grund rein profitorientierter Kriterien in sogenannte Metropolitanräume auf. In der Schweiz soll es deren drei geben: Westschweiz (Genf), Basel und Zürich. In diesem Zusammenhang sagte Alain Thierstein, Assistenzprofessor für Raumordnung und Raumentwicklung an der ETH Zürich, im August 2004: «Der Flughafen Zürich-Kloten ist als grossräumiges Produktions- und Innovationssystem zu verstehen, das eingebettet ist in die europäische Metropolregion Nordschweiz.»
Wie steht es um die Volksvertreter, die sich für die lärmgeplagten Bürger einzusetzen haben? Stellvertretend seien zwei Exekutivmitglieder auf Gemeinde- und Bundesebene genannt. Elmar Ledergerber (SP), bis dieses Frühjahr Stadtpräsident von Zürich, sitzt gleichzeitig im Verwaltungsrat der Unique, zeichnet für die Projektträgerschaft der Metropolitankonferenz Zürich und ist auf Bundesebene Mitglied der politischen Begleitgruppe «Raumkonzept Schweiz» des Amtes für Raumentwicklung (ARE). Blieben die Klagen der Bürger ungehört, weil er den Interessen supranationaler Mächte dient? Bundesrat Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat 2001 den für die Schweiz äusserst unvorteilhaften Staatsvertrag mit Deutschland «ausgehandelt» und bis heute keinen Finger für die vom Lärm betroffenen Schweizer Bürger gekrümmt. Warum? Er steht dem Amt für Raumentwicklung (ARE) vor, das für die Ausarbeitung des «Raumkonzeptes Schweiz» verantwortlich zeichnet, ein Konzept, das sich am EU-Projekt der Metropolitanräume orientiert und die Schweiz am Volk vorbei in Form von drei Metropolitanräumen in das Metropolennetz des EU-Machtgebildes integrieren will. Deshalb fördert er den megalomanen Ausbau des Flughafens Zürich-Kloten mitten im Wohngebiet, statt den Einsprachen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Revision des bisherigen Raumplanungsgesetzes treibt er die Verankerung des «Raumkonzeptes Schweiz» auf gesetzlicher Ebene voran.
Zwei Beispiele von Exekutivvertretern, die das Vertrauen des Volkes missbrauchen, indem sie das einzigartige Modell der direktdemokratischen, freiheitlichen Schweiz dem Diktat Brüssels preisgeben. Das ist Volksverrat! •
1 Bis zum Jahre 2000 war die Flughafendirektion Zürich (FDZ) formelle Eigentümerin des Flughafens als Gesamtanlage. Sie war der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion angegliedert und zuständig für den Bau und Betrieb der Tiefbauten (Pisten, Taxiways), den Flughafenbetrieb, die Aushandlung und Umsetzung des Betriebsreglements und die politische Vertretung des Flughafens. Seit dem 6. April 2000 ist Unique (Flughafen Zürich AG) die Eigentümerin, eine private Aktiengesellschaft, an der der Kanton Zürich nunmehr 33 % Anteil hat. Sie ist auf diese Weise der direktdemokratischen Kontrolle entzogen.
Ungeheuerliche Flughafen-Thesen
Es ist geradezu ungeheuerlich, dass der Waldshuter Landrat Bollacher («Neue Zürcher Zeitung» vom 25. Juni) weiterhin behauptet, die Schweiz exportiere ohne Not den Fluglärm nach Norden. Und es ist noch ungeheuerlicher, dass die offizielle Schweizer Seite gegen solche Verdrehungen nichts unternimmt und nicht deutlich darauf hinweist, dass der Kanton Zürich vor der einseitigen deutschen Flugbeschränkung 95% des Lärms zu tragen hatte, die anderen Regionen jedoch nur 5%, wovon nach Deutschland ganze 0,4% «exportiert» wurden. Der Fluglärmstreit wäre nie derart eskaliert, wenn die Schweizer Verhandlungsführer von Anfang an die wahren Karten auf den Tisch gelegt hätten, so dass die deutsche Bevölkerung nicht durch groteske Zahlen einiger Politiker in Waldshut und Stuttgart in die Irre hätte geführt werden können. In einem Gerichtsurteil von vor fünf Jahren in Sachen Flughafen Zürich contra Landkreis Waldshut behauptete der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart, bis heute ohne Widerspruch, dass in der Zeit vor den deutschen Beschränkungen 95% aller An- und Abflüge über deutsches Hoheitsgebiet erfolgt seien – in Wirklichkeit waren es 80% der Anflüge und so gut wie 0% der Abflüge!
Es ist kein Zufall, dass die vor über einem Jahr zwischen Merkel und Couchepin vereinbarten Lärmmessungen bis heute noch nicht auf dem Tisch liegen – die deutsche Seite hätte Mühe, die Differenz zwischen ihren Behauptungen und den Tatsachen zu erklären. Wann wacht die Schweiz auf?
Nils Groten, Gockhausen