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Ein unmissverständliches Nein zur Metropolitanraum-Strategie

von Erika Vögeli

Am 3. Juli wurde der Verein Metropolitanraum Zürich gegründet. Zur Scheinbeschwichtigung wird er als privatrechtlicher Verein dargestellt, der Zusammenarbeit, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklung in der Region fördern wolle. Schon ein erster Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten zeigt: Dem ist nicht so. Was hier vollzogen wird, ist ein nur schlecht getarnter Angriff auf unsere demokratischen und direktdemokratischen Strukturen. Die entsprechenden Berichte in den Medien kamen da der Wahrheit schon wesentlich näher, wenn darin vom «Umpflügen der Schweiz», einer ­politischen Neuordnung der Schweiz, vom Aufbrechen der Kantone usw. die Rede war.
Es ist nicht so, dass hier ein Paar Regierungsmitglieder als Privatpersonen einen Verein gegründet haben: Art. 8.1. des Vereins sagt klar: «Mitglieder mit Stimmrecht sind die Kantone, Städte und Gemeinden», das heisst die unseren Staat konstituierenden ­politischen Ebenen, «die im vom Bundesamt für Statistik definierten Metropolitanraum Zürich liegen und den Beitritt zum Verein erklärt haben». Vertreten werden sie exklusiv durch Behördenvertreter, das heisst Regierungsräte, Gemeinde- oder Stadträte. Kantone und Gemeinden zahlen entsprechend auch die Mitgliederbeiträge – das sind Steuergelder. Ein «operativer Ausschuss aus Personen der kommunalen Verwaltung mit Kaderfunktion» (Art. 26.1) plant die Aktivitäten des «Vereins» und bereitet die Entscheidungsgrundlagen auf. Auch diese arbeiten in ihrer Funktion als Behördenmitglieder und werden aus Steuergeldern bezahlt. Und weiter heisst es in Art. 2.1: «Der Verein versteht den Metropolitanraum Zürich als gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum» – mithin das Hoheitsgebiet von 8 Kantonen mit eigenen Kantonsverfassungen. Er pflege Verbindungen zu anderen Metro­politanräumen (Art. 2.4.) – wohl innerhalb und ausserhalb der Schweiz – und nimmt damit im Namen des «Raumes», sprich des Hoheitsgebietes der Kantone, hoheitliche Funktionen war, welche Sache der Kantone und – soweit Kontakte zu Metropolen anderer Länder aufgenommen werden – aussenpolitische Angelegenheiten wären. In Art. 24.1 wird zudem bestimmt: «Die Sitzungen des Metropolitanrates sind nicht öffentlich». Das kann er zwar als «privater Verein» tun – wie die Strukturen zeigen, stimmt dies nicht mit seinen tatsächlichen Intentionen überein. Damit entzieht er sich – mit Ausnahme der Entscheidungen der Metroplitankonferenz – der demokratischen Kontrolle und dem Öffentlichkeitsgebot, das für parlamentarische Verhandlungen gilt.
Dass dieser Verein andere Absichten verfolgt, lässt sich nicht zuletzt seinem Art. 5 entnehmen, der da lautet: «Die Mitgliedschaft im Verein beeinträchtigt die verfassungsmässige Zuständigkeit und Autonomie der Kantone, Städte und Gemeinden nicht. Die Zuständigkeiten der kantonalen und kommunalen Behörden bleiben umfassend gewahrt. Die Kantone, Städte und Gemeinden können sich zu allen politischen Fragen frei äussern.»
Wie kommt ein «privatrechtlicher Verein» zu solch einer Äusserung? Und: Was heisst er in Wirklichkeit? Die Zuständigkeiten bleiben gewahrt – aber wir nehmen uns ein paar dazu? Solche Sätze sind eigentlich eine Ungeheuerlichkeit – machen sie doch deutlich, dass man sehr wohl bewusst in die Mechanismen verfassungsmässig geregelter demokratischer Strukturen eingreift – ohne öffentliche Diskussion, ohne parlamentarische Debatte, ohne Voksabstimmung.
Für die Zusammenarbeit unter den Kantonen und Gemeinden existieren demokratisch legitimierte und gut eingespielte Strukturen. Auch das Aufgreifen von Problemstellungen und das Unterbreiten von Lösungsvorschlägen ist in der Schweiz zwar selbstverständliches Recht vieler verschiedener Gruppierungen und Interessenvertretungen – allen voran der politischen Parteien (die tatsächlich privatrechtliche Vereine sind). Mit dem Mittel der Initiative hat jeder Schweizer diese Möglichkeit. Kein Verein und kein Verband – auch keine Partei – kann und tut dies aber im Namen der demokratischen und verfassungsmässig geregelten Strukturen von Gemeinde, Kanton oder Bund. Deren Auftraggeber ist allein der Souverän – die auf der jeweiligen Ebene – Gemeinde, Kanton, Bund – stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger oder deren parlamentarische Vertretung. Mitglieder der kantonalen und kommunalen Exekutiven sind an die Verfassung ihres Kantons und ihrer Gemeindeordnung gebunden. Diese regeln ihre Kompetenzen abschliessend. Es ist nicht der Phantasie irgendeines Behördenmitgliedes anheimgestellt, seine Exekutivfunktion nach seinem Gusto zu erweitern. Solches Verhalten nennt man üblicherweise Machtmissbrauch, der je nach Ausmass staatsrechtlich in den Bereich des Staatsstreiches gerät. Dazu gibt es nur eins: Ein unmissverständliches Nein!
Dass sich solche Entwicklungen nicht nur aus dem privaten Interesse einiger weniger ergeben, liegt auf der Hand. Sie sind offensichtliche Umsetzung entsprechender Konzepte der Europäischen Union. Deren Vorgehen beruht schon seit ihrer Gründung darauf, mit demokratisch nie legimitierten wirtschaftlichen Verträgen schliess­lich die politische Souveränität der Staaten zu unterlaufen und die demokratischen Strukturen ausser Kraft zu setzen. Das «strukturelle» – und damit unheilbare – «Demokratiedefizit», welches das deutsche Bundesverfassungsgericht der EU attestierte, ist nicht Zufall, sondern Notwendigkeit. Darum meidet die EU Volksentscheide wie der Teufel das Weihwasser. Was sie verfolgt, ist die Umsetzung des total entfesselten Marktes: Nicht die Grundfreiheiten der Bürger, sondern des Marktes sind ihr Programm.1 Ein Beitritt zu diesem durch und durch korrupten Machtapparat2 wird die anstehenden wirtschaftlichen Probleme nicht lösen, da er zu einem nicht unbedeutenden Teil Ursache der desaströsen Entwicklung verschiedener Volkswirtschaften ist.
Angesichts des «Manifestes für den EU-Beitritt» des Club Hélvétique vom 31. Juli ist es offenbar nötig, gelegentlich die wahre Geschichte, die tatsächlichen Zielsetzungen und das effektive Vorgehen der EU in Erinnerung zu rufen. Wer hier von «sozialer Marktwirtschaft» spricht, die sich «um die Schwächsten» kümmere, spricht nicht von der real existierenden Europäischen Union. Mittels Verordnungen und Gerichtsentscheiden des Europäischen Gerichtshofes hat diese den Staaten ein Instrument nach dem anderen aus der Hand geschlagen, um ihre Volkswirtschaften und ihre Menschen vor dem Zugriff des unkontrollierten Kapitals zu schützen. Sie beraubt damit die Staaten und die Menschen aller politischen Einflussnahme auf ihr eigenes Geschick – das Wesen der menschlichen Freiheit – und macht sie zu Vollzugsobjekten wirtschaftlicher und herrschaftspolitischer Machtinteressen.
Hierzu mit Metropolitanräumen auch in der Schweiz Raum zu schaffen und unser bewährtes politisches System der direkten Demokratie aus den Angeln zu heben – das kommt nicht in Frage.
Es ist höchste Zeit, das Nachdenken, welches mit Beginn der Finanzmarktkrise eingesetzt hat, mit aller Entschiedenheit einzufordern. Oder um mit Peter Ulrich zu sprechen: «Eine in [diesem] republikanisch-liberalen Sinne ‹zivilisierte› Marktwirtschaft ist etwas prinzipiell anderes als eine entgrenzte Marktgesellschaft – sie muss im Kern als rechtsstaatlicher Solidarzusammenhang freier Bürger begriffen werden. Nicht Wohlfahrtsziele, sondern gleiche konstitutive Rechte und Pflichten aller Bürger bilden den primären Orientierungsgesichtspunkt einer ‹zivilisierten› Marktwirtschaft im Kontext einer wohlgeordneten Gesellschaft freier und gleichberechtigter Bürger.»3
Der Fortschritt liegt nicht in wirtschaftlich-politischen Machtblöcken – welche einem gesellschaftspolitischen Rückfall in die Zeit vor der Aufklärung gleichkommen –, sondern in einer Besinnung auf ein dem Menschen und seiner Würde entsprechendes selbstbestimmtes Zusammenleben, wie es nicht zuletzt die direkte Demokratie ermöglicht. •

1 Karl Albrecht Schachtschneider. Der Vertrag von Lissabon ist ein Grundgesetz des ungebremsten Kapitalismus, in: Zeit-Fragen Nr. 14/15 vom 6. April.
2 vgl. dazu: Andreasen, Marta. Brussels laid bare. How the EU treated its chief accountant when she refused to go along with its fraud and waste. 2009. (Brüssel blossgelegt. Wie die EU ihre oberste Rechnungsführerin behandelte, als diese sich weigerte, mit Betrug und Verschwendung mitzugehen.)
3 Peter Ulrich. Die gesellschaftliche Einbettung der Marktwirtschaft als Kernproblem des 21. Jahrhunderts. Eine wirtschaftsethische Fortschrittsperspektive. Abschiedsvorlesung vom 5. Mai 2009.
S. 14.