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Die Zukunft gehört schlanken Organisationen wie der Efta

Der Respekt vor der Würde und Eigenstaatlichkeit der Mitglieder hat sich gelohnt

von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich

Die Efta feiert am 4. Januar 2010 ihr 50-Jahr-Jubiläum. ihre Geschichte und ihr Beitrag zu einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa, die die Würde und Eigenstaatlichkeit Ihrer Mitglieder respektiert, ist viel zuwenig bekannt. Zu Unrecht, wie die folgenden Zeilen zeigen. Die Efta hat einen wesentlichen Beitrag zum Frieden in Europa geleistet und muss einen Vergleich mit der EU nicht scheuen – im Gegenteil!

Die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges hatte die ganze Welt wie nie zuvor entzweit. Es war ungewiss, ob und wann sich die ehemaligen Kriegsgegner zur gleichberechtigten, engeren Zusammenarbeit finden würden. Es ging schneller, als viele erwarteten. 1948 gründeten 17 europäische Staaten die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit OEEC (Organisation for European Econonomic Cooperation) mit Sitz in Paris. Dazu gehörten die ehemaligen Kriegsgegner und neutrale Staaten wie die Schweiz. Die USA unterstützten das Projekt von aussen mit 13 Milliarden Dollar, die als Marshallplan-Hilfe in die Geschichte eingingen. Der Erfolg stellte sich schnell ein. Mit viel Initiative und Selbsthilfe wurde die zivile Produktion wieder angekurbelt. Handelshindernisse wurden in Westeuropa abgebaut, und die gegenseitige Abkapselung der nationalen Volkswirtschaften wurde allmählich gelöst. Der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr wurde wieder eingerichtet und erleichtert, bis 1958 die Währungen frei ausgetauscht werden konnten. 1949 begann die OEEC Einfuhrbeschränkungen abzubauen. 1950 beschloss sie einen Liberalisierungs­kodex für den Handel mit Industriegütern und fing an, die Zölle zu senken.
Die Wirtschaft entwickelte sich in Westeuropa rasant. Als Folge der Zusammenarbeit wuchsen zwischen 1947 und 1957 die industrielle Produktion um 120 Prozent und die Exporte um 180 Prozent. Der innereuropäische Handel verdreifachte sich. Der Lebensstandard der breiten Bevölkerung verbesserte sich deutlich. Politiker begannen, von einem eigentlichen Wirtschaftswunder zu sprechen, zu dem die OEEC massgeblich beigetragen hat.
Die Schweiz förderte diese Entwicklung aktiv. Sie war von Anfang an Mitglied der OEEC und drängte dazu, Handelshindernisse abzubauen und Zölle zu senken. Der Weg zu einer gesamteuropäischen Freihandelszone schien nicht weit. Aber es sollte anders kommen.

Alleingang der sechs

In der Mitte der fünfziger Jahre zeichnete es sich ab, dass die sechs europäischen Staaten Belgien, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande Pläne schmiedeten, sich vom europäischen Integrationsprozess der OEEC abzusondern und eine eigene Organisation zu gründen. Eine Wirtschafts- und Zollunion mit gemeinsamen Aussengrenzen sollte es werden. Organe, die den Einzelstaaten übergeordnet sind, sollten eingerichtet werden. Diese würden gemeinsame Handels- und Landwirtschaftspolitik betreiben. Weitere Schritte in Richtung einer politischen Union sollten später folgen.
1955 wurde an der Konferenz von Messina folgendes beschlossen: Die nationalen Volkswirtschaften der sechs Länder sollten durch den Abbau von Handelsschranken und mit Hilfe von zentralen überstaatlichen Behörden zusammengefügt werden. Damit sollte der Grundstein für eine künftige staatliche Einheit gelegt werden. Die sechs Regierungen setzten sich als erstes das Ziel, ihre Zölle innerhalb von zehn Jahren völlig abzubauen. Dieser Schritt deckte sich inhaltlich mit den Plänen der OEEC, die Zölle gesamteuropäisch zu senken.

Wie konnte eine Spaltung von Europa verhindert werden?

Dies war nur möglich, wenn es gelang, eine Grundlage für einen gemeinsamen Zollabbau im gesamten OEEC-Raum zu finden. Im Februar 1956 schlug die Schweiz an der Ministertagung der OEEC vor, dass alle 17 Mitglieds-Staaten ihre Zölle im Gleichschritt mit der geplanten EWG abbauen sollten. So könnte eine gesamteuropäische Freihandelszone entstehen, die die sechs EWG-Länder und die übrigen 11 OEEC-Staaten umfasste, die den Überbau und die politische Ausrichtung der EWG nicht übernehmen wollten. Die Schweiz beteiligte sich an der Expertengruppe, die dieses Projekt prüfte und als durchführbar erachtete. Der Ministerrat der OEEC stimmte ihm am 13. Februar 1957 einstimmig zu.

Rückweisung durch die EWG

Am 25. März 1957 unterzeichneten die sechs Länder in Rom den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). 248 Artikel und zahlreiche Protokolle enthalten die Grundlagen für den Aufbau einer Wirtschaftsunion, die sich in Richtung einer politischen Union weiter entwickeln sollte. Zentrale Organe sollten im Laufe der Zeit zunehmend mit Befugnissen ausgestattet werden, die auf Mehrheitsentscheiden beruhen. Diese würden so mehr und mehr von den Behörden und Parlamenten der einzelnen Länder unabhängig.
Die Verhandlungen zur Verwirklichung einer gemeinsamen Freihandelszone aller 17 westeuropäischen Staaten wurden nach der Gründung der EWG fortgeführt. Sie entwickelten sich vorerst positiv. Am 20. Oktober 1958 stimmte der Ministerrat der EWG einstimmig dem Projekt zu, eine Freihandelszone für alle OEEC-Mitglieder zu errichten. Diese sollte parallel zum Vertrag von Rom wirksam werden und bereits am 1. Januar 1959 beginnen. Nur fast vier Wochen später, am 14. November 1958, kam jedoch völlig überraschend die Absage von seiten der französischen Regierung. Die EWG distanzierte sich in der Folge von der Freihandelszone als Kooperationsform und empfahl den aussenstehenden Ländern, ihr beizutreten oder bilaterale Verträge abzuschliessen.

Wer war für die Spaltung Westeuropas verantwortlich?

Wer war für diese abrupte Kehrtwende verantwortlich? Die Ära de Gaulle hatte noch nicht begonnen. Jean Monnet gilt heute als «Vater der EU». Er war der Architekt der supranationalen Strukturen der EWG und hatte in der französischen Regierung grössten Einfluss. Vieles deutet darauf hin, dass er dieses Veto verlangt und gefordert hatte, dass das supranationale Integrationsmodell der EWG Vorrang haben sollte. – Die Chance war damit vertan, beide Integrationsmodelle zu verbinden und gleichberechtigt nebeneinander aufzubauen. – Weshalb? Hatten doch bereits im Ministerrat der OEEC und der EWG alle europäischen Länder diesem Projekt zugestimmt?
Jean Monnet hatte enge Beziehungen zu den USA. Er hatte sein halbes Leben in den USA verbracht und dort eine Bank gegründet (Monnet, Murnane & Co). Im Zweiten Weltkrieg hatte er in zentraler Position in der amerikanischen Kriegswirtschaft mitgearbeitet. Sein Kontaktnetz zu Finanz- und Regierungskreisen der USA soll nach dem Krieg grösser und enger gewesen sein als zu den europäischen Regierungen. Es gibt Anzeichen, dass die USA über dieses Kontaktnetz den Verlauf der europäischen Integration intensiv begleitet haben. (Mehr dazu in: A. Bracher. Europa im amerikanischen Weltsystem. Basel 2007.)
Die EWG (und heute die EU) gelten heute als «Friedensmodell». Das abgelehnte Freihandelsprojekt wäre mindestens so friedlich gewesen und hätte mehr Raum für die Vielfalt der Kulturen gewährt als die überstaatlichen und zentralistischen Strukturen der EWG.
Für die Schweiz war der Verhandlungsabbruch ein herber Rückschlag. Bereits damals war sie wirtschaftlich in hohem Masse auf das Ausland ausgerichtet. 40 Prozent der in der Schweiz produzierten Güter und Dienstleistungen waren bereits damals für das Ausland bestimmt. 39 Prozent der Ausfuhren gingen in die EWG-Staaten, 61 Prozent in die übrige Welt. Fast 60 Prozent der Einfuhren kamen aus den EWG-Staaten.

Soll die Schweiz der EWG beitreten?

Diese Frage stand zuoberst auf der Traktandenliste des Bundesrates. Berichte über die Gespräche in der Landesregierung und auch Dokumente des diplomatischen Verkehrs können heute eingesehen werden. (Vgl. Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 21, 1958 – 61, Zürich 2007) Die Meinungen innerhalb des Bundesrates gingen in Einzelpunkten auseinander. In ihrem Gesamturteil kam die Landesregierung jedoch eindeutig zum Schluss, dass ein Beitritt aus staats- und handelspolitischen Gründen nicht in Frage kam und ein anderer Weg ins Auge gefasst werden müsse.
Bereits 1947 hatte die Schweiz bei der Gründung der OEEC drei Minimalprinzipien formuliert, die von den Vertragspartnern auch akzeptiert wurden:
1.    Die schweizerische Mitarbeit musste mit dem Neutralitätsstatut vereinbar sein.
2.    Die Schweiz durfte nicht durch Entscheidungen gebunden sein, denen sie nicht selbst zugestimmt hatte.
3.    Die Schweiz beanspruchte das Recht, auch weiterhin eine eigene Handelspolitik zu betreiben, d.h. Handelsverträge auch mit anderen Staaten abzuschliessen.
1960 fasste der Bundesrat seine Abklärungen und Überlegungen zu einem möglichen EWG-Beitritt in einem grossen Bericht zusammen, der im Bundesblatt (1960, S. 841ff.), dem Amtsblatt der Regierung, veröffentlicht wurde. Der unter Federführung von Hans Schaffner verfasste Bericht stellt die Politik der OEEC und die Mitwirkung der Schweiz dar, und er enthält eine kritische Analyse der Beziehung der Schweiz zur damaligen EWG. Der spätere Bundesrat Hans Schaffner war damals noch Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge. Die obigen Ausführungen sind weitgehend diesem Bericht entnommen. Einige wörtlich zitierte Ausschnitte sollen die Haltung der Landesregierung zur Frage des Beitritts dokumentieren:
–    «[…] Die EWG zielt auf die Errichtung eines europäischen Überstaates ab. Zu diesem Zweck soll gemäss Vertrag von Rom im Laufe der Jahre die Autonomie der einzelnen Mitgliedstaaten auf wichtigen Wirtschaftsgebieten immer mehr durch die Tätigkeit von Organen, die dem Einzelstaat übergeordnet sind, eingeschränkt werden.»
–    «Die EWG-Staaten betrachten die Gemeinschaft nicht nur als Ausgangsform für die Verwirklichung ihrer allgemeinen ­politischen Ziele in Europa und in der Welt. Die staatliche Verschmelzung als auch die weltpolitischen Ziele sind zwar im Vertrag von Rom angesichts der damaligen politischen Stimmung nicht ausdrücklich als Verpflichtung niedergelegt worden. Beide Zielsetzungen sind aber Faktoren, welche die Politik, die Organe der EWG und deren Ausbau in hohem Masse mitbestimmen. […] Ein Beitritt zu einer so klar politisch profilierten Organisation wie der EWG […] muss als teilweise Aufgabe unserer Selbständigkeit und als Beginn eines Erosionsprozesses unseres Unabhängigkeits- und Neutralitätswillens betrachtet werden.»
–    «Überdies würde angesichts des beabsichtigten Ausbaus der EWG zur politischen Allianz oder Union die Schweiz bei einer Mitgliedschaft vor ständig neue, äusserst heikle neutralitätspolitische Probleme gestellt.»
–    «Die Mitgliedschaft in der EWG setzt die Übernahme des gemeinsamen Zolltarifs der EWG voraus. Die hohen Ansätze würden die Position der Schweiz als Welthandelsstaat gefährden.»
–    «Der Beitritt zur EWG verpflichtet zur Unterordnung unter eine gemeinsame Agrarpolitik, was die Möglichkeiten zur Selbstversorgung beeinträchtigen würde.»
–    «Der Unabhängigkeitswille des Schweizervolkes steht einem Beitritt zur EWG entgegen. Eine Nation, die nicht durch die Einheitlichkeit der Sprache, der Kultur und des Volkstums, sondern durch einen staatspolitischen Willensakt zusammengefügt ist, kann sich nicht auf eine allmähliche Aushöhlung ihrer staatlichen Selbständigkeit einlassen.»

Alternative zum EWG-Beitritt

Der Bundesrat bekräftigte im Bericht seinen Willen, eine Freihandelszone zu schaffen zwischen der EWG und den übrigen 11 OEEC-Staaten, die die politische Ausrichtung und den institutionellen Überbau der EWG nicht übernehmen wollten. Eine Spaltung innerhalb Europas müsse unbedingt vermieden werden. Zu diesem Zwecke sollten die Nicht-EWG-Länder eine eigene, kleine Freihandelszone bilden – die Efta. Diese sollte den Abbau der Handelsschranken mit dem Römer Vertrag möglichst synchron vornehmen und Bestimmungen vermeiden, die zu einem Handelskrieg führen könnten. Das Ziel bleibe, die Einheit innerhalb Europas zu bewahren.
Der Bundesrat empfahl den Beitritt zur Efta mit folgenden Überlegungen:
«[…] Der Beitritt zur Efta lässt unsere Selbständigkeit unversehrt. Die Selbständigkeit der Handelspolitik bleibt gewahrt. Wir können weiterhin Handelsverträge abschliessen mit anderen Staaten. […] Nur wenn die Schweiz aktiv mitwirkt, kann sie auf ihr Schicksal einwirken. […] Die Efta will eine offene Gemeinschaft sein. Deren Mitglieder sind durch ihre Tradition als ausgesprochen handelstreibende Gemeinwesen verbunden. Als solche sind sie gewohnt, der Vielgestaltigkeit ihrer Partner in Europa und in der Welt Rechnung zu tragen. Unter Wahrung dieser Vielgestaltigkeit leisten sie einen Beitrag zur wirtschaftlichen Integration Europas. Sie haben deshalb eine Integrationsform gewählt, welche wohl weniger umfassend ist als diejenige der EWG. Sie ist aber gerade deshalb verschieden gearteten Ländern eher zugänglich.»
In der Öffentlichkeit wurde die Frage des EWG-Beitritts noch wenig diskutiert, war doch die Schweiz gut in den Integrationsprozess der OEEC integriert.

Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation Efta

Am 4. Januar 1960 unterschrieben die Schweiz, Österreich, Schweden, Dänemark, Grossbritannien, Irland und Portugal die Konvention von Stockholm, die die Grundlage der Europäischen Freihandels-Assoziation (Efta) bildet. Art. 3 enthielt die Verpflichtung, die Zölle innerhalb der nächsten zehn Jahre aufzuheben und mengenmässige Einfuhrbeschränkungen abzuschaffen. Die Konvention liess – ähnlich wie der GATT-Vertrag von 1947 – Ausnahmen für den Fall zu, dass ein Land in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Im wesentlichen beschränkte sich die Konvention auf Industriegüter. Art. 21 wies ausdrücklich auf die Besonderheit der Landwirtschaft hin. Ihre Erzeugnisse wurden vom Zollabbau ausgenommen.
Die sieben Signatarstaaten erklären in der Präambel des Vertrages ihre Entschlossenheit, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine neue Spaltung Europas zu vermeiden. Die Assoziation sollte ein Schritt sein zu einem Abkommen zwischen allen Mitgliedländern der OEEC. Ihre erfolgreiche Arbeit, die mit der Liberalisierung des Handels und des Zahlungsverkehrs begonnen hatte, sollte fortgesetzt werden.
Unmittelbar nach der Gründung der Efta wurde die OEEC aufgelöst und in die heute bestehende OECD umgewandelt. Die USA und Kanada kamen dazu – später noch weitere Länder ausserhalb Europas. Die OECD ist heute eine Interessenorganisation von 30 westlichen Industrieländern und hat ganz andere Aufgaben als die OEEC. (vgl. Zeit-Fragen Nr. 16 vom 21.4.2009)
Die Unterschiede zwischen der EWG und der Efta wurden schnell deutlich. Sie kamen unter anderem darin zum Ausdruck, dass die EWG in Brüssel bereits damals 5000 Mitarbeiter beschäftigte (heute sind es ungefähr 40 000). Im Sekretariat der Efta in Genf dagegen arbeiteten wenige Dutzend.
Wie geplant, waren 10 Jahre später Zölle und Handelshindernisse im Industriebereich sowohl in der EWG als auch in der Efta parallel weitgehend abgebaut worden. Eine Freihandelszone beider Organisationen drängte sich deshalb auf. 1972 wurde die Einheit wieder hergestellt und der grosse Freihandelsvertrag zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und den Efta-Ländern abgeschlossen. Dieses erfolgreiche Vertragswerk festigte die Errungenschaften und die Zusammenarbeit innerhalb Europas für die kommenden Jahrzehnte – bis heute.

Auswirkungen

Der Efta-Vertrag und der Freihandelsvertrag mit der EG wirkten sich insgesamt segensreich für Westeuropa aus. Aber nicht nur: Die Produktion von Lastkraftwagen war in den Nachkriegsjahren noch durch Kontingente geschützt. Die Lastwagen, Cars, Postautos und die vielen Militärfahrzeuge der Firma Saurer in Arbon gehörten damals zum Strassenbild der Schweiz. Ihre Produktion muss­te wegen der Konkurrenz grosser Autofirmen, vor allem aus Deutschland, eingestellt werden. Diese konnten mit viel grösseren Serien kostengünstiger produzieren. Die Saurer-Fahrzeuge sind heute manchmal noch als Oldtimer auf den Strassen zu beobachten oder können in Ausstellungen als Produkt der Schweizer Industriegeschichte bestaunt werden.

Die Efta heute

Im Verlauf der Jahre traten weitere Länder der Efta bei. 1971 Island, 1986 Finnland und 1991 Liechtenstein. Dänemark, Grossbritannien, Österreich, Portugal, Schweden und Finnland gehören heute der Efta nicht mehr an, da sie der Europäischen Union beigetreten sind.
2001 wurde die Efta-Konvention vollständig überarbeitet. Die neue Konvention etabliert zwischen den verbleibenden Efta-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein Rechtsbeziehungen, welche mit den Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU vergleichbar sind. Dazu gehört auch die Personenfreizügigkeit. Ebenso sind Regeln für den Handel mit Dienstleistungen, für den Kapitalverkehr und den Schutz des geistigen Eigentums in die Konvention aufgenommen worden. Die Konvention wird seither regelmässig angepasst, insbesondere um den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU Rechnung zu tragen. Die anderen drei Efta-Staaten sind inzwischen dem EWR beigetreten.
Seit den 1990er Jahren haben Freihandelsabkommen in der Weltwirtschaft an Bedeutung gewonnen. Diese Tendenz hat sich verstärkt, seit der globale WTO-Prozess in der Doha-Runde ins Stocken geraten und ein Abschluss fraglich ist. Die Efta-Staaten haben begonnen, ihre Freihandelspolitik auf potentielle Partner ausserhalb Europas auszudehnen. Heute verfügt die Efta über ein Netzwerk von 18 Freihandelsabkommen. Weitere Verhandlungen sind im Gange.

Wie werden die Vertragsverhandlungen der Efta geführt?

Die Efta-Partner bündeln zunächst ihre Interessen in Vorbesprechungen. Jeweils ein Mitgliedstaat übernimmt die Sprecherrolle, wobei die anderen ebenfalls aktiv am Verhandlungsprozess teilnehmen. Ist dieser abgeschlossen, so ratifiziert jeder das Abkommen nach seinen eigenen verfassungsmässigen Regeln. Im Bereich der Landwirtschaft verhandeln die Partner separat, weil die Efta-Staaten wegen der Verschiedenartigkeit ihres Agrarwesens nach wie vor keine gemeinsame Landwirtschaftspolitik verfolgen. Dieser Ansatz hat Erfolg – im Gegensatz zur Politik der WTO, die bisher ohne Erfolg versucht, sich über die Vielfalt der Landwirtschaft in ihren 151 Mitgliedsländern hinwegzusetzen.

Ausblick und Vergleich

Die Entwicklung der Efta ist eine eigentliche Erfolgsgeschichte. Es stimmt zwar, dass einige Länder zur EU gewechselt haben. Warum? Weil in Brüssel Macht ausgeübt wird und dort die «wichtigen» Fragen entschieden werden? Weil dort Milliardenbeträge als Fördergelder gezahlt werden? Die Frage, ob die Entscheidung dieser Länder so klug war, will ich hier offenlassen. Die Bürgerinnen und Bürger jedes einzelnen Landes müssen dies beantworten.
Durch die zahlreichen Freihandelsverträge auch mit asiatischen Ländern ist das Netzwerk der Efta grösser geworden. Die Zusammenarbeit funktioniert ohne grössere Bürokratie. In Genf arbeiteten gerade einmal 150 Leute. Skandale wie in der EU gibt es in der Efta nicht. Vor zehn Jahren musste in Brüssel die ganze EU-Kommission wegen Korruptionsvorwürfen und Misswirtschaft zurücktreten.
Die EU erweist sich heute zunehmend als schwerfälliger Koloss, der mehr und mehr nationale Kompetenzen aufsaugt. Die Efta dagegen ist agil, verursacht nur geringe Kosten und kann viel besser auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder und Vertragspartner eingehen. Die Efta-Staaten Schweiz, Norwegen und Liechtenstein sind heute in der Krise deutlich besser aufgestellt als fast alle EU-Staaten. – Bestätigt dies nicht die Vorzüge des Efta-Modells?
Das immer grösser werdende Netzwerk der Efta hat Zukunft, gerade weil die schwerfällige WTO in der heutigen Form in Frage gestellt ist. Die Globalisierungseuphorie der 1990er Jahre ist verflogen. Die Vision hat sich als wenig tauglich erwiesen, Güter und Dienstleistungen unreglementiert auszutauschen – überall, mit allem und jedem und ohne Kontrolle.
Die EU hat sich – wie bereits 1955 geplant – zu einer politischen Union entwickelt, die Mehrheitsentscheide eingeführt hat und in Brüssel eine aufwendige Machtzentrale unterhält. Sie spielt in der Weltpolitik eine Rolle, hat aber nicht genug Macht, um den USA Paroli zu bieten. Einiges deutet darauf hin, dass die USA genau dies gewollt haben, als sie 1955 die Aufspaltung der Eu­ropa-Bewegung gefördert und das separatistische EWG-Projekt favorisiert haben.
Die EU ist heute ein schwerfälliger Koloss, deren Mitglieder fast alle mit grössten Finanzproblemen zu kämpfen haben. Es ist zu hoffen, dass die Zukunft schlanken Organisationen wie der Efta gehört. Sie hat – als Nachfolgeorganisation der OEEC – fünfzig Jahre lang ihre Tauglichkeit bewiesen. Die OEEC – und nicht die EWG – hat die Grundlagen gelegt für die gleichberechtigte, friedliche Zusammenarbeit und Integration in Europa. Die Schweiz war von Anfang an dabei.
Die Efta hat heute im Gegensatz zur EU keinen Kommissar für Kommunikation, der mit Dutzenden von PR-Leuten Tag für Tag den Irrglauben verbreitet, einzig die EU sei Garant für die wirtschaftliche Entwicklung und den Frieden in Europa. Ohne sie würden sich die europäischen Nationen zerfleischen – ein Mythos.

Politik am Volk vorbei schadet

Wie hat sich das Verhältnis der Schweiz zur EU entwickelt? Diese Beziehung erweist sich heute als zunehmend problematisch und wird von verschiedenen Seiten kritisch hinterfragt. Die einen wollen den Beitritt forcieren. Die andern beurteilen die bilateralen Verträge der letzten Jahre zunehmend kritisch und wollen sie eventuell neu aushandeln. Weshalb dieses Unbehagen am sogenannten bilateralen Weg, den die EWG der Schweiz bereits 1958 vorgeschlagen hatte? Weshalb die Unzufriedenheit mit den bilateralen Verträgen, die in den letzten Jahren abgeschlossen wurden?
Bereits bevor das Schweizer Volk 1992 nein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sagte, hatte der Bundesrat – am Volk vorbei – den Beitritt zum strategischen Ziel erklärt und in Brüssel ein Beitrittsgesuch eingereicht. Alt-Staatssekretär Franz Blankart war langjähriger Verhandlungsführer mit der EU. Er hat das Integrationsbüro geleitet und den EWR-Vertrag ausgehandelt. Er sagt heute offen, was Beobachter schon längst festgestellt haben (und der Bundesrat immer bestritten hat): «Die [bilateralen] Verträge mit der EU wurden unter der implizierten Annahme ausgehandelt, dass die Schweiz in absehbarer Zeit Mitglied der EU sein werde, weshalb der gestaltenden Mitwirkung kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde.» Der hochrangige Diplomat fügte bei, dass die bilateralen Verträge von heute sich in diesem Punkt fundamental von den etwa 135 bilateralen Verträgen unterscheiden, die vor der EWR-Abstimmung mit der EG abgeschlossen wurden. Die früheren Verträge enthielten – im Unterschied zu den neueren – Elemente der Mitgestaltung, das heisst, die Schweiz brachte ihre Interessen und Anliegen aktiv ein. Heute beschränken sich die Schweizer Verhandlungsführer weitgehend auf die passive Übernahme von EU-Rechtsnormen, den sogenannten «autonomen Nachvollzug. (NZZ am Sonntag vom 25.10.2009)
Im Jahr 2001 ist die Volksinitiative «Ja zu Europa», die die Aufnahme von Beitrittverhandlungen verlangt hat, mit 76,9 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt worden. Der Bundesrat spricht deshalb heute nicht mehr vom strategischen Beitrittsziel und bekennt sich gegen aussen zum bilateralen Weg. Wie ist jedoch das klare Bekenntnis von Franz Blankart mit der steten Beteuerung des Bundesrates zu vereinbaren, am bilateralen Weg festzuhalten? Fest steht, dass der Bundesrat und Teile des Parlamentes immer den Beitritt angestrebt haben – heute als Option. Der Souverän dagegen, Volk und Stände, haben sich bisher immer klar gegen den Beitritt ausgesprochen.
Politik am Volk vorbei schadet letztlich der ganzen Schweiz! Die Schweiz wird weiter ihren Weg suchen müssen – nicht am Volk vorbei. •