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USA verfügen über elektronischen Zugang zum innerschweizerischen Bankenverkehr!

Affäre UBS: Die grosse Heuchelei von London und Washington

von Jean-Claude Paye1, Soziologe, Belgien


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Was bedeutsam ist an der Affäre UBS, ist nicht, was gesagt wird: ein Akt der amerikanischen Administration gegen die Steuerflucht ihrer Bürger, sondern was nicht gesagt wird, dass es nämlich um eine Reorganisation des internationalen Finanzsystems durch die dominierende Macht geht.
Am 18. Februar hat die schweizerische Bank UBS in Missachtung der eidgenössischen Gesetzgebung zugesagt, der amerikanischen Justiz die Namen von etwa 250 Kunden zu liefern, denen sie geholfen hatte, den amerikanischen Fiskus zu umgehen. Sie hat auch eingewilligt, 780 Millionen Dollar Busse zu bezahlen. Diese Liste hätte die US-Administration auch erhalten können, wenn sie das schweizerische Verfahrensrecht und die bisherigen von der Schweiz und den USA unterzeichneten Übereinkommen respektiert hätte.
Um dieses Vorgehen zu decken, hat die Finma, die schweizerische Behörde für die Überwachung der Banken, einen Gesetzesartikel angewendet, der für Situationen vorgesehen ist, in denen eine Bank vom Konkurs bedroht ist. Es ging darum, den normalen Rechtsweg zu umgehen und – ohne zuzuwarten – die Namen der Kunden bekannt zu geben. Das Problem war folgendes: Entweder mussten die Daten geliefert werden oder es bestand das Risiko einer Klage des amerikanischen Justizdepartementes, wobei man bedenken musste, dass in der Vergangenheit kaum ein Unternehmen eine Klage des US-Justizdepartementes überlebt hat.
Die amerikanische Justiz hat aber, trotz dieser Übergabe, nachgehakt. Sie verlangt nun, dass die UBS dem Fiskus die Identität von rund 52 000 amerikanischen Kunden bekanntgibt, die «illegale geheime Konten» besitzen. Die beanstandeten Konten sollen eine Summe von 14,8 Milliarden Dollar ausmachen. Diese Forderungen stützen sich auf eine Klage, die durch die US-Administration beim Zivilgericht von Miami hinterlegt wurde.
Am 20. Februar hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung bekanntgegeben, dass sie die Übergabe der Bankdaten der UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden verbietet. Doch die Daten der 250 UBS-Kunden waren bereits weitergeleitet worden.
Der Washingtoner Wirtschaftsanwalt George Clarke denkt, dass «diese Kundenliste dem amerikanischen Fiskus zweifellos schon bekannt war». Man kann davon ausgehen, dass die Amerikaner sich eine Namenliste aushändigen liessen, die sie bereits besitzen. Das Ziel ist weniger die Umsetzung der steuerlichen Verfolgung, als die UBS und die schweizerischen Behörden zu verpflichten, ihre eigenen Gesetze zu verletzen. Es handelt sich deshalb um einen regelrechten Akt internationaler Machtausübung, durch den die US-Administration in der Lage ist, eine Entscheidung aufzuzwingen, die den gesetzlichen Rahmen verletzt.
Die positive Antwort der UBS sowie deren Legitimation durch die eidgenössischen Kontrollbehörden rücken die US-Administration in eine Position, die ihr erlaubt, neue Forderungen zu stellen, die sich wiederum ausserhalb aller Legalität bewegen. Die amerikanische Souveränität definiert sich somit nicht nur durch die Fähigkeit, eine Ausnahmeregelung zu fordern, sondern vor allem einen dauerhaften Ausnahmezustand durchzusetzen.
Diese Vorgehensweise erinnert an die Art und Weise, mit der die USA von den europäischen Behörden den Transfer der PNR-Daten* der Flugpassagiere erhalten haben wie auch die finanziellen Informationen über die EU-Bürger. Sie haben zuerst einen reinen Machtakt durchgesetzt, um unter Verletzung des europäischen Rechtes an persönliche Informationen zu gelangen. Dieses Vorgehen wurde in der Folge durch Verträge mit der EU legitimiert.
Die Tatsache, dass die US-Administration über den auf amerikanischem Boden stehenden Server der Firma Swift über die Gesamtheit der Informationen verfügt, die mit internationalen finanziellen Transaktionen zusammenhängen, erlaubt die Vermutung, dass sie einen Grossteil der von der UBS verlangten Angaben über 52 000 Betrüger des amerikanischen Fiskus bereits besitzt. Erinnern wir uns ebenfalls daran, dass die US-Behörden dank Remotegate** über einen Spezialzugang zur Überwachung des Informationsaustausches zwischen Banken innerhalb der Schweiz verfügen.
Das von der Bank benutzte Verschlüsselungssystem könnte den Ermittlungen der NSA (National Security Agency), der in diesem Bereich spezialisierten amerikanischen Spionageagentur, nicht widerstehen. Auch die codierte Sprache, die von den Vermögensverwaltern der UBS benutzt wird, könnte einen Ermittler nicht lange täuschen: z. B. «orange» für Euro, «grün» für Dollar, «Schwan» für eine Million und eine «Nuss» für 250 000.
Das Wesentliche für die amerikanischen Behörden bei ihren letzten Forderungen ist auch, sich die Informationen unter Verletzung der schweizerischen juristischen Verfahren zu verschaffen. Damit soll der Staat gezwungen werden, seine Hoheitsrechte zugunsten der US-Behörden aufzugeben. Am Sonntag, 22. Februar, betonte jedoch der Schweizer Bundesrat die Souveränität des Landes, als er gegen die von den USA angedrohten einseitigen Massnahmen protestierte und seine Teilnahme an einer Anhörung zum Thema Steuerfragen und UBS-Affäre im amerikanischen Senat annullierte.
Diese neue amerikanische Machtausübung ist Teil einer Reorganisation des internationalen Finanzsystems, das – durch die Bekämpfung des Steuerbetrugs – unterscheidet zwischen «Steueroasen», zu denen die Schweiz gehören soll, und «Off­shore»-Zentren, wie zum Beispiel die Finanzplätze in der Karibik. Vollständig kontrolliert durch die US-Behörden, könnten letztere alle ihre Aktivitäten weiterführen, zum Nachteil ihren negativ benannten Konkurrenten.
Die Vereinigten Staaten und ihre Satelliten in der Karibik kontrollieren einen Markt des «Grauen Geldes», der fast ebenso gross ist wie derjenige der Schweiz, da sie in der Verwaltung von «grenzüberschreitenden Vermögen» nach dem Bankenplatz Schweiz an zweiter Stelle erscheinen. Als Folge der US-Offensive könnte die Schweiz – die immer noch einen Drittel des weltweiten Marktes für ausserhalb des Ursprungslandes verwaltete Spargelder beherbergt – sehr schnell das Feld ihrem Hauptkonkurrenten überlassen. •

* «In einem Passenger Name Record (PNR), zu deutsch Passagiernamensregister, werden alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung (oder auch Hotel-/Mietwagenbuchung) elektronisch aufgezeichnet und über einen gewissen Zeitraum auch nach Ende der Flugreise noch in den jeweiligen Computerreservierungssystemen gespeichert.» (Quelle: www.wikipedia.org)
** «Remotegate ermöglicht Finanzinstituten den Zugang zum Schweizer Zahlungsverkehr und zum Zahlungsverkehr im Euro-Raum ohne zusätzliche Schnittstelle online, rund um die Uhr und weltweit.» (Quelle: www.telekurs.com/de/tkicch_financialinstitutions_remotegate.htm)

(Übersetzung Zeit-Fragen)

1 Jean-Claude Paye ist Autor von «Das Ende des Rechtsstaats», Rotpunktverlag, Zürich 2005