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Wie weiter nach dem Verbotsbeschluss der deutschen Innenministerkonferenz?

von Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller

Bereits am 5. Juni vergangenen Jahres hat die Ständige Konferenz der Innenminister und
-senatoren der deutschen Bundesländer gefordert, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen so schnell wie möglich umzusetzen.
Gegenstand der Konferenz war unter anderem der Bericht des Vertreters von Baden-Württemberg zum Amoklauf an der Albertville-Realschule in Winnenden und in Wendlingen am 11. März 2009, bei dem 16  Menschen starben.
So heisst es unter Punkt 4 der Beschlüsse:
«Sie [die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder] sieht es vor dem Hintergrund der neuerlichen Amoktat als erforderlich an, […] für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen […].»
Zudem wurden zahlreiche polizeiliche und präventive Massnahmen beschlosssen, einschliesslich einer verantwortungsvollen Berichterstattung der Medien unter Berücksichtigung der Menschenwürde, um die Gefahr von Nachahmungseffekten und die Vielzahl von nachfolgenden Amokandrohungen («Trittbrettfahrer») zu reduzieren.
Die Innenministerkonferenz (IMK) tagt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Ihre Mitglieder sind die zuständigen Minister und Senatoren der einzelnen Bundesländer. «Die IMK fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Ein Beschluss kommt also nur dann zustande, wenn alle Mitglieder einen Beschlussvorschlag inhaltlich mittragen und kein Mitglied dagegen stimmt […]. Da die Beschlüsse der Innenministerkonferenz einstimmig gefasst werden, ist die tatsächliche Umsetzung in den Bundesländern in der Regel gewährleistet.» (www.hamburg.de/imk2010) So heisst es in einer offiziellen Erläuterung zur IMK. Das heisst aber, dass auch der Verbotsbeschluss von allen deutschen Innenministern getragen wird.
Dieser Beschluss ist vollkommen richtig und dringend nötig. Der Zusammenhang zwischen Killerspielen und exzessiver Gewaltanwendung ist hinlänglich bekannt und durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegt.
Deutschland könnte mit der raschen Umsetzung des Verbots von Killerspielen einen dringend notwendigen Beitrag dazu leisten, dem Gewaltproblem, das in Deutschland wie in vielen anderen Ländern enorm ist, etwas entgegenzusetzen.
Eine neuerliche Stufe der Eskalation stellt das aus den USA kommende Killerspiel «Call of duty: Warfare 2» dar, das seit November 2009 auf dem internationalen Markt ist.
Zum Spiel gehört die ausführliche Szene eines Massakers, das von russischen Terroristen an einem russischen Flughafen verübt wird und letztlich den dritten Weltkrieg auslöst. Der Spieler (Ego-shooter) läuft als CIA-Geheimdienstler hinter den Terroristen her und nimmt als Täter (unzensierte Fassung) oder als Mittäter (zensierte Fassung) an der brutalen Hinrichtung aller Menschen dieses Flughafens teil.
Hier wird der Völkerfrieden massiv gestört (Uno Charta, Art. 1). Das Killerspiel wurde bereits in Russland und Japan verboten. Völkerrechtsexperten sprechen von einer eindeutigen Verletzung des Humanitären Völkerrechts.
Das heisst, es besteht Handlungsbedarf bei allen Mitgliedsstaaten, die die Uno-Charta und die Genfer Konventionen unterschrieben haben.     •

Gewalt im Sport

Gewaltprävention in Sportorganisationen und dem Sportunterricht. Ziel der Broschüre ist es, Trainerinnen und Trainern sowie Sportlehrpersonen Hilfestellungen zu geben, wie sie Gewalt im Frühstadium erkennen und dagegen vorgehen können.

Herausgeber: Bundesamt für Sport BASPO

Bezugsquelle: Bundesamt für Sport BASPO

J+S Dokumentation

2535 Magglingen

E-Mail: dok.js@baspo.admin.ch

Preis: Fr. 10.–

 

Wer Kindern Killergames verkauft oder abgibt, ist zu bestrafen!

Erfolgreich hat die VGMG im Kanton Bern einen verstärkten Jugendschutz bei Videospielen verlangt. Der Regierungsrat muss nun dem Berner Parlament einen Gesetzesvorschlag unterbreiten und gleichzeitig die eidgenössischen Räte auffordern, eine Zertifizierungsstelle für interaktive Medien zu schaffen.

    Einigkeit besteht in der Schweiz in bezug auf die Schädlichkeit von Gewalt in Medien. Selbst der Branchenverband SIEA (Vereinigung des Handels und der Produzenten) unterstützt einen besseren Jugendschutz, möchte diesen allerdings auf brancheninterne Massnahmen beschränken.
    Auf Grund einer Auftragsstudie bestätigt auch der Bundesrat die Notwendigkeit des Jugendschutzes, überlässt dies aber ausgerechnet dem Handel, welcher jedes Jahr riesige Gewinne macht mit der grausamen Gewalt am Bildschirm. Roland Näf, Co-Präsident der VGMG, meint dazu: «Da könnten wir genauso gut die Waffenhändler den Waffenbesitz reglementieren lassen. Oder die UBS-Bosse würden über die Beschränkung der Boni bestimmen.»
    Die heisse Kartoffel, wirkungsvolle gesetzliche Massnahmen, schiebt der Bundesrat in einer Antwort den Kantonen zu:
    «Hier sind die Kantone eingeladen, die Selbstregulierungsmassnahmen der Branche gesetzlich zu flankieren und bei Nichtbefolgung oder Verstössen staatliche Sanktionsmassnahmen in Aussicht zu stellen.»
    Im selben Stil hat der Berner Justizdirektor versucht, die heisse Kartoffel an die Eidgenossenschaft zurückzugeben und wird nun vom Berner Kantonsparlament zum Handeln gezwungen (s. Mediengewalt – umfassender Schutz von Kindern und Jugendlichen). Der Verkauf oder die Abgabe von gewaltverherrlichenden Videogames oder Filmen an Kinder muss bestraft werden. Zu prüfen ist auch die Sanktionierung von Eltern, welche den Konsum von Killergames und Horrorfilmen zulassen, wie dies Neuseeland in einem Gesetzesprojekt vormacht.

Bern, 25. Januar 2010, Vereinigung gegen mediale Gewalt (VGMG), Kontakt: Roland Näf (Co-Präsident VGMG): 076 482 18 10
VGMG, Vereinigung gegen mediale Gewalt
Postfach 323, 3074 Muri, info@vgmg.ch, www.vgmg.ch