Prävention statt Bespitzelung
Wenn der Tierschutz zur Ideologie verkommt
zf. Am 7. März sollen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über eine Verfassungsinitiative abstimmen, die alle Kantone zwingen soll, Tieranwälte einzuführen. Nachdem in verschiedenen Medien die Tierschutzpraxis einzelner Kantone kritisiert worden ist, melden sich Vertreter der betroffenen Kantone zu Wort. Sie wehren sich gegen die ungerechtfertigten Anschuldigungen und legen Wert darauf, dass in ihren Kantonen bezüglich des Tierschutzes solide Arbeit geleistet wird und dass es nicht angehen kann, einer Diffamierung ausgesetzt zu sein, nur damit die Befürworter, deren Argumentation auf dünnem Eis steht, Scheinargumente ins Feld führen können. Am 9. Januar eröffnete Claudia Wirz in der NZZ die Abstimmungsdebatte zur Volksabstimmung über einen Verfassungsartikel zum „Tierschutz-Anwalt“ mit dem Artikel „Tiere sollen weniger leiden – mit oder ohne Tieranwalt“. Die Argumentation hatte mehr als nur Schlagseite: „Die Volksinitiative des STS ist Ausdruck einer begründeten Frustration darüber, dass einige Kantone zumindest bei der strafrechtlichen Verfolgung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz die Zügel allzu sehr schleifen lassen. Denn ein Gesetz ist bekanntlich nur so gut wie sein Vollzug. Während Zürich, der Kanton des bisher einzigen Tieranwalts, im vergangenen Jahr 190 Tierschutz-Straffälle auswies, waren es in Glarus und im Wallis nur je ein einziger, in Genf und in Nidwalden 2. Dieses Bild bestätigt sich in der Statistik leider Jahr für Jahr. Die Forderung nach einem Tieranwalt in jedem Kanton ist deshalb aus der Sicht der Tierschützer nur logisch.“ Und „Eines ist schon heute gewiss: Wer Defizite im Tierschutzvollzug schönredet oder als Bagatelle abtut, nimmt den Willen von Volk und Ständen nicht ernst. Tierschutz ist in der ganzen Schweiz ein Verfassungsauftrag, und das heisst, dass die Bevölkerung den Tierschutz nicht als Papiertiger verstanden haben will.“
Ein Defizit im Tierschutzvollzug? Schon wieder sollen die Kantone schuld sein? Die Argumentation stimmt nachdenklich.
Als im Herbst die an Hysterie grenzende Kampagne zur Schweinegrippe und der notwendig werdenden Impfung begann, wusste die ganze Welt, dass etwas „im Bush“ ist mit dem „Global War on Biotechnology“, den Amerika à tout prix gewinnen will. Wer an verschönerte Viren aus dem Labor dachte, war natürlich ein Verschwörungstheoretiker. Dann kamen, wie nicht anders zu erwarten war, die Unebenheiten und Misstöne im Impf-Vollzug. Und prompt benutzte das BAG die Gelegenheit, um eine Breitseite gegen die föderalistische Struktur der Schweiz zu plazieren. Die Kantone waren schuld, dass nicht alles reibungslos klappte.
Und nun schon wieder eine – gewissermassen prä-emptive – Attacke gegen einzelne Kantone. Aus welchem Think tank kommen solche Vorstösse? Und dann erst noch plaziert vom Musterknaben Zürich?
Wer die landwirtschaftliche Seite der Schweiz kennt, der weiss, wie engmaschig und kompetent alle Betriebe begleitet und beraten werden: Züchterverbände, Besamungsstationen, Betriebstierärzte, kantonale Landwirtschafts- und Veterinärämter, Delegierte der Landwirtschaftsämter in den Gemeinden und last but not least alle Nachbarbetriebe, die sich sehr wohl sehr gut kennen. Sie alle bilden ein Netz, das dafür sorgt, dass es den Tieren nicht in vielen Ländern so gut geht wie in der Schweiz. Und das sowieso, seit wir der Welt bestes Tierschutzgesetz haben und darüber hinaus eine Tierschutz-Vollzugsverordnung, gegen die manche Tiere sich noch gewerkschaftlich organisieren werden oder Richtung Osteuropa auswandern. Da die wunderschönen, grossen, hellen und geräumigen Hasenställe mit den Doppelboxen nicht mehr gesetzeskonform sind, werden sie zur Zeit Richtung Osten verkauft, und die Hasen hüpfen ihnen wohl bald aus lauter Heimweh über die Grüne Grenze hinterher. Vielleicht melden sie sich dann von dort als Auslandschweizer zurück.
Aber es gibt noch mehr, das nachdenklich stimmt: Unter auffallend sturen TierschützerInnen geht seit Monaten mündlich die Parole um, „mit dem Aufräumen in der Heimtierszene zuzuwarten, bis die Abstimmung zum Tierschutz-Anwalt vorbei ist. Sonst treiben wir vorher noch zu viele Leute auf die Palme. Aber nachher packen wir zu.“ Solche MitbürgerInnen ohne Bodenhaftung? Also doch? Dann war die Überschrift im Artikel von Zeit-Fragen vom 2.6.2008 gerechtfertigt: „Verkommt der Tierschutz zur Treibjagd gegen Mitbürger?“ Das Fragezeichen kann entfernt werden. Und er verkommt zu einer Attacke gegen den föderalistischen Aufbau der Schweiz. Die Redaktion von Zeit-Fragen hat deshalb in den anvisierten Kantonen nachgefragt und publiziert nachstehend erste Rückmeldungen.
Auch für Human-Herzen, die für die Tiere schlagen, wie beim grössten Teil der Schweizer, ist die Schlussfolgerung klar: Es langet!
Tierisch Menschliches
von Nationalrat Oskar Freysinger, Wallis
Die überrissene Forderung nach einem Tieranwalt, über die am 7. März abgestimmt wird, zeigt vor allem, dass mit der Vertierung des Menschen eine Vermenschlichung des Tieres einhergeht, genauso wie die Vermenschlichung des Göttlichen eine Vergöttlichung des Menschen bewirkt hat (Star-System). Wenn niemand mehr an seinem Platz ist, Mensch nicht mehr und Tier nicht mehr, dann ist auch der gegenseitige Respekt für das anders Geartete weg. Der Respekt für das Tier als Tier (und nicht als Pseudo-Mensch) kann nur gewährleistet werden, wenn der Mensch sich menschlich (und nicht tierisch) verhält. Der Respekt, den er dem Tier entgegenbringt, ist dann nichts anderes als der Ausdruck des Respekts für seine eigene Menschlichkeit. Da aber in letzter Zeit berechtigte Zweifel an der Menschlichkeit des Menschen entstanden sind, wird versucht, dieser Vertierung des Menschlichen dadurch zu begegnen, dass man die Tiere im Rechtsbereich auf die Stufe der Menschen zu erheben versucht.
Dieses Vorgehen kann nur scheitern, weil die Akzeptanz in den Kantonen fehlen wird, in denen ganz unterschiedliche Bedingungen herrschen. Die ganze Übung wird zu einem Selbstbeschäftigungsprogramm von Juristen ausarten, die irgendwie beweisen müssen, dass sie einen Berechtigungsgrund haben.
So ist der Kanton Zürich, wo ein solcher Tieranwalt besteht, Schweizer Meister in der Anzahl der verfolgten Fälle (190), aber auch Schweizer Meister in der Anzahl ungerechtfertigter und fallengelassener Verfahren. Hinzu kommen die administrativen Kosten, kommt die ungerechtfertigte Zwängerei, die jeden Nachbars- oder Ehezwist in den Bereich des Animalischen zu verschieben droht und jeden Bürger in einen potentiellen Spitzel verwandelt.
Die ganze Übung zeugt von fehlendem Vertrauen in das erst vor kurzem beschlossene Tierschutzgesetz, das eines der strengsten der Welt ist, zeugt von mangelndem Vertrauen in unser juristisches System und in die Selbstverantwortung des Menschen. Letztlich wird dem Tier nicht geholfen, denn der Anwalt kommt erst zum Zug, wenn die Tierquälerei vorbei ist. Viel wirksamer scheint mir da das neue Tierschutzgesetz, das resolut auf die Prävention und Information der Tierbesitzer setzt. •
Der Kanton Wallis braucht keinen Tieranwalt
von Nationalrat Roberto Schmidt, Wallis
Das Zusammenleben von Mensch und Tier hat in unserem Kanton eine jahrhundertealte Tradition und funktioniert bestens. Sollte es in Ausnahmefällen doch zu einer Verletzung des Tierschutzgesetzes kommen – das, wie der Bundesrat selbst sagt, eines der strengsten weltweit ist –, sind Veterinäramt und Polizei angewiesen, die möglichen Verstösse zu ahnden und, wenn sie schwerwiegend sind, vor den Richter zu bringen. Unser Rechtssystem ist hier sehr gut aufgestellt.
Wir verwahren uns auch dagegen, von den Befürwortern in eine negative Ecke gestellt zu werden, nur weil unsere Bürger ohne Druck von oben einen anständigen Umgang mit ihren Tieren pflegen. Wir brauchen keine militanten Tierschützer, die, wie man munkelt, Brandanschläge auf Daniel Vasellas Ferienhaus machten und das Grab seiner Mutter verwüsteten.
Auch führt es zu einem weiteren Verlust der kantonalen Autonomie sowie des Föderalismus. Wir wehren uns dagegen, dass der Bund uns vorschreiben soll, wie wir unseren Tierschutz regeln sollen. Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Kantonshoheit.
Ein Tieranwalt gehört nicht in die Verfassung, das wäre ein Bruch in unserem Rechtssystem. •
«Kein zentralisiertes Verbandsbeschwerderecht im Tierschutz»
von Rudolf Horber, Chefökonom des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv
Brauchen die Tiere wirklich einen speziellen Anwalt, wird da nicht weit über das Ziel hinausgeschossen? Die Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbandes, hat zur «Tierschutzanwalt-Initiative», die am kommenden 7. März zur Abstimmung kommt, am 27. Januar 2010 ganz klar die Nein-Parole beschlossen. Die Schweiz verfügt bereits heute über ein griffiges Tierschutzgesetz, weitere Gesetze und Vorschriften sind bei allem Verständnis für das Anliegen hier nun wirklich nicht notwendig. Wir wollen kein zentralisiertes Verbandsbeschwerderecht im Tierschutz und keine weitere Schwächung des Föderalismus. Wenn die Zürcher den Tierschutzanwalt wollen, sollen sie ihn haben, aber es wäre falsch, ihn auch den Appenzellern aufzwingen zu wollen. •
Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative
Stellungnahme des Bundesamts für Veterinärwesen BVET
Über die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» wird am 7. März 2010 abgestimmt. Die Initiative will die Kantone verpflichten, eine Tierschutzanwältin oder einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Tierschutzanwaltinitiative ab, denn:
• Tiere sind in der Schweiz gut geschützt. Der Schutz der Tiere ist den Schweizerinnen und Schweizern wichtig. Das zeigt sich auch in der Gesetzgebung. Einen Tierschutzanwalt braucht es in diesem System nicht.
• Tieranwälte verbessern die Situation der Tiere nicht direkt. Tieranwälte sind nur bei Strafverfahren aktiv. Viel häufiger – etwa in drei Vierteln der Fälle – werden Missstände aber mit Verwaltungsverfahren behoben. Die Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte bestrafen dabei nicht nur, sondern sie suchen zusammen mit den Tierhaltenden nach Lösungen. Dies bringt den Tieren mehr als eine Häufung von Strafverfahren.
Der Kanton Zürich hat seit Jahren am meisten Tierschutzstraffälle. Ist damit nicht augenfällig, dass ein Tierschutzanwalt viel bringt?
Nein. Zürich hat viele Tierschutzstraffälle, weil es ein grosser Kanton ist. Schaut man sich die Zahl der Fälle pro Einwohner an, lag 2008 zufälligerweise ein kleiner Kanton vorne, Appenzell Innerhoden. Dies zeigt, dass eine konsequente Durchsetzung der Tierschutzvorschriften auch ohne Tierschutzanwalt möglich ist. Das Beispiel zeigt aber auch, dass man die Qualität des Tierschutzvollzuges in einem Kanton nicht nur anhand der Zahl der Strafverfahren bewerten kann. Die Strafverfahren sind nur die Spitze des Eisberges. Der Tierschutz wird vor allem über sogenannte Verwaltungsverfahren durchgesetzt. Auch ist die Meldedisziplin nicht in allen Kantonen gleich gut. •
Fachkontakt: info@bvet.admin.ch
Quelle: http://www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/02951/index.html?lang=de
Tieranwalt nützt betroffenen Tieren nichts
von Dr. Josef Stirnimann, Kantonstierarzt des Kantons Luzern
Wichtig zu wissen: Der Tieranwalt nützt den betroffenen Tieren gar nichts. Die Initianten erwecken zwar den Eindruck, in einem Tierschutzfall würde der Tieranwalt den Tieren helfen, doch das ist falsch: Der Veterinärdienst ist es, der festgestellte Tierschutzmängel in einer Tierhaltung beseitigt. In schweren Fällen sind die Tiere zu beschlagnahmen, und der Halter bekommt ein Tierhalteverbot. Ein Tieranwalt – wenn das Schweizer Volk einen solchen will – kommt erst Monate später zum Einsatz: Er setzt sich dafür ein, dass die Busse hoch oder die Freiheitsstrafe lang wird.
Das heisst: Mit dem Tieranwalt entsteht eine zusätzliche Institution im Tierschutz, die viel von Paragraphen, aber wenig von Tieren versteht und ein direktes Interesse an möglichst aufwendigen Strafverfahren hat. Es ist zu erwarten, dass jeder Fall zu einem langwierigen Austausch von Rechtsschriften führt, wodurch Veterinärdienst und Justiz stark belastet werden. Der für den Tieranwalt ausgewiesene Aufwand ist somit nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
Der Veterinärdienst dagegen hat das Ziel, festgestellte Tierhaltungsmängel sofort zu beheben und damit die Lebensqualität der Tiere markant besser beziehungsweise gesetzeskonform zu machen. Ein Strafverfahren ist manchmal hilfreich, oft aber unnötig und vom Tierschutzgesetz auch nicht immer vorgeschrieben. Wichtig ist aber das Gespräch mit dem Tierhalter. In schweren Fällen von Vernachlässigung liegt die Ursache immer in persönlichen, familiären, gesundheitlichen oder finanziellen Problemen. Dann ist das Verwaltungsfahren verbunden mit Beratung, Nachkontrollen, allenfalls Kontakt mit Gemeindebehörde, Hausarzt, Verwandten, Nachbarn, landwirtschaftlicher Beratung und weiteren Personen und Institutionen. Dieses Vorgehen hat nichts zu tun mit Täter-statt-Opfer-Schutz, sondern dient allemal den betroffenen Tieren. •