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Nein zu elektronischen Chips

Kampf der deutschen Schafzüchter gegen EU-Bürokratie

Resolution der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. anläss­lich der Agrarministerkonferenz vom 16. bis zum 18.9.2009 in Eisleben (Auszüge)

thk. Seit nahezu acht Jahren ist die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) daran, auf die von der Politik geplante elektronische Einzeltierkennzeichnung Einfluss zu nehmen und dabei die deutschen Regierungsstellen zu einem vernünftigen Handeln zu bewegen. Wie es scheint, mit kleinen Erfolgen.
«Ungefähr 60 Prozent unserer Arbeitszeit», so der Geschäftsführer der VDL, Dr. Stefan Völl, «müssen wir in diesen Unsinn investieren.» Fünf grosse Aktenordner füllt der Schriftwechsel mit den deutschen Behörden, wobei die Dokumente der letzten zwei Jahre nur noch elektronisch archiviert werden. Jedes zweite Wochenende verbringt Stefan Völl in der Geschäftsstelle in Berlin, um den riesigen Arbeitsaufwand zu bewältigen. Und langsam, ganz langsam scheint der unermüdliche Einsatz Früchte zu tragen.
Auf Ebene der Bundesländer erfährt das Anliegen, die elektronische Tierkennzeichnung der Freiwilligkeit zu unterstellen, Unterstützung. Der deutsche Bundesrat hat dieses Anliegen bei der Bundesregierung zur Sprache gebracht und darauf gedrängt, diesen Vorschlag der VDL in Brüssel zum Thema zu machen, denn letztlich wird dort entschieden, was, wohlgemerkt, für deutsche Schafzüchter gut sein soll.
Ein neuer Gesetzesentwurf, der die Freiwilligkeit der elektronischen Einzeltierkennzeichnung festlegt, kann in Brüssel von der Kommission oder einem einzelnen Mitgliedstaat eingebracht werden. Für die Annahme braucht es dann die Zustimmung aller übrigen. Nach Aussagen von Stefan Völl ist Deutschland nicht das einzige Land, das diese Gesetzesänderung favorisiert, Unterstützung kommt auch von Ungarn, Grossbritannien, Irland und den baltischen Staaten, doch wie sich die anderen Länder dazu stellen, sei ungewiss. So sind noch einige Hürden zu überwinden, bis in Brüssel ein Entscheid gefällt wird und die deutschen Schäfer das tun können, was sinnvoll ist und ihren Erfahrungen entspricht.
Von staatlicher Souveränität und demokratischer Mitbestimmung der Bürger ist hier nichts zu spüren. Brüssel bestimmt, was für deutsche Schäfer gut sein soll, und es ist ein unendlich mühsamer und jahrelanger Kampf mit unbestimmtem Ausgang, um nur irgend­etwas zu erreichen.
Da auch bei den Schweizer Behörden diskutiert werden soll, ob man den Nutztieren wie Kühen, Schafen und Ziegen und nicht zuletzt auch Pferden eine elektronische Marke einpflanzen soll, dürfen die Vorgänge in Deutschland und der EU hierzulande nicht ignoriert werden.
Zur Dokumentation und zum besseren Verständnis der Situation der deutschen Schäfer veröffentlicht «Zeit-Fragen» mit Genehmigung des VDL Auszüge aus dem Schriftverkehr mit den Behörden sowie Teile einer Resolution, die einen Einblick in die ganze Auseinandersetzung geben.

[…]
Den Verbraucherschutz sicherstellen und die Schafhaltung stärken

1. Verhinderung der verpflichtenden Einführung der elektronischen Kennzeichnung:

Die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen war in der Vergangenheit und wäre auch noch heute ein sinnvoller und einfacher Weg zur Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen zur Seuchenbekämpfung! Ein Verfahren, das in der Schweinehaltung nach wie vor erfolgreich ohne Beanstandungen angewandt wird.
Doch die Einzeltierkennzeichnungs- und ­-registrierungsregelung und insbesondere die ab dem 1.1.2010 verpflichtende Einführung der elektronischen Kennzeichnung gehen weit über das sinnvolle Mass zur Seuchenüberwachung hinaus! Zudem gibt es erhebliche Schwierigkeiten bei der Anwendung und Kontrolle dieses Systems sowie ungeklärte Fragen bei der Entnahme und Entsorgung von Chips und Boli an der Schlachtstätte.
Ferner können alle Argumente der EU-Kommission zur zwingenden Einführung der elektronischen Kennzeichnung entkräftet werden und sind damit haltlos. So hätte eine regelmässige Kontrolle des Bestandskennzeichnungssystems zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels die MKS-Fälle im Vereinigten Königreich (UK) verhindern können.
Die beschlossene Einzeltierkennzeichnung und insbesondere die verpflichtende Einführung der elektronischen Kennzeichnung verbessern nicht den Verbraucherschutz, ignorieren die Forderungen des Tierschutzes, stellen ein bürokratisches Monster dar.

Die Forderungen im einzelnen:

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. fordert daher die Agrarminister auf, bei der EU-Kommission (Kommissarin Vassiliou) vorstellig zu werden und dabei auch die Unterstützung durch die EU-Länder UK, Irland, Schweden, Ungarn, Polen, Litauen, Lettland etc. zu nutzen, um folgende Änderungen der EU-Verordnung zu erreichen:

a. Unbedingte Verhinderung der verpflichtenden Einführung der elektronischen Kennzeichnung zum 1.1.2010.

Eine freiwillige Nutzung der elektronischen Kennzeichnung wird mitgetragen, wenn zuvor alle Schwachstellen geklärt werden!

Begründung:

Nicht ausgereift! Ergebnisse aus einem umfangreichen Praxisversuch liegen erst Ende 2010 vor, die genutzt werden sollten. Aktuelle Zwischenergebnisse aus dem BMELV-Feldversuch zur Erprobung der elektronischen Kennzeichnung und Registrierung zeigen, dass nach wie vor erhebliche Probleme bestehen. Die Lesegeräte passen zum Teil nicht zu den Chips, BMELV und Landesministerien sowie die nachgeordneten Behörden können auf Grund der noch nicht aussagekräftigen Feldversuch­ergebnisse noch keine Empfehlungen für brauchbare Systeme aussprechen, zumal bis zu 30% der markierten Ohren nach dem Einziehen der Ohrmarken vereitern usw.

Nicht bezahlbar!

-    Chips mit Kosten von 1,50 Euro bis 2,50 Euro/Stück stellen eine Verfünffachung der bisherigen Kosten dar (Vergleich: normale Ohrmarke 0,30 Euro/Stück) plus
-    weitere Zusatzkosten für das einfachste Handlesegerät von 150 Euro bis 250 Euro.
Zunehmend steigt bei vielen Amtsveterinären das Verständnis für die Schafhalter, dieses unausgereifte und überzogene neue Kennzeichnungssystem zukünftig anwenden zu müssen. Die Kontrollen werden ebenfalls mit grossen Schwierigkeiten behaftet sein.
Willkür bei der Grenzziehung von 600 000 Tieren innerhalb der EU-Mitgliedsländer, ab der diese elektronische Kennzeichnung anzuwenden ist.
Eine Verlagerung des Einlesens vom abgebenden auf den aufnehmenden Betrieb stellt keine tatsächliche Verbesserung dar. Die Kosten werden direkt oder indirekt den Schafhaltern in Rechnung gestellt.
Der Verwaltungsaufwand und das Kontrollrisiko bleiben beim Erzeuger.
In der Rinderhaltung plant die EU-Kommission, das elektronische Kennzeichnungssystem auf Freiwilligkeit einzuführen. Dies wäre eine massive Benachteiligung der Schafhaltung!
Ungeklärt ist die Entnahme und Entsorgung der Chips und Boli in der Schlachtstätte.
Freiwillige Nutzung der elektronischen Kennzeichnung durch den Betrieb wird toleriert, wenn die Systeme funktionieren und zukünftig einwandfrei einsetzbar sind, um sich nicht gegen neue Entwicklungen zu sperren.
Beachtung der Beschlussfassung des Europäischen Parlamentes über die Zukunft der Schaf-/Lamm- und Ziegenhaltung in Europa vom 19.6.2008–2007/2192 (INI): «[…] die für den 31.12.2009 geplante Einführung eines elektronischen Kennzeichnungssystems für Schafe wegen der schwierigen Umsetzung, hoher Kosten und nicht erwiesener Vorteile zu überprüfen und es jedem Mitgliedsstaat freizustellen, dieses System auf freiwilliger Basis einzuführen. […]»
b. Statt dessen Wiedereinführung der Bestandskennzeichnung mit Kennzeichnung der Schafe zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels. (Wiedereinführung der entsprechenden Inhalte aus der Richtlinie 92/102/EWG des Rates vom 27.11.1992 über Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Artikel 5)

Begründung:

-    Das System hat sich über viele Jahre sehr gut bewährt. Es gab lediglich bei einem schlimmen MKS-Ausbruch im Vereinigten Königreich Schwierigkeiten. Das war ein Anwendungsfehler und keine Systemschwäche. UK hat inzwischen bewiesen, dass die Probleme beseitigt sind.
-    Findet weiterhin erfolgreich Anwendung in der Schweinehaltung, warum nicht auch in der Schafhaltung, bei der die Tiere viel seltener den Besitzer wechseln?
-    Vermeidung von ausgerissenen Ohrmarken (10–15% der Schafe) und Vereiterungen der Ohren (bis zu 30% der Tiere) nach dem Einziehen der Ohrmarken und damit Tierquälerei.

Sicheres und einfaches Verfahren zur raschen Feststellung des Eigentümers, da im Gegensatz zur Individualnummer über die Bestandsnummer die Bestandszuordnung von jedem und sofort direkt möglich ist. […]  •

Brief an die Ministerpräsidenten der Bundesländer vom 3. Februar 2010

Bundesratssitzung vom 12.2.2010
Ablehnung der nationalen Umsetzung zur verpflichtenden Einführung
der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung soll anlässlich der Bundesratssitzung am 11.2.2010 die zugrundeliegende Verordnung (EG)°21/2004 national umgesetzt werden. Dies beinhaltet neben der verpflichtenden Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen auch einen erheblichen bürokratischen Verwaltungsaufwand.
Diese Umsetzung und Anwendung muss unter allen Umständen unterbunden, zumindest in eine Freiwilligkeit einer Anwendung hin abgeändert werden.
In einem umfangreichen Feld    versuch, finanziert von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, werden die elektronischen Kennzeichnungssysteme bis Ende 2010 erprobt. Es wurden bereits erhebliche Schwachstellen sowohl bei den Kennzeichnungssystemen, Lesegeräten etc. festgestellt, die nachgebessert werden. Ein praktikables und für die Schaf- und Ziegenhalter finanzierbares System ist noch lange nicht gefunden. Zudem ist die zusätzliche Kostenbelastung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand immens, ohne dass Vorteile im Sinne der Tierseuchenbekämpfung erzielt werden.
Wir bitten Sie daher dringend darum, dass dieses neue Kennzeichensystem und damit die umsetzende EU-Verordung bis zur Klärung aller offenen Fragen nicht umgesetzt wird. Der Bundesrat sollte nicht ein unausgereiftes System befördern.
Eine Beschränkung der Beschlussfassung auf eine einfache Entschliessung wie in den ­Empfehlungen der Ausschüsse unter Nr. 10 aufgeführt, wonach der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die verpflichtenden elektronischen Kennzeichen von Schafen und Ziegen in eine fakultative, freiwillige Nutzung überführt wurden, reicht nicht aus. Die Bundesregierung hat schliesslich seit der Agrarministerkonferenz in Eisleben im Oktober 2009 (mit gleichem Entschliessungsinhalt) keinerlei Anstrengung unternommen, in Brüssel in dieser Angelegenheit vorstellig zu werden.
Wie in der Begründung zur Entschliessung angeführt, enthalten aus gutem Grund die Vorgaben zur Kennzeichnung von Rindern und Schweinen keine verpflichtende elektronische Kennzeichnung, obwohl diese Tierarten in Deutschland deutlich intensiver gehandelt werden und damit deren Rückverfolgbarkeit im Tierseuchenfall eine besondere Bedeutung zukommt. Dass nun gerade für eine Tierart, bei der der Handelswert der Einzeltiere sehr gering ist, zusätzlich teurere Kennzeichnungselemente verbindlich eingeführt werden, ist fachlich nicht nachvollziehbar.
Wir bitten Sie daher eindringlich, sich dafür einzusetzen, dass die Anwendung dieser elektronischen Kennzeichnung und der zusätzliche bürokratische Aufwand ausgesetzt oder in eine freiwillige Anwendung hin abgeändert werden.
Ferner sollte beschlossen werden, dass diese zugrundeliegende EU-Verordnung in Brüssel aufgeschnürt und auf das fachlich notwendige Mass zur Seuchenbekämpfung zurückgeführt wird. Eine Beschlussfassung dieses Verordnungsentwurfes würde viele Schaf- und Ziegenhalter in Deutschland zur Aufgabe veranlassen.
Wir hoffen hier daher auf Ihre nachdrückliche Unterstützung

Mit freundlichen Grüssen
Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes
Carl Lauenstein, Vorsitzender der Vereinigung deutscher Landesschafzuchtverbände