Die Angriffsdoktrin der Nato im Luftkrieg gegen Jugoslawien 1999 war völkerrechtswidrig
von Jürgen Rose*
Was den Ablauf des 78tägigen Luftkriegs angeht, den die Nato 1999 über dem Kosovo und gegen die Bundesrepublik Jugoslawien geführt hat, so ist es, will man dessen Verlauf erschliessen, unabdingbar, einen Blick auf die Luftkriegsdoktrin der US Air Force zu werfen. Formuliert hat diese in Anknüpfung an vorangegangene Überlegungen aus den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts, wie sie von dem Italiener Giulio Douhet, dem Briten Hugh Trenchard, dem Amerikaner Billie Mitchell oder dem deutschen Reichswehrgeneral Walther Wever angestellt worden waren, ab 1987 der Colonel der US Air Force John A. Warden III, der später zum Kommandeur des Air Command and Staff College an der Air University, Maxwell AFB, Alabama, aufstieg. Seinen Ideen gelang im Krieg gegen den Irak 1991 der Durchbruch; sie prägen bis heute die gültige US-Luftkriegsdoktrin. Letztere bildete auch die konzeptionelle Grundlage für die Luftkriegsoperationen gegen Jugoslawien 1999, gegen Afghanistan 2001/2002 und erneut gegen den Irak 2003.
Das «Fünf-Ringe-Modell»
Den Kern des strategischen Ansatzes Wardens stellt sein sogenanntes Fünf-Ringe-Modell1 dar: Ausgehend von einer systemtheoretischen Betrachtungsweise beschreibt der damalige Luftwaffenoberst einen potentiellen Gegner als ein System konzentrisch angeordneter Ringe, deren strategische Relevanz von innen nach aussen abnimmt. Angewendet auf einen feindlichen Staat definiert Warden dieses System der gestaffelten Ringe folgendermassen: Im Zentrum befindet sich die politische und militärische Führungsspitze. Darum herum gruppieren sich die Schlüsselindustrie,2 worunter primär die Stromerzeugung, Wasserversorgung, die petrochemische Industrie und interessanterweise auch der Finanzsektor eines Staates fallen, als dritter Ring die Transportinfrastruktur, dann die Zivilbevölkerung und zuletzt, ganz aussen, das Militär.
Aus der Wichtigkeit dieser Elemente im Hinblick auf die Überlebensfähigkeit des Staates sowie aus ihrer Verwundbarkeit gegenüber Luftangriffen leiten sich direkt die Zielprioritäten für den strategischen Luftkrieg ab. Hervorzuheben ist, dass diese Luftkriegsdoktrin ganz bewusst auf die Zerstörung der Lebensgrundlagen eines Staates und einer Gesellschaft abzielt und insbesondere auch die Zivilbevölkerung selbst zum expliziten Ziel deklariert. Speziell soll durch Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung und deren Existenzgrundlagen die Gefolgsbereitschaft gegenüber der politischen Führung unterminiert werden.
Andererseits rückt das gegnerische Militär auf der Liste der Zielprioritäten ganz nach hinten. Die von Warden gelieferte Begründung folgt eisig kalter Rationalität: «Contrary to Clausewitz, destruction of the enemy military is not the essence of war; the essence of war is convincing the enemy to accept our position, and fighting his military forces is at best a means to an end and at worst a total waste of time and energy.» («Im Gegensatz zu Clausewitz besteht das Wesen des Krieges nicht in der Vernichtung des feindlichen Militärs; das Wesen des Krieges besteht darin, den Gegner davon zu überzeugen, unsere Position zu akzeptieren, und seine Streitkräfte zu bekämpfen, ist bestenfalls Mittel zum Zweck, schlimmstenfalls aber totale Zeit- und Energieverschwendung.»)
Der springende Punkt dabei besteht allerdings darin, dass eine Kriegsführungsstrategie, welche bewusst und vorsätzlich die Zivilbevölkerung ins Visier nimmt, auf eklatante Weise gegen jegliche Normen des Humanitären Völkerrechts verstösst. Der Enthemmung bei der Zielauswahl folgt die Enthemmung bei der Zielbekämpfung auf dem Fusse. In der Realität des modernen Luftkrieges scheint nunmehr im Grunde jedes Mittel erlaubt, um zu siegen. Ob lasergesteuerte Präzisionsbomben auf Wohnblocks, Streubomben auf Dörfer, Munition aus abgereichertem Uran, «Fuel-Air-Explosives» (Aerosolbomben, die schlagartig einen gewaltigen Überdruck erzeugen und jegliches Leben in unmittelbarer Nähe der Explosion auslöschen) oder gar weisser Phosphor gegen «weiche Ziele», wie es zynisch im Jargon der Luftkriegsplaner heisst.
Bevölkerung als Ziel
Nur sind derartige Methoden der Kriegsführung gemäss der Genfer Konvention von 1949 inklusive der Zusatzprotokolle von 1974 bis 1977 sowie nach dem «Internationalen Abkommen über ein Verbot für den Einsatz unterschiedslos wirkender konventioneller Waffen vom 10. Oktober 1980» schlicht völkerrechtswidrig. Mittlerweile übersteigt die Zahl der zivilen Todesopfer – üblicherweise mit dem Euphemismus «Kollateralschaden» belegt – des angeblich «chirurgisch» geführten Luftkrieges die militärischen Verluste regelmässig um ein Vielfaches. •
Quelle: Der Text ist ein kurzer Auszug aus einem ausführlichen Artikel, der am 3. April in der Zeitung «junge Welt» erschien.
*Diplompädagoge Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt in diesem Beitrag seine persönlichen Auffassungen.
1 Warden, John A.: «Air Theory for the Twenty-first Century», Maxwell Air University, 1995 (im Internet unter www.airpower.maxwell.af.mil/airchronicles/battle/chp4.html); ders.: The Enemy as a System, 1998 (im Internet unter www.airpower.maxwell.af.mil/airchronicles/apj/apj95/spr95_files/warden.htm)
2 Im Zuge der Weiterentwicklung seines Ansatzes modifizierte Warden diese ursprünglich mit dem Terminus «key production» bezeichnete Kategorie mittlerweile zu «organic essentials», um den Unterschied zu «normal production» und «infrastructure» deutlicher herauszuarbeiten. Unter die Kategorie der «organic essentials» fallen primär die Stromerzeugung und die petrochemische Industrie.