Strafanzeige gegen NRW-Finanzminister Walter-Borjans

Strafanzeige gegen NRW-Finanzminister Walter-Borjans

km. Mit Schreiben vom 17. August (liegt der Redaktion vor) haben zwei Abgeordnete der Fraktion der Piraten-Partei im Düsseldorfer Landtag, Dirk Schatz und Nicolaus Kern, ein Abgeordneter derselben Partei im Landtag von Schleswig Holstein, Wolfgang Dudda, und der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans, erstattet.
Die Anzeige richtet sich gegen den Erwerb mehrerer sogenannter Steuer-CDs durch das Land Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von der Feststellung, dass die Daten dem Schweizer Bankkundengeheimnis unterliegen und deshalb der Verdacht besteht, dass diese Daten nicht legal erworben und verkauft worden sein können, bestehe «der Anfangsverdacht, dass sich die an diesem Sachverhalt beteiligten Personen mindestens wegen Beihilfe bzw. Anstiftung zu den in Frage kommenden Delikten der Verkäufer strafbar gemacht haben können». (Hervorhebung im Original)
Die vier Anzeigenerstatter heben hervor, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 (2 BvR 2101/09) «nicht über die Frage entschieden hat, ob sich deutsche Steuerfahnder und ­politisch Verantwortliche beim Ankauf von Steuer-CDs strafbar machen». (Hervorhebung im Original) In der Öffentlichkeit wird zum Teil der Eindruck erweckt, das höchste deutsche Gericht habe den Kauf von illegal beschafften Daten als legal eingestuft. Tatsächlich hatte es aber nur festgehalten, dass die Nutzung solcher Daten nicht verfassungswidrig wäre. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, so schreiben die Erstatter der Anzeige, sei deshalb «keine Legitimationsgrundlage für das Handeln der nordrhein-westfälischen Behörden und ihrer politischen Führung».
In der Anzeige werden folgende Straftatbestände nach deutschem Recht aufgelistet (Hervorhebung durch Verfasser): § 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 17 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 202a Strafgesetzbuch (StGB). Die Anzeigen­erstatter betonen in diesem Zusammenhang, dass «die Mitteilung und Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen eine eigenständige Tathandlung» ist und dass an dieser «die Verantwortlichen des Landes NRW unzweifelhaft in strafrechtlich verantwortlicher Weise» mitwirken würden.
Hinzu komme, dass die Frage gestellt werden muss, «inwiefern die bereits seit 2006 immer wieder regelmässig stattgefundenen vorhergehenden Ankäufe derartiger CDs als Anstiftungs- bzw. Beihilfehandlung für die nun aktuellen Ankäufe in Frage kommen könnten». Hierzu schreiben die Anzeigenerstatter: «Es liegt nicht nur nahe, sondern es wäre weltfremd, nicht anzunehmen, dass sich die aktuellen Anbieter von Steuerdaten erst zu ihrem Vorgehen entschlossen haben, weil sie wissen, dass das Land NRW offenbar bereit ist, in grossem Stil Steuer-CDs anzukaufen. Die nordrhein-westfälischen Behörden nutzen möglicherweise ein selbst herbeigeführtes Angebot aus; dies kann durchaus als Anstiftung bzw. Beihilfe angesehen werden.»
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Die deutschen Medien, die fast alle nur sehr kurz über die Anzeige gegen den Finanzminister von Nordrhein-Westfalen berichtet und die Anzeige im gleichen Atemzug dann auch gleich wieder abgetan haben, erweisen der Rückkehr Deutschlands zu einem Rechtsstaat keinen guten Dienst. «De legibus absolutus» («von den Gesetzen losgelöst») war das Selbstverständnis des fürstlichen Absolutismus, und eine Reihe deutscher Politiker samt ihrer medialen Sprachrohre glauben wohl auch heute wieder, über dem Gesetz stehen zu können. Schon wird in Deutschland wieder über die Aktualität des Nazi-Juristen Carl Schmitt und seiner Definition von Souveränität diskutiert: «Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.» Der Ökonom Charles B. Blankart hat das kürzlich in einem Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» («Die Euro-Zauberlehrlinge», 13. August 2012) illustriert. Die deutsche Geschichte ist aber voll bitterer Erfahrungen mit Personen, die über den Ausnahmezustand befinden wollten und sich von allen rechtlichen Bindungen «befreit» sahen. Gehört Norbert Walter-Borjans auch zu diesen Personen? Ist es in Deutschland heute noch eine Selbstverständlichkeit, dass Persönlichkeiten wie die 4 Anzeigenerstatter in einem rechtlich sauberen Schreiben Strafanzeige gegen einen solchen Politiker erstatten? Nun muss man gespannt sein, wie ernsthaft die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf der Anzeige nachgehen wird. Zu einem Rechtsstaat gehört auch die Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz. Im Absolutismus gab es keine Gewaltenteilung. «L'état, c'est moi» sagte Ludwig XIV. In einer Demokratie aber gilt etwas anderes: Der Staat sind wir! Wir, die Bürgerinnen und Bürger. Ist das in Deutschland noch gewollt? Oder will man nun den Bürger sogar dazu missbrauchen, mittels Volksabstimmung seine eigene Demokratie selbst abzuschaffen? Schon haben «Prominente» und namhafte Stiftungen die Abstimmungskampagne eingeläutet. «Ich will Europa» heisst sie. Mit dabei sind die Allianz Kulturstiftung, die Bertelsmann Stiftung, die BMW Stiftung Herbert Quandt, die Gemeinnützige Hertie-Stiftung, die Körber-Stiftung, die Robert Koch Stiftung, die Schering-Stiftung, die Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa, die Stiftung Genshagen, die Stiftung Mercator, die Stiftung Zukunft Berlin. Das wäre in der Tat der gelungenste Coup derjenigen, die den Ausnahmezustand herbeiführen wollen.    •

Promotoren eines «German Europe» starten bombastische Propagandakampagne

Der Euro sei ein Erfolgsmodell …

km. 11 deutsche Stiftungen, die fast alle an internationale Konzerne angehängt sind (vgl. Artikel auf dieser Seite), und eine Anzahl von Einzelpersonen haben am 23. August eine Kampagne gestartet (www.ich-will-europa.de). Die meisten von ihnen sind als Propagandisten der real existierenden EU bekannt und lehnen ein Europa souveräner Nationalstaaten ab, einer von ihnen ist Timothy Garton Ash (vgl. Artikel auf den Seiten 1 und 6). Unter der Parole «Ich will Europa» will die Kampagne das auch in Deutschland stark angeschlagene Ansehen der EU wieder aufpolieren und propagandistisch den Weg für ein «German Europe» ebnen. Beihilfe angekündigt hat die quasi gleichgeschaltete Versammlung der deutschen Leitmedien und des deutschen Privatfernsehens
Die Schirmherrschaft der Kampagne hat der deutsche Bundespräsident Gauck übernommen, in einem Grusswort hat die Kanzlerin Merkel ihre übergrosse Freude über diese konzertierte Aktion zum Ausdruck gebracht.
In den bislang vorliegenden Texten kommen Worte wie EU oder ESM oder irgend etwas anderes Konkretes und Realistisches gar nicht vor. Statt dessen finden sich wolkige Schönrednereien. Nichtsdestoweniger ist offensichtlich, dass es darum geht, dem Kurs der deutschen Regierung mit einer bombastischen PR-Kampagne den Weg zu ebnen.
Man muss nur etwas genauer lesen, um die politische Absicht zu erkennen: «Die beteiligten Stiftungen arbeiten einzeln und gemeinsam mit einer Vielzahl von Projekten daran, die europäische Integration zu vertiefen.» «Der Euro ist ein Erfolgsmodell.» Und vor allem: «Mit einem starken Europa findet Deutschland in der Welt mehr Gehör.» Und nur so wie nebenbei: «Die aktuelle Krise kostet Deutschland [das sind die Bürger!] sicherlich viel Geld.»
Die Parole der Kampagne ist ein Affront, der sich gegen alle richtet, die nicht minder sagen: «Ich will Europa», dabei aber nicht an den schrittweisen Aufbau eines undemokratischen und zentralistischen, schwere Krisen bewusst inszenierenden Zwangsgebildes nach der Methode Monnet denken, sondern an ein «Europa der Vaterländer», das Charles de Gaulle anstrebte: ein Europa, in dem demokratische und freiheitliche Rechtsstaaten gleichberechtigt zusammenleben.
Die Kampagne gibt vor, «die Diskussion zulassen und fördern» zu wollen»: «Wir wollen die Menschen zu Wort kommen lassen.» Da nehmen wir die Kampagne beim Wort. Und zitieren den Autor des Buches «Bayern kann es auch allein» (vgl. Zeit-Fragen, Nr. 34/35, vom 20. August): «Europa soll und darf aus vielerlei Gründen nicht eine Grossmacht üblicher Art werden. Grossmächte, zum Übermut neigend, können und dürfen für die Einheit Europas schon deshalb kein Vorbild sein, weil im geschichtlichen Überblick in aller Regel sie es waren, von denen Krieg und Unheil unter den Völkern ihren Ausgang nahmen. Der zentralistische europäische Einheitsstaat, sollte er mit dem schwächlichen Argument, dass nur so die Euro- und Schuldenkrise überwunden werden könne, angestrebt werden, wäre schon von der Ausgangslage her zum Scheitern verurteilt: Es gibt kein europäisches Staatsvolk. Die Völker in ihrer Verschiedenheit, in der Unterschiedlichkeit ihrer Sprache, ihres Denkens, ihrer Mentalität, ihrer gesellschaftlichen Prägung oder ihres Wirtschaftens, machen überhaupt erst Europas Reichtum und Glanz aus. Eine von Brüssel beförderte oder angeordnete Einebnung dieser Vielfalt wäre das Ende dessen, was Europa ausmacht, wäre sein Tod.»
Der Volksmund sagt, dass die Bürgerinnen und Bürger dann besonders miss­trauisch sind, wenn mit Hochglanz und Millionenbeträgen Propaganda betrieben wird. Dieses Misstrauen hat sich bewährt. Und der Volksmund sagt auch: Man soll die Rechnung nicht ohne den Wirt machen. Der Wirt in einer Demokratie ist der Bürger. Man sollte nicht versuchen, ihn immer wieder für dumm zu verkaufen.

§ 202a Strafgesetzbuch Ausspähen von Daten

(1)Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

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