Stresstests in Kernkraftwerken der EU

Stresstests in Kernkraftwerken der EU Sicherheit zwischen Anspruch und Realität

von Dipl. Ing. H.W. Gabriel

bha. Die Zerstörung von drei Atomreaktoren in Fukushima hat die Verantwortlichen für die Atompolitik in Europa offenbar gezwungen, beruhigende Nachrichten für die Bevölkerung herauszugeben. Unter anderem liess die Europäische Kommission einen Bericht erarbeiten,1 der Kernkraftwerke einem sogenannten «Stresstest» unterzog. Dieser Bericht liegt seit Anfang Oktober 2012 vor. Nach Lektüre des Berichtes bleiben dennoch erhebliche Zweifel, ob die Gefährdung der Bevölkerung durch AKW-Unfälle in Zukunft wirklich definitiv beseitigt ist. Der Begriff der Sicherheit – sobald es um Grosstechnologie geht – müsste erst einmal objektiv griffig gefasst werden und dürfte keine subjektiven Interpretationsmöglichkeiten offenlassen. Bisher wurde die Kernschmelze nicht als Unfallereignis berücksichtigt. Man sah eine Sicherheitsvorsorge bereits dann als erfüllt an, wenn eine Rohrleitung im AKW bricht. Das wäre der GAU – der grösstanzunehmende Unfall.
Im Gegensatz dazu kalkuliert die Versicherungswirtschaft mit einer Kernschmelze, das heisst einem maximal möglichen AKW-Unfall. Die Konsequenzen eines maximal möglichen Unfalles zu versichern, weigert sich bisher jede Versicherung. Der zu versichernde Betrag übersteigt das Finanzvolumen jeder noch so grossen Versicherungsgesellschaft.
Selbstverständlich ist eines der Hauptthemen der Sicherheitsproblematik die bei der Spaltung von Uran angesammelte Radioaktivität. Ob es sich um Transporte nach Gorleben, um Zwischen- oder Endlager, um steigende Krebsraten und Leukämien, um verseuchte Fische und Nahrung dreht, stets steht auch die freigesetzte Menge an Radioaktivität mit ihrem Schädigungspotential an Gesundheit und Umwelt zur Debatte. Und hier muss man auf das Deutsche Museum in München hinweisen, das unter der Rubrik der Uranspaltung durch Otto Hahn einen interessanten Hinweis gibt: Man sei bei der Problematik der Uranspaltung nicht hellhörig genug gewesen und habe einen Hinweis auf die Spaltung von Lithium 1932 nicht genauer verfolgt – die Spaltung von Lithium in Helium verläuft faktisch ohne Bildung von Radioaktivität.
Die Frage bleibt, warum die EU nicht eine innovative Kernenergiepolitik verfolgt.

1. Ziele und Durchführung der Stresstests

Der Stresstest ist als «gezielte Neubewertung der Sicherheitsmargen der Kernkraftwerke (KKW) vor dem Hintergrund der Lehren aus den Ereignissen von Fukushima (3/2011)» ­definiert worden. Dabei geht es um extreme natürliche Ereignisse, die die Sicherheitsfunktionen von KKW beeinträchtigen können.
Über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen von KKW soll eine «Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmass» erreicht werden.
Ein Team aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission untersuchte 132 aktive und stillgelegte KKW an 58 Standorten der EU. Die Schweiz, die Ukraine und Kroatien verfolgten die Untersuchungen.
Am 4.10.2012 ist der Abschlussbericht der Kommission COM (2012) 571 final an den Rat und das Europäische Parlament mit Verbesserungsempfehlungen übergeben worden SWD (2012)287 final.

2. Was ist «Stress» und was sind «Tests»?

«Stress» ist ein 1936 von Selye geprägter Begriff für ein generelles Reaktionsmuster, das Tiere und Menschen auf erhöhte psychische Belastungen zeigen: Ausschüttungen von Adrenalin, Bluthochdruck, Magengeschwüre und Herzinfarkte können die Folge sein. Stressfaktoren gelten therapeutisch grundsätzlich als beseitigbar. Soll mit Verwendung des Begriffs «Stress» bei KKW die «Beseitigbarkeit erhöhter physikalischer Belastungen aus Erdbeben» suggeriert werden? Soll die Heilbarkeit einer Krankheit auch die Heilbarkeit von drei Kernschmelzen aufzeigen? Hätte man nicht den weniger schönenden, realistischen Begriff «Crashtest» verwenden sollen?
Der «Test» eines Pkw hinsichtlich Zuverlässigkeit und Sicherheit verlangt das «Fahren» durch den Tester. Eine optische Begutachtung des Pkw, das Hineinsetzen oder das Einholen der Meinung Dritter stellt keinen Test dar.
Der Ein-Tages-Besuch von KKW durch Prüfer kann kaum mehr erbringen als das, was man schon weiss oder gesagt bekommt.
Ein unabhängiger Beauftragter für nukleare Sicherheit ist bis heute in keinem KKW eingesetzt worden. Der Stresstest der EU muss deshalb auch mit einer Selbstbewertung der KKW durch den Betreiber starten.

3. Kritische Betrachtung der Ergebnisse

Eine gezielte Neubewertung der Sicherheitsmargen und eine Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmass setzt voraus, dass man die bei Fukushima festgestellten Probleme umfassend bei den EU-Kraftwerken überprüft hätte:
a.    unklare Definition der zu berücksichtigenden Einwirkungen/Belastungen,
b.    fehlerhafte technische Auslegung der Reaktoren gegen Kernschmelzen und Versagen des Containments,
c.    unzureichende Reservesysteme,
d.    menschliches Versagen,
e.    Fehlen effektiver Notfallpläne,
f.    mangelhafte Kommunikation in nationalem und internationalem Bereich.
Die von der Kommission vorgetragenen Sicherheitserkenntnisse waren der Fachwelt seit Jahren bekannt, sie sind in der Mitteilung an den Rat nur erstmalig EU-weit schriftlich zusammengefasst worden. (Auch das ist schon ein gewisser Fortschritt.)
Nehmen wir als Beispiel die nicht einmal für eine Stunde verfügbare Laufdauer der Dieselgeneratoren für die Notkühlung bei einigen Anlagen: Aus dem kleinen Volumen der Dieseltanks und dem Dieselverbrauch konnten sich auch die Sicherheitsbehörden die zu geringe Laufdauer ausrechnen.
Wichtig ist aber die weiterhin unklare Definition der zu berücksichtigenden Auslegungsstörfälle und deren Wirkung auf die Anlage.
Die Empfehlungen, Massnahmen zu treffen gegen Erdbeben von 0.1g (ein Zehntel der Erdbeschleunigung), das maximale Hochwasser innerhalb der letzten 10 000 Jahre, den Ausfall der Sicherheitsfunktionen für eine Stunde (ohne menschlichen Eingriff) sind mutig, aber von vielen der bestehenden KKW kaum zu erfüllen.
Die in Betrieb befindlichen KKW sind weitgehend nach dem Prinzip des «grössten anzunehmenden Unfalls (GAU)» ausgelegt. Was anzunehmen war, wurde bislang ohne Rechtsgrundlage ausgehandelt, obwohl der Wesentlichkeitsgrundsatz von Lebens- und Gesundheitsschutz betroffen ist: Ein Rohrleitungsbruch, ohne Kernschmelzen und ohne Versagen des Containments, war zu berücksichtigen.
Seit 1955 hat es jedoch weltweit etwa zehn Unfälle mit Zerstörung des Reaktorkerns gegeben (etwa im Mittel alle sechs Jahre eine Kernzerstörung bei 400 KKW). Diese Wahrscheinlichkeit definiert das reale Risiko der heutigen KKW.
Überlegungen zur Reduktion des Risikos von Kernschmelzen fehlen in der Untersuchung der Kommission erstaunlicherweise vollständig. Massnahmen zur Vergrösserung der technischen Sicherheitsmargen bleiben unerwähnt.
Will man die Gründlichkeit probabilistischer Methoden erhöhen, so sollten diese zuerst bei betrieblichen Belangen unter anderem bei der Atomversicherung bzw. der Deckungsvorsorge angewendet werden und nicht bei der Beschneidung der Grundrechte des Bürgers auf Gesundheits- und Lebensschutz.
Die Frage, ob Kernkraftwerke gegen Flugzeugabsturz auszulegen sind, kann nicht mit dem Hinweis auf eine ergebnislose Erörterung in einem Seminar beantwortet werden.
Auf die Umsetzungen der Empfehlungen der Kommission
-    Verbesserung der Sicherheitskultur und
-    Ehrgeizige Überarbeitung der EU-Richtlinien über die nukleare Sicherheit
darf man gespannt sein.    •

1    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen («Stresstests») von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten, Brüssel, 4.10.12, Com (2012)571 final

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