Der lange Marsch in die EU – für den Schweizer Bundesrat gilt: Zurück ins Glied!

Der lange Marsch in die EU – für den Schweizer Bundesrat gilt: Zurück ins Glied!

Es bleibt dabei: Kein fremdes Recht und keine fremden Richter

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Am 26. Juni 2013 stellte Bundesrat Didier Burkhalter den Medienvertretern den Lösungsvorschlag des Bundesrates zur sogenannten «institutionellen Frage» vor, die das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeinsam mit Vertretern der EU ausgearbeitet hatte. Demnach müsste die Schweiz, um weitere Bilaterale Verträge mit der EU abschliessen zu können, bereit sein, ihr Recht dem EU-Recht anzupassen und die Rechtsprechung des EUGH zu beachten. Auch in bezug auf die bereits bestehenden bilateralen Abkommen soll EU-Recht und EU-Rechtsprechung in Zukunft massgebend sein.
Dass der Bundesrat entgegen seinem Verfassungsauftrag bereit ist, die angeblich unverzichtbare Weiterführung des bilateralen Weges mit der Opferung der Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz zu pflastern, ist seit längerem bekannt. Zeit-Fragen-Leser wissen seit dem Januar: Noch bevor die EU-Kommission gegenüber der Schweiz mit der Peitsche geknallt hat – ein krasser Verstoss gegen die völkerrechtlichen Pflichten im Umgang mit einem souveränen Staat – hatte der Bundesrat bereits den Gang nach Canossa angetreten. Im Juni 2012 offerierte Eveline Widmer-Schlumpf der EU untertänigst, die Übernahme von EU-Recht in die Schweizer Rechtsordnung voranzutreiben. Barroso nahm diesen Kniefall gnädigst entgegen, bot ein paar scheinbare Zückerchen an und beharrte im übrigen darauf, dass die Schweiz gefälligst die gesamten EU-Regelungen samt Rechtsprechung übernehmen müsse, falls sie mit der Grossmacht in Brüssel zwischenstaatliche Verträge abschliessen bzw. weiterführen wolle. Er endete mit der unverblümten Aufforderung, weitere Milliarden für Kroatien und andere Länder hinzublättern. (vgl. Zeit-Fragen Nr. 4 vom 21. Januar)

Inzwischen haben sich Vertreter des EDA – wie Barroso damals ankündigte – direkt mit einer EU-Delegation zusammengetan, auf dass die Regelung der institutionellen Frage reibungslos im Sinne des Brüsseler Diktats erfolgen soll. Entsprechend sieht die Version aus, die der Chef des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am 26. Juni in Bern enthüllt hat.

«Lösung der institutionellen Frage» gleich Unterwerfung unter EU-Recht und EU-Richter

Um den bilateralen Weg in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu «konsolidieren», müsse das institutionelle Gefüge der Beziehungen Schweiz-EU «erneuert werden», so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.
Die im EDA geplante «Erneuerung des institutionellen Gefüges» sieht konkret so aus:
Originalton Didier Burkhalter: «Vier Fragen sind zu regeln:

  • Die Rechtsanpassung: Mittels welcher Verfahren kann die Übernahme von neuem Recht erfolgen, das heisst, wie werden Vertragsanpassungen infolge allfälliger neuer gesetzlicher Entwicklungen vorgenommen (damit unsere Abkommen aktuell, der Marktzugang vollständig und der Rechtsrahmen einheitlich bleiben)?
  • Die Auslegung dieses EU-Rechts: Wie ist ein Rechtsakt im konkreten Fall auszulegen?
  • Die Überwachung auf schweizerischem Territorium: Werden die Abkommen korrekt angewandt?
  • Die Streitbeilegung: Mittels welcher Verfahren sollen Unstimmigkeiten zwischen der EU und der Schweiz bezüglich der Anwendung der Abkommen ausgeräumt werden?» (Europapolitik der Schweiz: Institutionelle Fragen und Mittelfriststrategie des Bundesrats, Rede [in Neusprech: Speaking Points] von Didier Burkhalter an der Medienkonferenz vom 26.6.2013)

1. Rechtsanpassung
«Vertragsanpassungen infolge neuer gesetzlicher Entwicklungen» bedeutet im Klartext: Staatsverträge, welche die Schweiz und die EU miteinander abgeschlossen, unterzeichnet und ratifiziert haben, würden plötzlich nicht mehr gelten, sondern müssten den EU-internen Rechtsänderungen «angepasst» werden.
Wenn der Bundesrat auch noch so beteuert, es handle sich nicht um eine «automatische», sondern um eine «dynamische» Übernahme des EU-Rechts, so dass die «Prinzipien der direkten Demokratie und der Unabhängigkeit des Landes respektiert» würden: Tatsache ist, dass BR Burk­halter bereits vorwegnimmt, was uns im Falle eines Neins des Schweizer Souveräns blühen würde: Wir haben zu nicken, «damit unsere Abkommen aktuell, der Marktzugang vollständig und der Rechtsrahmen einheitlich bleiben». Zu deutsch: Wenn wir nein sagen (das heisst, die Schweizer Rechtsordnung einem «einheitlichen [EU-] Rechtsrahmen» vorziehen), würde die EU ihre Abkommen mit der Schweiz kündigen (sie wären nicht mehr «aktuell») und den Marktzugang für unsere Unternehmungen kappen (der Marktzugang wäre nicht mehr «vollständig»).
Wir Schweizer kennen die Taktik des Bundesrats bereits von früheren Entscheiden zur Genüge: Wenn das Parlament oder (im Falle eines fakultativen Referendums) das Volk nicht zu allem nicke, drohe die «Guillotine» aus Brüssel, das heisst, alle Bilateralen Verträge würden ausser Kraft gesetzt, und wir befänden uns in einem vertragslosen Zustand.
Bitte, dann sollen sie doch die Verträge ausser Kraft setzen – dann könnten wir nämlich die Durchfahrt von Lastwagen wieder in Einklang mit unserem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung regeln und die Zuwanderung nach unseren eigenen Gesetzen ordnen. Das Luftverkehrsabkommen ist dank der einseitigen massiven Einschränkungen der Luftbewegungen von und nach dem Flughafen Kloten durch Deutschland (vom EuGH geschützt!) ohnehin Makulatur, und auf das Zinsbesteuerungsabkommen können wir gerne verzichten. Die globalen Konzerne, deren Geschäfte allenfalls ohne Staatsgrenzen gewinnbringender laufen, werden auch ohne die Bilateralen Verträge den Rank finden, da brauchen wir uns keine Gedanken zu machen.
2. Auslegung des EU-Rechts
Wenn nun die EU ihr Recht in Zukunft ändert, müssten die in den bilateralen Abkommen vorgesehenen Gemischten Ausschüsse (Kommissionen, die aus Schweizern und EU-Vertretern bestehen) sich auf die Anpassung des betroffenen Abkommens einigen. Bei Uneinigkeit könnten beide Vertragsparteien «eine Auslegung des relevanten EU-Rechts durch den Europäischen Gerichtshof einfordern». Der Gemischte Ausschuss wäre verpflichtet, «eine Lösung auf der Basis dieser Auslegung umzusetzen». Auch das Bundesgericht könnte «eine Rechtsauslegung durch den Europäischen Gerichtshof beantragen, bevor es ein Urteil fällt». (Speaking Points).
Im Klartext: Das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, hätte EU-Recht statt Schweizer Recht anzuwenden und müss­te wie jedes EU-Mitgliedsland zuerst den EuGH fragen, wie es das EU-Recht auslegen solle! Dass dies das Ende der Souveränität und Unabhängigkeit des Nationalstaates Schweiz einläuten würde, versteht jeder, der schon einmal etwas von Staatskunde gehört hat.
Es ist geradezu zynisch, wenn Bundesrat Burkhalter diese «Lösung» als die allerbeste anpreist und sogar behauptet, er habe sie mit der EU zusammen auf Wunsch der Bundesversammlung ausgeknobelt: «Auf jegliche neue nationale oder supranationale unabhängige Überwachungsbehörde wird verzichtet. Das entspricht einem Wunsch, den die parlamentarischen Kommissionen (APK), die einer neuen nationalen Überwachungsbehörde eher skeptisch gegenüberstehen, im Rahmen der Konsultationen vom Frühling 2012 geäussert hatten.» (Speaking Points)
Ja, klar: Es braucht tatsächlich kein neues Gericht, denn die Schweiz und ihr oberstes Gericht werden der Rechtsauslegung eines Gerichts unterstellt, das es bereits gibt: des EuGH. Dass das Bundesgericht die Umsetzung der fremden Richtersprüche noch selbst vornehmen darf, macht es zu einer Hilfstruppe fremder Richter – die Schweizer Souveränität wird dadurch nicht gerettet! Das haben die APK von National- und Ständerat sicher nicht gemeint: dass der Schweiz statt einer neuen Überwachungsbehörde der EuGH übergeordnet werde!
3. Überwachung der Umsetzung
von EU-Recht in der Schweiz
Laut Bundesrat wird die Überwachung der Umsetzung der Abkommen durch die nationalen Behörden stattfinden – nachdem sie den EuGH um seine Rechtsauslegung bitten ­mussten, wohlgemerkt! Sowohl in der Medienmitteilung als auch in der mündlichen Stellungnahme Burkhalters vor den Medien am 26. Juni bleiben die Bemerkungen des Bundesrates zu diesem Punkt äusserst spärlich.
Ob die dem Zentralismus verfallenen EU-Instanzen es dulden würden, dass die Schweizer Behörden die Umsetzung selber überwachen, bleibt offen. Lassen wir es lieber nicht auf eine Probe ankommen!
4. Streitbeilegung im Falle der
Uneinigkeit zwischen Schweiz und EU
Der EuGH könne die Schweiz im Streitfall nicht verurteilen, beteuert BR Burkhalter. Er könne «‹nur› eine Rechtsauslegung vornehmen, die den Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Auslegung des Binnenmarktrechts in einem bestimmten Kontext bindet.» (Speaking Points)
Für wie dumm hält uns eigentlich der Bundesrat? Wenn eine ausländische Macht uns dazu verpflichten will, ihr künftiges Recht – das wir nicht kennen und an dessen Errichtung wir nicht beteiligt wären – zu übernehmen und wenn ein ausländisches Gericht uns sagt, wie wir dieses ausländische Recht anzuwenden haben, dann verliert die Schweiz ihre Souveränität. Da nützen alle Sophistereien nichts, um diese Tatsache herunterspielen zu wollen. Es vermag uns auch nicht zu «beruhigen», dass «sich das Bundesgericht in seiner Auslegung der Abkommen bereits heute weitgehend an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert.» (Speaking Points) Das Bundesgericht hat sich verd… noch einmal am Schweizerischen Recht zu orientieren, nicht am EU-Recht!
Fazit: Es bleibt dabei: Kein fremdes Recht und keine fremden Richter
Trotz aller Verschleierungs- und «Beruhi­gungs»-Versuche von seiten des Bundesrates ist klar: Die Schweiz würde sich mit dem geplanten institutionellen Rahmenabkommen fremdem Recht und fremden Richtern unterziehen.
Der Bundesrat soll endlich offen auf den Tisch legen, dass ihm die EU keine andere Wahl lässt, falls die Schweiz weitere bilaterale Abkommen abschliessen will. Statt dessen tut er so, als habe er aus freien Stücken diesen Weg unters fremde Joch gewählt, weil «am besten geeignet, die Interessen der Schweiz zu wahren».
Jeder Kenner der Grossmacht EU hätte Herrn Burkhalter & Co. schon im voraus prophezeien können, dass für Brüssel nichts anderes in Frage kommt als die Unterwerfung der Schweiz unter EU-Recht und unter die Rechtsprechung bzw. Rechtsauslegung des EuGH. Aber für uns Bürger kommt es nicht in Frage! «Auch das Volk wird sich noch äussern können», so Bundesrat Didier Burkhalter an der Medienkonferenz vom 26. Juni 2013. Das ist aber nett, dass sich unsere Diener des Volkes nebenbei der Existenz des Souveräns erinnern. Wie es in der Schweiz Brauch ist, nehmen wir Bürger uns heraus, uns jederzeit und am besten gleich heute vernehmlich zu Wort zu melden.
Wessen Interessen vertritt der Bundesrat eigentlich? Müssen wir ihn daran erinnern, dass er gemäss Bundesverfassung die Interessen der Schweiz und des Schweizer Volkes zu schützen und zu wahren hat? Müssen wir ihn einmal mehr auf seinen verfassungsmässigen Auftrag verpflichten, alles zu tun, um die Unabhängigkeit und die Neutralität der Schweiz zu sichern? (Artikel 185 Abs. 1 BV)
Da sind wir Bürger gefordert zu sagen, was Sache ist: So nicht, Herr Bundesrat! Zurück ins Glied!    •

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK