Wirtschaftskrieg gegen die Schweiz: Die Romandie wehrt sich – und die übrige Schweiz?

Wirtschaftskrieg gegen die Schweiz: Die Romandie wehrt sich – und die übrige Schweiz?

Frankreich in den arroganten Fusstapfen von Deutschland und den USA

sl. Es weht ein rauher Wind. Die Schweiz wird von den USA erpresst, unser nördlicher Nachbar Deutschland hat mit der Kavallerie gedroht, wenn die Schweiz nicht in die Knie gehe, und im Westen will nun Frankreich seine leeren Staatskassen mit Erbschaftssteuern auf Schweizer Immobilien füllen. Die NZZ am Sonntag vom 21. Juli spricht von einem Wirtschaftskrieg. Die Schweiz als Ganzes ist betroffen. In der Romandie formiert sich erster Widerstand …
Im Jahr 2011 teilte Frankreich der Schweiz mit, dass das Abkommen von 1953 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern nicht mehr den Bestimmungen Frankreichs in diesem Bereich entspreche. Dieses bilaterale Abkommen sei mit beträchtlichen Steuereinbussen verbunden, weshalb Frankreich erwäge, es zu kündigen. Um die Kündigung des Abkommens zu verhindern, nahm die Schweiz mit Frankreich Revisionsverhandlungen auf.
Am 5. Juli 2012 wurde ein erster Abkommensentwurf paraphiert und in die Vernehmlassung gegeben. Auf Grund der zahlreichen negativen Reaktionen einiger Kantone und anderer Vernehmlassungsteilnehmer hat die Schweiz Frankreich um eine Verbesserung des Projektes gebeten, die jedoch nur in geringfügiger Weise erfolgte.
Am 13. Mai 2013 reichte der Walliser Nationalrat Jean-René Germanier (FDP) im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben im Nationalrat (WAK-N) in weiser Voraussicht folgende Motion ein:

Besteuerung von Immobilien im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern
Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der Verhandlung um die Erneuerung des Erbschaftssteuerabkommens insbesondere mit Frankreich keinesfalls zuzulassen, dass in der Schweiz gelegene Immobilien durch Drittstaaten besteuert werden können.

Der Nationalrat hat diese Motion am 19. Juni 2013 behandelt und mit grosser Mehrheit angenommen.
Ungeachtet dessen hat Bundesrätin Eve­lyne Widmer-Schlumpf am 11. Juli im Rahmen eines Treffens zu offenen Finanz- und Steuerfragen mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzminister Pierre Moscovici das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht es dem französischen Fiskus unter anderem, Erben mit französischem Wohnsitz (dazu zählen auch 180 000 Schweizer, die seit mindestens 8 Jahren in Frankreich leben) auch dann zu besteuern, wenn der Erblasser in der Schweiz wohnte und wenn Immobilien in der Schweiz betroffen sind. Damit wird die Steuerbefugnis Frankreichs auf die Schweiz ausgeweitet. Direkten Nachkommen können bis zu 45% französische Erbschaftssteuern belastet werden, Unverwandten sogar bis zu 60%. In der Schweiz betragen die Steuersätze je nach Kanton zwischen 0 und 7%, womit die Revision beträchtliche Auswirkungen auf die Erben hätte. In der Westschweiz ist die Empörung gross. Eine Koalition bürgerlicher Parteien aller Westschweizer Kantone und Berns verwahrt sich gegen diesen Schlag ins Gesicht der Kantone, deren Steuerhoheit missachtet wird. Anlässlich einer Pressekonferenz machte sie deutlich, dass dieses Vorgehen des Bundes gegen das Prinzip des Föderalismus und gegen den Rechtsstaat verstosse, und forderte das Parlament auf, das Abkommen auf keinen Fall zu ratifizieren. Ansonsten werde das Kantonsreferendum ergriffen.     •

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