«Das Volk muss das letzte Wort haben»

«Das Volk muss das letzte Wort haben»

von Benjamin Lebreton, auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt, und Jean-Daniel Balet, Gründungsmitglied SwissRespect

Trotz des heftigen Widerstands und der vom Nationalrat festgelegten roten Linie hat die Schweizer Bundesrätin für Finanzen am 11. Juli in Bercy das neue Erbschaftssteuerabkommen sowie ein Zusatzprotokoll unterzeichnet – dessen Inhalt mit grösster Vorsicht analysiert werden muss.
Obgleich Frankreich eine beruhigende Haltung eingenommen hat, indem es das Abkommen nicht vor dem 30. Juni aufkündigte, beeilte sich der Bundesrat, einen nach wie vor genauso inakzeptablen Text zu unterzeichnen, wie er es vor diesem Datum war.
Die erhaltenen Zugeständnisse wurden seit Februar 2013 nicht mehr verbessert und entsprechen keineswegs den Vorgaben, die der Nationalrat am 19. Juni 2013 in seiner ausgewogenen und sehr besonnenen Stellungnahme festgelegt hat.
SwissRespect ist der Meinung, dass die Frist, die Frankreich der Schweiz zugestanden hat, es erlaubt hätte, einen Kompromiss zwischen den französischen und schweizerischen Standpunkten zu finden. Der Übereifer des Bundesrates setzt dem ein äusserst bedauerliches Ende.

Ist ein Wechsel des herrschenden Paradigmas im Gang?

Diese Frage ist durchaus legitim, denn die Haltung des Bundesrates läuft daraus hinaus, das Parlament und das Volk in eine Extremsituation zu versetzen, das heisst, sie vor die Wahl zu stellen, entweder das Inakzeptable zu akzeptieren oder aber einen neuen, in vielerlei Hinsicht legitimen Text als Ganzes zurückzuweisen, obwohl nur bestimmte Punkte inakzeptabel sind.
Frankreich ist dagegen, dass die in der Schweiz ansässigen Franzosen ihr Vermögen unter Umgehung der französischen Erbschaftssteuer auf ihre Nachkommen übertragen können. Diese Forderung hätte von der Schweiz akzeptiert werden können (ungeachtet der Auswirkungen, die diese Massnahme hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens besagter Erben auf die französischen Interessen haben könnte).
Hingegen kann nicht akzeptiert werden, dass in der Schweiz gelegene Immobilien von Erblassern – Schweizer oder Ausländer, jedoch nicht Franzosen – mit der Begründung, dass die Erben ihren Wohnsitz in Frankreich haben, von Frankreich besteuert werden können.
SwissRespect betont ausdrücklich, dass der Artikel 11 des Vertrags, der einen Text aus dem internen französischen Recht übernimmt, inakzeptabel ist. Das Gleiche gilt für die Antimissbrauchsklausel, die den Begriff des Verdächtigen verallgemeinert.

Was ist also zu tun?

Zunächst weiterhin alle Informationsmöglichkeiten nutzen. Die Argumente der Befürworter des neuen Abkommens, welche die Auffassung vertreten, dieses bringe Rechtssicherheit und sei einer Situation ohne Abkommen vorzuziehen, sind juristisch ungenau. SwissRespect wird das Notwendige unternehmen, um möglichst präzise Informationen zu diesem Punkt zu verbreiten.
Dann gilt es, den Standpunkt des Nationalrates vom 19. Juni 2013 zum Prinzip der  Nichtbesteuerung von Immobilien in der Schweiz zu unterstützen.
Und schliesslich müssen wir darauf achten, nicht in eine Falle zu tappen, wenn wir glauben, auf Grund von heute gemachten Zugeständnissen morgen Gegenleistungen zu erhalten. So hat der französische Finanzminister, bevor die Tinte der Unterschriften trocken war, angekündigt, dass dieses Abkommen ein erster positiver Schritt hin zum automatischen Informationsaustausch darstelle. Eine inakzeptable Vermischung der Dinge.
Fernab von jeder polemischen Absicht oder kriegerischen Dialektik sind wir der Meinung, dass Anpassungen noch möglich sind. Diese würden ermöglichen, dass das neue Abkommen in gegenseitigem Einvernehmen und in Übereinstimmung mit der Geisteshaltung des Schweizer Staatswesens und unserer Werte angenommen wird, und zwar unter Aufrechterhaltung des Dialoges mit unserem Nachbarland.
Durch Nachverhandlungen, in denen die Einhaltung der verlangten Punkte und insbesondere die Nichtanwendung der Bestimmungen des Artikels 11 auf Schweizer Bürger garantiert wird, wäre ein Gleichgewicht zu finden.
Falls in dieser Sache keine Fortschritte erzielt werden, müsste dieses Abkommen zurückgewiesen werden.
Sollte das Parlament wider Erwarten das Abkommen unverändert ratifizieren, ist ein Referendum unumgänglich, damit das Volk das letzte Wort haben kann.    •

Pressemitteilung vom 16. Juli 2013
Kontaktpersonen: Jean-Daniel Balet, Benjamin
Lebreton: Telefon +41 76 280 01 62

Quelle: <link http: www.swissrespect.ch>www.swissrespect.ch
(Übersetzung Zeit-Fragen)

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