Volksinitiative zur Stärkung der Ernährungssicherheit wird lanciert

Volksinitiative zur Stärkung der Ernährungssicherheit wird lanciert

Interview mit Nationalrat Rudolf Joder, SVP

Zum richtigen Zeitpunkt wird in der Schweiz eine Volksinitiative zur Stärkung der Ernährungssicherheit lanciert. Mit ihr wird der Verfassungsartikel 104 um den Zusatz 104a ergänzt, um «die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger, inländischer Produktion» zu stärken. Was die politischen und wirtschaftlichen Hintergründe zu dieser Volksinitiative sind und welche Punkte sie noch enthält, erfahren Sie aus dem folgenden Interview mit Nationalrat Rudolf Joder, einem der Initianten.

Zeit-Fragen: Warum wird diese Initiative für Ernährungssicherheit jetzt vorbereitet,  was soll mit ihr erreicht werden?

Nationalrat Rudolf Joder: Das Ziel der Initiative ist, eine minimale Ernährungssouveränität zu erhalten und sicherzustellen. Wir sind in der schweizerischen Landwirtschaft mit einem grossen Schrumpfungsprozess konfrontiert. Seit dem Jahr 2000 sind 42 000 Arbeitsstellen in der Landwirtschaft verlorengegangen. Das heisst, 15 000 Landwirtschaftsbetriebe muss­ten aufgeben. Jährlich gehen 2 000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Nach Meinung der Initianten muss dieser Schrumpfungsprozess gestoppt werden. Sonst ist absehbar, dass wir in einigen Jahren keine landwirtschaftliche Versorgung von Bedeutung mehr in der Schweiz haben werden.

Die Initiative wird von Ihnen – Gruppe Joder/Graber – zusammen mit dem Bauernverband lanciert. Was sind die konkreten Punkte darin?

Der Text der Volksinitiative enthält folgende Punkte: 1. Stärkung der inländischen Produktion, 2. Schutz des Kulturlandes inklusive der Sömmerungsgebiete, weil die Alp­wirtschaft mit einbezogen werden soll. Dann sind weitere drei Punkte von uns berücksichtigt worden. 3. Punkt ist die Qualität der Nahrungs- und Lebensmittel. 4. Punkt ist der Abbau des administrativen Aufwandes, weil ein immer grösserer Teil der Direktzahlungen der Landwirtschaft nie bis zur Landwirtschaft kommt, sondern bei Umweltbüros landet. Der letzte Punkt ist, dass wir unbedingt von dem Vierjahreszyklus der Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft wegkommen wollen.

Was heisst das konkret?

Der Bundesrat und das Bundesamt für Landwirtschaft sagen, dass dieser Vierjahreszyklus durch den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft, der alle vier Jahre festgelegt wird, gegeben ist. Diese Aussage ist rechtlich falsch, weil wir sowohl in der Bildungs- wie auch in der Entwicklungspolitik alle vier Jahre einen Zahlungsrahmen festlegen, ohne die entsprechende Gesetzgebung grundlegend anzupassen. Deshalb gilt dieser Grundsatz auch für die Landwirtschaft. Deshalb verlangen wir mehr Planungssicherheit, mehr Investitions- und Rechtssicherheit für die Landwirtschaftsbetriebe, damit man genügend Zeit hat, den Landwirtschaftsbetrieb umzustellen, wenn man in eine neue Produktionsrichtung gehen will.

Die Initiative ist also eine Antwort auf die bundesrätliche Agrarpolitik?

Das ist ganz eindeutig so. Die Initiative will die falsche Richtung, die mit der Agrar­politik 2014 bis 2017 (AP 14/17) vorgegeben ist, klar korrigieren. Die AP 14/17 will eine Extensivierung in der Landwirtschaft. Man will zum Beispiel die Produktion im Ackerbau, beim Getreideanbau, bei den Zuckerrüben, aber auch bei der tierischen Produktion massiv zurückfahren. Die Initiative will diesen Prozess stoppen und eine produzierende Landwirtschaft sicherstellen. Es ist klar im Interesse der schweizerischen Bevölkerung, wenn ein gewisser Anteil der Nahrungsmittel hier produziert wird, und zwar in guter Qualität.

Bei der AP 2014/17 zum Beispiel wird die Weidefläche höher subventioniert als der Viehbestand.

Das ist zutreffend. Etwas pointiert gesagt, ist das neue Konzept der Agrarpolitik so: Je weniger ein Landwirt arbeitet, desto mehr Geld bekommt er im Rahmen von Direktzahlungen. Das kann es nicht sein. Die Kernaufgabe der Landwirtschaft ist, für die Bevölkerung Nahrungs- und Lebensmittel in guter Qualität herzustellen und nicht reine Landschaftspflege zu betreiben. Dies um so mehr, als die Naturschutzgesetzgebung in der Schweiz jetzt schon sehr umfassend ist, wenn man dies mit vielen ausländischen Staaten vergleicht.

Wie könnte man mit Hilfe dieser Initiative die Ernährungssouveränität erreichen?

Die Ernährungssouveränität ist nicht nur durch die neue AP 14/17 gefährdet, sondern durch die eindeutige Politik des Bundesrates, der eine Öffnung der Agrarmärkte will. Diese klare Strategie, beispielsweise bei den künftigen Verhandlungen mit der EU, geht in die komplett falsche Richtung. Wir führen schon wesentlich mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse ein, als wir exportieren. Die Liberalisierung des Käsemarktes hat seit 2007 ganz deutlich gezeigt, dass die einheimische Landwirtschaft bei einer weiteren Marktöffnung auf der Verliererseite stehen wird. Diesen Prozess gilt es, mit allem Nachdruck zu stoppen. Die bundesrätliche ­Politik muss korrigiert werden.  Das wollen wir mit der Initiative erreichen.

Gibt es eine plausible Begründung dafür, dass man Agrarprodukte handeln soll wie andere Wirtschaftserzeugnisse?

Hinter der bundesrätlichen Politik stecken verschiedene, völlig falsche Überlegungen. Für mich ist es ein wesentlicher Unterschied, ob es sich um Maschinen als Wirtschaftsgüter handelt oder um Lebensmittel. Ich bin klar der Auffassung, dass Lebensmittel dort angebaut werden sollen, wo sie auch konsumiert werden. Dieser Grundsatz gewinnt trotz Globalisierung und weltweiter Marktöffnungen immer mehr an Unterstützung.

Dieser Ansatz findet sich im Uno-Weltagrarbericht von 2008 wieder. Darin wird festgeschrieben, dass eine kleinräumige, lokal verankerte und in Familienbetrieben organisierte Landwirtschaft in der Lage sein wird, das Hungerproblem auf unserer Welt zu lösen.

Ja, man hat eingesehen, dass durch das Hin- und Herschieben von Nahrungsmitteln weltweit sehr viel Schaden angerichtet werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Umweltbelastung durch sehr lange Transportwege, es geht nicht nur um Qualitätsverluste, sondern es geht auch um die Zerstörung der Landwirtschaften in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Das führt dazu, dass die Volkswirtschaften in diesen Ländern rückständig bleiben, wenn die dort anzubauenden Nahrungsmittel durch billigste Importgüter aus den Industrieländern ständig konkurrenziert werden. Diese Industrieländer bringen ihre landwirtschaftlichen Güter dort auf die Märkte und untergraben die einheimische Produktion. Die USA zum Beispiel subventionieren ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse sehr stark. Damit können sie Preise verlangen, die so tief sind, dass sie die Produktion in anderen Ländern unterlaufen und dadurch die Landwirtschaft in den Entwicklungs- und Schwellenländern zerstört wird. Dieser Prozess muss auch auf internationaler Ebene gestoppt werden. Es muss zwingend ein Umdenken stattfinden.

Man hat den Eindruck, dass Bundesrat Schneider-Ammann hier stur bleibt.

Ja, das zeigt sich auch in dem fragwürdigen Teil über die Landwirtschaft des abgeschlossenen Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China. Es ist widersinnig, als Folge der Zollsenkungen jetzt aus China vermehrt Poulet- und Kaninchenfleisch in die Schweiz einzuführen. Kaninchen- und Pouletfleisch können in der Schweiz hergestellt werden, wir sind nicht darauf angewiesen, dass dieses Fleisch über 20 000 Kilometer in unser Land transportiert wird.

Hier stellt sich natürlich auch die Frage nach der Tierhaltung und ob diese in China unseren hohen Standard überhaupt erreicht.

Das kommt noch zum Ganzen hinzu, denn Tierschutz gibt es in China praktisch keinen. In der Schweiz haben wir sehr strenge Vorschriften das Tierwohl betreffend. Die Produkte werden ganz unterschiedlich hergestellt, die Spiesse sind nicht gleich lang. Der Bürger in der Schweiz will kein Fleisch, das unter unhaltbaren Bedingungen für die betroffenen Tiere hergestellt worden ist.

Die Versorgung der Menschen im eigenen Land mit ausreichender Nahrung hat letztlich auch einen Sicherheitsaspekt. Wie kann man die Souveränität des Landes erhalten und einen weiteren Gang in die Abhängigkeit verhindern? Andernfalls wären wir in Krisensituationen dem Goodwill der anderen Staaten ausgeliefert.

Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Deshalb verlangen wir, dass der heutige Stand von 50 bis 60 Prozent des Selbstversorgungsgrades erreicht werden soll. Wenn wir diesen Selbstversorgungsgrad senken, dann wächst natürlich die Auslandsabhängigkeit der Schweiz immer mehr. Damit wird unser Land vermehrt erpressbar. Das kann nicht die Zielsetzung unserer Sicherheitspolitik sein. Um so mehr ist die Haltung des Bundesrates in diesen Landwirtschaftsfragen völlig unverständlich. Der Selbstversorgungsgrad hat sehr wohl etwas mit Souveränität und Unabhängigkeit eines Landes zu tun. Es kommt nicht von ungefähr, dass China zum Beispiel einen Selbstversorgungsgrad von 95% anstrebt.

Das heisst doch, weitere Freihandelsabkommen sind unter dem Aspekt der Sicherheit kontraproduktiv. Was bedeutet es aber für unsere Landwirtschaftsbetriebe, wenn wir verschiedene Freihandelsabkommen abschliessen, bei denen die Landwirtschaft nicht ausgeklammert wird, was man zum Beispiel bei der EFTA bewusst gemacht hat?

Grundsätzlich verstärkt das den Druck auf unsere Landwirtschaft. Die Preise im Inland sinken für das entsprechende Nahrungsmittel und die Kosten können nicht adäquat ausgeglichen werden. Das bedeutet konkret Verlust an Marktanteilen für die inländische Landwirtschaft. Deshalb arbeite ich zusammen mit Rechtsprofessor Paul Richli an einer parlamentarischen Initiative, die diese Thematik des Schutzes der Schweizer Landwirtschaft vor Marktöffnungen zum Thema hat. Leider konnte dieser Aspekt nicht in die Volksinitiative aufgenommen werden. Aber ich bin jetzt daran, auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative dieses Thema politisch aufzugreifen. Es geht darum, die Landwirtschaft vor einem Agrarfreihandel zu schützen. Es geht darum, weitere Liberalisierungsschritte des Bundesrates generell zu verhindern, weil unsere Landwirtschaft sonst wegen der Kostensituation und  der schwierigen topografischen Lage in unserem Land nicht konkurrenzfähig ist und mit billigem ausländischem Import nicht Schritt halten kann.

Also kann man sagen, dass Ihre Anstrengungen die Landwirtschaft und deren Schutz betreffend ganz eng mit dem Erhalt unserer staatlichen Souveränität verbunden sind.

Ja, unbedingt! Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist es sehr wichtig, dass wir diesen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Die Landwirtschaft ist für die Zukunft der Schweiz sehr wichtig, und zwar nicht nur wegen des starken Bevölkerungswachstums – wir haben seit dem Jahre 2000 fast einen Bevölkerungszuwachs von fast einer Million Menschen –, sondern auch aus Gründen der Unabhängigkeit und Souveränität. Wenn wir in der Ernährung unseres Volkes vom Ausland abhängig werden, dann werden wir erpressbar und sind nicht mehr souverän und eigenständig.

Herr Nationalrat Joder, vielen Dank für das Gespräch.    •

Interview: Thomas Kaiser

Initiative für Ernährungssicherheit

Art. 104a (neu) Ernährungssicherheit

1. Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger inländischer Produktion; er trifft wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland, einschliesslich Sömmerungsfläche, und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.
2. Er sorgt in der Landwirtschaft für einen geringen administrativen Aufwand und für eine angemessene Investitions- und Rechtssicherheit.
Übergangsbestimmungen
Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme des Artikels 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.

Quelle: <link http: www.sbv-usp.ch>www.sbv-usp.ch

Wesen des bäuerlichen Familienbetriebs

Als bäuerliche Familienbetriebe gelten alle auf familiärer Zusammenarbeit beruhenden bäuerlichen Tätigkeiten. Sie sind mit unterschiedlichen Bereichen der landwirtschaftlichen Entwicklung verknüpft. Bäuerliche Familienbetriebe sind eine Möglichkeit, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Fischerei, Weideerträge und Gewässerwirtschaft zu organisieren, welche auf familiärer Grundlage betrieben und geführt werden und sich vornehmlich auf die Arbeit der Familienmitglieder, Frauen wie Männer, abstützen.
Sowohl in Entwicklungsländern als auch in den entwickelten Staaten ist der bäuerliche Familienbetrieb die vorherrschende Form der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion.
Auf nationaler Ebene gibt es eine ganze Anzahl von Faktoren, die einen Schlüssel für eine erfolgreiche Entwicklung der bäuerlichen Familienbetriebe darstellen: die agroökologischen Bedingungen, die Besonderheiten der Landschaft, das politische Umfeld, der Marktzugang, der Zugang zum Land und zu den natürlichen Ressourcen, der Zugang zu Technologie und Beratungsdiensten, Zugang zu Geld, demographische, wirtschaftliche und soziokulturelle Bedingungen; Verfügbarkeit einer Spezialausbildung und anderes mehr.

Quelle: <link http: www.fao.org family-farming-2014 en>www.fao.org/family-farming-2014/en/
(Übersetzung Zeit-Fragen)

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